Indische Informatiker für die Post?
- ShortId
-
04.3056
- Id
-
20043056
- Updated
-
27.07.2023 20:50
- Language
-
de
- Title
-
Indische Informatiker für die Post?
- AdditionalIndexing
-
34;15;Software;Post;Lohndumping;Stellenabbau;Indien;Informatikberuf;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L05K1203010107, Informatikberuf
- L04K03030403, Indien
- L05K0702030106, Stellenabbau
- L05K0702010303, Lohndumping
- L04K12030202, Software
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen:</p><p>Der Personalbestand im Bereich IT Services Post ist im Jahr 2003 unverändert geblieben. Auch im Jahre 2004 wird der Personalbestand stabil bleiben. Die Post hat im Bereich IT Services folglich nicht 70 Stellen abgebaut, sondern diese Arbeitsplätze örtlich von Lausanne nach Bern und von Aarau nach Zürich verlegt. Dies war der Grund für die Aushandlung eines Sozialplans. Die Post hat dem Bundesrat versichert, dass die betroffenen Postmitarbeitenden ihre Stellen behalten und somit keine Kündigungen ausgesprochen werden. Mit Mobilitäts- und Umzugspauschalen sowie eventuellen Umschulungen sollen die Arbeitsplatzverschiebungen sozialverträglich ausgestaltet werden. Ferner hat die Post den Personalbestand im Informatikbereich von Postfinance im Jahr 2003 von 300 auf 380 Personen erhöht, und für das Jahr 2004 wird mit der Schaffung von weiteren 40 bis 60 Stellen gerechnet.</p><p>1./2. Die Post hat den gesetzlichen Auftrag, ihre Dienstleistungen in guter Qualität, in allen Landesteilen und zu möglichst günstigen Preisen zu erbringen. Aus diesem Grund muss die Post ihre Entscheide nach unternehmerischen Grundsätzen fällen. Es liegt weder im Interesse der Post noch ihrer Kundschaft, wenn die Post bei ihren Einkaufs- oder Vergabeentscheidungen nur schweizerische Angebote berücksichtigen würde. Zudem würde ein solches Verhalten auch nicht im Interesse der Schweiz liegen, die als Exportland auf offene Märkte angewiesen ist.</p><p>Der Entscheid über die Vergabe von einzelnen Aufträgen liegt demnach - unter Berücksichtigung der geltenden Ausschreibungsvorschriften und im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates - in der Kompetenz der Post. Der Bundesrat verlangt, dass die Post bei ihren Unternehmensentscheiden ethischen Grundsätzen nachlebt. Die Post beachtet daher bei ihren Entscheiden die verschiedenen im Spiel stehenden Interessen und wägt sie gegeneinander ab. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen ist die Post - ebenso wie die übrigen bundesnahen Unternehmen - im Übrigen frei, ob sie schweizerische oder ausländische Unternehmen berücksichtigt. Selbstverständlich sind dabei die Vorgaben des Beschaffungsrechtes zu beachten.</p><p>Grundsätzlich gilt gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes, die auch von der Post angewendet werden, eine Geheimhaltungspflicht zwischen der Post und ihrer Lieferantin. Die Post hat den Bundesrat indes informiert, dass die vereinbarte Leistung im vorliegenden Fall für das erste Semester 2004 weniger als 400 000 Franken beträgt. Für das zweite Semester 2004 ist bis anhin kein weiterer Auftrag erteilt worden. Gemäss Auskünften der Post arbeiten am fraglichen Auftrag in Indien etwa sieben bis acht Personen. Der Anteil der indischen Firma am Projektvolumen liegt bei rund 10 Prozent (Gesamtprojektkosten von etwa 3 Millionen Franken). Angesichts des geringen Auftragsvolumens und angesichts der bestehenden Auslastung der postinternen IT-Dienste handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Auftrag, der einen wesentlichen Beitrag zur Requalifizierung von internem Personal leisten kann. Es ist jedoch die Geschäftspolitik der Post, dass sie die eigenen IT-Dienste ausreichend auslasten und qualifizieren kann.</p><p>3./4. In allen bundesnahen Unternehmen werden IT-Dienstleistungen sowohl intern als auch extern vergeben. Der Grossteil der Aufträge wird in der Schweiz ausgeführt. Der Bundesrat verzichtet daher, auf eine Aufstellung aller IT-Aufträge, die von den bundesnahen Unternehmen ausgelöst werden.</p><p>Wie bereits erwähnt, ist es Sache der bundesnahen Unternehmen im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates und gestützt auf die geltenden Ausschreibungsregelungen, die für das Unternehmen und die Erfüllung ihres Auftrages nötigen unternehmerischen Entscheide zu fällen. Die Unternehmen müssen die Freiheit haben, die im Einzelfall am besten geeigneten Lösungen zu treffen. Eine Vorgabe, wonach die bundesnahen Unternehmen beispielsweise speziell inländische Unternehmen bevorzugen sollen, hält der Bundesrat nicht für angebracht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehreren Quellen zufolge soll Postfinance im vergangenen Jahr Aufträge zur Software-Entwicklung dem indischen Informatikunternehmen Datamatics anvertraut haben. Diese Firma hat ihren Sitz in der Zollfreizone Seepz in Bombay und stellt indische Informatiker zu Jahreslöhnen von 9000 Franken bis höchstens 25 000 Franken an. Nach einer ersten Testphase werde nun erwogen, dem indischen Unternehmen einen grösseren Auftrag zu erteilen.</p><p>Im gleichen Zeitraum hat die Post rund 70 Stellen in ihren Informatikdiensten abgebaut, und noch immer sind mehrere Dutzend weitere Stellen gefährdet. Überdies sind Verhandlungen mit der Post über einen Sozialplan im Gang.</p><p>1. Ist der Bundesrat über diesen Sachverhalt informiert? Wie hoch sind die Gesamtkosten der Aufträge, die dem indischen Unternehmen erteilt wurden?</p><p>2. Hätten diese Arbeiten nach einer Umschulung des betroffenen Personals nicht von postinternen Stellen ausgeführt werden können? Wäre es nicht möglich gewesen, den Auftrag anderen Schweizer Unternehmen zu erteilen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, ob andere Unternehmen des Bundes (Swisscom, SBB, Ruag u. a.) ähnliche Aufträge aus dem Informatikbereich ins Ausland vergeben haben?</p><p>4. Erachtet der Bundesrat die Auslagerung von Informatikdienstleistungen - bei privaten Unternehmen mag dies zwar eine verbreitete Praxis sein - bei Unternehmen, die unter der Kontrolle des Bundes stehen, als angebracht?</p>
- Indische Informatiker für die Post?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen:</p><p>Der Personalbestand im Bereich IT Services Post ist im Jahr 2003 unverändert geblieben. Auch im Jahre 2004 wird der Personalbestand stabil bleiben. Die Post hat im Bereich IT Services folglich nicht 70 Stellen abgebaut, sondern diese Arbeitsplätze örtlich von Lausanne nach Bern und von Aarau nach Zürich verlegt. Dies war der Grund für die Aushandlung eines Sozialplans. Die Post hat dem Bundesrat versichert, dass die betroffenen Postmitarbeitenden ihre Stellen behalten und somit keine Kündigungen ausgesprochen werden. Mit Mobilitäts- und Umzugspauschalen sowie eventuellen Umschulungen sollen die Arbeitsplatzverschiebungen sozialverträglich ausgestaltet werden. Ferner hat die Post den Personalbestand im Informatikbereich von Postfinance im Jahr 2003 von 300 auf 380 Personen erhöht, und für das Jahr 2004 wird mit der Schaffung von weiteren 40 bis 60 Stellen gerechnet.</p><p>1./2. Die Post hat den gesetzlichen Auftrag, ihre Dienstleistungen in guter Qualität, in allen Landesteilen und zu möglichst günstigen Preisen zu erbringen. Aus diesem Grund muss die Post ihre Entscheide nach unternehmerischen Grundsätzen fällen. Es liegt weder im Interesse der Post noch ihrer Kundschaft, wenn die Post bei ihren Einkaufs- oder Vergabeentscheidungen nur schweizerische Angebote berücksichtigen würde. Zudem würde ein solches Verhalten auch nicht im Interesse der Schweiz liegen, die als Exportland auf offene Märkte angewiesen ist.</p><p>Der Entscheid über die Vergabe von einzelnen Aufträgen liegt demnach - unter Berücksichtigung der geltenden Ausschreibungsvorschriften und im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates - in der Kompetenz der Post. Der Bundesrat verlangt, dass die Post bei ihren Unternehmensentscheiden ethischen Grundsätzen nachlebt. Die Post beachtet daher bei ihren Entscheiden die verschiedenen im Spiel stehenden Interessen und wägt sie gegeneinander ab. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen ist die Post - ebenso wie die übrigen bundesnahen Unternehmen - im Übrigen frei, ob sie schweizerische oder ausländische Unternehmen berücksichtigt. Selbstverständlich sind dabei die Vorgaben des Beschaffungsrechtes zu beachten.</p><p>Grundsätzlich gilt gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes, die auch von der Post angewendet werden, eine Geheimhaltungspflicht zwischen der Post und ihrer Lieferantin. Die Post hat den Bundesrat indes informiert, dass die vereinbarte Leistung im vorliegenden Fall für das erste Semester 2004 weniger als 400 000 Franken beträgt. Für das zweite Semester 2004 ist bis anhin kein weiterer Auftrag erteilt worden. Gemäss Auskünften der Post arbeiten am fraglichen Auftrag in Indien etwa sieben bis acht Personen. Der Anteil der indischen Firma am Projektvolumen liegt bei rund 10 Prozent (Gesamtprojektkosten von etwa 3 Millionen Franken). Angesichts des geringen Auftragsvolumens und angesichts der bestehenden Auslastung der postinternen IT-Dienste handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Auftrag, der einen wesentlichen Beitrag zur Requalifizierung von internem Personal leisten kann. Es ist jedoch die Geschäftspolitik der Post, dass sie die eigenen IT-Dienste ausreichend auslasten und qualifizieren kann.</p><p>3./4. In allen bundesnahen Unternehmen werden IT-Dienstleistungen sowohl intern als auch extern vergeben. Der Grossteil der Aufträge wird in der Schweiz ausgeführt. Der Bundesrat verzichtet daher, auf eine Aufstellung aller IT-Aufträge, die von den bundesnahen Unternehmen ausgelöst werden.</p><p>Wie bereits erwähnt, ist es Sache der bundesnahen Unternehmen im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates und gestützt auf die geltenden Ausschreibungsregelungen, die für das Unternehmen und die Erfüllung ihres Auftrages nötigen unternehmerischen Entscheide zu fällen. Die Unternehmen müssen die Freiheit haben, die im Einzelfall am besten geeigneten Lösungen zu treffen. Eine Vorgabe, wonach die bundesnahen Unternehmen beispielsweise speziell inländische Unternehmen bevorzugen sollen, hält der Bundesrat nicht für angebracht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehreren Quellen zufolge soll Postfinance im vergangenen Jahr Aufträge zur Software-Entwicklung dem indischen Informatikunternehmen Datamatics anvertraut haben. Diese Firma hat ihren Sitz in der Zollfreizone Seepz in Bombay und stellt indische Informatiker zu Jahreslöhnen von 9000 Franken bis höchstens 25 000 Franken an. Nach einer ersten Testphase werde nun erwogen, dem indischen Unternehmen einen grösseren Auftrag zu erteilen.</p><p>Im gleichen Zeitraum hat die Post rund 70 Stellen in ihren Informatikdiensten abgebaut, und noch immer sind mehrere Dutzend weitere Stellen gefährdet. Überdies sind Verhandlungen mit der Post über einen Sozialplan im Gang.</p><p>1. Ist der Bundesrat über diesen Sachverhalt informiert? Wie hoch sind die Gesamtkosten der Aufträge, die dem indischen Unternehmen erteilt wurden?</p><p>2. Hätten diese Arbeiten nach einer Umschulung des betroffenen Personals nicht von postinternen Stellen ausgeführt werden können? Wäre es nicht möglich gewesen, den Auftrag anderen Schweizer Unternehmen zu erteilen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, ob andere Unternehmen des Bundes (Swisscom, SBB, Ruag u. a.) ähnliche Aufträge aus dem Informatikbereich ins Ausland vergeben haben?</p><p>4. Erachtet der Bundesrat die Auslagerung von Informatikdienstleistungen - bei privaten Unternehmen mag dies zwar eine verbreitete Praxis sein - bei Unternehmen, die unter der Kontrolle des Bundes stehen, als angebracht?</p>
- Indische Informatiker für die Post?
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