Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport

ShortId
04.3084
Id
20043084
Updated
28.07.2023 05:52
Language
de
Title
Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport
AdditionalIndexing
34;Post;Randregion;Leistungsabbau;Evaluation;Presse;Management;service public;Zeitung
1
  • L04K02021703, Zeitung
  • L04K12020202, Post
  • L05K1202050105, Presse
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08060111, service public
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K07030501, Management
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat beschlossen, die indirekte Presseförderung des Bundes per 1. Januar 2004 von 100 auf 80 Millionen Franken zu kürzen. Um diesen Verlust wettzumachen, hat die Post mit den Verlagen eine Erhöhung der Posttarife um 5 bis 10 Prozent ausgehandelt. Da dies jedoch noch nicht ausreicht, um die Verluste auszugleichen, will die Post weitere 10 bis 15 Millionen Franken einsparen. Sie hat zu diesem Zweck ein Projekt zum Abbau des Dienstleistungsangebotes entwickelt, worin vorgesehen ist, die Logistik für den Zeitungstransport neu zu organisieren. Das neue Konzept soll ab 9. August 2004 Anwendung finden.</p><p>Die Post plant einen zentralisierten Zeitungstransport, wofür vier so genannte "Hubs" in Bern, Lausanne, Hunzenschwil und Zürich in Betrieb genommen werden sollen. Sie hat angekündigt, dass nur Zeitungen, die in Bern vor 2 Uhr, in Lausanne und Hunzenschwil vor 00.40 Uhr sowie in Zürich vor 00.15 Uhr - d. h. viel früher als heute - geliefert werden, noch am selben Tag in der ganzen Schweiz verteilt würden.</p><p>Die Tageszeitungen können somit zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen; jede bedeutet für sie jedoch eine Existenzbedrohung. Sie können:</p><p>- sich mit einer Verteilung in ihrer Standortregion begnügen. Dies hiesse, dass die Leserschaft schrumpft und die demokratische Diskussion zwischen und in den Regionen verarmt;</p><p>- den Redaktionsschluss vorverschieben, um früher liefern zu können (bis zu zwei Stunden früher als heute). Dies würde bedeuten, dass sie in der Ausgabe des folgenden Tages weder über Sportresultate noch über politische Versammlungen oder späte Ereignisse berichten könnten. Ihr Ansehen würde dadurch geschmälert;</p><p>- in den Druckereien grosser Medienkonzerne in der Nähe der "Hubs" drucken. Dies würde für die Zeitungen in den Randregionen einen Verlust an Unabhängigkeit und einen schmerzlichen Stellenabbau bedeuten.</p><p>Aus diesen Gründen bedeutet das Projekt der Post für die Pressevielfalt und die Pressefreiheit ein grosses Risiko. Indem sie die Tageszeitungen zwingt, zwischen lückenhafter Berichterstattung und reduzierter Verbreitung zu wählen, gefährdet die Post diejenigen Zeitungen, die es sich in der gegenwärtigen Wirtschaftslage mit sinkenden Werbeeinnahmen schlicht und einfach nicht leisten können, Abonnentinnen und Abonnenten zu verlieren.</p><p>Das Projekt ist auch ökologisch gesehen problematisch, denn es sieht vor, den Zeitungstransport von der Schiene auf die Strasse zu verlegen.</p><p>Bei der Evaluierung des Projektes darf ein sehr wichtiges Element nicht vergessen werden. Das Projekt schafft für die verschiedenen Zeitungen sehr ungleiche Rahmenbedingungen: Die Zeitungen, deren Druckereien in der Nähe eines "Hubs" sind, haben gegenüber den anderen Zeitungen einen grossen Vorsprung. Ihre Verleger profitieren nicht nur von tieferen Transportkosten bis zur Annahmestelle der Post (entgegen ersten Aussagen der Post werden diese Kosten nun den Verlagen belastet), sondern auch von kürzeren Transportwegen. Ihre Redaktionen können den Redaktionsschluss folglich auf später verlegen und sind somit die einzigen, die am folgenden Tag mit den letzten Neuigkeiten aufwarten können. Somit diskriminiert die Post mit diesem Projekt ganz klar die Lokal- und Regionalpresse.</p><p>Die Ergebnisse der gegenwärtigen Pilotversuche sind mit Vorsicht zu geniessen. Es sei daran erinnert, dass für diese Testphase nur die grossen waadtländischen, Berner und Zürcher Verlage ausgewählt wurden. Im Übrigen beklagen sich mehrere Verlage darüber, dass ihnen die Post kein Gehör schenkt und nicht einmal auf ihre konkreten Anliegen eingegangen ist.</p><p>Um 15 Millionen Franken zu sparen, gefährdet die Post also mehrere Tageszeitungen, deren Finanzlage gesund und deren Leserschaft treu ist. Man darf nicht vergessen, dass die Post ein Service public ist. Wirtschaftliche Rentabilität darf für sie deshalb nicht das einzige Kriterium sein, um ein Projekt zu rechtfertigen, das sich so schwerwiegend auf die Meinungsbildung und die demokratische Diskussion auswirkt.</p><p>Falls die Post darauf besteht, dieses Projekt umzusetzen, ist die Gefahr gross, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel zur Medienpolitik bald überflüssig sein wird. Denn bis ins Jahr 2008 dürften die förderungswürdigen Zeitungen - leider - eher selten geworden sein.</p>
  • <p>Eine ausreichende mediale Versorgung aller Regionen des Landes ist von wesentlicher Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. Ein Element für die mediale Versorgung ist auch die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften gehört deshalb gemäss Postverordnung zur Grundversorgung.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Studer Jean 03.3567, "Informations- und Medienfreiheit in den Randregionen", vom 3. Oktober 2003 festhielt, müssen abonnierte Zeitungen zwar an allen Werktagen zugestellt werden, doch ergibt sich weder aus dem Postgesetz noch aus der Postverordnung die Verpflichtung der Post, die Tageszeitung flächendeckend am Erscheinungstag selbst auszuliefern. Trotzdem bemüht sich die Post, diesen Service im Rahmen der Möglichkeiten anzubieten. In Fällen mit einer sehr grossen Distanz zwischen Ausgabe- und Zustellort ist es jedoch bereits heute nicht immer möglich, alle Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen. In ihrem Haupteinzugsgebiet wird jede Tageszeitung indes in jedem Fall am gleichen Tag zugestellt.</p><p>Das Parlament hat in der Wintersession 2002 aus Spargründen einer Revision von Artikel 15 des Postgesetzes zugestimmt. Demnach sind die Abgeltungen des Bundes für die ungedeckten Kosten der Post aus der Gewährung der Vorzugspreise für die Beförderung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften bis zum Jahr 2007 befristet und ab dem Jahr 2004 um 20 Millionen Franken auf jährlich 80 Millionen Franken gekürzt worden. Die Kürzungen der Bundessubventionen muss die Post kompensieren, sonst läuft sie Gefahr, ihr finanzielles Gleichgewicht zu verlieren, was wiederum den Vorgaben des Gesetzgebers zur eigenwirtschaftlichen Betriebsführung zuwiderläuft.</p><p>Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Rechnung des Postzeitungsdienstes trotz Subventionen durch den Bund weiterhin eine Kostenunterdeckung aufweist, erachtete es der Bundesrat als angezeigt, mittels einer Optimierung der Zeitungslogistik entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten. In diesem Sinne unterstützte er die gemeinsamen Bestrebungen der Post und der Verleger zur Kostenreduktion. Allerdings erwartete der Bundesrat, dass bei diesen Optimierungen insbesondere die Anliegen der Lokal- und Regionalpresse berücksichtigt und zwischen der Post und den Verlegern einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Ebenso galt es sicherzustellen, dass alle Zeitungen - unabhängig von ihrem Produktionsort - in den grösseren Agglomerationen am Erscheinungstag zugestellt werden.</p><p>Im Hinblick auf die geplante Reorganisation der Zeitungslogistik führte die Post mit allen betroffenen Verlegern Verhandlungen: Intensive Gespräche mit Verlegern von Tageszeitungen wie z. B. der "Walliser Bote", der "Le Nouvelliste", der "Quotidien Jurassien", die "La Liberté", die "Freiburger Nachrichten", das "Journal du Jura", das "Bieler Tagblatt" usw. zeigten, dass Lösungen möglich sind und nach Aussage der Post mit dem neuen Logistikkonzept teilweise sogar Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand erreicht werden können.</p><p>Der Pilotbetrieb mit mehreren Verlagshäusern bzw. Titeln dauerte vom 1. März bis 8. August 2004 und lief gemäss der Aussage der Post einwandfrei; er wurde deshalb in Absprache mit den Verlegern noch mit weiteren Titeln ausgebaut. Die Post hatte zugesichert, auf Besonderheiten wie z. B. Hauptverbreitungsgebiet der Zeitung, Auflage, geographische Lage des Druckortes, Redaktionsschluss, Druckbeginn, Druck mehrerer Titel auf der gleichen Druckmaschine usw. soweit möglich Rücksicht zu nehmen. Ziel dieser engen Zusammenarbeit zwischen der Post und den Verlegern war es, die Abonnenten im bisherigen Umfang bedienen zu können. Es sollten nicht weniger Tageszeitungen am Erscheinungstag zugestellt werden als bisher.</p><p>In der Nacht vom 8. auf den 9. August 2004 erfolgte plangemäss die Umstellung vom Projekt in den Normal- bzw. Vollbetrieb, d. h., seither werden alle Zeitungen nach dem neuen Konzept zugestellt. Das generelle Fazit der Post lautet: Der Start ist gelungen, das System funktioniert. Die Gleichtagszugstellung hat sich nach der Umstellung insgesamt sogar verbessert: Anstelle von bisher 3 Prozent der Tageszeitungen erreichen neu schweizweit nur noch etwa 2 Prozent den Leser nicht am gleichen Tag. Insgesamt gibt es also viele "Gewinner", leider aber auch einige Leser, die neu nicht mehr von der Gleichtagszustellung profitieren. Kündigungen von einzelnen Abonnementen sind wohl auch nicht ausgeschlossen. Es gibt aber auch erste Rückmeldungen von Verlegern mit Titeln aus Randregionen, die aufgrund der insgesamt verbesserten Gleichtagszustellung neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen haben. Der Post ist nur ein Fall einer Tageszeitung bekannt, bei welcher der Redaktionsschluss aufgrund notwendiger Anpassungen durch die neue Zeitungslogistik an einem einzigen Wochentag zeitlich vorverschoben werden musste. Auch sind unmittelbare Auswirkungen auf die Druckstandorte nicht bekannt, die direkt mit der Umstellung der Zeitungslogistik im Zusammenhang stehen. Verschiedene Verlage haben aber aufgrund der Anpassungen auch ihre eigenen Konzepte und Strukturen überprüft.</p><p>In ökologischer Hinsicht lässt sich gestützt auf die Bilanz der Post feststellen, dass keine Vermehrung von Strassentransporten stattfindet, da, insbesondere bei den Verlegern, Leerfahrten eingekauft werden und dadurch bisher notwendige Zulieferfahrten wegfallen. Zudem haben die Verleger ihre Transportkonzepte grundlegend überarbeitet und diverse Optimierungspotenziale genutzt.</p><p>Bezüglich der Kosten ist festzuhalten, dass das anvisierte Einsparungspotenzial von 10 Millionen Franken als gesichert gilt und es somit im Jahre 2005 für die Beförderung der Zeitungen im Inland keine Preiserhöhungen gibt.</p><p>Die gemeinsamen Anstrengungen der Zeitungsverleger und der Post haben sich gelohnt. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass noch Optimierungen in den operativen Detailabläufen vorgenommen werden, ein grundlegender Handlungsbedarf aber nicht vorhanden ist. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, in die gesetzlich festgelegte Kompetenz der Post zur Festlegung der Betriebsabläufe einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Die Post will im August 2004 das Projekt "Zeitungslogistik" zur Anwendung bringen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Konsequenzen zu untersuchen, die dieses Projekt für die Presse, insbesondere für die Regional- und Lokalpresse, und den Arbeitsmarkt hat. In seinem Bericht sollten folgende Punkte beachtet werden: Die Post ist ein Service public (Art. 92 BV), und das Postgesetz sieht ausdrücklich eine Unterstützung der Regional- und Lokalpresse vor (Art.15). Es muss darauf geachtet werden, dass die Dienstleistungsangebote der Post nicht zu einem unlauteren Wettbewerb zwischen den Tageszeitungen der verschiedenen Regionen der Schweiz führen.</p>
  • Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat beschlossen, die indirekte Presseförderung des Bundes per 1. Januar 2004 von 100 auf 80 Millionen Franken zu kürzen. Um diesen Verlust wettzumachen, hat die Post mit den Verlagen eine Erhöhung der Posttarife um 5 bis 10 Prozent ausgehandelt. Da dies jedoch noch nicht ausreicht, um die Verluste auszugleichen, will die Post weitere 10 bis 15 Millionen Franken einsparen. Sie hat zu diesem Zweck ein Projekt zum Abbau des Dienstleistungsangebotes entwickelt, worin vorgesehen ist, die Logistik für den Zeitungstransport neu zu organisieren. Das neue Konzept soll ab 9. August 2004 Anwendung finden.</p><p>Die Post plant einen zentralisierten Zeitungstransport, wofür vier so genannte "Hubs" in Bern, Lausanne, Hunzenschwil und Zürich in Betrieb genommen werden sollen. Sie hat angekündigt, dass nur Zeitungen, die in Bern vor 2 Uhr, in Lausanne und Hunzenschwil vor 00.40 Uhr sowie in Zürich vor 00.15 Uhr - d. h. viel früher als heute - geliefert werden, noch am selben Tag in der ganzen Schweiz verteilt würden.</p><p>Die Tageszeitungen können somit zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen; jede bedeutet für sie jedoch eine Existenzbedrohung. Sie können:</p><p>- sich mit einer Verteilung in ihrer Standortregion begnügen. Dies hiesse, dass die Leserschaft schrumpft und die demokratische Diskussion zwischen und in den Regionen verarmt;</p><p>- den Redaktionsschluss vorverschieben, um früher liefern zu können (bis zu zwei Stunden früher als heute). Dies würde bedeuten, dass sie in der Ausgabe des folgenden Tages weder über Sportresultate noch über politische Versammlungen oder späte Ereignisse berichten könnten. Ihr Ansehen würde dadurch geschmälert;</p><p>- in den Druckereien grosser Medienkonzerne in der Nähe der "Hubs" drucken. Dies würde für die Zeitungen in den Randregionen einen Verlust an Unabhängigkeit und einen schmerzlichen Stellenabbau bedeuten.</p><p>Aus diesen Gründen bedeutet das Projekt der Post für die Pressevielfalt und die Pressefreiheit ein grosses Risiko. Indem sie die Tageszeitungen zwingt, zwischen lückenhafter Berichterstattung und reduzierter Verbreitung zu wählen, gefährdet die Post diejenigen Zeitungen, die es sich in der gegenwärtigen Wirtschaftslage mit sinkenden Werbeeinnahmen schlicht und einfach nicht leisten können, Abonnentinnen und Abonnenten zu verlieren.</p><p>Das Projekt ist auch ökologisch gesehen problematisch, denn es sieht vor, den Zeitungstransport von der Schiene auf die Strasse zu verlegen.</p><p>Bei der Evaluierung des Projektes darf ein sehr wichtiges Element nicht vergessen werden. Das Projekt schafft für die verschiedenen Zeitungen sehr ungleiche Rahmenbedingungen: Die Zeitungen, deren Druckereien in der Nähe eines "Hubs" sind, haben gegenüber den anderen Zeitungen einen grossen Vorsprung. Ihre Verleger profitieren nicht nur von tieferen Transportkosten bis zur Annahmestelle der Post (entgegen ersten Aussagen der Post werden diese Kosten nun den Verlagen belastet), sondern auch von kürzeren Transportwegen. Ihre Redaktionen können den Redaktionsschluss folglich auf später verlegen und sind somit die einzigen, die am folgenden Tag mit den letzten Neuigkeiten aufwarten können. Somit diskriminiert die Post mit diesem Projekt ganz klar die Lokal- und Regionalpresse.</p><p>Die Ergebnisse der gegenwärtigen Pilotversuche sind mit Vorsicht zu geniessen. Es sei daran erinnert, dass für diese Testphase nur die grossen waadtländischen, Berner und Zürcher Verlage ausgewählt wurden. Im Übrigen beklagen sich mehrere Verlage darüber, dass ihnen die Post kein Gehör schenkt und nicht einmal auf ihre konkreten Anliegen eingegangen ist.</p><p>Um 15 Millionen Franken zu sparen, gefährdet die Post also mehrere Tageszeitungen, deren Finanzlage gesund und deren Leserschaft treu ist. Man darf nicht vergessen, dass die Post ein Service public ist. Wirtschaftliche Rentabilität darf für sie deshalb nicht das einzige Kriterium sein, um ein Projekt zu rechtfertigen, das sich so schwerwiegend auf die Meinungsbildung und die demokratische Diskussion auswirkt.</p><p>Falls die Post darauf besteht, dieses Projekt umzusetzen, ist die Gefahr gross, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel zur Medienpolitik bald überflüssig sein wird. Denn bis ins Jahr 2008 dürften die förderungswürdigen Zeitungen - leider - eher selten geworden sein.</p>
    • <p>Eine ausreichende mediale Versorgung aller Regionen des Landes ist von wesentlicher Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. Ein Element für die mediale Versorgung ist auch die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften gehört deshalb gemäss Postverordnung zur Grundversorgung.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Studer Jean 03.3567, "Informations- und Medienfreiheit in den Randregionen", vom 3. Oktober 2003 festhielt, müssen abonnierte Zeitungen zwar an allen Werktagen zugestellt werden, doch ergibt sich weder aus dem Postgesetz noch aus der Postverordnung die Verpflichtung der Post, die Tageszeitung flächendeckend am Erscheinungstag selbst auszuliefern. Trotzdem bemüht sich die Post, diesen Service im Rahmen der Möglichkeiten anzubieten. In Fällen mit einer sehr grossen Distanz zwischen Ausgabe- und Zustellort ist es jedoch bereits heute nicht immer möglich, alle Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen. In ihrem Haupteinzugsgebiet wird jede Tageszeitung indes in jedem Fall am gleichen Tag zugestellt.</p><p>Das Parlament hat in der Wintersession 2002 aus Spargründen einer Revision von Artikel 15 des Postgesetzes zugestimmt. Demnach sind die Abgeltungen des Bundes für die ungedeckten Kosten der Post aus der Gewährung der Vorzugspreise für die Beförderung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften bis zum Jahr 2007 befristet und ab dem Jahr 2004 um 20 Millionen Franken auf jährlich 80 Millionen Franken gekürzt worden. Die Kürzungen der Bundessubventionen muss die Post kompensieren, sonst läuft sie Gefahr, ihr finanzielles Gleichgewicht zu verlieren, was wiederum den Vorgaben des Gesetzgebers zur eigenwirtschaftlichen Betriebsführung zuwiderläuft.</p><p>Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Rechnung des Postzeitungsdienstes trotz Subventionen durch den Bund weiterhin eine Kostenunterdeckung aufweist, erachtete es der Bundesrat als angezeigt, mittels einer Optimierung der Zeitungslogistik entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten. In diesem Sinne unterstützte er die gemeinsamen Bestrebungen der Post und der Verleger zur Kostenreduktion. Allerdings erwartete der Bundesrat, dass bei diesen Optimierungen insbesondere die Anliegen der Lokal- und Regionalpresse berücksichtigt und zwischen der Post und den Verlegern einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Ebenso galt es sicherzustellen, dass alle Zeitungen - unabhängig von ihrem Produktionsort - in den grösseren Agglomerationen am Erscheinungstag zugestellt werden.</p><p>Im Hinblick auf die geplante Reorganisation der Zeitungslogistik führte die Post mit allen betroffenen Verlegern Verhandlungen: Intensive Gespräche mit Verlegern von Tageszeitungen wie z. B. der "Walliser Bote", der "Le Nouvelliste", der "Quotidien Jurassien", die "La Liberté", die "Freiburger Nachrichten", das "Journal du Jura", das "Bieler Tagblatt" usw. zeigten, dass Lösungen möglich sind und nach Aussage der Post mit dem neuen Logistikkonzept teilweise sogar Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand erreicht werden können.</p><p>Der Pilotbetrieb mit mehreren Verlagshäusern bzw. Titeln dauerte vom 1. März bis 8. August 2004 und lief gemäss der Aussage der Post einwandfrei; er wurde deshalb in Absprache mit den Verlegern noch mit weiteren Titeln ausgebaut. Die Post hatte zugesichert, auf Besonderheiten wie z. B. Hauptverbreitungsgebiet der Zeitung, Auflage, geographische Lage des Druckortes, Redaktionsschluss, Druckbeginn, Druck mehrerer Titel auf der gleichen Druckmaschine usw. soweit möglich Rücksicht zu nehmen. Ziel dieser engen Zusammenarbeit zwischen der Post und den Verlegern war es, die Abonnenten im bisherigen Umfang bedienen zu können. Es sollten nicht weniger Tageszeitungen am Erscheinungstag zugestellt werden als bisher.</p><p>In der Nacht vom 8. auf den 9. August 2004 erfolgte plangemäss die Umstellung vom Projekt in den Normal- bzw. Vollbetrieb, d. h., seither werden alle Zeitungen nach dem neuen Konzept zugestellt. Das generelle Fazit der Post lautet: Der Start ist gelungen, das System funktioniert. Die Gleichtagszugstellung hat sich nach der Umstellung insgesamt sogar verbessert: Anstelle von bisher 3 Prozent der Tageszeitungen erreichen neu schweizweit nur noch etwa 2 Prozent den Leser nicht am gleichen Tag. Insgesamt gibt es also viele "Gewinner", leider aber auch einige Leser, die neu nicht mehr von der Gleichtagszustellung profitieren. Kündigungen von einzelnen Abonnementen sind wohl auch nicht ausgeschlossen. Es gibt aber auch erste Rückmeldungen von Verlegern mit Titeln aus Randregionen, die aufgrund der insgesamt verbesserten Gleichtagszustellung neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen haben. Der Post ist nur ein Fall einer Tageszeitung bekannt, bei welcher der Redaktionsschluss aufgrund notwendiger Anpassungen durch die neue Zeitungslogistik an einem einzigen Wochentag zeitlich vorverschoben werden musste. Auch sind unmittelbare Auswirkungen auf die Druckstandorte nicht bekannt, die direkt mit der Umstellung der Zeitungslogistik im Zusammenhang stehen. Verschiedene Verlage haben aber aufgrund der Anpassungen auch ihre eigenen Konzepte und Strukturen überprüft.</p><p>In ökologischer Hinsicht lässt sich gestützt auf die Bilanz der Post feststellen, dass keine Vermehrung von Strassentransporten stattfindet, da, insbesondere bei den Verlegern, Leerfahrten eingekauft werden und dadurch bisher notwendige Zulieferfahrten wegfallen. Zudem haben die Verleger ihre Transportkonzepte grundlegend überarbeitet und diverse Optimierungspotenziale genutzt.</p><p>Bezüglich der Kosten ist festzuhalten, dass das anvisierte Einsparungspotenzial von 10 Millionen Franken als gesichert gilt und es somit im Jahre 2005 für die Beförderung der Zeitungen im Inland keine Preiserhöhungen gibt.</p><p>Die gemeinsamen Anstrengungen der Zeitungsverleger und der Post haben sich gelohnt. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass noch Optimierungen in den operativen Detailabläufen vorgenommen werden, ein grundlegender Handlungsbedarf aber nicht vorhanden ist. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, in die gesetzlich festgelegte Kompetenz der Post zur Festlegung der Betriebsabläufe einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Die Post will im August 2004 das Projekt "Zeitungslogistik" zur Anwendung bringen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Konsequenzen zu untersuchen, die dieses Projekt für die Presse, insbesondere für die Regional- und Lokalpresse, und den Arbeitsmarkt hat. In seinem Bericht sollten folgende Punkte beachtet werden: Die Post ist ein Service public (Art. 92 BV), und das Postgesetz sieht ausdrücklich eine Unterstützung der Regional- und Lokalpresse vor (Art.15). Es muss darauf geachtet werden, dass die Dienstleistungsangebote der Post nicht zu einem unlauteren Wettbewerb zwischen den Tageszeitungen der verschiedenen Regionen der Schweiz führen.</p>
    • Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport

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