Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

ShortId
04.3081
Id
20043081
Updated
28.07.2023 09:17
Language
de
Title
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
AdditionalIndexing
24;Staatssteuer;Steuerpolitik;Steuerharmonisierung;Gemeindesteuer;direkte Steuer
1
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L04K11070205, Gemeindesteuer
  • L04K11070203, direkte Steuer
  • L03K110703, Steuerpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht vom 9. Januar 2002 über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern der natürlichen Personen lädt der Bundesrat die Bundesversammlung ein, von der Tatsache Kenntnis zu nehmen, dass die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung der natürlichen Personen heute von der Mehrheit und bald von der Gesamtheit der Kantone angewandt wird. Im Bericht kündigt er ausserdem eine Botschaft über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei natürlichen Personen an. Es wäre wünschenswert, dass im Rahmen dieser Botschaft Artikel 72 StHG erneut diskutiert wird und ein Kontrollmechanismus, der die Anwendung des Gesetzes gewährleistet, in den Artikel aufgenommen wird. Artikel 72 StHG sieht vor, dass nach Ablauf der Frist, die den Kantonen zur Anpassung ihrer Gesetzgebung eingeräumt wurde, das Bundesrecht direkt Anwendung findet, wenn ihm das kantonale Steuerrecht widerspricht.</p><p>Leider enthält dieser Artikel jedoch keine Bestimmung, mit deren Hilfe die Anwendung des StHG kontrolliert werden kann. Die vorliegende Motion will hier Abhilfe schaffen. Die Arbeitsgruppe, die mit der Vorbereitung dieser Botschaft betraut ist, wird deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass mit Hilfe eines Kontrollmechanismus das Gesetz in allen Kantonen einheitlich angewandt wird.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>In seinem Bericht vom 9. Januar 2002 legt der Bundesrat seine Absicht dar, der Bundesversammlung eine Botschaft über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei natürlichen Personen zu unterbreiten.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, bei dieser Gelegenheit Kontrollmechanismen in das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1999 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) aufzunehmen, damit die Anwendung des Gesetzes gemäss Artikel 72 Absatz 2 gewährleistet ist. Dieser Artikel sieht vor, dass das Bundesrecht direkt Anwendung findet, wenn ihm das kantonale Steuerrecht bezüglich der zeitlichen Bemessung widerspricht.</p>
  • Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht vom 9. Januar 2002 über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern der natürlichen Personen lädt der Bundesrat die Bundesversammlung ein, von der Tatsache Kenntnis zu nehmen, dass die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung der natürlichen Personen heute von der Mehrheit und bald von der Gesamtheit der Kantone angewandt wird. Im Bericht kündigt er ausserdem eine Botschaft über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei natürlichen Personen an. Es wäre wünschenswert, dass im Rahmen dieser Botschaft Artikel 72 StHG erneut diskutiert wird und ein Kontrollmechanismus, der die Anwendung des Gesetzes gewährleistet, in den Artikel aufgenommen wird. Artikel 72 StHG sieht vor, dass nach Ablauf der Frist, die den Kantonen zur Anpassung ihrer Gesetzgebung eingeräumt wurde, das Bundesrecht direkt Anwendung findet, wenn ihm das kantonale Steuerrecht widerspricht.</p><p>Leider enthält dieser Artikel jedoch keine Bestimmung, mit deren Hilfe die Anwendung des StHG kontrolliert werden kann. Die vorliegende Motion will hier Abhilfe schaffen. Die Arbeitsgruppe, die mit der Vorbereitung dieser Botschaft betraut ist, wird deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass mit Hilfe eines Kontrollmechanismus das Gesetz in allen Kantonen einheitlich angewandt wird.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>In seinem Bericht vom 9. Januar 2002 legt der Bundesrat seine Absicht dar, der Bundesversammlung eine Botschaft über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei natürlichen Personen zu unterbreiten.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, bei dieser Gelegenheit Kontrollmechanismen in das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1999 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) aufzunehmen, damit die Anwendung des Gesetzes gemäss Artikel 72 Absatz 2 gewährleistet ist. Dieser Artikel sieht vor, dass das Bundesrecht direkt Anwendung findet, wenn ihm das kantonale Steuerrecht bezüglich der zeitlichen Bemessung widerspricht.</p>
    • Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

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