Bologna-Deklaration
- ShortId
-
04.3103
- Id
-
20043103
- Updated
-
27.07.2023 21:01
- Language
-
de
- Title
-
Bologna-Deklaration
- AdditionalIndexing
-
32;Studium;Austausch im Bildungswesen;Hochschulförderung;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Gleichwertigkeit der Diplome;Qualitätskontrolle;Zugang zur Bildung;Bologna-Prozess;Hochschulwesen;Bildungshaushaltsplan
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L04K13020110, Studium
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L05K1302050103, Hochschulförderung
- L04K13030119, Bologna-Prozess
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie in der BFT-Botschaft 2004-2007 dargelegt, sehen sich die schweizerischen Universitäten mit einer stetig wachsenden Nachfrage nach Studienplätzen konfrontiert. So waren im Wintersemester 2003/04 an den universitären Hochschulen 109 000 Studierende immatrikuliert, was die Prognosen des Bundes noch übersteigt. Der Bundesrat hat deswegen die Bildung, die Forschung und die Technologie als prioritäre Politikbereiche eingestuft, denen während der Beitragsperiode 2004-2007 überdurchschnittlich erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Betreffend Umsetzung der Bologna-Erklärung im Speziellen hat die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen der projektgebundenen Beiträge ein Projekt im Umfang von insgesamt 30 Millionen Franken gutgeheissen, welches die weitgehende Deckung der mit der Umsetzung anfallenden einmaligen Kosten vorsieht.</p><p>Der Zahlungsrahmen für den Fachhochschulbereich ist ebenfalls in der BFT-Botschaft 2004-2007 festgelegt. Es ist zudem auf die Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes Ziffer 3 zu verweisen, wo die dem Bund aus der Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen erwachsenden Kosten aufgelistet werden. Auf der Basis des aktuellen Subventionssystems muss mit einer dauernden Mehrbelastung für den Bund von jährlich 20 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p>Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen werden die anfallenden Mehrkosten im Rahmen der Bologna-Umsetzung aus ihrem Globalbudget decken, wodurch sich für den Bund keine zusätzlichen Mehrkosten ergeben.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Bologna-Studienreform notwendig ist und für sich genommen keineswegs zu einer Destabilisierung des Hochschulsystems führen wird.</p><p>2. Das Schweizer Hochschulsystem zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass alle Hochschulen von guter Qualität sind. Auch wenn die Hochschulen im Sinne der Profilbildung, welche für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich ist, einzelne Studiengänge schwerpunktmässig fördern, sind die vom Interpellanten erwähnten Qualitätsunterschiede zu Studiengängen an andern Hochschulen in der Schweiz nicht zu erwarten. Diese Profilbildung stellt nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance sowohl für die einzelnen Hochschulen als auch für die Schweizer Hochschullandschaft dar. Die stärkere Profilbildung der einzelnen Hochschulen führt zu einer schon seit längerem angestrebten Portfoliobereinigung des gesamten schweizerischen Studienangebotes und somit letztlich zu einem effizienteren Mitteleinsatz und dient der Qualitätssicherung.</p><p>3. Wie bereits oben ausgeführt, ist für die notwendige internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen eine eigene Profilbildung erforderlich. Aus diesem Grunde sollen die Hochschulen neben den Master-Studiengängen auch spezialisierte Master-Studiengänge, die nicht unmittelbar auf ein bestimmtes Bachelor-Studium aufbauen, anbieten können mit der Möglichkeit, an die Bewerbenden einheitliche Anforderungen zu stellen. Darunter ist namentlich der Nachweis von bestimmten Lerninhalten und -Modulen oder besonderen Sprachkenntnissen und Praktika zu verstehen. Solche spezialisierten Master-Studiengänge definieren sich nicht durch qualitative, sondern vielmehr durch inhaltliche Aspekte, wie z. B. durch ihre interdisziplinären oder forschungsorientierten Studieninhalte. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die spezialisierten Master-Studiengänge nicht zum Hauptangebot der Universitäten gehören werden, sondern der Profilbildung im Bereich der Lehre dienen sollen. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einführung spezialisierter Master-Studiengänge nicht zu Zweiklassendiplomen führen wird.</p><p>4. Die rechtlich verbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz sehen vor, dass ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universität die Zulassung zu universitären Master-Studiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen gewährt.</p><p>Die Bologna-Richtlinien äussern sich zudem klar darin, dass das Bachelor- und das Master-Studium zusammen das bisherige einstufige Diplom- bzw. Lizentiatsstudium ersetzen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Finanzierung der Studierenden und der Ausbildungsbeihilfen sowie hinsichtlich der Studiengebühren als zwei Stufen desselben Studienganges. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass sich die Studiendauer durch die Einführung der zweistufigen, vermehrt modularisierten Studienstruktur eher verkürzen als verlängern wird. Die Einführung der Bologna-Reform an den Schweizer Hochschulen wird für sich genommen keinen Anlass geben für eine Entdemokratisierung des Hochschulzuganges.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der baldigen Umsetzung der Bologna-Deklaration durch die Schweizerische Universitätskonferenz wird mit teilweise grosser Beunruhigung entgegengesehen. Ich möchte dem Bundesrat deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Die Zahl der Studierenden steigt kontinuierlich an, die Studiendauer wird im Durchschnitt immer länger, und das Budget der Universitäten wird ständig gekürzt. Wie können vor diesem Hintergrund die hoch gesteckten Zielsetzungen der Bologna-Deklaration erreicht werden, ohne dabei das höhere Bildungssystem ins Wanken zu bringen?</p><p>2. Die Hochschulen werden viel Geld in ihre jeweiligen Vorzeigefakultäten investieren müssen. Wie kann verhindert werden, dass wir in der Schweiz in ein Zweiklassensystem hineinschlittern, in dem zwischen Spitzenstudiengängen und minderwertigen Studiengängen unterschieden wird, wie dies insbesondere in Grossbritannien der Fall ist?</p><p>3. Mit dem Bachelor- und Master-Modell werden einige Studiengänge, insbesondere spezialisierte Master-Studiengänge, sehr teuer, und es wird die Erfüllung zusätzlicher Zugangsvoraussetzungen verlangt. Welche Gewähr kann uns der Bundesrat geben, dass dieses System nicht zur Entstehung von erstklassigen und zweitklassigen Diplomen führt?</p><p>4. Durch die Einführung dieses Systems werden längere Studien automatisch teurer, und der Zugang zu qualitativ hoch stehenden Master-Studiengängen wird erschwert. Wie gedenkt der Bundesrat in Anbetracht dieser Tatsachen zu verhindern, dass das Schweizer Bildungswesen ihre im Moment grösste Stärke, eine für alle zugängliche Hochschule, verliert?</p>
- Bologna-Deklaration
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wie in der BFT-Botschaft 2004-2007 dargelegt, sehen sich die schweizerischen Universitäten mit einer stetig wachsenden Nachfrage nach Studienplätzen konfrontiert. So waren im Wintersemester 2003/04 an den universitären Hochschulen 109 000 Studierende immatrikuliert, was die Prognosen des Bundes noch übersteigt. Der Bundesrat hat deswegen die Bildung, die Forschung und die Technologie als prioritäre Politikbereiche eingestuft, denen während der Beitragsperiode 2004-2007 überdurchschnittlich erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Betreffend Umsetzung der Bologna-Erklärung im Speziellen hat die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen der projektgebundenen Beiträge ein Projekt im Umfang von insgesamt 30 Millionen Franken gutgeheissen, welches die weitgehende Deckung der mit der Umsetzung anfallenden einmaligen Kosten vorsieht.</p><p>Der Zahlungsrahmen für den Fachhochschulbereich ist ebenfalls in der BFT-Botschaft 2004-2007 festgelegt. Es ist zudem auf die Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes Ziffer 3 zu verweisen, wo die dem Bund aus der Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen erwachsenden Kosten aufgelistet werden. Auf der Basis des aktuellen Subventionssystems muss mit einer dauernden Mehrbelastung für den Bund von jährlich 20 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p>Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen werden die anfallenden Mehrkosten im Rahmen der Bologna-Umsetzung aus ihrem Globalbudget decken, wodurch sich für den Bund keine zusätzlichen Mehrkosten ergeben.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Bologna-Studienreform notwendig ist und für sich genommen keineswegs zu einer Destabilisierung des Hochschulsystems führen wird.</p><p>2. Das Schweizer Hochschulsystem zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass alle Hochschulen von guter Qualität sind. Auch wenn die Hochschulen im Sinne der Profilbildung, welche für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich ist, einzelne Studiengänge schwerpunktmässig fördern, sind die vom Interpellanten erwähnten Qualitätsunterschiede zu Studiengängen an andern Hochschulen in der Schweiz nicht zu erwarten. Diese Profilbildung stellt nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance sowohl für die einzelnen Hochschulen als auch für die Schweizer Hochschullandschaft dar. Die stärkere Profilbildung der einzelnen Hochschulen führt zu einer schon seit längerem angestrebten Portfoliobereinigung des gesamten schweizerischen Studienangebotes und somit letztlich zu einem effizienteren Mitteleinsatz und dient der Qualitätssicherung.</p><p>3. Wie bereits oben ausgeführt, ist für die notwendige internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen eine eigene Profilbildung erforderlich. Aus diesem Grunde sollen die Hochschulen neben den Master-Studiengängen auch spezialisierte Master-Studiengänge, die nicht unmittelbar auf ein bestimmtes Bachelor-Studium aufbauen, anbieten können mit der Möglichkeit, an die Bewerbenden einheitliche Anforderungen zu stellen. Darunter ist namentlich der Nachweis von bestimmten Lerninhalten und -Modulen oder besonderen Sprachkenntnissen und Praktika zu verstehen. Solche spezialisierten Master-Studiengänge definieren sich nicht durch qualitative, sondern vielmehr durch inhaltliche Aspekte, wie z. B. durch ihre interdisziplinären oder forschungsorientierten Studieninhalte. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die spezialisierten Master-Studiengänge nicht zum Hauptangebot der Universitäten gehören werden, sondern der Profilbildung im Bereich der Lehre dienen sollen. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einführung spezialisierter Master-Studiengänge nicht zu Zweiklassendiplomen führen wird.</p><p>4. Die rechtlich verbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz sehen vor, dass ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universität die Zulassung zu universitären Master-Studiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen gewährt.</p><p>Die Bologna-Richtlinien äussern sich zudem klar darin, dass das Bachelor- und das Master-Studium zusammen das bisherige einstufige Diplom- bzw. Lizentiatsstudium ersetzen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Finanzierung der Studierenden und der Ausbildungsbeihilfen sowie hinsichtlich der Studiengebühren als zwei Stufen desselben Studienganges. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass sich die Studiendauer durch die Einführung der zweistufigen, vermehrt modularisierten Studienstruktur eher verkürzen als verlängern wird. Die Einführung der Bologna-Reform an den Schweizer Hochschulen wird für sich genommen keinen Anlass geben für eine Entdemokratisierung des Hochschulzuganges.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der baldigen Umsetzung der Bologna-Deklaration durch die Schweizerische Universitätskonferenz wird mit teilweise grosser Beunruhigung entgegengesehen. Ich möchte dem Bundesrat deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Die Zahl der Studierenden steigt kontinuierlich an, die Studiendauer wird im Durchschnitt immer länger, und das Budget der Universitäten wird ständig gekürzt. Wie können vor diesem Hintergrund die hoch gesteckten Zielsetzungen der Bologna-Deklaration erreicht werden, ohne dabei das höhere Bildungssystem ins Wanken zu bringen?</p><p>2. Die Hochschulen werden viel Geld in ihre jeweiligen Vorzeigefakultäten investieren müssen. Wie kann verhindert werden, dass wir in der Schweiz in ein Zweiklassensystem hineinschlittern, in dem zwischen Spitzenstudiengängen und minderwertigen Studiengängen unterschieden wird, wie dies insbesondere in Grossbritannien der Fall ist?</p><p>3. Mit dem Bachelor- und Master-Modell werden einige Studiengänge, insbesondere spezialisierte Master-Studiengänge, sehr teuer, und es wird die Erfüllung zusätzlicher Zugangsvoraussetzungen verlangt. Welche Gewähr kann uns der Bundesrat geben, dass dieses System nicht zur Entstehung von erstklassigen und zweitklassigen Diplomen führt?</p><p>4. Durch die Einführung dieses Systems werden längere Studien automatisch teurer, und der Zugang zu qualitativ hoch stehenden Master-Studiengängen wird erschwert. Wie gedenkt der Bundesrat in Anbetracht dieser Tatsachen zu verhindern, dass das Schweizer Bildungswesen ihre im Moment grösste Stärke, eine für alle zugängliche Hochschule, verliert?</p>
- Bologna-Deklaration
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