Übermass an psychisch bedingten IV-Renten. Bericht des Bundesrates

ShortId
04.3120
Id
20043120
Updated
27.07.2023 19:31
Language
de
Title
Übermass an psychisch bedingten IV-Renten. Bericht des Bundesrates
AdditionalIndexing
28;2841;geistig Behinderte/r;IV-Rente;Bericht;Gesundheitszustand;Invalidenversicherung;psychische Krankheit
1
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L03K020206, Bericht
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L05K0104020102, geistig Behinderte/r
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Psychisch bedingte Invalidität nach Nationalität und Alter</p><p>Die Zahl der Personen mit einer psychisch bedingten Invalidität nimmt seit 1990 kontinuierlich zu. 37 Prozent der im Jahre 2002 neu zugesprochenen Renten sind auf psychische Faktoren zurückzuführen (vgl. Grafik). 2002 betrug der Anteil der von der IV an Schweizer und Schweizerinnen wegen eines psychischen Leidens ausgerichteten Neurenten 39,2 Prozent. Bei den Ausländern machte dieser Anteil 33,5 Prozent aus.</p><p>Gemessen am Total der Renten beziehen anteilsmässig somit mehr Schweizer und Schweizerinnen eine Neurente aufgrund eines psychischen Leidens als Ausländer und Ausländerinnen.</p><p>Die IV-Rentenfälle nach Altersgruppen betrachtet ergibt, dass bis zur Kategorie der 40- bis 44-jährigen Versicherten die psychischen Leiden zu den Haupterkrankungen gehören, die den Ausschlag für eine Invalidenrente geben. Dies gilt sowohl für Schweizer und Schweizerinnen wie für ausländische Versicherte (vgl. Tabelle).</p><p>Die Ausrichtung von IV-Renten aufgrund psychischer Leiden weist kantonal grosse Unterschiede auf: Je nach Kanton werden zwischen 27 und 57 Prozent aller krankheitsbedingten Renten aufgrund psychischer Leiden zugesprochen (für Schweizer und Schweizerinnen liegt der Anteil zwischen 23 und 58 Prozent, für Ausländer und Ausländerinnen zwischen 16 und 67 Prozent) (vgl. Grafik).</p><p>2. Analyse der Ursachen für die unterschiedliche Häufigkeit von psychisch bedingter Invalidität bei Schweizern und Schweizerinnen und Ausländern und Ausländerinnen</p><p>Zurzeit liegt noch keine detaillierte Untersuchung vor, welche die Unterschiede bei der Berentung aufgrund psychischer Invalidität zwischen schweizerischen und ausländischen Versicherten aufzeigt. Für eine solche Analyse müssten in erster Linie die endogenen Unterschiede bezüglich der Invalidität der Personen untersucht werden (z. B. kulturelle Aspekte bei den Versicherten, allfällige nationalitätenspezifische Vollzugspraktiken der IV-Stellen) sowie die exogenen Unterschiede, die vor allem auf die Bevölkerungsstruktur zurückzuführen sind (kantonale Unterschiede zwischen der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung in Bezug auf das Alter, das Geschlecht, den Wirtschaftszweig, die Verteilung). Insofern als sich die Invaliditätsraten bei psychischen Leiden beispielsweise nach Alter und Geschlecht unterscheiden, darf davon ausgegangen werden, dass diese exogenen Faktoren wesentlich dazu beitragen, dass die Invaliditätsraten bei Schweizern und Schweizerinnen und Ausländern und Ausländerinnen unter Umständen unterschiedlich ausfallen.</p><p>3. Analyse der Entwicklung der psychisch bedingten Invaliditätsfälle und Präventionsansätze</p><p>Die Untersuchung der Gründe für den Zuwachs der psychisch bedingten IV-Renten hat für den Bundesrat Priorität. Ziel ist es, dieser Entwicklung vorzubeugen und entgegenzuwirken. Die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) eröffnet dem Bund die Möglichkeit, wissenschaftliche Studien zur Durchführung des IVG durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um u. a. den Vollzug zu verbessern und gegebenenfalls nötige Anpassungen vorzuschlagen.</p><p>Zur Konkretisierung dieser neuen Regelung ist ein IV-Forschungsprogramm gegenwärtig in Vorbereitung. Die psychische Invalidität wird ein zentraler Untersuchungsgegenstand dieses Programms sein, das dann auch die im Postulat gestellten Fragen beantworten dürfte. Ende 2004 sollte der Bundesrat das Forschungsprogramm verabschiedet haben.</p><p>Solange der Bundesrat nicht über den Inhalt und die Struktur der verschiedenen Forschungsprojekte entschieden hat, hält er es nicht für angebracht, ein themenspezifisches Forschungsprojekt und einen separaten Bericht in Auftrag zu geben, der sich ausschliesslich mit den Fragen des Postulates befasst.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, warum bei den Personen unter 35, die IV-Renten wegen psychischer Leiden beziehen, der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer überdurchschnittlich hoch ist. </p><p>Aus der IV-Statistik 2002 geht hervor, dass zwischen der Art des Leidens, das Ursache von Invalidität ist, und der Nationalität ein Zusammenhang besteht. So wurde im Jahre 2002 fast die Hälfte der an Schweizerinnen und Schweizer ausgerichteten neuen IV-Renten, nämlich 7600 von 17 151, aufgrund psychischer Leiden zugesprochen.</p><p>Für das Bevölkerungssegment der unter 35-Jährigen gilt insgesamt, dass der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber den übrigen IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern etwa doppelt so hoch ist.</p><p>Im Bericht sollten die Gründe für diesen Unterschied aufgezeigt und Wege der Prävention vorgeschlagen werden.</p>
  • Übermass an psychisch bedingten IV-Renten. Bericht des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Psychisch bedingte Invalidität nach Nationalität und Alter</p><p>Die Zahl der Personen mit einer psychisch bedingten Invalidität nimmt seit 1990 kontinuierlich zu. 37 Prozent der im Jahre 2002 neu zugesprochenen Renten sind auf psychische Faktoren zurückzuführen (vgl. Grafik). 2002 betrug der Anteil der von der IV an Schweizer und Schweizerinnen wegen eines psychischen Leidens ausgerichteten Neurenten 39,2 Prozent. Bei den Ausländern machte dieser Anteil 33,5 Prozent aus.</p><p>Gemessen am Total der Renten beziehen anteilsmässig somit mehr Schweizer und Schweizerinnen eine Neurente aufgrund eines psychischen Leidens als Ausländer und Ausländerinnen.</p><p>Die IV-Rentenfälle nach Altersgruppen betrachtet ergibt, dass bis zur Kategorie der 40- bis 44-jährigen Versicherten die psychischen Leiden zu den Haupterkrankungen gehören, die den Ausschlag für eine Invalidenrente geben. Dies gilt sowohl für Schweizer und Schweizerinnen wie für ausländische Versicherte (vgl. Tabelle).</p><p>Die Ausrichtung von IV-Renten aufgrund psychischer Leiden weist kantonal grosse Unterschiede auf: Je nach Kanton werden zwischen 27 und 57 Prozent aller krankheitsbedingten Renten aufgrund psychischer Leiden zugesprochen (für Schweizer und Schweizerinnen liegt der Anteil zwischen 23 und 58 Prozent, für Ausländer und Ausländerinnen zwischen 16 und 67 Prozent) (vgl. Grafik).</p><p>2. Analyse der Ursachen für die unterschiedliche Häufigkeit von psychisch bedingter Invalidität bei Schweizern und Schweizerinnen und Ausländern und Ausländerinnen</p><p>Zurzeit liegt noch keine detaillierte Untersuchung vor, welche die Unterschiede bei der Berentung aufgrund psychischer Invalidität zwischen schweizerischen und ausländischen Versicherten aufzeigt. Für eine solche Analyse müssten in erster Linie die endogenen Unterschiede bezüglich der Invalidität der Personen untersucht werden (z. B. kulturelle Aspekte bei den Versicherten, allfällige nationalitätenspezifische Vollzugspraktiken der IV-Stellen) sowie die exogenen Unterschiede, die vor allem auf die Bevölkerungsstruktur zurückzuführen sind (kantonale Unterschiede zwischen der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung in Bezug auf das Alter, das Geschlecht, den Wirtschaftszweig, die Verteilung). Insofern als sich die Invaliditätsraten bei psychischen Leiden beispielsweise nach Alter und Geschlecht unterscheiden, darf davon ausgegangen werden, dass diese exogenen Faktoren wesentlich dazu beitragen, dass die Invaliditätsraten bei Schweizern und Schweizerinnen und Ausländern und Ausländerinnen unter Umständen unterschiedlich ausfallen.</p><p>3. Analyse der Entwicklung der psychisch bedingten Invaliditätsfälle und Präventionsansätze</p><p>Die Untersuchung der Gründe für den Zuwachs der psychisch bedingten IV-Renten hat für den Bundesrat Priorität. Ziel ist es, dieser Entwicklung vorzubeugen und entgegenzuwirken. Die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) eröffnet dem Bund die Möglichkeit, wissenschaftliche Studien zur Durchführung des IVG durchzuführen oder in Auftrag zu geben, um u. a. den Vollzug zu verbessern und gegebenenfalls nötige Anpassungen vorzuschlagen.</p><p>Zur Konkretisierung dieser neuen Regelung ist ein IV-Forschungsprogramm gegenwärtig in Vorbereitung. Die psychische Invalidität wird ein zentraler Untersuchungsgegenstand dieses Programms sein, das dann auch die im Postulat gestellten Fragen beantworten dürfte. Ende 2004 sollte der Bundesrat das Forschungsprogramm verabschiedet haben.</p><p>Solange der Bundesrat nicht über den Inhalt und die Struktur der verschiedenen Forschungsprojekte entschieden hat, hält er es nicht für angebracht, ein themenspezifisches Forschungsprojekt und einen separaten Bericht in Auftrag zu geben, der sich ausschliesslich mit den Fragen des Postulates befasst.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, warum bei den Personen unter 35, die IV-Renten wegen psychischer Leiden beziehen, der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer überdurchschnittlich hoch ist. </p><p>Aus der IV-Statistik 2002 geht hervor, dass zwischen der Art des Leidens, das Ursache von Invalidität ist, und der Nationalität ein Zusammenhang besteht. So wurde im Jahre 2002 fast die Hälfte der an Schweizerinnen und Schweizer ausgerichteten neuen IV-Renten, nämlich 7600 von 17 151, aufgrund psychischer Leiden zugesprochen.</p><p>Für das Bevölkerungssegment der unter 35-Jährigen gilt insgesamt, dass der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber den übrigen IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern etwa doppelt so hoch ist.</p><p>Im Bericht sollten die Gründe für diesen Unterschied aufgezeigt und Wege der Prävention vorgeschlagen werden.</p>
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