Berufsschulen für Ausländerinnen und Ausländer. Stopp dem Betrug!
- ShortId
-
04.3108
- Id
-
20043108
- Updated
-
28.07.2023 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Berufsschulen für Ausländerinnen und Ausländer. Stopp dem Betrug!
- AdditionalIndexing
-
32;Ausländer/in;Privatschulwesen;Weiterbildung;berufsbildender Unterricht;Qualitätskontrolle;Gütezeichen;Hotelfach;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L04K13020603, Privatschulwesen
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L04K05060102, Ausländer/in
- L06K010101030801, Hotelfach
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kürzlich ist eine Reihe chinesischer Studentinnen und Studenten in eine äusserst schwierige Situation geraten, als Privatschulen, namentlich im Hotelleriebereich, geschlossen wurden. Einige der Studierenden haben sich auch über unhaltbare Zustände an den Schulen beklagt, die in krassem Missverhältnis zu dem standen, was ihnen versprochen worden war, sei es die Unterkunft, die Qualität der Bildungsgänge, die zu erwerbenden Diplome oder die Ausstattung der Schulen. In einigen Fällen waren die Schulgelder, oftmals stattliche Beträge, im Voraus bezahlt worden; ein Wechsel der Schule oder die Rückforderung der Gelder waren kaum möglich. Hinzu kommt, dass die Studierenden, wenn sie ihren Bildungsgang abbrechen, ihr Visum und ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren drohen. Ihre ganzen Pläne fallen damit ins Wasser.</p><p>Es gibt in der Tat Schulen, die wenig Skrupel kennen, keinem anerkannten einschlägigen Verband angehören, keiner Aufsicht unterstehen und in keiner Weise Qualität garantieren können. Sie werben ihre Studierenden im Ausland an, namentlich in China, und versprechen dabei eine Ausbildung von hohem Niveau und Ansehen. Diese Schulen, oftmals vor kurzem erst gegründet, sind mehr auf den Profit als auf Bildung ausgerichtet, und ihre Leiterinnen und Leiter können sich über keinerlei Qualifikationen im Bildungsbereich ausweisen. Diese Umstände können nicht nur für die betroffenen Studierenden gravierende Folgen haben, sondern sie schaden auch dem guten Ruf unseres Landes und seinem Erscheinungsbild im Ausland. Die zahlreichen schweizerischen Privatschulen, die zum grossen Teil auf eine über hundertjährige Geschichte zurückblicken, in der sie sich auf der Grundlage einer beispielhaften Ethik einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet haben - auch sie leiden unter der verantwortungslosen Haltung dieser schwarzen Schafe. Die Handels- und Gewerbefreiheit stösst hier an ihre Grenzen, und es stellt sich die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, wie im Hotelleriebereich ein Patent einzuführen, das die Voraussetzung dafür wäre, dass jemand eine Bildungseinrichtung eröffnen kann.</p><p>China hat auf die oben geschilderten Schwierigkeiten so reagiert, dass es eine Liste der empfehlenswerten Schulen aufgestellt hat. Auf dieser Liste figurieren lediglich die öffentlichen Schulen und die Ecole hôtellière de Lausanne, die ein ganz besonderes Renommee hat. Auf die Gefahr, die von dieser Entwicklung ausgeht, haben Präsenz Schweiz und Vertreter des IMES, des EDA und des BBT dadurch reagiert, dass sie ihrerseits eine Liste von anerkannten Hotelfach- und Handelsschulen erstellt und bei den Schweizer Vertretungen im Ausland verteilt haben. Verhandlungen mit dem VSP haben dazu geführt, dass diese Liste kürzlich ergänzt worden ist und nun nicht mehr nur öffentliche Schulen umfasst, sondern auch Schulen, die vom VSP als qualitativ gleichwertig anerkannt sind.</p><p>Eine präzisere Umschreibung der Qualitätslabels bleibt jedoch ein Desiderat. Die bestehenden Labels (ISO, EFQM, Eduqua, ECIS), die eine gewisse Grundqualität verbürgen, müssen den spezifischen Anforderungen der Bildung und der Wissensvermittlung angepasst werden. Die 440 Bildungsinstitutionen und -organisationen, die bis heute mit Eduqua zertifiziert worden sind, möchten dieses Label dahingehend verbessern, dass die pädagogischen Kriterien im Verhältnis zu den ökonomischen und institutionellen stärker gewichtet werden.</p><p>Was die übervorteilten Studierenden betrifft, so haben sich Private und vor allem der VSHR und der VSP ihrer Sache angenommen. Der VSP hat die Rolle einer Anlaufstelle für Hilfe und Beratung übernommen. Es gibt jedoch andere Studierende, die im Voraus beträchtliche Schulgeldzahlungen überwiesen hatten und nun nicht in die Schweiz kommen konnten, da ihre Schule geschlossen wurde, und die ihr Geld nicht wiedererlangen konnten.</p><p>Der Bund sollte sich dieses Problems annehmen. Falls er diese Aufgabe dem VSP übertragen will, sollte er diesen mit den nötigen materiellen und finanziellen Mitteln ausstatten, damit er diese Aufgabe erfüllen kann, wobei den Behörden Aufsichts- und Schlichtungsfunktionen zukommen würden. Zu denken wäre an eine Art permanenten Kriseninterventionsstab, an eine "Hotline" oder an eine Anlaufstelle, die den Studierenden dabei behilflich wäre, sich ohne Verlust des Aufenthaltsrechtes nach besseren Ausbildungsmöglichkeiten umzusehen, oder die mit den Studierenden zusammen die nötigen Schritte unternehmen würde, damit sie die missbräuchlich einkassierten Schulgelder zurückerlangen oder für den immateriellen Schaden entschädigt werden. </p><p>Es gibt bis heute keine Gesetzgebung über die Erwachsenenbildung, und die Privatschulen profitieren von der verfassungsmässig garantierten Handels- und Gewerbefreiheit. Wir sind aber der Auffassung, dass dieser Bereich, der einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt und strengen ethischen Anforderungen genügen muss, zum Gegenstand spezifischer Regelungen gemacht werden sollte. Die schwarzen Schafe müssen eliminiert werden können.</p><p>Es geht nicht an, dass gewisse Privatschulen mit zweifelhaften Methoden Studierende anlocken und damit unseren Beziehungen zu bestimmten Ländern Schaden zufügen, z. B. unseren Beziehungen zu China, wo die Schweiz gegenwärtig doch gerade daran ist, ihre Wirtschaftsbeziehungen zu diesem Land zu intensivieren. Nur eine offizielle Anerkennung der Privatschulen durch den Bund kann das schlechte Image, das die Schweizer Privatschulen in diesem Land mittlerweile haben, wieder aufbessern.</p><p>Auch wenn die Verantwortung für die Berufsfachschulen bei den Kantonen liegt, ist es unseres Erachtens am Bund, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu setzen, in Anbetracht des internationalen Rufsvon zahlreichen Schweizer Privatschulen.</p>
- <p>In der höheren Berufsbildung bieten zahlreiche Bildungsinstitutionen in- und ausländischen Studierenden qualitativ hochstehende Bildungsgänge an. Unseriöse Geschäftspraktiken einzelner Schulen stellen nicht nur Studierende vor finanzielle Probleme, sondern schädigen eine ganze Branche und den Ruf des Bildungsstandortes Schweiz. Der Bundesrat wendet sich entschieden gegen solch unlautere Geschäftspraktiken.</p><p>Das Führen von Schulen wird durch die Wirtschaftsfreiheit garantiert. Diese ermöglicht die freie Berufswahl sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. Die Wirtschaftsfreiheit ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Einschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, müssen einem öffentlichen Interesse entsprechen und verhältnismässig sein. Bevor eine einschneidende Grundrechtseinschränkung erfolgt, gilt es, die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.</p><p>Der Bundesrat setzt sich auf mehreren Ebenen ein, um im Bereich der höheren Berufsbildung Transparenz für Studierende zu schaffen und sie vor unseriösen Anbietern zu schützen.</p><p>Im Sinne einer Sofortmassnahme hat der Bund zusammen mit dem Verband schweizerischer Privatschulen im Winter 2003/04 eine offizielle Liste über vertrauenswürdige Bildungsgänge in der Schweiz erstellt. Diese liegt bei Schweizer Vertretungen im Ausland auf.</p><p>Die Sicherstellung und Entwicklung der Qualität ist im neuen Berufsbildungsgesetz als Pflicht jedes Anbieters, der offizielle Titel verleiht, verankert. Das neue Gesetz sieht ausserdem nicht mehr eine Anerkennung der Schulen, sondern nur noch der einzelnen Bildungsgänge durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) vor. Damit basieren die Studiengänge auf klaren, staatlich kontrollierten Mindestvorgaben, unterliegen einer Qualitätskontrolle und werden untereinander vergleichbar.</p><p>Anfang April 2004 ist die Vernehmlassung der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen eröffnet worden. Geplant ist, die Mindestvorschriften Ende 2004 in Kraft zu setzen. Darauf abgestützt können die höheren Fachschulen ihre Curricula anpassen und die Anerkennung der Bildungsgänge einleiten. Der Verordnungsentwurf enthält neu auch eine Anerkennung von englischsprachigen Bildungsgängen.</p><p>Höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge vom Bund anerkannt werden, können offizielle Titel verleihen. Die Anerkennung der Studiengänge ist freiwillig. Es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass eine offizielle Anerkennung ein wichtiges Wettbewerbsargument ist.</p><p>Das BBT prüft ein Projekt, das die Einführung eines branchenspezifischen Akkreditierungssystems auf Herbst 2004 vorsieht. Das System berücksichtigt insbesondere die Kriterien Seriosität einer Bildungsinstitution und Ausbildungsqualität. Es hat sich in anderen Branchen bewährt, dass die Vergabe eines Labels und die Kontrolle durch eine private Organisation wahrgenommen wird. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wird das BBT im Rahmen des Innovationskredites des neuen Berufsbildungsgesetzes eine Anschubfinanzierung leisten. Überdies steht es anderen Qualitätsmanagementsystemen frei, beispielsweise zusätzlich pädagogische Kriterien aufzunehmen.</p><p>Ausländische Studierende, die unseriösen Geschäftspraktiken zum Opfer fallen, haben die Möglichkeit, sich an die jeweiligen Botschaften in der Schweiz zu wenden. Für die Durchsetzung ihrer Rechte steht ihnen - gleich wie Schweizer Studierenden - der ordentliche Gerichtsweg offen. Es wäre unverhältnismässig, nebst den bestehenden, oben genannten Massnahmen noch eine zusätzliche staatliche Stelle zu schaffen, die nicht nur berät, sondern auch bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche mithilft. Für weitere Massnahmen ist keine rechtliche Grundlage vorhanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu ergreifen und die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Qualität der privaten Berufsfachschulen für Erwachsene, namentlich derjenigen, die ihre Studierenden im Ausland anwerben, zu sichern und die Studierenden vor unlauteren Angeboten oder untauglichen Bildungsgängen zu schützen.</p><p>- Namentlich sollen die vom Bund anerkannten Qualitätslabels und die Kriterien für die Diplomanerkennung definiert werden. Auch geht es darum zu überwachen, dass das, womit diese Schulen im Ausland werben, mit der Realität übereinstimmt.</p><p>- Ausländische Studierende, die von Schulen betrogen wurden, weil diese ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sollen Hilfe und Rat bekommen (namentlich was ihr Aufenthaltsrecht anbelangt) und allenfalls auch Schadenersatz.</p><p>- Verbände wie der Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP) oder der Verband Schweizerischer Hotel- und Restaurantfachschulen (VSHR) sollen in diese Bemühungen einbezogen werden. Die Rolle, die sie schon heute in diesem Bereich spielen, soll damit anerkannt und bestätigt werden, wobei dem Bund eine Aufsichtsfunktion zukäme und er die Rolle dieser Verbände nicht zum Vorwand nehmen dürfte, um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen.</p>
- Berufsschulen für Ausländerinnen und Ausländer. Stopp dem Betrug!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Kürzlich ist eine Reihe chinesischer Studentinnen und Studenten in eine äusserst schwierige Situation geraten, als Privatschulen, namentlich im Hotelleriebereich, geschlossen wurden. Einige der Studierenden haben sich auch über unhaltbare Zustände an den Schulen beklagt, die in krassem Missverhältnis zu dem standen, was ihnen versprochen worden war, sei es die Unterkunft, die Qualität der Bildungsgänge, die zu erwerbenden Diplome oder die Ausstattung der Schulen. In einigen Fällen waren die Schulgelder, oftmals stattliche Beträge, im Voraus bezahlt worden; ein Wechsel der Schule oder die Rückforderung der Gelder waren kaum möglich. Hinzu kommt, dass die Studierenden, wenn sie ihren Bildungsgang abbrechen, ihr Visum und ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren drohen. Ihre ganzen Pläne fallen damit ins Wasser.</p><p>Es gibt in der Tat Schulen, die wenig Skrupel kennen, keinem anerkannten einschlägigen Verband angehören, keiner Aufsicht unterstehen und in keiner Weise Qualität garantieren können. Sie werben ihre Studierenden im Ausland an, namentlich in China, und versprechen dabei eine Ausbildung von hohem Niveau und Ansehen. Diese Schulen, oftmals vor kurzem erst gegründet, sind mehr auf den Profit als auf Bildung ausgerichtet, und ihre Leiterinnen und Leiter können sich über keinerlei Qualifikationen im Bildungsbereich ausweisen. Diese Umstände können nicht nur für die betroffenen Studierenden gravierende Folgen haben, sondern sie schaden auch dem guten Ruf unseres Landes und seinem Erscheinungsbild im Ausland. Die zahlreichen schweizerischen Privatschulen, die zum grossen Teil auf eine über hundertjährige Geschichte zurückblicken, in der sie sich auf der Grundlage einer beispielhaften Ethik einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet haben - auch sie leiden unter der verantwortungslosen Haltung dieser schwarzen Schafe. Die Handels- und Gewerbefreiheit stösst hier an ihre Grenzen, und es stellt sich die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, wie im Hotelleriebereich ein Patent einzuführen, das die Voraussetzung dafür wäre, dass jemand eine Bildungseinrichtung eröffnen kann.</p><p>China hat auf die oben geschilderten Schwierigkeiten so reagiert, dass es eine Liste der empfehlenswerten Schulen aufgestellt hat. Auf dieser Liste figurieren lediglich die öffentlichen Schulen und die Ecole hôtellière de Lausanne, die ein ganz besonderes Renommee hat. Auf die Gefahr, die von dieser Entwicklung ausgeht, haben Präsenz Schweiz und Vertreter des IMES, des EDA und des BBT dadurch reagiert, dass sie ihrerseits eine Liste von anerkannten Hotelfach- und Handelsschulen erstellt und bei den Schweizer Vertretungen im Ausland verteilt haben. Verhandlungen mit dem VSP haben dazu geführt, dass diese Liste kürzlich ergänzt worden ist und nun nicht mehr nur öffentliche Schulen umfasst, sondern auch Schulen, die vom VSP als qualitativ gleichwertig anerkannt sind.</p><p>Eine präzisere Umschreibung der Qualitätslabels bleibt jedoch ein Desiderat. Die bestehenden Labels (ISO, EFQM, Eduqua, ECIS), die eine gewisse Grundqualität verbürgen, müssen den spezifischen Anforderungen der Bildung und der Wissensvermittlung angepasst werden. Die 440 Bildungsinstitutionen und -organisationen, die bis heute mit Eduqua zertifiziert worden sind, möchten dieses Label dahingehend verbessern, dass die pädagogischen Kriterien im Verhältnis zu den ökonomischen und institutionellen stärker gewichtet werden.</p><p>Was die übervorteilten Studierenden betrifft, so haben sich Private und vor allem der VSHR und der VSP ihrer Sache angenommen. Der VSP hat die Rolle einer Anlaufstelle für Hilfe und Beratung übernommen. Es gibt jedoch andere Studierende, die im Voraus beträchtliche Schulgeldzahlungen überwiesen hatten und nun nicht in die Schweiz kommen konnten, da ihre Schule geschlossen wurde, und die ihr Geld nicht wiedererlangen konnten.</p><p>Der Bund sollte sich dieses Problems annehmen. Falls er diese Aufgabe dem VSP übertragen will, sollte er diesen mit den nötigen materiellen und finanziellen Mitteln ausstatten, damit er diese Aufgabe erfüllen kann, wobei den Behörden Aufsichts- und Schlichtungsfunktionen zukommen würden. Zu denken wäre an eine Art permanenten Kriseninterventionsstab, an eine "Hotline" oder an eine Anlaufstelle, die den Studierenden dabei behilflich wäre, sich ohne Verlust des Aufenthaltsrechtes nach besseren Ausbildungsmöglichkeiten umzusehen, oder die mit den Studierenden zusammen die nötigen Schritte unternehmen würde, damit sie die missbräuchlich einkassierten Schulgelder zurückerlangen oder für den immateriellen Schaden entschädigt werden. </p><p>Es gibt bis heute keine Gesetzgebung über die Erwachsenenbildung, und die Privatschulen profitieren von der verfassungsmässig garantierten Handels- und Gewerbefreiheit. Wir sind aber der Auffassung, dass dieser Bereich, der einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt und strengen ethischen Anforderungen genügen muss, zum Gegenstand spezifischer Regelungen gemacht werden sollte. Die schwarzen Schafe müssen eliminiert werden können.</p><p>Es geht nicht an, dass gewisse Privatschulen mit zweifelhaften Methoden Studierende anlocken und damit unseren Beziehungen zu bestimmten Ländern Schaden zufügen, z. B. unseren Beziehungen zu China, wo die Schweiz gegenwärtig doch gerade daran ist, ihre Wirtschaftsbeziehungen zu diesem Land zu intensivieren. Nur eine offizielle Anerkennung der Privatschulen durch den Bund kann das schlechte Image, das die Schweizer Privatschulen in diesem Land mittlerweile haben, wieder aufbessern.</p><p>Auch wenn die Verantwortung für die Berufsfachschulen bei den Kantonen liegt, ist es unseres Erachtens am Bund, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu setzen, in Anbetracht des internationalen Rufsvon zahlreichen Schweizer Privatschulen.</p>
- <p>In der höheren Berufsbildung bieten zahlreiche Bildungsinstitutionen in- und ausländischen Studierenden qualitativ hochstehende Bildungsgänge an. Unseriöse Geschäftspraktiken einzelner Schulen stellen nicht nur Studierende vor finanzielle Probleme, sondern schädigen eine ganze Branche und den Ruf des Bildungsstandortes Schweiz. Der Bundesrat wendet sich entschieden gegen solch unlautere Geschäftspraktiken.</p><p>Das Führen von Schulen wird durch die Wirtschaftsfreiheit garantiert. Diese ermöglicht die freie Berufswahl sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. Die Wirtschaftsfreiheit ist als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Einschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, müssen einem öffentlichen Interesse entsprechen und verhältnismässig sein. Bevor eine einschneidende Grundrechtseinschränkung erfolgt, gilt es, die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.</p><p>Der Bundesrat setzt sich auf mehreren Ebenen ein, um im Bereich der höheren Berufsbildung Transparenz für Studierende zu schaffen und sie vor unseriösen Anbietern zu schützen.</p><p>Im Sinne einer Sofortmassnahme hat der Bund zusammen mit dem Verband schweizerischer Privatschulen im Winter 2003/04 eine offizielle Liste über vertrauenswürdige Bildungsgänge in der Schweiz erstellt. Diese liegt bei Schweizer Vertretungen im Ausland auf.</p><p>Die Sicherstellung und Entwicklung der Qualität ist im neuen Berufsbildungsgesetz als Pflicht jedes Anbieters, der offizielle Titel verleiht, verankert. Das neue Gesetz sieht ausserdem nicht mehr eine Anerkennung der Schulen, sondern nur noch der einzelnen Bildungsgänge durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) vor. Damit basieren die Studiengänge auf klaren, staatlich kontrollierten Mindestvorgaben, unterliegen einer Qualitätskontrolle und werden untereinander vergleichbar.</p><p>Anfang April 2004 ist die Vernehmlassung der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen eröffnet worden. Geplant ist, die Mindestvorschriften Ende 2004 in Kraft zu setzen. Darauf abgestützt können die höheren Fachschulen ihre Curricula anpassen und die Anerkennung der Bildungsgänge einleiten. Der Verordnungsentwurf enthält neu auch eine Anerkennung von englischsprachigen Bildungsgängen.</p><p>Höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge vom Bund anerkannt werden, können offizielle Titel verleihen. Die Anerkennung der Studiengänge ist freiwillig. Es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass eine offizielle Anerkennung ein wichtiges Wettbewerbsargument ist.</p><p>Das BBT prüft ein Projekt, das die Einführung eines branchenspezifischen Akkreditierungssystems auf Herbst 2004 vorsieht. Das System berücksichtigt insbesondere die Kriterien Seriosität einer Bildungsinstitution und Ausbildungsqualität. Es hat sich in anderen Branchen bewährt, dass die Vergabe eines Labels und die Kontrolle durch eine private Organisation wahrgenommen wird. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wird das BBT im Rahmen des Innovationskredites des neuen Berufsbildungsgesetzes eine Anschubfinanzierung leisten. Überdies steht es anderen Qualitätsmanagementsystemen frei, beispielsweise zusätzlich pädagogische Kriterien aufzunehmen.</p><p>Ausländische Studierende, die unseriösen Geschäftspraktiken zum Opfer fallen, haben die Möglichkeit, sich an die jeweiligen Botschaften in der Schweiz zu wenden. Für die Durchsetzung ihrer Rechte steht ihnen - gleich wie Schweizer Studierenden - der ordentliche Gerichtsweg offen. Es wäre unverhältnismässig, nebst den bestehenden, oben genannten Massnahmen noch eine zusätzliche staatliche Stelle zu schaffen, die nicht nur berät, sondern auch bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche mithilft. Für weitere Massnahmen ist keine rechtliche Grundlage vorhanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu ergreifen und die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Qualität der privaten Berufsfachschulen für Erwachsene, namentlich derjenigen, die ihre Studierenden im Ausland anwerben, zu sichern und die Studierenden vor unlauteren Angeboten oder untauglichen Bildungsgängen zu schützen.</p><p>- Namentlich sollen die vom Bund anerkannten Qualitätslabels und die Kriterien für die Diplomanerkennung definiert werden. Auch geht es darum zu überwachen, dass das, womit diese Schulen im Ausland werben, mit der Realität übereinstimmt.</p><p>- Ausländische Studierende, die von Schulen betrogen wurden, weil diese ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sollen Hilfe und Rat bekommen (namentlich was ihr Aufenthaltsrecht anbelangt) und allenfalls auch Schadenersatz.</p><p>- Verbände wie der Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP) oder der Verband Schweizerischer Hotel- und Restaurantfachschulen (VSHR) sollen in diese Bemühungen einbezogen werden. Die Rolle, die sie schon heute in diesem Bereich spielen, soll damit anerkannt und bestätigt werden, wobei dem Bund eine Aufsichtsfunktion zukäme und er die Rolle dieser Verbände nicht zum Vorwand nehmen dürfte, um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen.</p>
- Berufsschulen für Ausländerinnen und Ausländer. Stopp dem Betrug!
Back to List