Erschwerte Kommunikation mit den Ratsmitgliedern

ShortId
04.3123
Id
20043123
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Erschwerte Kommunikation mit den Ratsmitgliedern
AdditionalIndexing
0421
1
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L04K08030403, Infrastruktur der Parlamentsmitglieder
  • L03K080307, Parlamentsdienste
  • L03K020221, Korrespondenz
  • L05K0801030503, Wählerschaft
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L04K08020311, Interessenvertretung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Vademecum unter Ziffer 1.5.5.3 festgehaltene Regelung betreffend das Austeilen von Unterlagen während der Sessionen beruht auf einem Beschluss der beiden Ratsbüros aus dem Jahr 1981 und wurde seither nicht verändert. Auch im Vademecum für die 47. Legislaturperiode wurde der Wortlaut unverändert übernommen.</p><p>Die Richtlinien der Ratsbüros gehen davon aus, dass private Sendungen an Ratsmitglieder grundsätzlich zu adressieren und zu frankieren sind. Solche postalischen Dokumente werden den Ratsmitgliedern je nach Zustelladresse von der Post direkt oder über die Parlamentsdienste zu Hause zugestellt oder in Bern verteilt. Den amtlichen Sendungen der Parlamentsdienste an die Ratsmitglieder dürfen keinerlei unadressierte und unfrankierte Schreiben, Unterlagen und Dokumentationen von Organisationen, Unternehmen oder Privaten beigelegt werden.</p><p>Während der Session besteht die Möglichkeit, Dokumente für die Ratsmitglieder in Sammelsendungen an die Parlamentsdienste zuzustellen oder abzugeben. Während das frühere Postverkehrsgesetz die Abgabe von Sammelsendungen nur von in Bern ansässigen Organisationen gestattete, wurde diese Einschränkung im neuen Postgesetz von 1997 aufgehoben. Solche Sammelsendungen sind anzumelden und haben gewisse Vorschriften zu erfüllen. Insbesondere muss klar sein, wer der verantwortliche Absender ist, und die Unterlagen sollten unadressiert geliefert werden. Eingaben und Unterlagen werden den Ratsmitgliedern dann auf die Pulte verteilt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einem vom entsprechenden Rat in jener Session zu behandelnden Sachgeschäft stehen. Andere Unterlagen oder nicht angemeldete Sammelsendungen werden in den Vorzimmern der Ratssäle zur Selbstbedienung aufgelegt. Geschäftsreklamen, Werbeschreiben und Bettelbriefe werden weder ausgeteilt noch aufgelegt.</p><p>Diese Vorschriften haben sich nach Ansicht der Verwaltungsdelegation in der langjährigen Praxis bewährt. Sie helfen mit, die Ratsmitglieder vor einer unerwünschten Papierflut zu schützen. Die kostenlose Abgabe von Sammelsendungen zu traktandierten Sachgeschäften während der Session steht allen offen. Da die Richtlinien für diese Legislatur nicht geändert wurden, erübrigt sich ein Zurückkommen. Hingegen ist der diesbezügliche Text bei einer neuen Herausgabe des Vademecums zu verdeutlichen.</p>
  • <p>Anlässlich des Legislaturwechsels haben die Parlamentsdienste ein neues Vademecum herausgegeben, in dem die verschiedenen Aktivitäten im Dienst der Parlamentarierinnen und Parlamentarier geregelt werden.</p><p>Bei dieser Gelegenheit wurde eine neue Vorschrift über das Austeilen von Unterlagen während der Sessionen geschaffen, die in der Ziffer 1.5.5.3 festhält, dass "Eingaben und Unterlagen .... den Ratsmitgliedern nur verteilt" werden, "wenn sie persönlich adressiert und richtig frankiert sind".</p><p>Es muss daran erinnert werden, dass bis anhin auch persönlich adressierte, aber nicht frankierte Unterlagen verteilt wurden, wenn sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Parlamentsdienste persönlich übergeben worden waren.</p><p>Abgesehen von einer Vereinbarung mit der Post, die deren Einnahmen erhöhen soll, sehe ich in dieser Änderung nur die pedantischen Absicht, den Zugang zu den Ratsmitgliedern zu erschweren. Tatsächlich gibt es neben den grossen Organisationen, denen die Frankierung von 246 Briefumschlägen - auch mehrmals pro Jahr - keine finanziellen Schwierigkeiten verursacht, andere (kleine NGO, Vereine mit kleinem Budget oder Gruppierungen von Bürgerinnen und Bürgern), für die ein Franken immer noch ein Franken ist und deren Arbeit durch die neue Vorschrift komplizierter wird.</p><p>Aufgabe der Parlamentsdienste ist es, ein leistungsorientieres, informiertes und bürgernahes Parlament zu unterstützen. Könnte man deshalb nicht wieder auf die alte Praxis zurückkommen und auf eine obligatorische Frankierung der adressierten Briefe an die Ratsmitglieder verzichten?</p>
  • Erschwerte Kommunikation mit den Ratsmitgliedern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Vademecum unter Ziffer 1.5.5.3 festgehaltene Regelung betreffend das Austeilen von Unterlagen während der Sessionen beruht auf einem Beschluss der beiden Ratsbüros aus dem Jahr 1981 und wurde seither nicht verändert. Auch im Vademecum für die 47. Legislaturperiode wurde der Wortlaut unverändert übernommen.</p><p>Die Richtlinien der Ratsbüros gehen davon aus, dass private Sendungen an Ratsmitglieder grundsätzlich zu adressieren und zu frankieren sind. Solche postalischen Dokumente werden den Ratsmitgliedern je nach Zustelladresse von der Post direkt oder über die Parlamentsdienste zu Hause zugestellt oder in Bern verteilt. Den amtlichen Sendungen der Parlamentsdienste an die Ratsmitglieder dürfen keinerlei unadressierte und unfrankierte Schreiben, Unterlagen und Dokumentationen von Organisationen, Unternehmen oder Privaten beigelegt werden.</p><p>Während der Session besteht die Möglichkeit, Dokumente für die Ratsmitglieder in Sammelsendungen an die Parlamentsdienste zuzustellen oder abzugeben. Während das frühere Postverkehrsgesetz die Abgabe von Sammelsendungen nur von in Bern ansässigen Organisationen gestattete, wurde diese Einschränkung im neuen Postgesetz von 1997 aufgehoben. Solche Sammelsendungen sind anzumelden und haben gewisse Vorschriften zu erfüllen. Insbesondere muss klar sein, wer der verantwortliche Absender ist, und die Unterlagen sollten unadressiert geliefert werden. Eingaben und Unterlagen werden den Ratsmitgliedern dann auf die Pulte verteilt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einem vom entsprechenden Rat in jener Session zu behandelnden Sachgeschäft stehen. Andere Unterlagen oder nicht angemeldete Sammelsendungen werden in den Vorzimmern der Ratssäle zur Selbstbedienung aufgelegt. Geschäftsreklamen, Werbeschreiben und Bettelbriefe werden weder ausgeteilt noch aufgelegt.</p><p>Diese Vorschriften haben sich nach Ansicht der Verwaltungsdelegation in der langjährigen Praxis bewährt. Sie helfen mit, die Ratsmitglieder vor einer unerwünschten Papierflut zu schützen. Die kostenlose Abgabe von Sammelsendungen zu traktandierten Sachgeschäften während der Session steht allen offen. Da die Richtlinien für diese Legislatur nicht geändert wurden, erübrigt sich ein Zurückkommen. Hingegen ist der diesbezügliche Text bei einer neuen Herausgabe des Vademecums zu verdeutlichen.</p>
    • <p>Anlässlich des Legislaturwechsels haben die Parlamentsdienste ein neues Vademecum herausgegeben, in dem die verschiedenen Aktivitäten im Dienst der Parlamentarierinnen und Parlamentarier geregelt werden.</p><p>Bei dieser Gelegenheit wurde eine neue Vorschrift über das Austeilen von Unterlagen während der Sessionen geschaffen, die in der Ziffer 1.5.5.3 festhält, dass "Eingaben und Unterlagen .... den Ratsmitgliedern nur verteilt" werden, "wenn sie persönlich adressiert und richtig frankiert sind".</p><p>Es muss daran erinnert werden, dass bis anhin auch persönlich adressierte, aber nicht frankierte Unterlagen verteilt wurden, wenn sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Parlamentsdienste persönlich übergeben worden waren.</p><p>Abgesehen von einer Vereinbarung mit der Post, die deren Einnahmen erhöhen soll, sehe ich in dieser Änderung nur die pedantischen Absicht, den Zugang zu den Ratsmitgliedern zu erschweren. Tatsächlich gibt es neben den grossen Organisationen, denen die Frankierung von 246 Briefumschlägen - auch mehrmals pro Jahr - keine finanziellen Schwierigkeiten verursacht, andere (kleine NGO, Vereine mit kleinem Budget oder Gruppierungen von Bürgerinnen und Bürgern), für die ein Franken immer noch ein Franken ist und deren Arbeit durch die neue Vorschrift komplizierter wird.</p><p>Aufgabe der Parlamentsdienste ist es, ein leistungsorientieres, informiertes und bürgernahes Parlament zu unterstützen. Könnte man deshalb nicht wieder auf die alte Praxis zurückkommen und auf eine obligatorische Frankierung der adressierten Briefe an die Ratsmitglieder verzichten?</p>
    • Erschwerte Kommunikation mit den Ratsmitgliedern

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