Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige
- ShortId
-
04.3126
- Id
-
20043126
- Updated
-
28.07.2023 10:15
- Language
-
de
- Title
-
Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige
- AdditionalIndexing
-
2811;Rumänien;Einreise von Ausländern/-innen;Kriminalität;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufenthalt von Ausländern/-innen
- 1
-
- L04K03010207, Rumänien
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K01010208, Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für einen Entscheid des Bundesrates über die Aufhebung oder allenfalls über die Wiedereinführung der Visumpflicht sind primär sicherheits- und migrationspolitische Faktoren ausschlaggebend. Die sicherheitspolitischen Faktoren umfassen sowohl die grenzüberschreitende Kriminalität und den Terrorismus als auch den verbotenen Nachrichtendienst und überhaupt jede illegale Handlung, welche die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet.</p><p>In migrationspolitischer Hinsicht steht die Situation im Asylbereich im Vordergrund. Die Schweiz - von EU-Ländern umgeben - hat in der vergangenen Zeit stets versucht, ihre eigene Visumpolitik unter Berücksichtigung jener der EU zu gestalten, ohne dabei ungeprüft die EU-Regeln zu übernehmen. Vielmehr gilt es, die Auswirkungen der EU-Visumpolitik jeweils zu analysieren und mit den schweizerischen Einreisebestimmungen in Einklang zu bringen.</p><p>Am 1. Januar 2002 wurden die rumänischen Staatsbürger von der Visumpflicht für die Einreise in die EU befreit. Rumänien hob seinerseits per 1. Januar 2002 nebst der Visumpflicht für EU-Bürger diese auch für schweizerische Staatsangehörige einseitig auf. Erst nach längerer Beobachtungszeit und genaueren Analysen der Auswirkungen der Visumbefreiung für rumänische Staatsbürger in der EU sowie der sicherheits- und migrationspolitischen (deutliche Abnahme der Asylgesuche) Lage beschloss der Bundesrat schliesslich, die Visumpflicht für Rumänien ebenfalls aufzuheben. Dies nicht zuletzt auch aufgrund des gut funktionierenden Rückübernahmeabkommens, das die Schweiz mit Rumänien am 9. Februar 1996 abgeschlossen hatte.</p><p>2. Sofern keine sicherheits- und migrationsrelevanten Gründe einer Harmonisierung mit der Visumpolitik der EU entgegenstehen, ist eine solche für den Geschäftsreiseverkehr und den Tourismus in der Schweiz vorteilhaft, würden doch strengere Visumbestimmungen als in den EU-Mitgliedstaaten eine Beeinträchtigung dieser Wirtschaftszweige bedeuten. Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist der Bundesrat bestrebt, wenn möglich keine grösseren Abweichungen von der EU-Visumpolitik zu beschliessen.</p><p>3. Die sicherheitspolitischen Faktoren wurden auch im Vorfeld der Visumbefreiung für Rumänien in Betracht gezogen. Dabei ist bekannt, dass die Delinquenz rumänischer Staatsangehöriger in der Schweiz wie auch in den umliegenden Ländern relativ hoch ist. Rumänische Tätergruppen sind in verschiedenen Bereichen der Kriminalität aktiv, so z. B. bei Einbruch- und Taschendiebstählen, bei denen oft Minderjährige eingesetzt werden, oder in jüngster Vergangenheit auch beim gewaltsamen Entwenden von Bancomaten.</p><p>Unmittelbar nach der Visumbefreiung stieg die Zahl der legal eingereisten rumänischen Staatsangehörigen sprunghaft an. Gleichzeitig wurden grosse Mengen an unverzolltem billigem Messingschmuck sichergestellt, welchen die Rumänen in der Schweiz zumeist auf Autobahnrastplätzen als Goldschmuck zu verkaufen versuchten. Dieses Phänomen breitete sich nach erstmaligem Auftreten in der Westschweiz nach kurzer Zeit über das ganze Land aus. In der Folge wurden Widerhandlungen an der Grenze (Einfuhr von unverzollten Gütern) mit verhältnismässig hohen Bussen belegt. Die Polizei hat die Bevölkerung umgehend gewarnt. Damit ist das Phänomen nach zehn bis vierzehn Tagen abgeebbt und knapp zwei Monate nach der Visumbefreiung vollends verschwunden.</p><p>Es steht noch nicht fest, ob die momentane Zunahme von Delikten rumänischer Tätergruppen auf die Visumfreiheit zurückzuführen ist. Sie ist weitgehend auch saisonal bedingt und liegt teilweise sogar unter den Werten der Rekordjahre 1998 und 1999. Bei einer genauen Untersuchung der Kriminalitätslage müssten auch die Auswirkungen der Visumbefreiung der Rumänen in der EU mitberücksichtigt werden. Die zuständigen Ämter analysieren allfällige sicherheits- und migrationspolitische Auswirkungen, um daraus entsprechende Folgen für die Visumpolitik vorzuschlagen. Zurzeit drängt sich eine Änderung gegenüber Rumänien nicht auf.</p><p>Es bleibt festzuhalten, dass die Visumpflicht als vorgezogene Einreisekontrolle die Personenkontrolle an der Grenze nicht ersetzt. In die Schweiz einreisende Personen müssen mit oder ohne Visumpflicht die Einreisevoraussetzungen erfüllen, ansonsten sie an der Grenze zurückgewiesen werden können.</p><p>4. Mit den zehn neuen Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ab 1. Mai 2004 EU-Mitglied sind, hat die Schweiz bereits entsprechende allgemeine Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet. Dies trifft ebenfalls für Bulgarien zu, dessen EU-Beitritt auf 2007 vorgesehen ist.</p><p>Mit der Türkei, die zurzeit nicht in Beitrittsverhandlungen steht, hatte die Schweiz mit Briefwechsel vom 11. Juni 1954 die Visumpflicht gegenseitig aufgehoben. Diese Vereinbarung wurde allerdings, mit Beschluss des Bundesrates, mit Wirkung ab 15. Juli 1982 aufgehoben. Eine Wiedereinführung der Visumbefreiung hat der Bundesrat zurzeit nicht geplant.</p><p>Weitere potenzielle Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft stehen nicht zur Diskussion.</p><p>5. Für eine allfällige Wiedereinführung der Visumpflicht sind die migrations- und sicherheitspolitischen Faktoren massgebend. Dies bedingt laufend eine Neubeurteilung der jeweils aktuellen Situation. Die Lageentwicklung bezüglich der Delinquenz rumänischer Staatsangehöriger wird insbesondere durch das Bundeslagezentrum in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Grenzwachtkorps aufmerksam verfolgt. Zudem führen die zuständigen Sicherheitsbehörden weiterhin intensive Kontrollen durch.</p><p>Sollte der Bundesrat zum Schluss kommen, die Visumpflicht für rumänische Staatsbürger wieder einzuführen, steht ihm dies selbstverständlich jederzeit offen. Das Visumbefreiungsabkommen enthält denn auch eine entsprechende Suspendierungs- sowie eine Kündigungsklausel.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Dezember 2003 haben Bundespräsident Pascal Couchepin und der rumänische Staatspräsident Ion Iliescu ein Abkommen unterzeichnet, wonach schweizerische und rumänische Staatsangehörige für die Einreise in das jeweils andere Land kein Visum mehr benötigen. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesrates hervorgeht, wurde dieses Abkommen im Rahmen der Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet.</p><p>Das Abkommen ist am 22. Februar 2004 in Kraft getreten, und seither sind rumänische Staatsangehörige, die in die Schweiz reisen möchten, von der Visumpflicht befreit. Die Zahl der in die Schweiz einreisenden rumänischen Staatsangehörigen ist bereits gestiegen.</p><p>Die Situation in Rumänien gibt Anlass zur Annahme, dass die neue Visumpolitik eine Welle von neuen Einreisen auslösen wird, insbesondere von Roma, die in Rumänien ethnischen Spannungen ausgesetzt sind. Betrachtet man die Waren, die diese rumänischen Staatsangehörigen mit sich führen, scheint das Ziel ihrer Einreise das Hausieren zu sein, eine Tätigkeit, die in der Schweiz untersagt ist. Zudem ist zu befürchten, dass die Aufhebung der Visumpflicht dem organisierten Verbrechen Vorschub leistet.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist die Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU der einzige Grund, warum die Visumpflicht aufgehoben wurde, oder hatte der Bundesrat noch andere Beweggründe?</p><p>2. Welches sind die Vorteile dieser Harmonisierung für die Schweiz?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass die neue Visumpolitik zu einer Erhöhung der Kriminalität in der Schweiz führen könnte?</p><p>4. Plant er weitere Abkommen dieser Art mit anderen potenziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft?</p><p>5. Gedenkt er, die Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige wieder einzuführen, wenn sich die Situation an den Schweizer Grenzen zuspitzt?</p>
- Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Für einen Entscheid des Bundesrates über die Aufhebung oder allenfalls über die Wiedereinführung der Visumpflicht sind primär sicherheits- und migrationspolitische Faktoren ausschlaggebend. Die sicherheitspolitischen Faktoren umfassen sowohl die grenzüberschreitende Kriminalität und den Terrorismus als auch den verbotenen Nachrichtendienst und überhaupt jede illegale Handlung, welche die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet.</p><p>In migrationspolitischer Hinsicht steht die Situation im Asylbereich im Vordergrund. Die Schweiz - von EU-Ländern umgeben - hat in der vergangenen Zeit stets versucht, ihre eigene Visumpolitik unter Berücksichtigung jener der EU zu gestalten, ohne dabei ungeprüft die EU-Regeln zu übernehmen. Vielmehr gilt es, die Auswirkungen der EU-Visumpolitik jeweils zu analysieren und mit den schweizerischen Einreisebestimmungen in Einklang zu bringen.</p><p>Am 1. Januar 2002 wurden die rumänischen Staatsbürger von der Visumpflicht für die Einreise in die EU befreit. Rumänien hob seinerseits per 1. Januar 2002 nebst der Visumpflicht für EU-Bürger diese auch für schweizerische Staatsangehörige einseitig auf. Erst nach längerer Beobachtungszeit und genaueren Analysen der Auswirkungen der Visumbefreiung für rumänische Staatsbürger in der EU sowie der sicherheits- und migrationspolitischen (deutliche Abnahme der Asylgesuche) Lage beschloss der Bundesrat schliesslich, die Visumpflicht für Rumänien ebenfalls aufzuheben. Dies nicht zuletzt auch aufgrund des gut funktionierenden Rückübernahmeabkommens, das die Schweiz mit Rumänien am 9. Februar 1996 abgeschlossen hatte.</p><p>2. Sofern keine sicherheits- und migrationsrelevanten Gründe einer Harmonisierung mit der Visumpolitik der EU entgegenstehen, ist eine solche für den Geschäftsreiseverkehr und den Tourismus in der Schweiz vorteilhaft, würden doch strengere Visumbestimmungen als in den EU-Mitgliedstaaten eine Beeinträchtigung dieser Wirtschaftszweige bedeuten. Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist der Bundesrat bestrebt, wenn möglich keine grösseren Abweichungen von der EU-Visumpolitik zu beschliessen.</p><p>3. Die sicherheitspolitischen Faktoren wurden auch im Vorfeld der Visumbefreiung für Rumänien in Betracht gezogen. Dabei ist bekannt, dass die Delinquenz rumänischer Staatsangehöriger in der Schweiz wie auch in den umliegenden Ländern relativ hoch ist. Rumänische Tätergruppen sind in verschiedenen Bereichen der Kriminalität aktiv, so z. B. bei Einbruch- und Taschendiebstählen, bei denen oft Minderjährige eingesetzt werden, oder in jüngster Vergangenheit auch beim gewaltsamen Entwenden von Bancomaten.</p><p>Unmittelbar nach der Visumbefreiung stieg die Zahl der legal eingereisten rumänischen Staatsangehörigen sprunghaft an. Gleichzeitig wurden grosse Mengen an unverzolltem billigem Messingschmuck sichergestellt, welchen die Rumänen in der Schweiz zumeist auf Autobahnrastplätzen als Goldschmuck zu verkaufen versuchten. Dieses Phänomen breitete sich nach erstmaligem Auftreten in der Westschweiz nach kurzer Zeit über das ganze Land aus. In der Folge wurden Widerhandlungen an der Grenze (Einfuhr von unverzollten Gütern) mit verhältnismässig hohen Bussen belegt. Die Polizei hat die Bevölkerung umgehend gewarnt. Damit ist das Phänomen nach zehn bis vierzehn Tagen abgeebbt und knapp zwei Monate nach der Visumbefreiung vollends verschwunden.</p><p>Es steht noch nicht fest, ob die momentane Zunahme von Delikten rumänischer Tätergruppen auf die Visumfreiheit zurückzuführen ist. Sie ist weitgehend auch saisonal bedingt und liegt teilweise sogar unter den Werten der Rekordjahre 1998 und 1999. Bei einer genauen Untersuchung der Kriminalitätslage müssten auch die Auswirkungen der Visumbefreiung der Rumänen in der EU mitberücksichtigt werden. Die zuständigen Ämter analysieren allfällige sicherheits- und migrationspolitische Auswirkungen, um daraus entsprechende Folgen für die Visumpolitik vorzuschlagen. Zurzeit drängt sich eine Änderung gegenüber Rumänien nicht auf.</p><p>Es bleibt festzuhalten, dass die Visumpflicht als vorgezogene Einreisekontrolle die Personenkontrolle an der Grenze nicht ersetzt. In die Schweiz einreisende Personen müssen mit oder ohne Visumpflicht die Einreisevoraussetzungen erfüllen, ansonsten sie an der Grenze zurückgewiesen werden können.</p><p>4. Mit den zehn neuen Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ab 1. Mai 2004 EU-Mitglied sind, hat die Schweiz bereits entsprechende allgemeine Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet. Dies trifft ebenfalls für Bulgarien zu, dessen EU-Beitritt auf 2007 vorgesehen ist.</p><p>Mit der Türkei, die zurzeit nicht in Beitrittsverhandlungen steht, hatte die Schweiz mit Briefwechsel vom 11. Juni 1954 die Visumpflicht gegenseitig aufgehoben. Diese Vereinbarung wurde allerdings, mit Beschluss des Bundesrates, mit Wirkung ab 15. Juli 1982 aufgehoben. Eine Wiedereinführung der Visumbefreiung hat der Bundesrat zurzeit nicht geplant.</p><p>Weitere potenzielle Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft stehen nicht zur Diskussion.</p><p>5. Für eine allfällige Wiedereinführung der Visumpflicht sind die migrations- und sicherheitspolitischen Faktoren massgebend. Dies bedingt laufend eine Neubeurteilung der jeweils aktuellen Situation. Die Lageentwicklung bezüglich der Delinquenz rumänischer Staatsangehöriger wird insbesondere durch das Bundeslagezentrum in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Grenzwachtkorps aufmerksam verfolgt. Zudem führen die zuständigen Sicherheitsbehörden weiterhin intensive Kontrollen durch.</p><p>Sollte der Bundesrat zum Schluss kommen, die Visumpflicht für rumänische Staatsbürger wieder einzuführen, steht ihm dies selbstverständlich jederzeit offen. Das Visumbefreiungsabkommen enthält denn auch eine entsprechende Suspendierungs- sowie eine Kündigungsklausel.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Dezember 2003 haben Bundespräsident Pascal Couchepin und der rumänische Staatspräsident Ion Iliescu ein Abkommen unterzeichnet, wonach schweizerische und rumänische Staatsangehörige für die Einreise in das jeweils andere Land kein Visum mehr benötigen. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesrates hervorgeht, wurde dieses Abkommen im Rahmen der Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet.</p><p>Das Abkommen ist am 22. Februar 2004 in Kraft getreten, und seither sind rumänische Staatsangehörige, die in die Schweiz reisen möchten, von der Visumpflicht befreit. Die Zahl der in die Schweiz einreisenden rumänischen Staatsangehörigen ist bereits gestiegen.</p><p>Die Situation in Rumänien gibt Anlass zur Annahme, dass die neue Visumpolitik eine Welle von neuen Einreisen auslösen wird, insbesondere von Roma, die in Rumänien ethnischen Spannungen ausgesetzt sind. Betrachtet man die Waren, die diese rumänischen Staatsangehörigen mit sich führen, scheint das Ziel ihrer Einreise das Hausieren zu sein, eine Tätigkeit, die in der Schweiz untersagt ist. Zudem ist zu befürchten, dass die Aufhebung der Visumpflicht dem organisierten Verbrechen Vorschub leistet.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist die Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU der einzige Grund, warum die Visumpflicht aufgehoben wurde, oder hatte der Bundesrat noch andere Beweggründe?</p><p>2. Welches sind die Vorteile dieser Harmonisierung für die Schweiz?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass die neue Visumpolitik zu einer Erhöhung der Kriminalität in der Schweiz führen könnte?</p><p>4. Plant er weitere Abkommen dieser Art mit anderen potenziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft?</p><p>5. Gedenkt er, die Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige wieder einzuführen, wenn sich die Situation an den Schweizer Grenzen zuspitzt?</p>
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