Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- ShortId
-
04.3048
- Id
-
20043048
- Updated
-
24.06.2025 23:57
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- AdditionalIndexing
-
52;Nationalpark;Berggebiet;Umweltrecht;Schutzgebiet;Denkmalpflege;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0601041201, Nationalpark
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K06030102, Berggebiet
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit geraumer Zeit wird aus Kreisen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung gefordert, die bisherige Natur- und Landschaftsschutzpolitik um die Errichtung und Förderung grösserer Schutzgebiete zu ergänzen und dafür die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen. In allen Landesteilen prüfen die Bevölkerung, die Gemeinden und die regionalen Körperschaften (insbesondere auch die Ökotourismuskreise) zurzeit in gegen vierzig Regionen den Aufbau von Parkprojekten. Dabei geht es darum, den Schutz von Natur und Landschaft in die Regionalwirtschaft einzubetten, was dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit entspricht. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse nahmen diese klassischen "bottom up"-Aktivitäten auf und forderten vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung dieser Parklabels.</p><p>Im September 2002 legte der Bundesrat den politischen Parteien und interessierten Organisationen eine entsprechende Teilrevision des NHG zur Stellungnahme vor, die bereits in der Legislaturplanung 1999-2003 angekündigt war. Explizit wurde vom UVEK in der Vernehmlassungsvorlage darauf hingewiesen, dass die Naturparks ein "wichtiges Förderungsinstrument für eine zukunftsgerichtete Regionalwirtschaft" seien. Naturschutz und Wirtschaftsförderung können damit unter einen Hut gebracht werden, und die Vorlage bringe neue Arbeitsplätze gerade für unsere Rand- und Bergregionen. So ist in vielen Bergregionen die Natur die einzige Ressource, die im Sinne eines Kapitals auch nachhaltig genutzt werden kann. In anderen Ländern (z. B. Finnland, Italien, Deutschland) lässt sich der wirtschaftliche, soziale und ökologische Nutzen von National- und Naturparks nachweisen. Auch in der Schweiz sind durch die bisherigen Projekte, wie im Valle di Muggio (TI) oder mit dem Stockalperweg über den Simplon, bereits nachweislich Wertschöpfungen erwirtschaftet worden.</p><p>In der Tat sind bislang gegen vierzig mehr oder weniger konkrete Projektideen in zahlreichen Regionen entstanden (Parc régional Chasseral, Parc jurassien vaudois, Parc Ela, Parc Adula, Naturforschungspark Säntis und andere). Es handelt sich dabei ausschliesslich um lokale Initiativen. Dahinter stehen bereits enorme Vorleistungen und auch finanzielle Beiträge von Gemeinden, Kantonen und des Bundes (Regio Plus). Die im Juli 2003 veröffentlichten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens waren daher auch sehr positiv.</p><p>Am 11. Februar 2004 hätte nun der Bundesrat die Botschaft zur Gesetzesrevision behandeln und verabschieden sollen. Am 25. Februar hat der Bundesrat die Teilrevision des NHG aus der Legislaturplanung 2004-2007 gestrichen. Als Begründung wurden finanzielle Überlegungen angeführt. Hierzu ist allerdings zu sagen, dass die jährlich geschätzten 10 Millionen Franken gemäss Aussage von Bundesrat Leuenberger keine zusätzlichen Ausgaben darstellen, sondern intern umgelagert werden sollen.</p>
- <p>Als der Bundesrat Mitte 2003 den Auftrag zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur und Heimatschutz (NHG; SR 451) für die Schaffung von Natur- und Landschaftsparks erteilte, war die anhaltende, rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen in diesem Ausmass noch nicht absehbar. Die Rahmenbedingungen haben sich seither wesentlich verändert: Die Schuldenbremse und der im Finanzhaushaltgesetz verankerte Abbaupfad zur Eliminierung struktureller Defizite bis 2007 erfordern eine wirkungsvolle Sanierung des Bundeshaushaltes. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als inkonsequent, einerseits Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichte einzuführen und andererseits neue Aufgaben zu schaffen. Die Revision des NHG wurde deshalb abgelehnt und aus der Legislaturplanung 2003-2007 des Bundesrates gestrichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Zusammenhang mit der Gründung von Nationalparks und Naturparks von nationaler Bedeutung umgehend in die Wege leiten sowie die bereits vorbereitete Gesetzesvorlage verabschieden und dem Parlament vorlegen.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit geraumer Zeit wird aus Kreisen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung gefordert, die bisherige Natur- und Landschaftsschutzpolitik um die Errichtung und Förderung grösserer Schutzgebiete zu ergänzen und dafür die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen. In allen Landesteilen prüfen die Bevölkerung, die Gemeinden und die regionalen Körperschaften (insbesondere auch die Ökotourismuskreise) zurzeit in gegen vierzig Regionen den Aufbau von Parkprojekten. Dabei geht es darum, den Schutz von Natur und Landschaft in die Regionalwirtschaft einzubetten, was dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit entspricht. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse nahmen diese klassischen "bottom up"-Aktivitäten auf und forderten vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung dieser Parklabels.</p><p>Im September 2002 legte der Bundesrat den politischen Parteien und interessierten Organisationen eine entsprechende Teilrevision des NHG zur Stellungnahme vor, die bereits in der Legislaturplanung 1999-2003 angekündigt war. Explizit wurde vom UVEK in der Vernehmlassungsvorlage darauf hingewiesen, dass die Naturparks ein "wichtiges Förderungsinstrument für eine zukunftsgerichtete Regionalwirtschaft" seien. Naturschutz und Wirtschaftsförderung können damit unter einen Hut gebracht werden, und die Vorlage bringe neue Arbeitsplätze gerade für unsere Rand- und Bergregionen. So ist in vielen Bergregionen die Natur die einzige Ressource, die im Sinne eines Kapitals auch nachhaltig genutzt werden kann. In anderen Ländern (z. B. Finnland, Italien, Deutschland) lässt sich der wirtschaftliche, soziale und ökologische Nutzen von National- und Naturparks nachweisen. Auch in der Schweiz sind durch die bisherigen Projekte, wie im Valle di Muggio (TI) oder mit dem Stockalperweg über den Simplon, bereits nachweislich Wertschöpfungen erwirtschaftet worden.</p><p>In der Tat sind bislang gegen vierzig mehr oder weniger konkrete Projektideen in zahlreichen Regionen entstanden (Parc régional Chasseral, Parc jurassien vaudois, Parc Ela, Parc Adula, Naturforschungspark Säntis und andere). Es handelt sich dabei ausschliesslich um lokale Initiativen. Dahinter stehen bereits enorme Vorleistungen und auch finanzielle Beiträge von Gemeinden, Kantonen und des Bundes (Regio Plus). Die im Juli 2003 veröffentlichten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens waren daher auch sehr positiv.</p><p>Am 11. Februar 2004 hätte nun der Bundesrat die Botschaft zur Gesetzesrevision behandeln und verabschieden sollen. Am 25. Februar hat der Bundesrat die Teilrevision des NHG aus der Legislaturplanung 2004-2007 gestrichen. Als Begründung wurden finanzielle Überlegungen angeführt. Hierzu ist allerdings zu sagen, dass die jährlich geschätzten 10 Millionen Franken gemäss Aussage von Bundesrat Leuenberger keine zusätzlichen Ausgaben darstellen, sondern intern umgelagert werden sollen.</p>
- <p>Als der Bundesrat Mitte 2003 den Auftrag zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur und Heimatschutz (NHG; SR 451) für die Schaffung von Natur- und Landschaftsparks erteilte, war die anhaltende, rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen in diesem Ausmass noch nicht absehbar. Die Rahmenbedingungen haben sich seither wesentlich verändert: Die Schuldenbremse und der im Finanzhaushaltgesetz verankerte Abbaupfad zur Eliminierung struktureller Defizite bis 2007 erfordern eine wirkungsvolle Sanierung des Bundeshaushaltes. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als inkonsequent, einerseits Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichte einzuführen und andererseits neue Aufgaben zu schaffen. Die Revision des NHG wurde deshalb abgelehnt und aus der Legislaturplanung 2003-2007 des Bundesrates gestrichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Zusammenhang mit der Gründung von Nationalparks und Naturparks von nationaler Bedeutung umgehend in die Wege leiten sowie die bereits vorbereitete Gesetzesvorlage verabschieden und dem Parlament vorlegen.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
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