WTO/Gats. Liberalisierung der Telecom-Netze

ShortId
04.3101
Id
20043101
Updated
14.11.2025 07:54
Language
de
Title
WTO/Gats. Liberalisierung der Telecom-Netze
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Dienstleistungsunternehmen;WTO;Interkonnektion;Telekommunikation;tertiärer Sektor;Liberalisierung
1
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K1202020104, Interkonnektion
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L05K0701020401, WTO
  • L05K0704060304, tertiärer Sektor
  • L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats) hat einen weiten Anwendungsbereich, welcher alle Dienstleistungen erfasst, Telekommunikationsdienstleistungen eingeschlossen. Das Gats stellt einen Rahmen dar, welcher seinen Mitgliedern in Bezug auf die Dienstleistungserbringung durch ausländische Anbieter ermöglicht, individuelle Verpflichtungen in den Bereichen Marktzutritt und Inländerbehandlung einzugehen. Im Bereich Telekommunikation haben die Mitglieder zudem einen spezifischen Text ausgearbeitet und als Referenzpapier benannt. Wie bei den individuellen Verpflichtungen steht es den Mitgliedern frei, das Referenzpapier individuell zu übernehmen.</p><p>Mit Bezug auf die vorliegende Interpellation ist es zweckmässig festzustellen, dass das Referenzpapier eine Bestimmung im Bereich der Interkonnektion enthält. Nach dem Wortlaut des Referenzpapiers wird die Interkonnektion als Verbindung zwischen Anbietern verstanden, welche den Kunden eines Anbieters ermöglicht, mit den Kunden eines anderen Anbieters zu kommunizieren. Diese Bestimmung wurde in einem Verhandlungsumfeld verfasst, welches Länder der gesamten Welt umfasste, deren interne Definitionen der Interkonnektion unterschiedlich waren und welche, von einigen Ausnahmen abgesehen, keine internen gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung der Entbündelung der letzten Meile im Sinne der Abtretung einer Linie (und des Kunden) eines Anbieters an einen anderen an die Hand genommen hatten.</p><p>1./2. Weder aus den spezifischen Verpflichtungen noch aus dem Referenzpapier des Gats kann eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Entbündelung der letzten Meile abgeleitet werden. Aus diesem Grunde wurde das Parlament anlässlich der Unterbreitung der Abkommen und der relevanten Gesetzgebungen nicht auf einen Zusammenhang zwischen dem Gats und der Entbündelung der letzten Meile hingewiesen.</p><p>3. Der Schweiz wurde von keinem Mitglied ein Begehren hinsichtlich Entbündelung der letzten Meile unterbreitet.</p><p>4. Bis zum heutigen Tage haben neben der Schweiz mehr als 80 Mitglieder aller Kontinente und aller Entwicklungsniveaus das Referenzpapier übernommen.</p><p>5. Im Rahmen der laufenden Verhandlungsrunde versucht die Schweiz zu erreichen, dass mehr Mitglieder das Referenzdokument in seiner gegenwärtigen Fassung übernehmen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es keinen Anlass gibt zu versuchen, im Referenzpapier eine Bestimmung einzuführen, welche die Entbündelung der letzten Meile vorsieht. Die Begehren der Schweiz konzentrieren sich im Übrigen im Bereich der Telekommunikation auf die Übernahme des Referenzpapiers. Die anderen Länder streben ebenso wenig danach, die Entbündelung der letzten Meile in das Dokument aufzunehmen.</p><p>Mit Blick auf die obigen Ausführungen ist zu unterstreichen, dass der damals auf multilateraler Ebene ausgehandelte Text eine Sache ist. Es ist insbesondere hervorzuheben, dass es sich beim Gats um ein Abkommen über den Handel handelt, welches ermöglicht, Zutrittsgarantien für Drittmärkte zu erhalten. Eine andere Sache ist die nationale Politik zum Wettbewerb im Telekommunikationssektor. Diesbezüglich hält der Bundesrat seine Position aufrecht, dass die Einführung der Entbündelung, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, ein notwendiger Schritt war. Der Bundesrat wird weiterhin entschieden an der effektiven Umsetzung der diesbezüglichen internen Bestimmungen festhalten. Im Übrigen haben fast alle anderen OECD-Länder die Entbündelung der letzten Meile ebenfalls intern eingeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Presse war zu lesen, dass die Schweiz im Rahmen des WTO/Gats Verpflichtungen im Telekommunikationsbereich eingegangen ist, namentlich in Bezug auf die Liberalisierung des Netzzugangs und die Entbündelung der letzten Meile. Insbesondere hat die Schweiz ein entsprechendes Referenzpapier ("reference paper") unterzeichnet, was andere Länder nicht getan haben.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Verpflichtet die WTO die Schweiz zur Entbündelung der letzten Meile?</p><p>2. Wenn ja, hat der Bundesrat beim Ratifikationsverfahren des Abkommens oder bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Entbündelung im schweizerischen Recht das Parlament über diese Verpflichtung informiert?</p><p>3. Wenn nein, wurde die Schweiz im Rahmen der laufenden Doha-Verhandlungen von anderen Staaten aufgefordert, eine Verpflichtung zur Entbündelung zu unterzeichnen?</p><p>4. Welche anderen Staaten haben, wie die Schweiz, das Referenzpapier unterschreiben?</p><p>5. Welches ist die Position der Schweiz in Bezug auf das erwähnte Referenzpapier und welche Forderungen hat die Schweiz im Rahmen der Doha-Verhandlungen an Drittländer in Bezug auf die Telekommunikation gestellt?</p>
  • WTO/Gats. Liberalisierung der Telecom-Netze
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20043137
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats) hat einen weiten Anwendungsbereich, welcher alle Dienstleistungen erfasst, Telekommunikationsdienstleistungen eingeschlossen. Das Gats stellt einen Rahmen dar, welcher seinen Mitgliedern in Bezug auf die Dienstleistungserbringung durch ausländische Anbieter ermöglicht, individuelle Verpflichtungen in den Bereichen Marktzutritt und Inländerbehandlung einzugehen. Im Bereich Telekommunikation haben die Mitglieder zudem einen spezifischen Text ausgearbeitet und als Referenzpapier benannt. Wie bei den individuellen Verpflichtungen steht es den Mitgliedern frei, das Referenzpapier individuell zu übernehmen.</p><p>Mit Bezug auf die vorliegende Interpellation ist es zweckmässig festzustellen, dass das Referenzpapier eine Bestimmung im Bereich der Interkonnektion enthält. Nach dem Wortlaut des Referenzpapiers wird die Interkonnektion als Verbindung zwischen Anbietern verstanden, welche den Kunden eines Anbieters ermöglicht, mit den Kunden eines anderen Anbieters zu kommunizieren. Diese Bestimmung wurde in einem Verhandlungsumfeld verfasst, welches Länder der gesamten Welt umfasste, deren interne Definitionen der Interkonnektion unterschiedlich waren und welche, von einigen Ausnahmen abgesehen, keine internen gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung der Entbündelung der letzten Meile im Sinne der Abtretung einer Linie (und des Kunden) eines Anbieters an einen anderen an die Hand genommen hatten.</p><p>1./2. Weder aus den spezifischen Verpflichtungen noch aus dem Referenzpapier des Gats kann eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Entbündelung der letzten Meile abgeleitet werden. Aus diesem Grunde wurde das Parlament anlässlich der Unterbreitung der Abkommen und der relevanten Gesetzgebungen nicht auf einen Zusammenhang zwischen dem Gats und der Entbündelung der letzten Meile hingewiesen.</p><p>3. Der Schweiz wurde von keinem Mitglied ein Begehren hinsichtlich Entbündelung der letzten Meile unterbreitet.</p><p>4. Bis zum heutigen Tage haben neben der Schweiz mehr als 80 Mitglieder aller Kontinente und aller Entwicklungsniveaus das Referenzpapier übernommen.</p><p>5. Im Rahmen der laufenden Verhandlungsrunde versucht die Schweiz zu erreichen, dass mehr Mitglieder das Referenzdokument in seiner gegenwärtigen Fassung übernehmen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es keinen Anlass gibt zu versuchen, im Referenzpapier eine Bestimmung einzuführen, welche die Entbündelung der letzten Meile vorsieht. Die Begehren der Schweiz konzentrieren sich im Übrigen im Bereich der Telekommunikation auf die Übernahme des Referenzpapiers. Die anderen Länder streben ebenso wenig danach, die Entbündelung der letzten Meile in das Dokument aufzunehmen.</p><p>Mit Blick auf die obigen Ausführungen ist zu unterstreichen, dass der damals auf multilateraler Ebene ausgehandelte Text eine Sache ist. Es ist insbesondere hervorzuheben, dass es sich beim Gats um ein Abkommen über den Handel handelt, welches ermöglicht, Zutrittsgarantien für Drittmärkte zu erhalten. Eine andere Sache ist die nationale Politik zum Wettbewerb im Telekommunikationssektor. Diesbezüglich hält der Bundesrat seine Position aufrecht, dass die Einführung der Entbündelung, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, ein notwendiger Schritt war. Der Bundesrat wird weiterhin entschieden an der effektiven Umsetzung der diesbezüglichen internen Bestimmungen festhalten. Im Übrigen haben fast alle anderen OECD-Länder die Entbündelung der letzten Meile ebenfalls intern eingeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Presse war zu lesen, dass die Schweiz im Rahmen des WTO/Gats Verpflichtungen im Telekommunikationsbereich eingegangen ist, namentlich in Bezug auf die Liberalisierung des Netzzugangs und die Entbündelung der letzten Meile. Insbesondere hat die Schweiz ein entsprechendes Referenzpapier ("reference paper") unterzeichnet, was andere Länder nicht getan haben.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Verpflichtet die WTO die Schweiz zur Entbündelung der letzten Meile?</p><p>2. Wenn ja, hat der Bundesrat beim Ratifikationsverfahren des Abkommens oder bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Entbündelung im schweizerischen Recht das Parlament über diese Verpflichtung informiert?</p><p>3. Wenn nein, wurde die Schweiz im Rahmen der laufenden Doha-Verhandlungen von anderen Staaten aufgefordert, eine Verpflichtung zur Entbündelung zu unterzeichnen?</p><p>4. Welche anderen Staaten haben, wie die Schweiz, das Referenzpapier unterschreiben?</p><p>5. Welches ist die Position der Schweiz in Bezug auf das erwähnte Referenzpapier und welche Forderungen hat die Schweiz im Rahmen der Doha-Verhandlungen an Drittländer in Bezug auf die Telekommunikation gestellt?</p>
    • WTO/Gats. Liberalisierung der Telecom-Netze

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