Abdeckung von offenen Jauchebehältern wegen Ammoniak-Emissionen

ShortId
04.3059
Id
20043059
Updated
28.07.2023 09:17
Language
de
Title
Abdeckung von offenen Jauchebehältern wegen Ammoniak-Emissionen
AdditionalIndexing
55;52;Richtlinie;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Umweltrecht;Biogas;organischer Dünger;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Luftverunreinigung;landwirtschaftlicher Abfall;chemisches Salz
1
  • L06K140108020102, organischer Dünger
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
  • L06K050301010305, Richtlinie
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L05K0705010206, chemisches Salz
  • L04K06020317, Verunreinigung durch die Landwirtschaft
  • L03K170502, Biogas
  • L04K06010106, landwirtschaftlicher Abfall
  • L04K06010309, Umweltrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Buwal hat in seiner Mitteilung Nr. 13 zur Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die geltende Rechtslage zur Minderung von Ammoniak-Emissionen bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung dargelegt. Die Bestimmungen der LRV vom 16. Dezember 1985 (SR 814-318.142.1) gelten seit deren Inkrafttreten im Jahr 1986 uneingeschränkt auch für landwirtschaftliche Anlagen. Etwas neuer ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft unsere Ökosysteme mit Stickstoffeinträgen stark belasten.</p><p>Da für die konkrete Umsetzung der LRV die Kantone zuständig sind, hat die behördliche Vereinigung kantonaler Luftreinhaltefachleute (Cercl'Air) in Ergänzung zu den Buwal-Mitteilungen im Frühjahr 2003 die Empfehlung Nr. 21-A über die Abdeckung neuer Güllelager herausgegeben. Diese befasst sich ausführlich mit den nötigen baulichen und betrieblichen Änderungen bei neuen, d. h. sich in der Planung befindenden Güllelagern.</p><p>1. Die Vollzugsempfehlung Nr. 21-A des Cercl'Air weist ausdrücklich auf diese Gefahren hin und erwähnt dabei auch das Merkblatt Nr. 7, "Gasgefahren in der Landwirtschaft", der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Die Empfehlung kommt allerdings zum Schluss, dass bei korrekter Handhabung der im Merkblatt enthaltenen Anweisungen die Gefahr von Gasunfällen ausgeschlossen werden kann.</p><p>2. Zum Thema der Abdeckung von Güllelagern existiert eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und Berichten, welche die Funktionsfähigkeit und Nützlichkeit von Abdeckungen belegen. Im Übrigen sollen im Auftrag des Buwal in einem laufenden Projekt der Forschungsanstalt Tänikon aktuelle Bauvorhaben zur Umsetzung der Cercl'Air-Empfehlung Nr. 21-A technisch begleitet werden. Es besteht somit kein Grund, mit dem Vollzug dieser Empfehlung noch zuzuwarten.</p><p>3. Der Bundesrat sieht einen grossen Handlungsbedarf bei der Senkung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft. Er hat dies bereits in seinem Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (BBl 1999, 7735-7758) und im Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln vom 21. Mai 2003 (BBl 2003, 4802-4810) hervorgehoben.</p><p>Das Abdecken von neuen Güllelagern ist im Übrigen eine sehr wirksame und kosteneffiziente Massnahme. Die Emissionen werden gegenüber einer offenen Grube um bis zu 90 Prozent gesenkt. Ausserdem muss für ein Kilogramm nicht emittierten Stickstoff deutlich weniger investiert werden als beispielsweise bei einem Katalysator für Personenwagen oder bei einem Low-NOx-Brenner für Einfamilienhäuser.</p><p>Aufgrund dieser Umstände sowie der bestehenden Rechtslage sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Mitteilung des Buwal zu widerrufen bzw. dem Cercl'Air ein Zurückziehen seiner Empfehlung nahezulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Buwal hat im vergangenen Jahr eine Empfehlung an die Kantone gerichtet, dass offene Jauchegruben wegen der Luftbelastung durch Ammoniak zu überdecken seien. Dies hat in den Kantonen und vor allem bei den Landwirten heftige Reaktionen ausgelöst. Die Landwirte sind stark verunsichert.</p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Abdeckung von Jauchesilos das Risiko von Explosionen stark erhöht? Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat in einem Bericht darauf hingewiesen.</p><p>2. Wieso gibt das Buwal eine solche Empfehlung heraus, ohne dass von den Forschungsanstalten entsprechende Ergebnisse vorliegen?</p><p>3. Ist er bereit, das Buwal zu beauftragen, solche Empfehlungen so schnell als möglich zurückzunehmen, weil diese praxisfremd sind und schlussendlich nichts bringen?</p>
  • Abdeckung von offenen Jauchebehältern wegen Ammoniak-Emissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Buwal hat in seiner Mitteilung Nr. 13 zur Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die geltende Rechtslage zur Minderung von Ammoniak-Emissionen bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung dargelegt. Die Bestimmungen der LRV vom 16. Dezember 1985 (SR 814-318.142.1) gelten seit deren Inkrafttreten im Jahr 1986 uneingeschränkt auch für landwirtschaftliche Anlagen. Etwas neuer ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft unsere Ökosysteme mit Stickstoffeinträgen stark belasten.</p><p>Da für die konkrete Umsetzung der LRV die Kantone zuständig sind, hat die behördliche Vereinigung kantonaler Luftreinhaltefachleute (Cercl'Air) in Ergänzung zu den Buwal-Mitteilungen im Frühjahr 2003 die Empfehlung Nr. 21-A über die Abdeckung neuer Güllelager herausgegeben. Diese befasst sich ausführlich mit den nötigen baulichen und betrieblichen Änderungen bei neuen, d. h. sich in der Planung befindenden Güllelagern.</p><p>1. Die Vollzugsempfehlung Nr. 21-A des Cercl'Air weist ausdrücklich auf diese Gefahren hin und erwähnt dabei auch das Merkblatt Nr. 7, "Gasgefahren in der Landwirtschaft", der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Die Empfehlung kommt allerdings zum Schluss, dass bei korrekter Handhabung der im Merkblatt enthaltenen Anweisungen die Gefahr von Gasunfällen ausgeschlossen werden kann.</p><p>2. Zum Thema der Abdeckung von Güllelagern existiert eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und Berichten, welche die Funktionsfähigkeit und Nützlichkeit von Abdeckungen belegen. Im Übrigen sollen im Auftrag des Buwal in einem laufenden Projekt der Forschungsanstalt Tänikon aktuelle Bauvorhaben zur Umsetzung der Cercl'Air-Empfehlung Nr. 21-A technisch begleitet werden. Es besteht somit kein Grund, mit dem Vollzug dieser Empfehlung noch zuzuwarten.</p><p>3. Der Bundesrat sieht einen grossen Handlungsbedarf bei der Senkung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft. Er hat dies bereits in seinem Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (BBl 1999, 7735-7758) und im Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln vom 21. Mai 2003 (BBl 2003, 4802-4810) hervorgehoben.</p><p>Das Abdecken von neuen Güllelagern ist im Übrigen eine sehr wirksame und kosteneffiziente Massnahme. Die Emissionen werden gegenüber einer offenen Grube um bis zu 90 Prozent gesenkt. Ausserdem muss für ein Kilogramm nicht emittierten Stickstoff deutlich weniger investiert werden als beispielsweise bei einem Katalysator für Personenwagen oder bei einem Low-NOx-Brenner für Einfamilienhäuser.</p><p>Aufgrund dieser Umstände sowie der bestehenden Rechtslage sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Mitteilung des Buwal zu widerrufen bzw. dem Cercl'Air ein Zurückziehen seiner Empfehlung nahezulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Buwal hat im vergangenen Jahr eine Empfehlung an die Kantone gerichtet, dass offene Jauchegruben wegen der Luftbelastung durch Ammoniak zu überdecken seien. Dies hat in den Kantonen und vor allem bei den Landwirten heftige Reaktionen ausgelöst. Die Landwirte sind stark verunsichert.</p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Abdeckung von Jauchesilos das Risiko von Explosionen stark erhöht? Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat in einem Bericht darauf hingewiesen.</p><p>2. Wieso gibt das Buwal eine solche Empfehlung heraus, ohne dass von den Forschungsanstalten entsprechende Ergebnisse vorliegen?</p><p>3. Ist er bereit, das Buwal zu beauftragen, solche Empfehlungen so schnell als möglich zurückzunehmen, weil diese praxisfremd sind und schlussendlich nichts bringen?</p>
    • Abdeckung von offenen Jauchebehältern wegen Ammoniak-Emissionen

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