Grenzkantone und freier Personenverkehr
- ShortId
-
04.3052
- Id
-
20043052
- Updated
-
28.07.2023 09:27
- Language
-
de
- Title
-
Grenzkantone und freier Personenverkehr
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitsmarktstatistik;Grenzgänger/in;Kanton;freier Personenverkehr;Subvention;Statistik;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L06K080701020108, Kanton
- L05K1102030202, Subvention
- L03K020218, Statistik
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grenzregionen bzw. -kantone bekommen die Auswirkungen des freien Personenverkehrs am meisten zu spüren. Der Zugang von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zum Schweizer Arbeitsmarkt wird durch den Umstand, dass kein Wohnsitzwechsel erforderlich ist, erleichtert und durch die ohnehin vorhandenen Anreize noch unterstützt.</p><p>Um das Entstehen unerwünschter Verzerrungen rechtzeitig zu verhindern, ist es für die Grenzkantone unabdingbar, die Entwicklung des Arbeitsmarktes kontinuierlich und gesamthaft zu beobachten.</p><p>Nachdem das Zentrale Ausländerregister keine einschlägigen Daten mehr anbieten kann, müssen sich die Kantone mit anderen statistischen Quellen behelfen. In dieser Hinsicht sind die vom Bundesamt für Statistik bereitgestellten Daten (Sake und Besta) von besonderer Bedeutung. Diese Daten müssen aber auf lokaler Ebene ergänzt werden, um aussagekräftigere und repräsentativere Informationen liefern zu können. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dieses Erfordernis immer mehr in Widerspruch zu den Sparzielen des Bundes gerät; diese könnten dazu führen, dass der Aussagewert dieser statistischen Erhebungen eingeschränkt wird und/oder dass den Kantonen immer grössere Lasten aufgebürdet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten in Bezug auf die statistische Beobachtung der Arbeitsmarktentwicklung und der Auswirkungen des freien Personenverkehrs. Diese ist auf nationaler und regionaler Ebene unerlässlich; der Datenabbau des Zentralen Ausländerregisters ist auszugleichen. Daher hat der Bundesrat im Jahre 2002, gestützt auf Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (EDI/EJPD/EVD/Kantone), folgende Massnahmen beschlossen:</p><p>1. Einführung einer zusätzlichen Ausländerstichprobe bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) ab 2003, um repräsentative Jahresergebnisse zur wirtschaftlichen Aktivität der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer zu erhalten.</p><p>2. Regionalisierung der Daten der alle zwei Jahre durchgeführten Lohnstrukturerhebung (LSE) ab der Erhebung 2002.</p><p>Das Entlastungsprogramm des Bundes zwingt das Bundesamt für Statistik (BFS), bedeutende Einsparungen durchzuführen. Gleichzeitig wird dieses Amt im Laufe der kommenden Jahre neue Aufgaben erfüllen müssen. Daher muss es seine Ausgaben optimieren und die wichtigsten Datenbenützer in die Finanzierung der Erhebungen einbinden. Im Rahmen der Sake, der Beschäftigungsstatistik (Besta) und der LSE hat sich die Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen bewährt: Gegenwärtig liefert die Bundesverwaltung Daten auf der Ebene der Schweiz und der Grossregionen. Die Kantone können Stichprobenvergrösserungen finanzieren, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen (zur Erinnerung: Die Kantone Zürich und Tessin bilden beide eine Grossregion). Einige Kantone beteiligen sich bereits an Stichprobenvergrösserungen im Rahmen der Sake (2003: VD, GE), der Besta (gegenwärtig: FR, SG, VD, VS, NE, GE und die Stadt Zürich) und der LSE (2002: ZG, FR, SG, VD, NE, GE).</p><p>Für die drei genannten Erhebungen werden die Budgetrestriktionen bisher einzig zu einer schrittweisen Verringerung der Sake-Stichprobe von 40 000 Interviews im Jahre 2003 auf 30 000 Interviews im Jahre 2006 (ohne die Extrastichprobe von 15 000 Ausländerinnen und Ausländern) führen. Dank dieser Verkleinerung kann die Produktion von Indikatoren auf der Ebene der Grossregionen beibehalten werden, obschon die statistische Präzision zugegebenermassen vermindert wird.</p><p>Für die Beobachtung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger entwickelt das BFS zurzeit eine Synthesestatistik. Diese wird sich auf eine neue Frage zur Anzahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Fragebogen der Besta (die für 2003 geplante Einführung wurde auf das erste Quartal 2004 verschoben) sowie auf die Daten des Zentralen Ausländerregisters stützen. Das prioritäre Ziel dieser Statistik ist es, Informationen auf nationaler Ebene bereitzustellen.</p><p>Es ist zwar geplant, die Grenzgängerzahl nach Grossregionen und auch nach Kantonen zur Verfügung zu stellen, doch die Datenqualität muss vorher getestet werden. Die ersten Ergebnisse der neuen Grenzgängerstatistik dürften im Herbst 2004 verfügbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist er ebenfalls der Meinung, dass die Verfügbarkeit statistischer Informationen ein unentbehrliches Instrument zur Beobachtung des Arbeitsmarktes darstellt? Wird er entsprechend dafür sorgen, dass die einschlägigen Erhebungen im derzeitigen Umfang weitergeführt werden und für die Gebiete, die von den Auswirkungen des freien Personenverkehrs besonders betroffen sind, die Sammlung detaillierterer regionaler Daten erleichtern?</p><p>- Ist er ebenfalls der Auffassung, dass die Kantone bei der statistischen Erhebung und bei der umfassenderen Beobachtung der Auswirkungen des freien Personenverkehrs eine Aufgabe erfüllen, die nicht nur von lokalem, sondern auch von nationalem Interesse ist, weil damit u. a. die Wirkung der bilateralen Abkommen im Hinblick auf den sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu treffenden Entscheid besser beurteilt werden kann?</p><p>- In welchem Ausmass gedenkt er die vom freien Personenverkehr am meisten betroffenen Kantone bei diesen statistischen Erhebungen und bei den Tätigkeiten zur Beobachtung des Arbeitsmarktes finanziell zu entlasten?</p>
- Grenzkantone und freier Personenverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Grenzregionen bzw. -kantone bekommen die Auswirkungen des freien Personenverkehrs am meisten zu spüren. Der Zugang von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zum Schweizer Arbeitsmarkt wird durch den Umstand, dass kein Wohnsitzwechsel erforderlich ist, erleichtert und durch die ohnehin vorhandenen Anreize noch unterstützt.</p><p>Um das Entstehen unerwünschter Verzerrungen rechtzeitig zu verhindern, ist es für die Grenzkantone unabdingbar, die Entwicklung des Arbeitsmarktes kontinuierlich und gesamthaft zu beobachten.</p><p>Nachdem das Zentrale Ausländerregister keine einschlägigen Daten mehr anbieten kann, müssen sich die Kantone mit anderen statistischen Quellen behelfen. In dieser Hinsicht sind die vom Bundesamt für Statistik bereitgestellten Daten (Sake und Besta) von besonderer Bedeutung. Diese Daten müssen aber auf lokaler Ebene ergänzt werden, um aussagekräftigere und repräsentativere Informationen liefern zu können. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dieses Erfordernis immer mehr in Widerspruch zu den Sparzielen des Bundes gerät; diese könnten dazu führen, dass der Aussagewert dieser statistischen Erhebungen eingeschränkt wird und/oder dass den Kantonen immer grössere Lasten aufgebürdet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten in Bezug auf die statistische Beobachtung der Arbeitsmarktentwicklung und der Auswirkungen des freien Personenverkehrs. Diese ist auf nationaler und regionaler Ebene unerlässlich; der Datenabbau des Zentralen Ausländerregisters ist auszugleichen. Daher hat der Bundesrat im Jahre 2002, gestützt auf Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (EDI/EJPD/EVD/Kantone), folgende Massnahmen beschlossen:</p><p>1. Einführung einer zusätzlichen Ausländerstichprobe bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) ab 2003, um repräsentative Jahresergebnisse zur wirtschaftlichen Aktivität der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer zu erhalten.</p><p>2. Regionalisierung der Daten der alle zwei Jahre durchgeführten Lohnstrukturerhebung (LSE) ab der Erhebung 2002.</p><p>Das Entlastungsprogramm des Bundes zwingt das Bundesamt für Statistik (BFS), bedeutende Einsparungen durchzuführen. Gleichzeitig wird dieses Amt im Laufe der kommenden Jahre neue Aufgaben erfüllen müssen. Daher muss es seine Ausgaben optimieren und die wichtigsten Datenbenützer in die Finanzierung der Erhebungen einbinden. Im Rahmen der Sake, der Beschäftigungsstatistik (Besta) und der LSE hat sich die Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen bewährt: Gegenwärtig liefert die Bundesverwaltung Daten auf der Ebene der Schweiz und der Grossregionen. Die Kantone können Stichprobenvergrösserungen finanzieren, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen (zur Erinnerung: Die Kantone Zürich und Tessin bilden beide eine Grossregion). Einige Kantone beteiligen sich bereits an Stichprobenvergrösserungen im Rahmen der Sake (2003: VD, GE), der Besta (gegenwärtig: FR, SG, VD, VS, NE, GE und die Stadt Zürich) und der LSE (2002: ZG, FR, SG, VD, NE, GE).</p><p>Für die drei genannten Erhebungen werden die Budgetrestriktionen bisher einzig zu einer schrittweisen Verringerung der Sake-Stichprobe von 40 000 Interviews im Jahre 2003 auf 30 000 Interviews im Jahre 2006 (ohne die Extrastichprobe von 15 000 Ausländerinnen und Ausländern) führen. Dank dieser Verkleinerung kann die Produktion von Indikatoren auf der Ebene der Grossregionen beibehalten werden, obschon die statistische Präzision zugegebenermassen vermindert wird.</p><p>Für die Beobachtung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger entwickelt das BFS zurzeit eine Synthesestatistik. Diese wird sich auf eine neue Frage zur Anzahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Fragebogen der Besta (die für 2003 geplante Einführung wurde auf das erste Quartal 2004 verschoben) sowie auf die Daten des Zentralen Ausländerregisters stützen. Das prioritäre Ziel dieser Statistik ist es, Informationen auf nationaler Ebene bereitzustellen.</p><p>Es ist zwar geplant, die Grenzgängerzahl nach Grossregionen und auch nach Kantonen zur Verfügung zu stellen, doch die Datenqualität muss vorher getestet werden. Die ersten Ergebnisse der neuen Grenzgängerstatistik dürften im Herbst 2004 verfügbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist er ebenfalls der Meinung, dass die Verfügbarkeit statistischer Informationen ein unentbehrliches Instrument zur Beobachtung des Arbeitsmarktes darstellt? Wird er entsprechend dafür sorgen, dass die einschlägigen Erhebungen im derzeitigen Umfang weitergeführt werden und für die Gebiete, die von den Auswirkungen des freien Personenverkehrs besonders betroffen sind, die Sammlung detaillierterer regionaler Daten erleichtern?</p><p>- Ist er ebenfalls der Auffassung, dass die Kantone bei der statistischen Erhebung und bei der umfassenderen Beobachtung der Auswirkungen des freien Personenverkehrs eine Aufgabe erfüllen, die nicht nur von lokalem, sondern auch von nationalem Interesse ist, weil damit u. a. die Wirkung der bilateralen Abkommen im Hinblick auf den sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu treffenden Entscheid besser beurteilt werden kann?</p><p>- In welchem Ausmass gedenkt er die vom freien Personenverkehr am meisten betroffenen Kantone bei diesen statistischen Erhebungen und bei den Tätigkeiten zur Beobachtung des Arbeitsmarktes finanziell zu entlasten?</p>
- Grenzkantone und freier Personenverkehr
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