Kernkraftwerk Fessenheim. Sicherheit
- ShortId
-
04.3090
- Id
-
20043090
- Updated
-
28.07.2023 11:09
- Language
-
de
- Title
-
Kernkraftwerk Fessenheim. Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
66;nukleare Sicherheit;Elsass;Frankreich;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L04K03020608, Elsass
- L04K03010106, Frankreich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Interpellation stützt sich auf zwei Elemente: die Alterung eines industriellen Kernkraftwerkes und die Seismizität des Rheingrabens.</p><p>Die Sicherheitsbehörden der OECD-Länder tragen dafür Sorge, dass die Kernreaktoren so gewartet werden, dass die Alterung ihrer Bauteile keinesfalls die Sicherheit der gesamten Anlage beeinträchtigt. Zu diesem Zweck führen sie regelmässige Inspektionsbesuche in den Anlagen durch und teilen einander ihre Ergebnisse und Überlegungen mit.</p><p>In Frankreich gibt es insbesondere die sogenannte Zehnjahresinspektion. Die Kernkraftwerke werden alle zehn Jahre für längere Zeit abgeschaltet, um eine gründliche Überprüfung aller ihrer Bauteile zu ermöglichen. So bereitet man sich im Kernkraftwerk Fessenheim auf die dritte Zehnjahresinspektion im Jahr 2007 vor.</p><p>Wenn ein Kernkraftwerk gut gewartet ist, die Instandhaltungsarbeiten korrekt ausgeführt und die abgenutzten oder ermüdeten Bauteile rechtzeitig ausgetauscht werden, kann man nicht sagen, dass die Anlage weniger sicher ist. Bei bestimmten Reaktoren kann man sogar sagen, dass sie heute sicherer sind als am Tag ihrer Inbetriebnahme, da sie in der Zwischenzeit mit neuen, sichereren und leistungsfähigeren Bauteilen ausgestattet wurden.</p><p>Im Rahmen der gemischten französisch-schweizerischen Kommission für nukleare Sicherheit tauschen die Fachleute beider Länder Informationen über die während der Inspektionsbesuche und der periodischen Sicherheitsprüfung gemachten Erfahrungen aus und teilen einander die daraus gezogenen Schlussfolgerungen mit. Auf diese Weise sind unsere Fachleute über die Ergebnisse der zweiten Zehnjahresinspektionen, insbesondere was die Reaktoren der Fessenheim-Generation betrifft, und auch über die zur Vorbereitung der dritten Zehnjahresinspektion angestellten Überlegungen informiert.</p><p>Die für die nukleare Sicherheit zuständigen Schweizer Behörden haben keinen Anlass zur Annahme, dass die Reaktoren des Kraftwerkes Fessenheim in einem schlechten Zustand sind und somit eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung der Grenzkantone Jura und Basel darstellen.</p><p>Was die technischen Aspekte des Erdbebenrisikos in der Region Basel und die Anfälligkeit der Kernkraftwerke betrifft, so hat die französisch-schweizerische Kommission am 22. September 2002 dazu Stellung genommen. Im Mai 2003 hat sie auf Antrag des Delegierten des Kantons Basel ihre Antwort vervollständigt. Diese Informationen sind den Vertretern der Kantone in der Kommission bekannt.</p><p>In den letzten Jahren wurde in beiden Ländern separat ein Programm zur umfassenden Überprüfung der Erdbebensicherheit der Kernreaktoren durchgeführt. In Frankreich wurde dieses Programm 2001 initiiert, es läuft bis heute. Es umfasst eine Analyse des Erdbebenverhaltens der sicherheitsrelevanten Elemente und - im Fall von Fessenheim - die Prüfung von etwa 700 Geräten und Ausrüstungsteilen im Hinblick auf ihr Erdbebenverhalten. Gemäss der französischen Behörde für nukleare Sicherheit haben sich 90 Prozent davon als robust erwiesen, die anderen werden Korrekturmassnahmen unterzogen und auf den neuesten Stand gebracht. An der nächsten, für Anfang Juli dieses Jahres geplanten Sitzung der Kommission wird Bilanz über die Situation gezogen werden.</p><p>Bei der Beurteilung, welches Risiko die in der Interpellation erwähnten Faktoren darstellen, und bei der Formulierung eventueller Massnahmen stützt sich der Bundesrat auf die Stellungnahme der für die nukleare Sicherheit zuständigen Behörde. Aus deren Sicht geben die zur Verfügung stehenden Daten über den allgemeinen Zustand und die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerkes Fessenheim keinen Anlass, von den französischen Behörden die Stilllegung des Kraftwerkes zu verlangen oder sie von einer besonderen Beunruhigung in Kenntnis zu setzen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat die Qualität und Offenheit hervorheben, die den Austausch zwischen den Behörden für nukleare Sicherheit der beiden Länder, insbesondere in der gemischten Kommission, prägen. Ausserdem weist er darauf hin, dass die an das Elsass angrenzenden Kantone gegenwärtig mit zwei Delegierten in dieser Kommission vertreten sind.</p><p>Der Bundesrat erachtet seine Antwort als Information zuhanden des Parlamentes, wie sie in der Interpellation verlangt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kernkraftwerk Fessenheim, das wenige Kilometer von der Schweizer Grenze im Elsass gelegen ist, sind bereits mehrere Zwischenfälle aufgetreten.</p><p>Es sei hier daran erinnert, dass es das älteste Kernkraftwerk Frankreichs ist und sich in einer erdbebengefährdeten Region befindet. Erst kürzlich bebte dort die Erde.</p><p>Der Bundesrat sollte sich mit dieser kritischen Situation befassen. Ich ersuche ihn deshalb:</p><p>- das Parlament und die Bevölkerung über den Stand der Dinge zu informieren;</p><p>- dem Parlament zu sagen, ob er die französischen Behörden von der wachsenden Beunruhigung der betroffenen Bevölkerung in Kenntnis gesetzt hat;</p><p>- uns zu sagen, ob er bereit ist, von Frankreich die Stilllegung dieses alten Kernkraftwerkes zu verlangen.</p>
- Kernkraftwerk Fessenheim. Sicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Interpellation stützt sich auf zwei Elemente: die Alterung eines industriellen Kernkraftwerkes und die Seismizität des Rheingrabens.</p><p>Die Sicherheitsbehörden der OECD-Länder tragen dafür Sorge, dass die Kernreaktoren so gewartet werden, dass die Alterung ihrer Bauteile keinesfalls die Sicherheit der gesamten Anlage beeinträchtigt. Zu diesem Zweck führen sie regelmässige Inspektionsbesuche in den Anlagen durch und teilen einander ihre Ergebnisse und Überlegungen mit.</p><p>In Frankreich gibt es insbesondere die sogenannte Zehnjahresinspektion. Die Kernkraftwerke werden alle zehn Jahre für längere Zeit abgeschaltet, um eine gründliche Überprüfung aller ihrer Bauteile zu ermöglichen. So bereitet man sich im Kernkraftwerk Fessenheim auf die dritte Zehnjahresinspektion im Jahr 2007 vor.</p><p>Wenn ein Kernkraftwerk gut gewartet ist, die Instandhaltungsarbeiten korrekt ausgeführt und die abgenutzten oder ermüdeten Bauteile rechtzeitig ausgetauscht werden, kann man nicht sagen, dass die Anlage weniger sicher ist. Bei bestimmten Reaktoren kann man sogar sagen, dass sie heute sicherer sind als am Tag ihrer Inbetriebnahme, da sie in der Zwischenzeit mit neuen, sichereren und leistungsfähigeren Bauteilen ausgestattet wurden.</p><p>Im Rahmen der gemischten französisch-schweizerischen Kommission für nukleare Sicherheit tauschen die Fachleute beider Länder Informationen über die während der Inspektionsbesuche und der periodischen Sicherheitsprüfung gemachten Erfahrungen aus und teilen einander die daraus gezogenen Schlussfolgerungen mit. Auf diese Weise sind unsere Fachleute über die Ergebnisse der zweiten Zehnjahresinspektionen, insbesondere was die Reaktoren der Fessenheim-Generation betrifft, und auch über die zur Vorbereitung der dritten Zehnjahresinspektion angestellten Überlegungen informiert.</p><p>Die für die nukleare Sicherheit zuständigen Schweizer Behörden haben keinen Anlass zur Annahme, dass die Reaktoren des Kraftwerkes Fessenheim in einem schlechten Zustand sind und somit eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung der Grenzkantone Jura und Basel darstellen.</p><p>Was die technischen Aspekte des Erdbebenrisikos in der Region Basel und die Anfälligkeit der Kernkraftwerke betrifft, so hat die französisch-schweizerische Kommission am 22. September 2002 dazu Stellung genommen. Im Mai 2003 hat sie auf Antrag des Delegierten des Kantons Basel ihre Antwort vervollständigt. Diese Informationen sind den Vertretern der Kantone in der Kommission bekannt.</p><p>In den letzten Jahren wurde in beiden Ländern separat ein Programm zur umfassenden Überprüfung der Erdbebensicherheit der Kernreaktoren durchgeführt. In Frankreich wurde dieses Programm 2001 initiiert, es läuft bis heute. Es umfasst eine Analyse des Erdbebenverhaltens der sicherheitsrelevanten Elemente und - im Fall von Fessenheim - die Prüfung von etwa 700 Geräten und Ausrüstungsteilen im Hinblick auf ihr Erdbebenverhalten. Gemäss der französischen Behörde für nukleare Sicherheit haben sich 90 Prozent davon als robust erwiesen, die anderen werden Korrekturmassnahmen unterzogen und auf den neuesten Stand gebracht. An der nächsten, für Anfang Juli dieses Jahres geplanten Sitzung der Kommission wird Bilanz über die Situation gezogen werden.</p><p>Bei der Beurteilung, welches Risiko die in der Interpellation erwähnten Faktoren darstellen, und bei der Formulierung eventueller Massnahmen stützt sich der Bundesrat auf die Stellungnahme der für die nukleare Sicherheit zuständigen Behörde. Aus deren Sicht geben die zur Verfügung stehenden Daten über den allgemeinen Zustand und die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerkes Fessenheim keinen Anlass, von den französischen Behörden die Stilllegung des Kraftwerkes zu verlangen oder sie von einer besonderen Beunruhigung in Kenntnis zu setzen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat die Qualität und Offenheit hervorheben, die den Austausch zwischen den Behörden für nukleare Sicherheit der beiden Länder, insbesondere in der gemischten Kommission, prägen. Ausserdem weist er darauf hin, dass die an das Elsass angrenzenden Kantone gegenwärtig mit zwei Delegierten in dieser Kommission vertreten sind.</p><p>Der Bundesrat erachtet seine Antwort als Information zuhanden des Parlamentes, wie sie in der Interpellation verlangt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kernkraftwerk Fessenheim, das wenige Kilometer von der Schweizer Grenze im Elsass gelegen ist, sind bereits mehrere Zwischenfälle aufgetreten.</p><p>Es sei hier daran erinnert, dass es das älteste Kernkraftwerk Frankreichs ist und sich in einer erdbebengefährdeten Region befindet. Erst kürzlich bebte dort die Erde.</p><p>Der Bundesrat sollte sich mit dieser kritischen Situation befassen. Ich ersuche ihn deshalb:</p><p>- das Parlament und die Bevölkerung über den Stand der Dinge zu informieren;</p><p>- dem Parlament zu sagen, ob er die französischen Behörden von der wachsenden Beunruhigung der betroffenen Bevölkerung in Kenntnis gesetzt hat;</p><p>- uns zu sagen, ob er bereit ist, von Frankreich die Stilllegung dieses alten Kernkraftwerkes zu verlangen.</p>
- Kernkraftwerk Fessenheim. Sicherheit
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