Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation
- ShortId
-
04.3138
- Id
-
20043138
- Updated
-
28.07.2023 09:50
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation
- AdditionalIndexing
-
28;2841;Interessenvertretung;Durchführung eines Projektes;Gesundheitswesen;Koordination;Entscheidungsprozess;sozialstatistische Erhebung;Statistik
- 1
-
- L03K020218, Statistik
- L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren (seit der Verwirklichung des NFS 29, zu Beginn der Neunzigerjahre) ist die Frage der Produktion der schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Analysen sowie politischer Bemühungen. Die letzten Revisionen der Krankenversicherung und die Behandlung verschiedener Sozialthemen haben klar die Schwierigkeit aufgezeigt, über glaubwürdige, kohärente und rechtmässige Daten zu verfügen. In diesem Bereich sind "Zahlenkriege" nicht selten. Diese schaden der Qualität des politischen Entscheidfindungsprozesses.</p><p>Nur schon allein in diesem einen Bereich der Statistikproduktion sind folgende Institutionen tätig: die Bundesämter für Statistik, Sozialversicherungen, Gesundheit und Wirtschaft; dazu kommen die eidgenössische Beobachtungsstelle für Gesundheit und andere Spezialabteilungen (Forschung beim BSV oder beim Seco) und schliesslich noch andere im Statistikbereich Tätige wie die Kantone und der Schweizerische Nationalfond zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Eine derartige Ausbreitung ohne eigentliche Koordination und Zielvorgaben ist nicht mehr befriedigend.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem Jahresbericht 2002/03 im 9. Kapitel, Soziale Sicherheit und Gesundheit (S. 50), festgestellt: "Die Gesundheitsstatistik befindet sich in einem eigentlichen Vollzugsnotstand .... Der Bundesrat skizzierte in seiner Stellungnahme keine Lösungen für dieses ernst zu nehmende Vollzugsproblem." Es gilt also die vorhandenen Statistiken zu konsolidieren und die fehlenden zu erstellen.</p><p>Damit dies möglich und finanziell tragbar ist, ist eine vertiefte Analyse erforderlich, mit der die gesamte Organisation der Gesundheits- und Sozialstatistiken sowie die Datenproduktion im Bereich der sozialen Sicherheit, der im Jahr über 100 Milliarden Franken kostet, geprüft werden kann. Damit eine solche Reform schnell in die Wege geleitet wird, sind die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Die Reform müsste aber auf eine optimale Nutzung der öffentlichen Ressourcen, auf bessere Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Politiken sowie auf eine langfristige Planung abgestützt sein, die Gewähr für die Kontinuität des Vorhabens bietet.</p>
- <p>Bei der vom Motionär geforderten effizienten Organisation und Koordination der Produktion statistischer Information handelt es sich um eine Daueraufgabe der amtlichen Statistik. Das Bundesamt für Statistik (BFS) nimmt denn auch gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG) einen permanenten Auftrag zur Koordination aller statistischen Aktivitäten wahr. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des statistischen Mehrjahresprogramms der laufenden Legislaturperiode hat der Bundesrat zudem eine grundsätzliche Überprüfung der Einsparmöglichkeiten und Nutzung von Synergiepotenzialen in der Bundesstatistik und der Zusammenarbeit mit Kantonen und Privatwirtschaft beschlossen. Das BFS wird bis Ende Juni 2004 einen entsprechenden Bericht vorlegen, in dem unter anderem die Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik behandelt wird.</p><p>Statistische Erhebungen - gesetzliche Basis und Koordination</p><p>Die aktuelle gesetzliche Regelung schreibt für den KVG-Bereich vor, dass das auf statistische Erhebungen spezialisierte BFS auch die Daten erhebt, welche das zuständige Fachamt (BAG) für den Gesetzesvollzug, d. h. für Aufsicht und Kontrolle der Spitäler und anderen Einrichtungen benötigt (Art. 21 und 84a KVG sowie Art. 30 Abs. 3 KVV). Damit bestehen heute bezüglich des Krankenhausbereichs effiziente Lösungen der Nutzung statistischer Daten. Darüber hinaus wird im Rahmen der Revision des KVG die Aufnahme eines ergänzenden Gesetzesartikels geprüft, mit dem eine umfassende und kohärente gesetzliche Basis für statistische Erhebungen im Gesundheitswesen geschaffen werden soll. Auch für den Bereich der Sozialstatistik liegt seit dem 1. Januar 2003 eine gesetzliche Regelung vor, die die Träger der Sozialversicherung verpflichtet, "den Aufsichtsbehörden alle Auskünfte zu erteilen, die diese für die Überprüfung der Tätigkeit und die Erstellung aussagekräftiger Statistiken benötigen" (Art. 77 ATSG).</p><p>Umgekehrt fallen bei Behörden und privaten Akteuren des Gesundheits- und Sozialbereichs, insbesondere im Versicherungswesen (BSV, BAG, Suva, Santésuisse) in grösserem Umfang Administrativdaten an. Um Mehrfacherhebungen und den dadurch auch bei den Datenlieferanten verbundenen Aufwand zu vermeiden, sieht das Bundesstatistikgesetz vor, dass diese Daten zu statistischen Zwecken ans BFS weitergegeben werden (Art. 4 BStatG).</p><p>Auch im Bereich der Statistiken der Alterssicherung ist vorgesehen, im Zuge der anstehenden Revision die verfügbaren Administrativdaten einer gezielten Nutzung zuzuführen. So sollen für die in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufzubauende Neurentnerstatistik die Rentenmeldungen an die Steuerämter für statistische Zwecke (Informationen zur zweiten und dritten Säule) verwendet werden. Auch bei der in Planung befindlichen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte (Survey on Income and Living Conditions, SILC) wird die Nutzung von Daten der Steuerverwaltung geprüft. Mittels einer periodischen, modulartigen Gestaltung dieser Erhebung kann ein grosser Teil der Informationsbedürfnisse im Bereich der Alterssicherung, insbesondere des BSV, abgedeckt werden.</p><p>Eine weitere Informationslücke im Bereich der Sozialhilfe, etwa bezüglich der Wirksamkeit der einzelnen Leistungssysteme und von Formen und Ausmass der Armut, wird mit der in Arbeit befindlichen Sozialhilfestatistik geschlossen werden. Dabei soll eine einheitliche Datenbasis erstellt werden, mit der sich der Informationsbedarf des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (grössere Städte) abdecken und zugleich der Erhebungsaufwand reduzieren lässt.</p><p>Produktion von statistischer Information</p><p>In den vergangenen Jahren hatte sich der Bundesrat wiederholt mit der Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zu befassen. Insbesondere gaben die Rückstände in der Produktion gesundheitsstatistischer Information dazu Anlass, die Tätigkeiten der verschiedenen Ämter (BFS; BAG; BSV) auf diesem Gebiet zu überprüfen und ein Paket von Massnahmen der Priorisierung und strikten Arbeitsteilung umzusetzen. Auch die aus der Revision der Pensionskassenstatistik resultierenden Effizienzgewinne sollen erlauben, die Daten der einzelnen Module der Statistik der Alterssicherung kohärent zu nutzen. Dies wird eine Gesamtschau der Situation der Altersvorsorge und die Analyse des Zusammenwirkens der drei Säulen ermöglichen.</p><p>Gleichzeitig ist im BFS eine Reorganisation vorgenommen worden mit dem Ziel, Synergien zu nutzen und mit den verfügbaren Ressourcen grösstmögliche Produktivität zu erreichen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass solche Reorganisationsmassnahmen den Ressourcenbedarf für die Schliessung der wichtigsten Lücken in der Gesundheits- und Sozialstatistik nicht decken. </p><p>Forschung und Nutzung statistischer Daten</p><p>Zu Recht weist der Motionär auf mangelndes Steuerungswissen im (Sozial- und) Gesundheitswesen, insbesondere in Bezug auf das KVG, hin. Diese Lücken sind allerdings nicht allein auf ein Fehlen statistischer Daten zurückzuführen. Vielmehr besteht einerseits ein Defizit hinsichtlich der Nutzung vorhandener Daten, welches von Bund und Kantonen erkannt worden ist und Anlass zur Gründung des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) gab. Diese Institution hat in den zwei Jahren ihres Bestehens bereits eine Menge nützlicher Information für ein auf wissenschaftliche Evidenz basiertes Planen und Entscheiden im Gesundheitswesen produziert.</p><p>Andererseits ist festzustellen, dass sich die Gesundheitssystemforschung noch nicht auf einem Entwicklungsstand befindet, der erlauben würde, die Effekte spezifischer Steuerungsmassnahmen zu antizipieren oder etwa Modellrechnungen durchzuführen. Dabei kann auch nicht auf Arbeiten bzw. Ergebnisse ausländischer Studien zurückgegriffen werden. Seitens der internationalen Organisationen sind entsprechende Aktivitäten auch erst in der Anfangsphase. Es ist deshalb umso wichtiger, dass auf diesem Gebiet intensiv Forschung betrieben wird, sei es Ressortforschung des Bundes, der Kantone oder auch vom Nationalfonds finanzierte Forschung. Selbst wenn in solchen Studien eine gewisse Koordination mit der Bundesstatistik wünschenswert erscheint, sind die diesbezüglichen Einflussmöglichkeiten, sowohl was die Aktivitäten des Nationalfonds als auch die der Kantone betrifft, jedoch äusserst beschränkt.</p><p>Folgerungen</p><p>- Die Zusammenführung und Bündelung der für die Steuerung des Sozial- und Gesundheitswesens benötigten statistischen Information ist eine wichtige Daueraufgabe der amtlichen Statistik, die durch die massgebenden Akteure auch laufend wahrgenommen wird. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend vorhanden, notwendige Ergänzungen werden zurzeit geprüft. In diesem Sinne können die entsprechenden Forderungen der Motion auch umgesetzt werden, allerdings mit dem Vorbehalt der eingeschränkten Koordinationskompetenz in Bezug auf die von den Kantonen initiierte bzw. die vom Nationalfonds finanzierte Forschung.</p><p>- Hingegen erfordert die in der Motion verlangte Schliessung der wichtigsten Lücken in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen im Umfang von rund 6 Millionen Franken (s. zu einem sozialstatistischen Revisionsprogramm auch die Motion SGK-N (00.014) 00.3421, Altersvorsorge, Verbesserung der Statistik). Diese Mittel lassen sich jedoch weder durch Effizienzsteigerung bei der Datenerhebung und -auswertung freisetzen, noch ist ein Ausbau des Budgets des BFS in dieser Grössenordnung bei der aktuellen Finanzlage des Bundes realisierbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken angemessene Restrukturierungs- und Reorganisationsmassnahmen, insbesondere durch die Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, in die Wege zu leiten. Mit den Massnahmen sollen:</p><p>- die unkontrollierte Zunahme von Statistikproduzenten beendet und die Zahl der in diesem Bereich Tätigen eingeschränkt werden;</p><p>- die Synergien gestärkt und die Fachkenntnisse erhöht werden;</p><p>- die vorhandenen finanziellen wie personellen Ressourcen besser genutzt werden;</p><p>- die Mittel beschafft werden, um die anderen vom Parlament aufgezeigten Lücken zu schliessen (BVG-Statistiken, dritte Säule, Versicherte usw.);</p><p>- der Rechtmässigkeit und der Glaubwürdigkeit der Daten, die als Grundlage für politische Entscheidfindungsprozesse dienen, wieder mehr Gewicht beigemessen werden;</p><p>- Entscheidfindungsprozesse "in Kenntnis der Sache" gewährleistet werden.</p>
- Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren (seit der Verwirklichung des NFS 29, zu Beginn der Neunzigerjahre) ist die Frage der Produktion der schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Analysen sowie politischer Bemühungen. Die letzten Revisionen der Krankenversicherung und die Behandlung verschiedener Sozialthemen haben klar die Schwierigkeit aufgezeigt, über glaubwürdige, kohärente und rechtmässige Daten zu verfügen. In diesem Bereich sind "Zahlenkriege" nicht selten. Diese schaden der Qualität des politischen Entscheidfindungsprozesses.</p><p>Nur schon allein in diesem einen Bereich der Statistikproduktion sind folgende Institutionen tätig: die Bundesämter für Statistik, Sozialversicherungen, Gesundheit und Wirtschaft; dazu kommen die eidgenössische Beobachtungsstelle für Gesundheit und andere Spezialabteilungen (Forschung beim BSV oder beim Seco) und schliesslich noch andere im Statistikbereich Tätige wie die Kantone und der Schweizerische Nationalfond zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Eine derartige Ausbreitung ohne eigentliche Koordination und Zielvorgaben ist nicht mehr befriedigend.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem Jahresbericht 2002/03 im 9. Kapitel, Soziale Sicherheit und Gesundheit (S. 50), festgestellt: "Die Gesundheitsstatistik befindet sich in einem eigentlichen Vollzugsnotstand .... Der Bundesrat skizzierte in seiner Stellungnahme keine Lösungen für dieses ernst zu nehmende Vollzugsproblem." Es gilt also die vorhandenen Statistiken zu konsolidieren und die fehlenden zu erstellen.</p><p>Damit dies möglich und finanziell tragbar ist, ist eine vertiefte Analyse erforderlich, mit der die gesamte Organisation der Gesundheits- und Sozialstatistiken sowie die Datenproduktion im Bereich der sozialen Sicherheit, der im Jahr über 100 Milliarden Franken kostet, geprüft werden kann. Damit eine solche Reform schnell in die Wege geleitet wird, sind die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Die Reform müsste aber auf eine optimale Nutzung der öffentlichen Ressourcen, auf bessere Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Politiken sowie auf eine langfristige Planung abgestützt sein, die Gewähr für die Kontinuität des Vorhabens bietet.</p>
- <p>Bei der vom Motionär geforderten effizienten Organisation und Koordination der Produktion statistischer Information handelt es sich um eine Daueraufgabe der amtlichen Statistik. Das Bundesamt für Statistik (BFS) nimmt denn auch gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG) einen permanenten Auftrag zur Koordination aller statistischen Aktivitäten wahr. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des statistischen Mehrjahresprogramms der laufenden Legislaturperiode hat der Bundesrat zudem eine grundsätzliche Überprüfung der Einsparmöglichkeiten und Nutzung von Synergiepotenzialen in der Bundesstatistik und der Zusammenarbeit mit Kantonen und Privatwirtschaft beschlossen. Das BFS wird bis Ende Juni 2004 einen entsprechenden Bericht vorlegen, in dem unter anderem die Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik behandelt wird.</p><p>Statistische Erhebungen - gesetzliche Basis und Koordination</p><p>Die aktuelle gesetzliche Regelung schreibt für den KVG-Bereich vor, dass das auf statistische Erhebungen spezialisierte BFS auch die Daten erhebt, welche das zuständige Fachamt (BAG) für den Gesetzesvollzug, d. h. für Aufsicht und Kontrolle der Spitäler und anderen Einrichtungen benötigt (Art. 21 und 84a KVG sowie Art. 30 Abs. 3 KVV). Damit bestehen heute bezüglich des Krankenhausbereichs effiziente Lösungen der Nutzung statistischer Daten. Darüber hinaus wird im Rahmen der Revision des KVG die Aufnahme eines ergänzenden Gesetzesartikels geprüft, mit dem eine umfassende und kohärente gesetzliche Basis für statistische Erhebungen im Gesundheitswesen geschaffen werden soll. Auch für den Bereich der Sozialstatistik liegt seit dem 1. Januar 2003 eine gesetzliche Regelung vor, die die Träger der Sozialversicherung verpflichtet, "den Aufsichtsbehörden alle Auskünfte zu erteilen, die diese für die Überprüfung der Tätigkeit und die Erstellung aussagekräftiger Statistiken benötigen" (Art. 77 ATSG).</p><p>Umgekehrt fallen bei Behörden und privaten Akteuren des Gesundheits- und Sozialbereichs, insbesondere im Versicherungswesen (BSV, BAG, Suva, Santésuisse) in grösserem Umfang Administrativdaten an. Um Mehrfacherhebungen und den dadurch auch bei den Datenlieferanten verbundenen Aufwand zu vermeiden, sieht das Bundesstatistikgesetz vor, dass diese Daten zu statistischen Zwecken ans BFS weitergegeben werden (Art. 4 BStatG).</p><p>Auch im Bereich der Statistiken der Alterssicherung ist vorgesehen, im Zuge der anstehenden Revision die verfügbaren Administrativdaten einer gezielten Nutzung zuzuführen. So sollen für die in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufzubauende Neurentnerstatistik die Rentenmeldungen an die Steuerämter für statistische Zwecke (Informationen zur zweiten und dritten Säule) verwendet werden. Auch bei der in Planung befindlichen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte (Survey on Income and Living Conditions, SILC) wird die Nutzung von Daten der Steuerverwaltung geprüft. Mittels einer periodischen, modulartigen Gestaltung dieser Erhebung kann ein grosser Teil der Informationsbedürfnisse im Bereich der Alterssicherung, insbesondere des BSV, abgedeckt werden.</p><p>Eine weitere Informationslücke im Bereich der Sozialhilfe, etwa bezüglich der Wirksamkeit der einzelnen Leistungssysteme und von Formen und Ausmass der Armut, wird mit der in Arbeit befindlichen Sozialhilfestatistik geschlossen werden. Dabei soll eine einheitliche Datenbasis erstellt werden, mit der sich der Informationsbedarf des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (grössere Städte) abdecken und zugleich der Erhebungsaufwand reduzieren lässt.</p><p>Produktion von statistischer Information</p><p>In den vergangenen Jahren hatte sich der Bundesrat wiederholt mit der Situation in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zu befassen. Insbesondere gaben die Rückstände in der Produktion gesundheitsstatistischer Information dazu Anlass, die Tätigkeiten der verschiedenen Ämter (BFS; BAG; BSV) auf diesem Gebiet zu überprüfen und ein Paket von Massnahmen der Priorisierung und strikten Arbeitsteilung umzusetzen. Auch die aus der Revision der Pensionskassenstatistik resultierenden Effizienzgewinne sollen erlauben, die Daten der einzelnen Module der Statistik der Alterssicherung kohärent zu nutzen. Dies wird eine Gesamtschau der Situation der Altersvorsorge und die Analyse des Zusammenwirkens der drei Säulen ermöglichen.</p><p>Gleichzeitig ist im BFS eine Reorganisation vorgenommen worden mit dem Ziel, Synergien zu nutzen und mit den verfügbaren Ressourcen grösstmögliche Produktivität zu erreichen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass solche Reorganisationsmassnahmen den Ressourcenbedarf für die Schliessung der wichtigsten Lücken in der Gesundheits- und Sozialstatistik nicht decken. </p><p>Forschung und Nutzung statistischer Daten</p><p>Zu Recht weist der Motionär auf mangelndes Steuerungswissen im (Sozial- und) Gesundheitswesen, insbesondere in Bezug auf das KVG, hin. Diese Lücken sind allerdings nicht allein auf ein Fehlen statistischer Daten zurückzuführen. Vielmehr besteht einerseits ein Defizit hinsichtlich der Nutzung vorhandener Daten, welches von Bund und Kantonen erkannt worden ist und Anlass zur Gründung des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) gab. Diese Institution hat in den zwei Jahren ihres Bestehens bereits eine Menge nützlicher Information für ein auf wissenschaftliche Evidenz basiertes Planen und Entscheiden im Gesundheitswesen produziert.</p><p>Andererseits ist festzustellen, dass sich die Gesundheitssystemforschung noch nicht auf einem Entwicklungsstand befindet, der erlauben würde, die Effekte spezifischer Steuerungsmassnahmen zu antizipieren oder etwa Modellrechnungen durchzuführen. Dabei kann auch nicht auf Arbeiten bzw. Ergebnisse ausländischer Studien zurückgegriffen werden. Seitens der internationalen Organisationen sind entsprechende Aktivitäten auch erst in der Anfangsphase. Es ist deshalb umso wichtiger, dass auf diesem Gebiet intensiv Forschung betrieben wird, sei es Ressortforschung des Bundes, der Kantone oder auch vom Nationalfonds finanzierte Forschung. Selbst wenn in solchen Studien eine gewisse Koordination mit der Bundesstatistik wünschenswert erscheint, sind die diesbezüglichen Einflussmöglichkeiten, sowohl was die Aktivitäten des Nationalfonds als auch die der Kantone betrifft, jedoch äusserst beschränkt.</p><p>Folgerungen</p><p>- Die Zusammenführung und Bündelung der für die Steuerung des Sozial- und Gesundheitswesens benötigten statistischen Information ist eine wichtige Daueraufgabe der amtlichen Statistik, die durch die massgebenden Akteure auch laufend wahrgenommen wird. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend vorhanden, notwendige Ergänzungen werden zurzeit geprüft. In diesem Sinne können die entsprechenden Forderungen der Motion auch umgesetzt werden, allerdings mit dem Vorbehalt der eingeschränkten Koordinationskompetenz in Bezug auf die von den Kantonen initiierte bzw. die vom Nationalfonds finanzierte Forschung.</p><p>- Hingegen erfordert die in der Motion verlangte Schliessung der wichtigsten Lücken in der Sozial- und Gesundheitsstatistik zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen im Umfang von rund 6 Millionen Franken (s. zu einem sozialstatistischen Revisionsprogramm auch die Motion SGK-N (00.014) 00.3421, Altersvorsorge, Verbesserung der Statistik). Diese Mittel lassen sich jedoch weder durch Effizienzsteigerung bei der Datenerhebung und -auswertung freisetzen, noch ist ein Ausbau des Budgets des BFS in dieser Grössenordnung bei der aktuellen Finanzlage des Bundes realisierbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken angemessene Restrukturierungs- und Reorganisationsmassnahmen, insbesondere durch die Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, in die Wege zu leiten. Mit den Massnahmen sollen:</p><p>- die unkontrollierte Zunahme von Statistikproduzenten beendet und die Zahl der in diesem Bereich Tätigen eingeschränkt werden;</p><p>- die Synergien gestärkt und die Fachkenntnisse erhöht werden;</p><p>- die vorhandenen finanziellen wie personellen Ressourcen besser genutzt werden;</p><p>- die Mittel beschafft werden, um die anderen vom Parlament aufgezeigten Lücken zu schliessen (BVG-Statistiken, dritte Säule, Versicherte usw.);</p><p>- der Rechtmässigkeit und der Glaubwürdigkeit der Daten, die als Grundlage für politische Entscheidfindungsprozesse dienen, wieder mehr Gewicht beigemessen werden;</p><p>- Entscheidfindungsprozesse "in Kenntnis der Sache" gewährleistet werden.</p>
- Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation
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