Wiedereingliedern statt ausgrenzen und berenten!

ShortId
04.3088
Id
20043088
Updated
24.06.2025 23:31
Language
de
Title
Wiedereingliedern statt ausgrenzen und berenten!
AdditionalIndexing
15;28;Arbeitsbeschaffungsprogramm;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Invalidität;zweiter Arbeitsmarkt;Arbeitsvermittlungsstelle;Arbeitsunfähigkeit;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
  • L05K0702020311, zweiter Arbeitsmarkt
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
  • L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zunahme der Invaliditätsquote hat komplexe Ursachen. Einige Probleme sind unmittelbar mit dem Arbeitsmarkt verknüpft: rezessiver Abbau von Arbeitsplätzen, erhöhter Leistungsdruck mit krank machenden Folgen vor allem auf Leistungsschwächere und Menschen mit psychisch bedingter Labilität, Verschwinden des sekundären Arbeitsmarktes mit Nischen und beschützenden Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Freiwilligen- und Angehörigenarbeit, ziviler Ersatzdienst, Arbeit in geschützten Werkstätten und Zukunftsmodelle der Jugendlichen- und Bürgerarbeit.</p><p>Ein anderer Ursachenzusammenhang sind strukturelle Mängel im Zusammenwirken der einzelnen Versicherungs- und Sozialversicherungsträger: Fällt jemand krankheits- oder unfallbedingt aus dem Erwerbsprozess, so ist zunächst die Arbeitslosenversicherung in keiner Weise gefordert - in der Regel überbrückt die Taggeldversicherung die ersten Monate. In dieser Zeit kann es zum entscheidenden Knick in der Erwerbskarriere der Arbeitnehmenden kommen. Dann schliesst sich die Arbeitslosenversicherung an; in ihrem Dienstleistungsangebot der aktiven Arbeitsvermittlung fehlen meistens das Interesse und das spezialisierte Know-how für psychisch Auffällige, Kranke oder Behinderte. In der "Behandlungskette" am Schluss und meistens zu spät kommt schliesslich die IV, zu spät vor allem für psychisch Angeschlagene und Menschen, die psychischen Stress somatisieren. Und die IV bemüht sich dann zunächst einmal um die medizinische Etikettierung der Behinderung - eine Gratwanderung, auf der der Versicherte auf die Seite der anerkannten Invalidität fallen oder auf die Seite der nicht invaliditätsbedingten Leiden abstürzen kann.</p><p>Dieser "Behandlungspfad", bei dem der Betroffene frühestens nach etwa zweieinhalb Jahren bei der IV ankommt, wird weder dem Menschen noch dem Problem der steigenden Invaliditätsquote gerecht. Das Frühwarnsystem müsste früher einsetzen - etwa innert drei bis vier Monaten nach dem krankheits- oder unfallbedingten Knick im Erwerbsprozess, sehr niederschwellig, ohne medizinischen Etikettenbalast, interdisziplinär in engem Kontakt mit dem Arbeitgeber. Sinn dieser frühen Krisenintervention muss primär die fachlich begleitete Rückkehr an den Arbeitsplatz, allenfalls die Reduktion oder Änderung des Arbeitspensums, die Umplatzierung, die aktive Arbeitsvermittlung oder die Zusatzqualifizierung oder Umschulung sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 die Grundzüge der 5. IV-Revision festgelegt, welche im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist es, die laufend steigende Zahl von neuen IV-Rentenfällen als eine wesentliche Ursache der zunehmenden Defizite der Invalidenversicherung nachhaltig anzugehen. Dazu sieht der Bundesrat zwei neue Instrumente vor: einerseits ein System der Früherkennung und Begleitung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Personen und andererseits zusätzliche Integrationsmassnahmen. Beides dient dem Zweck, Betroffene frühzeitig zu begleiten und im Erwerbsprozess zu behalten, um so weit als möglich die Ausrichtung von Renten zu vermeiden.</p><p>Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen am Arbeitsplatz ist rasches Eingreifen nötig, um längerfristige oder gar dauernde Erwerbsunfähigkeit erfolgreich zu vermeiden. Der Bundesrat schlägt deshalb ein System zur Früherkennung und Begleitung (FEB) im Sinne des Postulates vor. Da aber das Ausmass der Inanspruchnahme und die genaue Wirkung des Systems heute nicht präzis vorhergesagt werden können und wichtige Fragen, wie sie im Postulat auch gestellt werden, noch vertieft geprüft werden müssen, soll die FEB in Pilotversuchen in unterschiedlichen Wirtschaftsregionen erprobt und evaluiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf die Artikel 110a Avig, 68quater IVG und 17 des Behindertengleichstellungsgesetzes, ein nationales Pilotprojekt zur Früherfassung und Vermeidung von dauernder Arbeitsunfähigkeit und Invalidität zu veranlassen.</p><p>Zielsetzung:</p><p>Eine erfolgreiche Weichenstellung zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (statt chronifizierter Arbeitsunfähigkeit und Invalidität) durch:</p><p>a. möglichst frühzeitige Erfassung von Personen mit erheblichem Invalidisierungsrisiko;</p><p>b. Abklärung der gesundheitlichen, erwerblichen und sozialen Ressourcen (Arbeitsfähigkeit statt Arbeitsunfähigkeit, Potenziale statt Defizite);</p><p>c. Beratung, Platzierung, Begleitung der Eingliederung im Sinne eines Job Coaching;</p><p>d. Entlastung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte von nicht medizinischen Aufgaben;</p><p>e. Unterstützung von Betrieben mit geeigneten Arbeitsplätzen;</p><p>f. Einbindung der Taggeldversicherer, die in drei Viertel der Fälle zuerst über die entscheidrelevanten Informationen (andauernde Arbeitsunfähigkeit) verfügen.</p><p>Die Umsetzung erfolgt sowohl im Projektstadium als auch später im Dauerbetrieb in erster Linie mit geeigneten organisatorischen Massnahmen durch bestehende Institutionen (IV-Stellen, RAV, Einrichtungen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, Reha-Kliniken, auch private Case Management Anbieter).</p><p>Die Finanzierung erfolgt über bestehende öffentliche und private Projektträger, z. B. in Form einer Fallpauschale pro betreute Person. Es sollen Leistungsanreize bei positiver Wiedereingliederungsquote analog Artikel 92 Absatz 5 Avig gesetzt werden.</p>
  • Wiedereingliedern statt ausgrenzen und berenten!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zunahme der Invaliditätsquote hat komplexe Ursachen. Einige Probleme sind unmittelbar mit dem Arbeitsmarkt verknüpft: rezessiver Abbau von Arbeitsplätzen, erhöhter Leistungsdruck mit krank machenden Folgen vor allem auf Leistungsschwächere und Menschen mit psychisch bedingter Labilität, Verschwinden des sekundären Arbeitsmarktes mit Nischen und beschützenden Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Freiwilligen- und Angehörigenarbeit, ziviler Ersatzdienst, Arbeit in geschützten Werkstätten und Zukunftsmodelle der Jugendlichen- und Bürgerarbeit.</p><p>Ein anderer Ursachenzusammenhang sind strukturelle Mängel im Zusammenwirken der einzelnen Versicherungs- und Sozialversicherungsträger: Fällt jemand krankheits- oder unfallbedingt aus dem Erwerbsprozess, so ist zunächst die Arbeitslosenversicherung in keiner Weise gefordert - in der Regel überbrückt die Taggeldversicherung die ersten Monate. In dieser Zeit kann es zum entscheidenden Knick in der Erwerbskarriere der Arbeitnehmenden kommen. Dann schliesst sich die Arbeitslosenversicherung an; in ihrem Dienstleistungsangebot der aktiven Arbeitsvermittlung fehlen meistens das Interesse und das spezialisierte Know-how für psychisch Auffällige, Kranke oder Behinderte. In der "Behandlungskette" am Schluss und meistens zu spät kommt schliesslich die IV, zu spät vor allem für psychisch Angeschlagene und Menschen, die psychischen Stress somatisieren. Und die IV bemüht sich dann zunächst einmal um die medizinische Etikettierung der Behinderung - eine Gratwanderung, auf der der Versicherte auf die Seite der anerkannten Invalidität fallen oder auf die Seite der nicht invaliditätsbedingten Leiden abstürzen kann.</p><p>Dieser "Behandlungspfad", bei dem der Betroffene frühestens nach etwa zweieinhalb Jahren bei der IV ankommt, wird weder dem Menschen noch dem Problem der steigenden Invaliditätsquote gerecht. Das Frühwarnsystem müsste früher einsetzen - etwa innert drei bis vier Monaten nach dem krankheits- oder unfallbedingten Knick im Erwerbsprozess, sehr niederschwellig, ohne medizinischen Etikettenbalast, interdisziplinär in engem Kontakt mit dem Arbeitgeber. Sinn dieser frühen Krisenintervention muss primär die fachlich begleitete Rückkehr an den Arbeitsplatz, allenfalls die Reduktion oder Änderung des Arbeitspensums, die Umplatzierung, die aktive Arbeitsvermittlung oder die Zusatzqualifizierung oder Umschulung sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 die Grundzüge der 5. IV-Revision festgelegt, welche im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist es, die laufend steigende Zahl von neuen IV-Rentenfällen als eine wesentliche Ursache der zunehmenden Defizite der Invalidenversicherung nachhaltig anzugehen. Dazu sieht der Bundesrat zwei neue Instrumente vor: einerseits ein System der Früherkennung und Begleitung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Personen und andererseits zusätzliche Integrationsmassnahmen. Beides dient dem Zweck, Betroffene frühzeitig zu begleiten und im Erwerbsprozess zu behalten, um so weit als möglich die Ausrichtung von Renten zu vermeiden.</p><p>Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen am Arbeitsplatz ist rasches Eingreifen nötig, um längerfristige oder gar dauernde Erwerbsunfähigkeit erfolgreich zu vermeiden. Der Bundesrat schlägt deshalb ein System zur Früherkennung und Begleitung (FEB) im Sinne des Postulates vor. Da aber das Ausmass der Inanspruchnahme und die genaue Wirkung des Systems heute nicht präzis vorhergesagt werden können und wichtige Fragen, wie sie im Postulat auch gestellt werden, noch vertieft geprüft werden müssen, soll die FEB in Pilotversuchen in unterschiedlichen Wirtschaftsregionen erprobt und evaluiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf die Artikel 110a Avig, 68quater IVG und 17 des Behindertengleichstellungsgesetzes, ein nationales Pilotprojekt zur Früherfassung und Vermeidung von dauernder Arbeitsunfähigkeit und Invalidität zu veranlassen.</p><p>Zielsetzung:</p><p>Eine erfolgreiche Weichenstellung zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (statt chronifizierter Arbeitsunfähigkeit und Invalidität) durch:</p><p>a. möglichst frühzeitige Erfassung von Personen mit erheblichem Invalidisierungsrisiko;</p><p>b. Abklärung der gesundheitlichen, erwerblichen und sozialen Ressourcen (Arbeitsfähigkeit statt Arbeitsunfähigkeit, Potenziale statt Defizite);</p><p>c. Beratung, Platzierung, Begleitung der Eingliederung im Sinne eines Job Coaching;</p><p>d. Entlastung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte von nicht medizinischen Aufgaben;</p><p>e. Unterstützung von Betrieben mit geeigneten Arbeitsplätzen;</p><p>f. Einbindung der Taggeldversicherer, die in drei Viertel der Fälle zuerst über die entscheidrelevanten Informationen (andauernde Arbeitsunfähigkeit) verfügen.</p><p>Die Umsetzung erfolgt sowohl im Projektstadium als auch später im Dauerbetrieb in erster Linie mit geeigneten organisatorischen Massnahmen durch bestehende Institutionen (IV-Stellen, RAV, Einrichtungen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, Reha-Kliniken, auch private Case Management Anbieter).</p><p>Die Finanzierung erfolgt über bestehende öffentliche und private Projektträger, z. B. in Form einer Fallpauschale pro betreute Person. Es sollen Leistungsanreize bei positiver Wiedereingliederungsquote analog Artikel 92 Absatz 5 Avig gesetzt werden.</p>
    • Wiedereingliedern statt ausgrenzen und berenten!

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