Zeitliche Unverträglichkeit von Studium und RS
- ShortId
-
04.3128
- Id
-
20043128
- Updated
-
28.07.2023 11:55
- Language
-
de
- Title
-
Zeitliche Unverträglichkeit von Studium und RS
- AdditionalIndexing
-
32;09;Studium;Hochschulkonferenz;EDK;Koordination;Rekrutenschule;VBS;Hochschulwesen
- 1
-
- L04K13020110, Studium
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- L04K08020314, Koordination
- L04K13030109, EDK
- L05K1302050104, Hochschulkonferenz
- L03K080403, VBS
- L04K13020501, Hochschulwesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der neuen Armee will der Bundesrat auch die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung verbessern. Die nicht vereinheitlichten Maturitätstermine in den Kantonen und der unterschiedliche Studienbeginn der verschiedenen Hochschulen verunmöglichen jedoch eine einheitliche Regelung. Die Armee bemüht sich, den Studierenden verschiedene Lösungen anzubieten, um diese Situation zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Um die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung zu verbessern, werden ab diesem Jahr erstmals die betroffenen Studenten statistisch erfasst. Dabei soll u. a. auch die Zahl der Studenten, die Kaderschulen der Armee besuchen oder die ihre 18- oder 21-wöchige Rekrutenschule unterbrechen, erhoben werden. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern aus dem Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich und Mitarbeitern des VBS - wird weitere Möglichkeiten prüfen, um die Armee und das Studium ab 2006 noch besser zu koordinieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die vollständige Harmonisierung der Semester nach dem Bologna-Modell zu erwarten.</p><p>2. Die Armee bietet den Studierenden bereits heute verschiedene Lösungen an, um die Vereinbarkeit des Studiums und der militärischen Grundausbildung zu verbessern:</p><p>Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Grundsätzlich ist die Rekrutenschule (RS) an einem Stück zu leisten. Nach 13 Wochen kann aber die RS unterbrochen und mit dem Studium begonnen werden. Die restlichen fünf bzw. acht Wochen sind im Folgejahr zu leisten. Der zuständige Kommandant kann überdies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Urlaub gewähren für:</p><p>- eine ununterbrochene Absenz von bis zu 10 Prozent der RS-Dauer (14 Tage) und</p><p>- zusätzlich Einzeltage bis höchstens 20 Prozent der RS-Dauer (29 Tage).</p><p>Aus Sicht des Bundesrates entspricht dies einer grosszügigen Regelung seitens der Armee.</p><p>Studenten mit Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Die Kaderausbildung wurde im Vergleich zur "Armee 95" gestrafft. Dank dem neuen Modell mit den drei RS-Starts pro Jahr kann die Kadergrundausbildung am Stück geleistet werden. Somit ist es möglich, z. B. in einem Jahr den Offiziersrang zu erreichen. Zum Vergleich: Bis Ende 2003 waren dafür zwei volle Kalenderjahre nötig.</p><p>Angehende Kader der Armee haben verschiedene Möglichkeiten, um den Militärdienst und das Studium optimal zu koordinieren:</p><p>- Angehende Unteroffiziere können die Ausbildung nach 21 Wochen - nach der Unteroffiziersschule bzw. nach dem Feldweibel- oder Fourierlehrgang - und auch nach 28 Wochen, d. h. vor der Verbandsausbildung, unterbrechen.</p><p>- Angehende Offiziere können ihre militärische Kaderausbildung sogar dreimal unterbrechen: nach 22 Wochen (nach der Offiziersanwärterschule), nach 26 Wochen (nach dem zentralen Offizierslehrgang) und nach 41 Wochen (vor der Verbandsausbildung).</p><p>Die Urlaubsregelung in diesen Fällen ist dieselbe wie die bei den Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung.</p><p>Die Hochschulen und Beratungsstellen wurden schriftlich über diese Regelungen informiert. Zudem wird den Auszuhebenden an den durch die Kantone organisierten Orientierungstagen eine Broschüre abgegeben, welche die für die Koordination mit dem Studium notwendigen Grundinformationen enthält.</p><p>3. Gemäss den Ausführungen bei Antwort 2 ist grundsätzlich im gleichen Jahr sowohl das Absolvieren des grössten Teils der Rekrutenschule als auch der Beginn des Studiums möglich.</p><p>4. Die zuständigen Instanzen des VBS stehen in persönlichem Kontakt mit dem Präsidenten der Eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), deren Generalsekretär sowie mit dem Generalsekretär der Konferenz der Fachhochschulen. Bei den letzten gemeinsamen Gesprächen waren regelmässig der Generalsekretär des VBS, der Kommandant der Höheren Kaderausbildung der Armee, der Kommandant der Territorial-Region 2 sowie der Chef Personelles der Armee anwesend. Der Bundesrat ist der Meinung, dass somit eine einvernehmliche Kommunikation gewährleistet ist.</p><p>5. Es trifft zu, dass nicht alle E-Mails umgehend beantwortet wurden. Allerdings waren diese nicht an die zuständigen Instanzen des VBS gerichtet. Zwischenzeitlich haben persönliche Gespräche mit dem Präsidenten der EDK, dem Generalsekretär der Fachhochschulen, dem Generalsekretär VBS und Vertretern aus dem Bereich Verteidigung stattgefunden. Die massgebenden brieflichen Anfragen wurden alle beantwortet.</p><p>6. Das VBS und die Armee sind gewillt und bemüht, Lösungen zu finden, um die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung zu ermöglichen. Wie unter Antwort 2 geschildert, bietet die Armee bereits heute eine grosszügige Regelung an, um das Studium und die militärische Grundausbildung möglichst gut zu koordinieren.</p><p>7. Wenn sich Studenten nicht einschreiben, führt das im betreffenden Jahr zu Einnahmenausfällen. Diese werden jedoch im Folgejahr, wenn die Einschreibung erfolgt, wieder wettgemacht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der Tatsache, dass sich die im Rahmen der "Armee XXI"-Debatte geäusserten Befürchtungen betreffend zeitlicher Unverträglichkeit von Studium und Rekrutenschule bewahrheiten, und angesichts der von Hochschulvertretern in einem Schreiben vom 16. März 2004 monierten "konsequenten Gesprächsverweigerung" durch das VBS und die Armee stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er das Problem, dass mit den neuen RS-Strukturen erhebliche Zeitverluste in der zivilen Ausbildung entstehen, mittelfristig ab 2006 zu lösen?</p><p>2. Wie gedenkt er das Problem kurzfristig für die Jahre 2004/05 zu lösen?</p><p>3. Wie steht er heute zum am 7. Juni 2001 an einer EDK-Plenarversammlung erreichten Konsens von EDK und VBS: "Wer ausschliesslich die RS besucht, soll diese absolvieren können ohne Zeitverlust bei der zivilen Ausbildung."?</p><p>4. Wie schätzt er die Kommunikation zwischen dem VBS sowie der Armee einerseits und der EDK sowie den Hochschulen (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, Crus; Konferenz der Fachhochschulen, KFH; Schweizerische Konferenz der Pädagogischen Hochschulen, SKPH) andererseits ein?</p><p>5. Was meint er zum Vorwurf der KFH, diese habe sich am 31. Oktober 2003, am 7. November 2003, am 11. November 2003, am 10. Dezember 2003, am 18. Dezember 2003 und am 6. Januar 2004 per Mail an das VBS und die Armee gewendet, ohne bislang eine Antwort zu bekommen?</p><p>6. Was meint er weiter zu folgender Einschätzung der KFH: "Es ist zu erkennen, dass aufseiten VBS/Armee der Wille fehlt, für eine - durch VBS/Armee-Seite verursachte - Ausnahmesituation besondere Lösungen zu finden."?</p><p>7. Was meint er schliesslich zur Kritik der KFH, der Crus und der SKPH vom 2. Oktober 2003, wenn sich keine Rekruten einschreiben können, führe das zu Einnahmenausfällen "in zweistelliger Millionenhöhe"?</p>
- Zeitliche Unverträglichkeit von Studium und RS
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der neuen Armee will der Bundesrat auch die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung verbessern. Die nicht vereinheitlichten Maturitätstermine in den Kantonen und der unterschiedliche Studienbeginn der verschiedenen Hochschulen verunmöglichen jedoch eine einheitliche Regelung. Die Armee bemüht sich, den Studierenden verschiedene Lösungen anzubieten, um diese Situation zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Um die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung zu verbessern, werden ab diesem Jahr erstmals die betroffenen Studenten statistisch erfasst. Dabei soll u. a. auch die Zahl der Studenten, die Kaderschulen der Armee besuchen oder die ihre 18- oder 21-wöchige Rekrutenschule unterbrechen, erhoben werden. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern aus dem Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich und Mitarbeitern des VBS - wird weitere Möglichkeiten prüfen, um die Armee und das Studium ab 2006 noch besser zu koordinieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die vollständige Harmonisierung der Semester nach dem Bologna-Modell zu erwarten.</p><p>2. Die Armee bietet den Studierenden bereits heute verschiedene Lösungen an, um die Vereinbarkeit des Studiums und der militärischen Grundausbildung zu verbessern:</p><p>Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Grundsätzlich ist die Rekrutenschule (RS) an einem Stück zu leisten. Nach 13 Wochen kann aber die RS unterbrochen und mit dem Studium begonnen werden. Die restlichen fünf bzw. acht Wochen sind im Folgejahr zu leisten. Der zuständige Kommandant kann überdies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Urlaub gewähren für:</p><p>- eine ununterbrochene Absenz von bis zu 10 Prozent der RS-Dauer (14 Tage) und</p><p>- zusätzlich Einzeltage bis höchstens 20 Prozent der RS-Dauer (29 Tage).</p><p>Aus Sicht des Bundesrates entspricht dies einer grosszügigen Regelung seitens der Armee.</p><p>Studenten mit Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Die Kaderausbildung wurde im Vergleich zur "Armee 95" gestrafft. Dank dem neuen Modell mit den drei RS-Starts pro Jahr kann die Kadergrundausbildung am Stück geleistet werden. Somit ist es möglich, z. B. in einem Jahr den Offiziersrang zu erreichen. Zum Vergleich: Bis Ende 2003 waren dafür zwei volle Kalenderjahre nötig.</p><p>Angehende Kader der Armee haben verschiedene Möglichkeiten, um den Militärdienst und das Studium optimal zu koordinieren:</p><p>- Angehende Unteroffiziere können die Ausbildung nach 21 Wochen - nach der Unteroffiziersschule bzw. nach dem Feldweibel- oder Fourierlehrgang - und auch nach 28 Wochen, d. h. vor der Verbandsausbildung, unterbrechen.</p><p>- Angehende Offiziere können ihre militärische Kaderausbildung sogar dreimal unterbrechen: nach 22 Wochen (nach der Offiziersanwärterschule), nach 26 Wochen (nach dem zentralen Offizierslehrgang) und nach 41 Wochen (vor der Verbandsausbildung).</p><p>Die Urlaubsregelung in diesen Fällen ist dieselbe wie die bei den Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung.</p><p>Die Hochschulen und Beratungsstellen wurden schriftlich über diese Regelungen informiert. Zudem wird den Auszuhebenden an den durch die Kantone organisierten Orientierungstagen eine Broschüre abgegeben, welche die für die Koordination mit dem Studium notwendigen Grundinformationen enthält.</p><p>3. Gemäss den Ausführungen bei Antwort 2 ist grundsätzlich im gleichen Jahr sowohl das Absolvieren des grössten Teils der Rekrutenschule als auch der Beginn des Studiums möglich.</p><p>4. Die zuständigen Instanzen des VBS stehen in persönlichem Kontakt mit dem Präsidenten der Eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), deren Generalsekretär sowie mit dem Generalsekretär der Konferenz der Fachhochschulen. Bei den letzten gemeinsamen Gesprächen waren regelmässig der Generalsekretär des VBS, der Kommandant der Höheren Kaderausbildung der Armee, der Kommandant der Territorial-Region 2 sowie der Chef Personelles der Armee anwesend. Der Bundesrat ist der Meinung, dass somit eine einvernehmliche Kommunikation gewährleistet ist.</p><p>5. Es trifft zu, dass nicht alle E-Mails umgehend beantwortet wurden. Allerdings waren diese nicht an die zuständigen Instanzen des VBS gerichtet. Zwischenzeitlich haben persönliche Gespräche mit dem Präsidenten der EDK, dem Generalsekretär der Fachhochschulen, dem Generalsekretär VBS und Vertretern aus dem Bereich Verteidigung stattgefunden. Die massgebenden brieflichen Anfragen wurden alle beantwortet.</p><p>6. Das VBS und die Armee sind gewillt und bemüht, Lösungen zu finden, um die Vereinbarkeit des Hochschulstudiums und der militärischen Grundausbildung zu ermöglichen. Wie unter Antwort 2 geschildert, bietet die Armee bereits heute eine grosszügige Regelung an, um das Studium und die militärische Grundausbildung möglichst gut zu koordinieren.</p><p>7. Wenn sich Studenten nicht einschreiben, führt das im betreffenden Jahr zu Einnahmenausfällen. Diese werden jedoch im Folgejahr, wenn die Einschreibung erfolgt, wieder wettgemacht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der Tatsache, dass sich die im Rahmen der "Armee XXI"-Debatte geäusserten Befürchtungen betreffend zeitlicher Unverträglichkeit von Studium und Rekrutenschule bewahrheiten, und angesichts der von Hochschulvertretern in einem Schreiben vom 16. März 2004 monierten "konsequenten Gesprächsverweigerung" durch das VBS und die Armee stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er das Problem, dass mit den neuen RS-Strukturen erhebliche Zeitverluste in der zivilen Ausbildung entstehen, mittelfristig ab 2006 zu lösen?</p><p>2. Wie gedenkt er das Problem kurzfristig für die Jahre 2004/05 zu lösen?</p><p>3. Wie steht er heute zum am 7. Juni 2001 an einer EDK-Plenarversammlung erreichten Konsens von EDK und VBS: "Wer ausschliesslich die RS besucht, soll diese absolvieren können ohne Zeitverlust bei der zivilen Ausbildung."?</p><p>4. Wie schätzt er die Kommunikation zwischen dem VBS sowie der Armee einerseits und der EDK sowie den Hochschulen (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, Crus; Konferenz der Fachhochschulen, KFH; Schweizerische Konferenz der Pädagogischen Hochschulen, SKPH) andererseits ein?</p><p>5. Was meint er zum Vorwurf der KFH, diese habe sich am 31. Oktober 2003, am 7. November 2003, am 11. November 2003, am 10. Dezember 2003, am 18. Dezember 2003 und am 6. Januar 2004 per Mail an das VBS und die Armee gewendet, ohne bislang eine Antwort zu bekommen?</p><p>6. Was meint er weiter zu folgender Einschätzung der KFH: "Es ist zu erkennen, dass aufseiten VBS/Armee der Wille fehlt, für eine - durch VBS/Armee-Seite verursachte - Ausnahmesituation besondere Lösungen zu finden."?</p><p>7. Was meint er schliesslich zur Kritik der KFH, der Crus und der SKPH vom 2. Oktober 2003, wenn sich keine Rekruten einschreiben können, führe das zu Einnahmenausfällen "in zweistelliger Millionenhöhe"?</p>
- Zeitliche Unverträglichkeit von Studium und RS
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