Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages

ShortId
04.3117
Id
20043117
Updated
27.07.2023 19:52
Language
de
Title
Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages
AdditionalIndexing
24;48;Steuersenkung;Verkehrsinfrastruktur;Strassenbau;Mineralölsteuer;gebundene Ausgabe;Strassenverkehr;Finanzierung
1
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L04K11020303, gebundene Ausgabe
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Voranschlag 2004 werden per Ende Jahr insgesamt 3,62 Milliarden Franken zweckgebundene Mittel in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr aufgelaufen sein. Dies entspricht den Überschüssen derjenigen zweckgebundenen Anteile der Mineralölsteuererträge, die nicht verwendet worden sind. Gemäss Artikel 86 Absatz 4 der Bundesverfassung erhebt der Bund den Zuschlag, wenn die zweckgebundenen Anteile der Mineralölsteuererträge nicht für die bezeichneten Zwecke ausreichen. Angesichts der aufgelaufenen Mittel von 3,62 Milliarden Franken stellt sich die drängende Frage nach der Verfassungsmässigkeit des aktuell erhobenen Mineralölsteuerzuschlages.</p><p>Am 8. Februar 2004 hat sich das Stimmvolk gegen den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative ausgesprochen. Die Hälfte der obenbezeichneten Mittel hätte in einen Infrastrukturfonds eingebracht werden sollen. Ein Teil der erhobenen zweckgebundenen Mineralölsteuergelder hätte zudem zur Finanzierung von Lösungen im Agglomerationsverkehr verwendet werden sollen. Damit wäre nicht zuletzt auch ein neuer Verwendungszweck für die Mineralölsteuererträge formuliert worden.</p><p>Angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Vorlage kann aus dem Resultat nach objektiven Gesichtspunkten keine reziproke Zustimmung zu dem einen oder anderen Teil herausgelesen werden. Damit lassen sich aus dem Abstimmungsresultat auch keine neuen Verwendungszwecke für die aufgelaufenen Mineralölsteuererträge ableiten.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Reduktion des Zuschlages zur Verbrauchssteuer auf Mineralöle um 10,9 Rappen pro Liter können die aufgelaufenen Gelder innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.</p>
  • <p>Aus folgenden vier Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion:</p><p>1. Am 28. November 2004 haben Volk und Stände der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit deutlichem Mehr zugestimmt. Im Rahmen dieser Vorlage wurde die Verfassungsgrundlage zur Verwendung von zweckgebundenen Strassenabgaben zugunsten des Agglomerationsverkehrs geschaffen.</p><p>2. Der Bundesrat hat nach dem Nein zum Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beschlossen. Bestandteil der neuen Vorlage soll wiederum die Schaffung eines aus zweckgebundenen Mitteln gespiesenen Fonds sein. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist auf Frühjahr 2005 geplant. Die Ausarbeitung einer neuen Vorlage wird auch von den beiden Verkehrskommissionen begrüsst. Sie haben den Bundesrat denn auch beauftragt, raschestmöglich eine Botschaft mit Erlassentwurf auszuarbeiten.</p><p>3. Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr ist integraler Bestandteil der Finanzrechnung. Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen damit auch den Vorgaben der Schuldenbremse. Eine Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages um 10,9 Rappen pro Liter hätte pro Jahr einen Einnahmenausfall in der Höhe von 600 bis 700 Millionen Franken zur Folge. Dieser Betrag müsste innerhalb des Bundeshaushaltes kompensiert werden. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfes erachtet der Bundesrat eine Einnahmenreduktion in der Höhe von 600 bis 700 Millionen Franken als unvertretbar. Dies umso mehr, als auch aufgrund des stetig wachsenden Strassennetzes, der zunehmenden Alterung sowie der steigenden Netzbelastung zukünftig mit Mehrausgaben für Unterhalt und Ausbau zu rechnen ist.</p><p>4. Eine Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages stünde im Widerspruch zur schweizerischen Umweltpolitik. Gemäss CO2-Gesetz müssen bis ins Jahr 2010 die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energien um insgesamt 10 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Dies bedingt eine Verminderung des Treibstoffabsatzes um 8 Prozent. Eine Senkung der Mineralölpreise würde diesem Ziel widersprechen, würde doch ein gegenteiliger Nachfrageeffekt ausgelöst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den zweckgebundenen Zuschlag zur Verbrauchssteuer auf Mineralöle während fünf aufeinanderfolgenden Jahren um 10,9 Rappen pro Liter zu reduzieren.</p>
  • Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Voranschlag 2004 werden per Ende Jahr insgesamt 3,62 Milliarden Franken zweckgebundene Mittel in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr aufgelaufen sein. Dies entspricht den Überschüssen derjenigen zweckgebundenen Anteile der Mineralölsteuererträge, die nicht verwendet worden sind. Gemäss Artikel 86 Absatz 4 der Bundesverfassung erhebt der Bund den Zuschlag, wenn die zweckgebundenen Anteile der Mineralölsteuererträge nicht für die bezeichneten Zwecke ausreichen. Angesichts der aufgelaufenen Mittel von 3,62 Milliarden Franken stellt sich die drängende Frage nach der Verfassungsmässigkeit des aktuell erhobenen Mineralölsteuerzuschlages.</p><p>Am 8. Februar 2004 hat sich das Stimmvolk gegen den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative ausgesprochen. Die Hälfte der obenbezeichneten Mittel hätte in einen Infrastrukturfonds eingebracht werden sollen. Ein Teil der erhobenen zweckgebundenen Mineralölsteuergelder hätte zudem zur Finanzierung von Lösungen im Agglomerationsverkehr verwendet werden sollen. Damit wäre nicht zuletzt auch ein neuer Verwendungszweck für die Mineralölsteuererträge formuliert worden.</p><p>Angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Vorlage kann aus dem Resultat nach objektiven Gesichtspunkten keine reziproke Zustimmung zu dem einen oder anderen Teil herausgelesen werden. Damit lassen sich aus dem Abstimmungsresultat auch keine neuen Verwendungszwecke für die aufgelaufenen Mineralölsteuererträge ableiten.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Reduktion des Zuschlages zur Verbrauchssteuer auf Mineralöle um 10,9 Rappen pro Liter können die aufgelaufenen Gelder innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.</p>
    • <p>Aus folgenden vier Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion:</p><p>1. Am 28. November 2004 haben Volk und Stände der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit deutlichem Mehr zugestimmt. Im Rahmen dieser Vorlage wurde die Verfassungsgrundlage zur Verwendung von zweckgebundenen Strassenabgaben zugunsten des Agglomerationsverkehrs geschaffen.</p><p>2. Der Bundesrat hat nach dem Nein zum Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beschlossen. Bestandteil der neuen Vorlage soll wiederum die Schaffung eines aus zweckgebundenen Mitteln gespiesenen Fonds sein. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist auf Frühjahr 2005 geplant. Die Ausarbeitung einer neuen Vorlage wird auch von den beiden Verkehrskommissionen begrüsst. Sie haben den Bundesrat denn auch beauftragt, raschestmöglich eine Botschaft mit Erlassentwurf auszuarbeiten.</p><p>3. Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr ist integraler Bestandteil der Finanzrechnung. Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen damit auch den Vorgaben der Schuldenbremse. Eine Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages um 10,9 Rappen pro Liter hätte pro Jahr einen Einnahmenausfall in der Höhe von 600 bis 700 Millionen Franken zur Folge. Dieser Betrag müsste innerhalb des Bundeshaushaltes kompensiert werden. Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfes erachtet der Bundesrat eine Einnahmenreduktion in der Höhe von 600 bis 700 Millionen Franken als unvertretbar. Dies umso mehr, als auch aufgrund des stetig wachsenden Strassennetzes, der zunehmenden Alterung sowie der steigenden Netzbelastung zukünftig mit Mehrausgaben für Unterhalt und Ausbau zu rechnen ist.</p><p>4. Eine Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages stünde im Widerspruch zur schweizerischen Umweltpolitik. Gemäss CO2-Gesetz müssen bis ins Jahr 2010 die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energien um insgesamt 10 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Dies bedingt eine Verminderung des Treibstoffabsatzes um 8 Prozent. Eine Senkung der Mineralölpreise würde diesem Ziel widersprechen, würde doch ein gegenteiliger Nachfrageeffekt ausgelöst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den zweckgebundenen Zuschlag zur Verbrauchssteuer auf Mineralöle während fünf aufeinanderfolgenden Jahren um 10,9 Rappen pro Liter zu reduzieren.</p>
    • Reduktion des Mineralölsteuerzuschlages

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