Neue Landeshymne
- ShortId
-
04.3046
- Id
-
20043046
- Updated
-
28.07.2023 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Neue Landeshymne
- AdditionalIndexing
-
2831;Gleichstellung von Mann und Frau;nationale Identität;Patriotismus;Reform;Hymne
- 1
-
- L05K0106030103, Hymne
- L04K08020417, Patriotismus
- L04K08020219, nationale Identität
- L04K08020310, Reform
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Text und die Musik der heutigen Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft, auch "Schweizerpsalm" genannt, stammen aus dem Jahre 1841.</p><p>Zwangsläufig sind in diese Hymne textlich die Weltanschauung, das Gedankengut und die Visionen des damals europa- und weltweit in Hochblüte stehenden Nationalgedankens eingeflossen.</p><p>Gut 150 Jahre später sind wir in der Lage, Elemente dieses Nationalgedankens zu bewerten und die Frage zu stellen, ob diese Nationalhymne für das 21. Jahrhundert noch angemessen ist.</p><p>In der heutigen Landeshymne erscheinen insbesondere folgende Elemente überholt:</p><p>- der Schwulst und das Pathos des 19. Jahrhunderts;</p><p>- das patriarchale, nationale Gottesbild ("Gott im hehren Vaterland");</p><p>- die Gebetsartigkeit ("Schweizerpsalm");</p><p>- das ausschliessliche Ansprechen der Männer ("Betet, freie Schweizer, betet!").</p><p>Die weltpolitische, gesellschaftliche und religiöse Situation ist heute eine andere als 1841, als die schweizerische Nationalhymne verfasst wurde:</p><p>- Wir wissen um die katastrophalen Auswirkungen, die der Nationalismus in den letzten 150 Jahren gehabt hat - er hat unzähligen Menschen das Leben gekostet.</p><p>- Wir wissen um die Rolle, welche die Religion im westlichen Nationalismus gespielt hat: Fast alle Nationalstaaten haben sich auf eine Gottheit berufen und diese für die eigenen Ziele instrumentalisiert. Das nationalreligiöse Konstrukt des "Gottes im Vaterland" ist isolationistisch. Es widerspricht der Erkenntnis der grossen Weltreligionen, besonders auch des Christentums, dass "Gott" weltumfassend ist.</p><p>- Die weltweite Migration führt dazu, dass das Konstrukt "ein Gott in einer Nation" immer weniger der Wirklichkeit entspricht. Der Nationalgedanke wird dann zum Instrument gegen die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und zur nach innen gerichteten Identitätsstiftung der Nation. Die Feindlichkeit gegenüber Ausländerinnen und Ausländern und der Rassismus sind die Folgen davon und grösstenteils aus der inneren Dynamik der nationalistischen Ideologie erklärbar.</p><p>Es ist daher an der Zeit, für unser Land eine Landeshymne zu verfassen, die unserer Zeit, unserer Zukunftsperspektive sowie dem aus der Geschichte Gelernten entspricht.</p><p>Die Gleichstellung von Frau und Mann ist dabei selbstverständlich zu berücksichtigen.</p><p>Die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 stellt dafür eine optimale Grundlage dar.</p><p>Die Beibehaltung der heutigen Melodie kann geprüft werden.</p>
- <p>Bis ins späte 19. Jahrhundert kannte die Schweiz keine Tradition der Landeshymne. Erste gebräuchliche Hymnen hatten sich durch langen Gebrauch und Gewohnheitsrechte als beliebte Volkslieder eingebürgert. Wegen fehlender Bundeskompetenz und der Autonomie der Kantone gab es jedoch nie eine verbindliche Lösung. So wurde bis 1961 häufig das Lied "Rufst du, mein Vaterland" verwendet. Da es auf die englische Hymnenmelodie "God save the Queen" gesungen wurde, kam es jedoch oft zu Verwechslungen mit der englischen Hymne.</p><p>Offiziell beschloss deshalb der Bundesrat 1961, den Schweizerpsalm "Trittst im Morgenrot daher" provisorisch als Landeshymne einzusetzen.</p><p>Auf der Suche nach einer neuen Landeshymne wurden in den folgenden zwanzig Jahren mehrmals breit angelegte Vernehmlassungen, Befragungen und Wettbewerbe durchgeführt (zwischen 1961 und 1965 oder 1979-80). Diesen Bemühungen war allerdings kein Erfolg beschieden: Es zeigte sich, dass kein anderer Vorschlag so viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, wie der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 beschloss der Bundesrat, den Schweizerpsalm für die Armee sowie für den Einflussbereich der diplomatischen Vertretungen unseres Landes definitiv als offizielle schweizerische Landeshymne zu bezeichnen. In einem Schreiben wurden die Kantone eingeladen, in ihrem Zuständigkeitsbereich in gleichem Sinne zu entscheiden.</p><p>Die Bedeutung einer Landeshymne für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ist sehr unterschiedlich und individuell. Während ihr Erklingen bei den einen positive Gefühle weckt, empfinden es andere als bedeutungslos oder gar unangenehm.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Text und die Melodie des Schweizerpsalms für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger heute nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Für andere hat jedoch gerade der pathetische und religiöse Charakter der aktuellen Landeshymne ein identitätsstiftendes Moment. Die Landesyhmne ist ein emotional besetztes und polarisierendes Thema.</p><p>Darum sowie aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist der Bundesrat grundsätzlich zurückhaltend gegenüber neuen Versuchen, einen Text zu finden, der diesen heterogenen Empfindungen Ausdruck verleiht und der gleichzeitig von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Er ist deshalb der Ansicht, dass der momentan geltende Schweizerpsalm trotz gewisser Mängel dank seiner Bekanntheit eine würdige Landeshymne für die Schweiz ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Landeshymne in allen Landessprachen erarbeiten zu lassen, die sich inhaltlich an den Grundwerten und Staatszielen der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 - insbesondere auch am Gleichstellungsauftrag - orientiert.</p>
- Neue Landeshymne
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Text und die Musik der heutigen Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft, auch "Schweizerpsalm" genannt, stammen aus dem Jahre 1841.</p><p>Zwangsläufig sind in diese Hymne textlich die Weltanschauung, das Gedankengut und die Visionen des damals europa- und weltweit in Hochblüte stehenden Nationalgedankens eingeflossen.</p><p>Gut 150 Jahre später sind wir in der Lage, Elemente dieses Nationalgedankens zu bewerten und die Frage zu stellen, ob diese Nationalhymne für das 21. Jahrhundert noch angemessen ist.</p><p>In der heutigen Landeshymne erscheinen insbesondere folgende Elemente überholt:</p><p>- der Schwulst und das Pathos des 19. Jahrhunderts;</p><p>- das patriarchale, nationale Gottesbild ("Gott im hehren Vaterland");</p><p>- die Gebetsartigkeit ("Schweizerpsalm");</p><p>- das ausschliessliche Ansprechen der Männer ("Betet, freie Schweizer, betet!").</p><p>Die weltpolitische, gesellschaftliche und religiöse Situation ist heute eine andere als 1841, als die schweizerische Nationalhymne verfasst wurde:</p><p>- Wir wissen um die katastrophalen Auswirkungen, die der Nationalismus in den letzten 150 Jahren gehabt hat - er hat unzähligen Menschen das Leben gekostet.</p><p>- Wir wissen um die Rolle, welche die Religion im westlichen Nationalismus gespielt hat: Fast alle Nationalstaaten haben sich auf eine Gottheit berufen und diese für die eigenen Ziele instrumentalisiert. Das nationalreligiöse Konstrukt des "Gottes im Vaterland" ist isolationistisch. Es widerspricht der Erkenntnis der grossen Weltreligionen, besonders auch des Christentums, dass "Gott" weltumfassend ist.</p><p>- Die weltweite Migration führt dazu, dass das Konstrukt "ein Gott in einer Nation" immer weniger der Wirklichkeit entspricht. Der Nationalgedanke wird dann zum Instrument gegen die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und zur nach innen gerichteten Identitätsstiftung der Nation. Die Feindlichkeit gegenüber Ausländerinnen und Ausländern und der Rassismus sind die Folgen davon und grösstenteils aus der inneren Dynamik der nationalistischen Ideologie erklärbar.</p><p>Es ist daher an der Zeit, für unser Land eine Landeshymne zu verfassen, die unserer Zeit, unserer Zukunftsperspektive sowie dem aus der Geschichte Gelernten entspricht.</p><p>Die Gleichstellung von Frau und Mann ist dabei selbstverständlich zu berücksichtigen.</p><p>Die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 stellt dafür eine optimale Grundlage dar.</p><p>Die Beibehaltung der heutigen Melodie kann geprüft werden.</p>
- <p>Bis ins späte 19. Jahrhundert kannte die Schweiz keine Tradition der Landeshymne. Erste gebräuchliche Hymnen hatten sich durch langen Gebrauch und Gewohnheitsrechte als beliebte Volkslieder eingebürgert. Wegen fehlender Bundeskompetenz und der Autonomie der Kantone gab es jedoch nie eine verbindliche Lösung. So wurde bis 1961 häufig das Lied "Rufst du, mein Vaterland" verwendet. Da es auf die englische Hymnenmelodie "God save the Queen" gesungen wurde, kam es jedoch oft zu Verwechslungen mit der englischen Hymne.</p><p>Offiziell beschloss deshalb der Bundesrat 1961, den Schweizerpsalm "Trittst im Morgenrot daher" provisorisch als Landeshymne einzusetzen.</p><p>Auf der Suche nach einer neuen Landeshymne wurden in den folgenden zwanzig Jahren mehrmals breit angelegte Vernehmlassungen, Befragungen und Wettbewerbe durchgeführt (zwischen 1961 und 1965 oder 1979-80). Diesen Bemühungen war allerdings kein Erfolg beschieden: Es zeigte sich, dass kein anderer Vorschlag so viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, wie der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 beschloss der Bundesrat, den Schweizerpsalm für die Armee sowie für den Einflussbereich der diplomatischen Vertretungen unseres Landes definitiv als offizielle schweizerische Landeshymne zu bezeichnen. In einem Schreiben wurden die Kantone eingeladen, in ihrem Zuständigkeitsbereich in gleichem Sinne zu entscheiden.</p><p>Die Bedeutung einer Landeshymne für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ist sehr unterschiedlich und individuell. Während ihr Erklingen bei den einen positive Gefühle weckt, empfinden es andere als bedeutungslos oder gar unangenehm.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Text und die Melodie des Schweizerpsalms für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger heute nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Für andere hat jedoch gerade der pathetische und religiöse Charakter der aktuellen Landeshymne ein identitätsstiftendes Moment. Die Landesyhmne ist ein emotional besetztes und polarisierendes Thema.</p><p>Darum sowie aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist der Bundesrat grundsätzlich zurückhaltend gegenüber neuen Versuchen, einen Text zu finden, der diesen heterogenen Empfindungen Ausdruck verleiht und der gleichzeitig von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Er ist deshalb der Ansicht, dass der momentan geltende Schweizerpsalm trotz gewisser Mängel dank seiner Bekanntheit eine würdige Landeshymne für die Schweiz ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Landeshymne in allen Landessprachen erarbeiten zu lassen, die sich inhaltlich an den Grundwerten und Staatszielen der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 - insbesondere auch am Gleichstellungsauftrag - orientiert.</p>
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