Subventionierte Wohnungen. Perspektiven

ShortId
04.3109
Id
20043109
Updated
28.07.2023 07:59
Language
de
Title
Subventionierte Wohnungen. Perspektiven
AdditionalIndexing
2846;Sozialwohnung;Mietwohnung;Mietzinszuschuss;Wohnung;Miete;Wohnungsbau;Wohnungspolitik
1
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L03K010206, Wohnungspolitik
  • L04K01020109, Sozialwohnung
  • L04K01020108, Mietwohnung
  • L04K01040113, Mietzinszuschuss
  • L03K010201, Wohnung
  • L04K01020104, Miete
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der vom Interpellanten angesprochenen Mietzinsproblematik im geförderten Wohnungsbau bewusst. Er hat seit Mitte der Neunzigerjahre, als im Zuge der Immobilienkrise auch die Wohnbauförderung gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) mit Schwierigkeiten konfrontiert wurde, die Entwicklung aus nächster Nähe verfolgt und verschiedene Massnahmen ergriffen. Erwähnt seien der Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 20. September 1999, die Änderung des WEG vom 21. März 2003 und die kürzlich vorgenommene Änderung der Verordnung zum WEG, die auf den 1. April 2004 in Kraft getreten ist und eine in der Anfrage gestellte Forderung bereits weitgehend erfüllt (siehe Ziff. 2). Zudem werden auf WEG-Basis keine neuen Verpflichtungen mehr eingegangen; das WEG wurde durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst. Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) im Vollzug die Entwicklung der Mietzinsen innerhalb und ausserhalb des geförderten Bestandes bei der periodischen Festlegung der Systemparameter berücksichtigt. So ist der im WEG-System angelegte, zweijährliche Mietzinsanstieg bereits mehrmals entweder generell oder fallweise ausgesetzt worden. Damit sollen Anstiege der WEG-Mietzinse über das Marktniveau hinaus bzw. Wohnungsleerstände und finanzielle Schwierigkeiten der Bauträger möglichst verhindert werden.</p><p>2. Der Bundesrat war sich auch bewusst, dass der Wegfall der Zusatzverbilligung I nach Ablauf von 15 Jahren ein spezielles Problem darstellt. Wie in der Interpellation richtig erwähnt, zieht dieser Mietzinserhöhungen nach sich, die für die wirtschaftlich schwache Bewohnerschaft zu finanziellen Härten und je nach regionalen Marktverhältnissen zu Umzügen und Leerständen mit den entsprechenden Schwierigkeiten für die Vermieterschaft und erhöhten Risiken für den Bund als Bürgschaftsgeber führen können. Er hat deshalb mit der Änderung der Verordnung zum WEG vom 12. März 2004 bewirkt, dass die Dauer der Ausrichtung der Zusatzverbilligung I um maximal sechs Jahre verlängert werden kann. Vorläufig wird nicht zuletzt aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre vollzogen. Sollte es die Situation dereinst erfordern, könnte die Option von zwei weiteren Jahren immer noch wahrgenommen werden. Eine Verlängerung der Zahlungen um 10 Jahre, wie in der Interpellation angesprochen, ist nicht nur aus Kostengründen nicht zu verantworten, sondern aus heutiger Sicht auch nicht nötig, da nach Ablauf von 21 Jahren die durch den Bauträger zu leistenden Amortisationen nur noch gering sind und somit ein grösserer Spielraum für die Festsetzung der Mietzinse nach dem Wegfall der Zusatzverbilligung besteht.</p><p>Mit der Verordnungsänderung hat der Bundesrat zudem für Bezüger von Zusatzverbilligungen ein Toleranzband von 10 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenslimiten eingeführt. Diese Massnahme wird sich ebenfalls im Sinne des Interpellanten auswirken, indem nicht bereits eine geringfügige Verbesserung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse zum Verlust der Anspruchsberechtigung, zu Mietzinserhöhungen und Wohnungswechseln führt.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Entwicklung im geförderten Wohnungsbestand weiterhin eng beobachten. So führt das BWO am 1. Juni 2004 zum dritten Mal nach 1998 und 2001 eine flächendeckende Erhebung der Wohnungsleerstände und der Leerstandsgründe im geförderten Bestand durch. Diese Untersuchung wird über die aktuelle Situation und die Entwicklungen in den letzten sechs Jahren Aufschluss geben. Erhebungen zu einem späteren Zeitpunkt werden zusammen mit anderen Marktindikatoren zeigen, ob mit den bis heute eingeleiteten Massnahmen die Situation entschärft werden konnte. Wird dieses ständige Monitoring der Marktentwicklung dereinst einen Handlungsbedarf an den Tag bringen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem Ziel, die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit beschränktem Einkommen zu fördern, hat der Bund 1974 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz verabschiedet und die entsprechenden finanziellen Mittel gesprochen. Die meisten Kantone haben die Massnahmen des Bundes durch eigene Massnahmen ergänzt.</p><p>Die Hilfe besteht hauptsächlich in der Zahlung von A-fonds-perdu-Beiträgen für eine Dauer von 11 bzw. 15 Jahren an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit können diese die üblichen Mietzinse senken.</p><p>Die Hilfe von Bund und Kantonen läuft nächstens aus. Gesetzgeber und Exekutive haben in Aussicht gestellt, dass das Auslaufen der Hilfe durch den normalen Anstieg der Durchschnittsmieten ausgeglichen werden würde.</p><p>Dies ist aber nicht der Fall. Es kann vielmehr beobachtet werden, dass die Mieten aufgrund der Situation auf dem Immobilienmarkt meist unverändert geblieben sind. Wenn der Bundesrat nicht handelt, wird es zu einem regelrechten Zusammenbruch kommen, der sowohl für die Vermieter- als auch für die Mieterseite katastrophale Folgen haben wird.</p><p>Diejenigen Mieterinnen und Mieter, die auf dem subventionierten Wohnungsmarkt relativ hohe Mietzinsen bezahlen, werden ihre Wohnungen künden und auf dem freien Markt günstigere Wohnungen suchen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Schuldbetreibung und Konkurs stehen und sich, weil sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, zu einer Zwangsverwertung gezwungen sehen.</p><p>Andererseits können die Haushalte mit geringem Einkommen, für die die Subventionen ursprünglich gedacht waren, nur hoffen, auf dem freien Markt eine günstigere Wohnung zu finden, die aber auf jeden Fall weniger komfortabel sein wird als die subventionierte Wohnung. Dies könnte zu einem bedeutenden sozialen Problem führen.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Lage sehr ernst ist und dass dringend geeignete Massnahmen getroffen werden müssen?</p><p>2. Ist er bereit, die Bundeshilfe um zehn Jahre zu verlängern, sofern die Kantone einen vergleichbaren Beitrag leisten?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen auszuarbeiten, damit die befürchteten Auswirkungen abgefedert oder gar vermieden werden können?</p>
  • Subventionierte Wohnungen. Perspektiven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der vom Interpellanten angesprochenen Mietzinsproblematik im geförderten Wohnungsbau bewusst. Er hat seit Mitte der Neunzigerjahre, als im Zuge der Immobilienkrise auch die Wohnbauförderung gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) mit Schwierigkeiten konfrontiert wurde, die Entwicklung aus nächster Nähe verfolgt und verschiedene Massnahmen ergriffen. Erwähnt seien der Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 20. September 1999, die Änderung des WEG vom 21. März 2003 und die kürzlich vorgenommene Änderung der Verordnung zum WEG, die auf den 1. April 2004 in Kraft getreten ist und eine in der Anfrage gestellte Forderung bereits weitgehend erfüllt (siehe Ziff. 2). Zudem werden auf WEG-Basis keine neuen Verpflichtungen mehr eingegangen; das WEG wurde durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst. Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) im Vollzug die Entwicklung der Mietzinsen innerhalb und ausserhalb des geförderten Bestandes bei der periodischen Festlegung der Systemparameter berücksichtigt. So ist der im WEG-System angelegte, zweijährliche Mietzinsanstieg bereits mehrmals entweder generell oder fallweise ausgesetzt worden. Damit sollen Anstiege der WEG-Mietzinse über das Marktniveau hinaus bzw. Wohnungsleerstände und finanzielle Schwierigkeiten der Bauträger möglichst verhindert werden.</p><p>2. Der Bundesrat war sich auch bewusst, dass der Wegfall der Zusatzverbilligung I nach Ablauf von 15 Jahren ein spezielles Problem darstellt. Wie in der Interpellation richtig erwähnt, zieht dieser Mietzinserhöhungen nach sich, die für die wirtschaftlich schwache Bewohnerschaft zu finanziellen Härten und je nach regionalen Marktverhältnissen zu Umzügen und Leerständen mit den entsprechenden Schwierigkeiten für die Vermieterschaft und erhöhten Risiken für den Bund als Bürgschaftsgeber führen können. Er hat deshalb mit der Änderung der Verordnung zum WEG vom 12. März 2004 bewirkt, dass die Dauer der Ausrichtung der Zusatzverbilligung I um maximal sechs Jahre verlängert werden kann. Vorläufig wird nicht zuletzt aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre vollzogen. Sollte es die Situation dereinst erfordern, könnte die Option von zwei weiteren Jahren immer noch wahrgenommen werden. Eine Verlängerung der Zahlungen um 10 Jahre, wie in der Interpellation angesprochen, ist nicht nur aus Kostengründen nicht zu verantworten, sondern aus heutiger Sicht auch nicht nötig, da nach Ablauf von 21 Jahren die durch den Bauträger zu leistenden Amortisationen nur noch gering sind und somit ein grösserer Spielraum für die Festsetzung der Mietzinse nach dem Wegfall der Zusatzverbilligung besteht.</p><p>Mit der Verordnungsänderung hat der Bundesrat zudem für Bezüger von Zusatzverbilligungen ein Toleranzband von 10 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenslimiten eingeführt. Diese Massnahme wird sich ebenfalls im Sinne des Interpellanten auswirken, indem nicht bereits eine geringfügige Verbesserung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse zum Verlust der Anspruchsberechtigung, zu Mietzinserhöhungen und Wohnungswechseln führt.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Entwicklung im geförderten Wohnungsbestand weiterhin eng beobachten. So führt das BWO am 1. Juni 2004 zum dritten Mal nach 1998 und 2001 eine flächendeckende Erhebung der Wohnungsleerstände und der Leerstandsgründe im geförderten Bestand durch. Diese Untersuchung wird über die aktuelle Situation und die Entwicklungen in den letzten sechs Jahren Aufschluss geben. Erhebungen zu einem späteren Zeitpunkt werden zusammen mit anderen Marktindikatoren zeigen, ob mit den bis heute eingeleiteten Massnahmen die Situation entschärft werden konnte. Wird dieses ständige Monitoring der Marktentwicklung dereinst einen Handlungsbedarf an den Tag bringen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem Ziel, die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit beschränktem Einkommen zu fördern, hat der Bund 1974 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz verabschiedet und die entsprechenden finanziellen Mittel gesprochen. Die meisten Kantone haben die Massnahmen des Bundes durch eigene Massnahmen ergänzt.</p><p>Die Hilfe besteht hauptsächlich in der Zahlung von A-fonds-perdu-Beiträgen für eine Dauer von 11 bzw. 15 Jahren an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit können diese die üblichen Mietzinse senken.</p><p>Die Hilfe von Bund und Kantonen läuft nächstens aus. Gesetzgeber und Exekutive haben in Aussicht gestellt, dass das Auslaufen der Hilfe durch den normalen Anstieg der Durchschnittsmieten ausgeglichen werden würde.</p><p>Dies ist aber nicht der Fall. Es kann vielmehr beobachtet werden, dass die Mieten aufgrund der Situation auf dem Immobilienmarkt meist unverändert geblieben sind. Wenn der Bundesrat nicht handelt, wird es zu einem regelrechten Zusammenbruch kommen, der sowohl für die Vermieter- als auch für die Mieterseite katastrophale Folgen haben wird.</p><p>Diejenigen Mieterinnen und Mieter, die auf dem subventionierten Wohnungsmarkt relativ hohe Mietzinsen bezahlen, werden ihre Wohnungen künden und auf dem freien Markt günstigere Wohnungen suchen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Schuldbetreibung und Konkurs stehen und sich, weil sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, zu einer Zwangsverwertung gezwungen sehen.</p><p>Andererseits können die Haushalte mit geringem Einkommen, für die die Subventionen ursprünglich gedacht waren, nur hoffen, auf dem freien Markt eine günstigere Wohnung zu finden, die aber auf jeden Fall weniger komfortabel sein wird als die subventionierte Wohnung. Dies könnte zu einem bedeutenden sozialen Problem führen.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die Lage sehr ernst ist und dass dringend geeignete Massnahmen getroffen werden müssen?</p><p>2. Ist er bereit, die Bundeshilfe um zehn Jahre zu verlängern, sofern die Kantone einen vergleichbaren Beitrag leisten?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen auszuarbeiten, damit die befürchteten Auswirkungen abgefedert oder gar vermieden werden können?</p>
    • Subventionierte Wohnungen. Perspektiven

Back to List