Immer mehr Rekruten werden von der Fürsorge abhängig

ShortId
04.3131
Id
20043131
Updated
28.07.2023 08:00
Language
de
Title
Immer mehr Rekruten werden von der Fürsorge abhängig
AdditionalIndexing
28;09;Lohn;Rekrut;Taggeld;Rekrutenschule;Arbeitslosenversicherung;niedriges Einkommen;Sozialhilfe
1
  • L05K0402030302, Rekrut
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, muss eine Person vermittlungsfähig sein (Art. 8 Avig). Dies gilt auch für Rekruten und übrige Dienstleistende, wie das Eidgenössische Versicherungsgericht wiederholt entschieden hat. Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Erwerbsersatzgesetzes zugunsten Militärdienstleistender, die wegen der bevorstehenden Dienstleistung keine Anstellung finden, wurden bisher vom Bundesrat stets abgelehnt. Die aufgeworfene Problematik hat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen geführt (Interpellation Langenberger 96.3604, Motion Bieri 98.3016, Einfache Anfrage Gusset 98.1006), welche alle in ablehnendem Sinn entschieden wurden.</p><p>Am 3. Oktober 2003 hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Triponez 01.426 beschlossen, die Entschädigung für Rekruten von 43 auf 54 Franken pro Tag anzuheben, dies aufgrund der Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 2003 zu "Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge 'Armee XXI' und Bevölkerungsschutzreform". Damit wurde auch die Motion Engelberger 01.3522 erledigt. Eine solche Erhöhung wurde vom Parlament als ausreichend angesehen. Mit einer einheitlichen Grundentschädigung von 54 Franken pro Tag würde ein Rekrut ohne Kinder neu 1620 Franken pro Monat sowie Sold und freie Verpflegung erhalten. Gegen die Änderung des EOG vom 3. Oktober 2003 wurde das Referendum eingereicht. Die Volksabstimmung findet am 26. September 2004 statt.</p><p>Nach den geltenden Bestimmungen des KVG wird die Pflicht zur Zahlung von Krankenkassenprämien sistiert, wenn eine Person während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen der Militärversicherung unterstellt ist. Der Nachweis, dass eine Dienstleistung länger als 60 zusammenhängende Tage gedauert hat, kann in der Regel erst nach Abschluss des Dienstes erbracht werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstattet der Krankenversicherer die Prämien zurück. Mit diesem Verfahren soll verhindert werden, dass eine Dienst leistende Person Versicherungslücken aufweist, weil sie eine allfällige Dienstunterbrechung oder eine vorzeitige Beendigung des Dienstes nicht rechtzeitig gemeldet hat. Andererseits führt dieses Verfahren dazu, dass den Rekruten das Geld, das ihnen später zwar zurückerstattet wird, gerade dann fehlt, wenn sie es am dringendsten brauchen würden: während der Rekrutenschule.</p><p>Die Frage nach einer eigenen EO-Zahlstelle für Dienstleistende in der Grundausbildung wurde auch schon aufgeworfen. Die Durchführungsstellen der EO (AHV-Ausgleichskassen) sind im Allgemeinen bestrebt, kundenorientierte Leistungen zu erbringen. Dazu gehört eine rasche Auszahlung der EO-Entschädigung. Vielfach liegt das eigentliche Problem bei Verzögerungen in der Auszahlung der EO nicht bei den Ausgleichskassen, sondern im Zeitraum zwischen dem Ausstellen und dem Eintreffen der EO-Meldekarte bei der Ausgleichskasse. Deshalb prüfen das Bundesamt für Sozialversicherung und die zuständigen Stellen beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gegenwärtig Vereinfachungsmassnahmen, welche das Auszahlungsverfahren abkürzen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahlen aus der Stadt Zürich besagen, dass im Jahre 2003 zwei Fünftel der Sozialhilfebezüger unter 26 Jahren und ein weiterer Fünftel zwischen 26 und 35 Jahren alt waren.</p><p>Dieses düstere Bild zeigt sich ebenso beim Militär. Hier ist es der Sozialdienst der Armee (SDA), der Hilfe leistet. In den vergangenen Jahren benötigte der SDA jährlich 3,5 Millionen Franken. In diesem Jahr benötigt der SDA etwa 4,5 Millionen Franken. Insbesondere die finanzielle Situation der Rekruten hat sich rasant verschlechtert. Zurzeit erhält ein Rekrut pro Tag 4 Franken Sold und 43 Franken EO-Entschädigung.</p><p>Die zunehmenden finanziellen Probleme der Rekruten widerspiegeln die allgemeine wirtschaftliche Situation unserer Gesellschaft. Da die meisten jungen Leute heute in einer eigenen Wohnung leben, wird ihr Budget stark durch Mietzins und Krankenkassenbeiträge belastet. Gravierender ist die Tatsache, dass die meisten jungen Leute nach ihrem Lehrabschluss entlassen werden. Da sie von den Arbeitsämtern als "nicht vermittelbar wegen bevorstehendem Militärdienst" eingestuft werden, erhalten sie bis zur Rekrutenschule auch keine Arbeitslosenentschädigung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Rekruten völlig "abgebrannt" in die RS einrücken. Bedrückend für sie ist auch die Frage, ob sie nach der RS wieder einen Arbeitsplatz finden werden.</p><p>Nun meine Fragen:</p><p>- Ist es möglich, dass junge Leute, welche nach dem Lehrabschluss wegen der RS entlassen werden und keine andere Arbeit erhalten, trotz der Nichtvermittelbarkeit Arbeitslosengelder erhalten?</p><p>- Oder ist der Bundesrat der Ansicht, die jungen Leute seien in dieser Situation an die Fürsorgebehörde zu verweisen, und man solle sie fürsorgeabhängig werden lassen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass für Rekruten der EO-Ansatz massiv erhöht und die Krankenkassenregelung modifiziert werden muss, damit sie sich nicht verschulden, während sie ihre Aufgaben dem Staat gegenüber erfüllen?</p><p>- Ist er nicht auch der Ansicht, dass für die Dienstleistenden in der Grundausbildung eine eigene Zahlstelle eingerichtet werden muss, damit die Rekruten ihren Sold und ihre EO-Zahlung mindestens monatlich erhalten?</p>
  • Immer mehr Rekruten werden von der Fürsorge abhängig
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, muss eine Person vermittlungsfähig sein (Art. 8 Avig). Dies gilt auch für Rekruten und übrige Dienstleistende, wie das Eidgenössische Versicherungsgericht wiederholt entschieden hat. Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Erwerbsersatzgesetzes zugunsten Militärdienstleistender, die wegen der bevorstehenden Dienstleistung keine Anstellung finden, wurden bisher vom Bundesrat stets abgelehnt. Die aufgeworfene Problematik hat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen geführt (Interpellation Langenberger 96.3604, Motion Bieri 98.3016, Einfache Anfrage Gusset 98.1006), welche alle in ablehnendem Sinn entschieden wurden.</p><p>Am 3. Oktober 2003 hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Triponez 01.426 beschlossen, die Entschädigung für Rekruten von 43 auf 54 Franken pro Tag anzuheben, dies aufgrund der Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 2003 zu "Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge 'Armee XXI' und Bevölkerungsschutzreform". Damit wurde auch die Motion Engelberger 01.3522 erledigt. Eine solche Erhöhung wurde vom Parlament als ausreichend angesehen. Mit einer einheitlichen Grundentschädigung von 54 Franken pro Tag würde ein Rekrut ohne Kinder neu 1620 Franken pro Monat sowie Sold und freie Verpflegung erhalten. Gegen die Änderung des EOG vom 3. Oktober 2003 wurde das Referendum eingereicht. Die Volksabstimmung findet am 26. September 2004 statt.</p><p>Nach den geltenden Bestimmungen des KVG wird die Pflicht zur Zahlung von Krankenkassenprämien sistiert, wenn eine Person während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen der Militärversicherung unterstellt ist. Der Nachweis, dass eine Dienstleistung länger als 60 zusammenhängende Tage gedauert hat, kann in der Regel erst nach Abschluss des Dienstes erbracht werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstattet der Krankenversicherer die Prämien zurück. Mit diesem Verfahren soll verhindert werden, dass eine Dienst leistende Person Versicherungslücken aufweist, weil sie eine allfällige Dienstunterbrechung oder eine vorzeitige Beendigung des Dienstes nicht rechtzeitig gemeldet hat. Andererseits führt dieses Verfahren dazu, dass den Rekruten das Geld, das ihnen später zwar zurückerstattet wird, gerade dann fehlt, wenn sie es am dringendsten brauchen würden: während der Rekrutenschule.</p><p>Die Frage nach einer eigenen EO-Zahlstelle für Dienstleistende in der Grundausbildung wurde auch schon aufgeworfen. Die Durchführungsstellen der EO (AHV-Ausgleichskassen) sind im Allgemeinen bestrebt, kundenorientierte Leistungen zu erbringen. Dazu gehört eine rasche Auszahlung der EO-Entschädigung. Vielfach liegt das eigentliche Problem bei Verzögerungen in der Auszahlung der EO nicht bei den Ausgleichskassen, sondern im Zeitraum zwischen dem Ausstellen und dem Eintreffen der EO-Meldekarte bei der Ausgleichskasse. Deshalb prüfen das Bundesamt für Sozialversicherung und die zuständigen Stellen beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gegenwärtig Vereinfachungsmassnahmen, welche das Auszahlungsverfahren abkürzen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahlen aus der Stadt Zürich besagen, dass im Jahre 2003 zwei Fünftel der Sozialhilfebezüger unter 26 Jahren und ein weiterer Fünftel zwischen 26 und 35 Jahren alt waren.</p><p>Dieses düstere Bild zeigt sich ebenso beim Militär. Hier ist es der Sozialdienst der Armee (SDA), der Hilfe leistet. In den vergangenen Jahren benötigte der SDA jährlich 3,5 Millionen Franken. In diesem Jahr benötigt der SDA etwa 4,5 Millionen Franken. Insbesondere die finanzielle Situation der Rekruten hat sich rasant verschlechtert. Zurzeit erhält ein Rekrut pro Tag 4 Franken Sold und 43 Franken EO-Entschädigung.</p><p>Die zunehmenden finanziellen Probleme der Rekruten widerspiegeln die allgemeine wirtschaftliche Situation unserer Gesellschaft. Da die meisten jungen Leute heute in einer eigenen Wohnung leben, wird ihr Budget stark durch Mietzins und Krankenkassenbeiträge belastet. Gravierender ist die Tatsache, dass die meisten jungen Leute nach ihrem Lehrabschluss entlassen werden. Da sie von den Arbeitsämtern als "nicht vermittelbar wegen bevorstehendem Militärdienst" eingestuft werden, erhalten sie bis zur Rekrutenschule auch keine Arbeitslosenentschädigung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Rekruten völlig "abgebrannt" in die RS einrücken. Bedrückend für sie ist auch die Frage, ob sie nach der RS wieder einen Arbeitsplatz finden werden.</p><p>Nun meine Fragen:</p><p>- Ist es möglich, dass junge Leute, welche nach dem Lehrabschluss wegen der RS entlassen werden und keine andere Arbeit erhalten, trotz der Nichtvermittelbarkeit Arbeitslosengelder erhalten?</p><p>- Oder ist der Bundesrat der Ansicht, die jungen Leute seien in dieser Situation an die Fürsorgebehörde zu verweisen, und man solle sie fürsorgeabhängig werden lassen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass für Rekruten der EO-Ansatz massiv erhöht und die Krankenkassenregelung modifiziert werden muss, damit sie sich nicht verschulden, während sie ihre Aufgaben dem Staat gegenüber erfüllen?</p><p>- Ist er nicht auch der Ansicht, dass für die Dienstleistenden in der Grundausbildung eine eigene Zahlstelle eingerichtet werden muss, damit die Rekruten ihren Sold und ihre EO-Zahlung mindestens monatlich erhalten?</p>
    • Immer mehr Rekruten werden von der Fürsorge abhängig

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