Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Glaubwürdigkeit

ShortId
04.3148
Id
20043148
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Glaubwürdigkeit
AdditionalIndexing
32;Rechtsschutz;Privatschulwesen;Qualitätskontrolle;Prüfung;Maturität
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13010103, Prüfung
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L04K13020603, Privatschulwesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten in den Prüfungen in den Fächern Chemie, Geschichte und Geographie wurden nach den schweizerischen Maturitätsprüfungen vom Herbst 2003 in der Romandie zahlreiche Rekurse eingereicht. Diese Prüfungen enthielten grobe Fehler in der Aufgabenstellung und entsprachen nicht den offiziellen Richtlinien. Im Fach Geographie war es für die Kandidatinnen und Kandidaten zudem nicht möglich, die Prüfungsaufgaben innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu bewältigen. Die Antworten, die das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft am 28. November 2003 auf diese Rekurse gab, waren oft süffisant, manchmal sogar direkt verächtlich. So ist bezüglich der Rekurse für das Fach Geschichte Folgendes zu lesen (für diesen Vorstoss ins Deutsche übersetzt): "Wenn man sich schliesslich die fehlerhafte Rechtschreibung im Brief der Beschwerdeführenden anschaut, darf man sich mit Fug und Recht die Frage stellen, ob die Schwierigkeiten, die die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Thema der Aufgabenstellung hatten, nicht eher daher kommen, dass sie das Wort 'parti' falsch gelesen oder falsch interpretiert haben."</p><p>Was die Chemieprüfung betrifft, so geht es nicht an, dass den Kandidatinnen und Kandidaten erwidert wird, sie selbst hätten die Aufgabenstellung korrigieren müssen. Es ist eines Bundesamtes unwürdig, einen derart ernsten Fall mit einer solchen Leichtfertigkeit zu behandeln. In der Romandie sind jährlich über 500 Kandidatinnen und Kandidaten von der schweizerischen Maturitätsprüfung betroffen. Wir können uns mit diesen Antworten nicht zufrieden geben, zumal es um die Zukunft zahlreicher junger Menschen geht.</p>
  • <p>1998 wurde für die schweizerischen Maturitätsprüfungen eine neue Ordnung eingeführt. Dabei ist die bisherige Typenmaturität durch ein ausgebautes Wahlfachsystem abgelöst worden. 2003 fanden erstmals solche neuen Prüfungen statt. Offensichtlich waren sie für die Beteiligten noch ungewohnt und damit wohl auch mit Unsicherheiten verbunden.</p><p>Der Interpellant spricht die Herbstprüfungen 2003 der Westschweiz an. Von den 499 Geprüften legten 48 beim EDI Beschwerde gegen das Prüfungsresultat ein. 23 Beschwerden wurden in Kenntnis der Stellungnahmen der Vorinstanz zurückgezogen, sie mündeten also nicht in einem Entscheid. 21 Beschwerden bildeten Gegenstand von Nichteintretensentscheiden, da die Beschwerdeführenden die anwendbaren Regeln nicht einhielten. Eine Beschwerde wurde abgewiesen und drei sind noch hängig.</p><p>Die Maturitätskommission holte wie üblich die Stellungnahmen der beteiligten Aufgabensteller, der Prüfenden, der Experten und des Prüfungspräsidenten ein. Gestützt darauf hat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft dann für jede einzelne Beschwerde eine Zusammenfassung erstellt und diese zusammen mit den Einzelstellungnahmen an die Beschwerdeinstanz weiter geleitet.</p><p>Auf die einzelnen Fragen kann wie folgt eingegangen werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat immer grössten Wert darauf gelegt, dass sich die Verwaltung im Verkehr mit Bürgerinnen und Bürgern eines höflichen und zurückhaltenden Tons bedient. Er wird darauf achten, dass dies auch weiter so geschieht. Falls die eine oder andere Passage in einzelnen Stellungnahmen zu den Rekursen diesen Anforderungen im Empfinden der Betroffenen nicht in vollem Umfang gerecht wurde, so bedauert er dies.</p><p>2. Die Zahl der Beschwerden ist in der Tat unüblich hoch, auch wenn festzustellen ist, dass eine grössere Zahl von ihnen mit praktisch identischem Wortlaut eingereicht wurde und von Kandidaten aus lediglich drei (von insgesamt 23 Westschweizer) Schulen stammt.</p><p>3. Im vorliegenden Fall gibt es das einschlägige Beschwerdeverfahren zur Prüfung der verschiedenen Begehren. Dieses ist ordentlich durchgeführt worden. Wie oben erwähnt, sind von den 48 Beschwerden 23 aufgrund der Stellungnahmen der Vorinstanz zurückgezogen worden. In 21 Fällen gab es einen Nichteintretensentscheid wegen Formmängeln. In dieser Situation sieht der Bundesrat keine Veranlassung, eine spezielle Expertise durchführen zu lassen.</p><p>4. Die geltenden Richtlinien mit den Prüfungsinhalten stützen sich auf die Prüfungsverordnung von 1998 (SR 413.12). Sie gelten ausdrücklich von 2003 bis 2006. Auf 2007 hin sollen sie im Lichte der Erfahrungen wo nötig angepasst werden. Angestrebt wird aber selbstverständlich eine möglichst grosse Konstanz und Stabilität.</p><p>5. Die Vorbereitung auf die Matur an anerkannten öffentlichen Schulen und diejenige an privaten Schulen ist unterschiedlichen Bedingungen unterworfen. Die öffentlichen Schulen haben sich nach den Bedingungen der Maturitätsanerkennungsregelung (u. a. hinsichtlich Ausbildungsdauer, Qualifikation der Lehrkräfte) zu richten, die privaten sind hier völlig frei. In Anbetracht dieser verschiedenen Ausgangslagen können und müssen die beiden Prüfungsarten nicht völlig identisch sein.</p><p>6. Es ist bekannt, dass schweizerische Kandidatinnen und Kandidaten zum Teil auf leichtere ausländische Maturitätsprüfungen ausweichen. Dies darf aber sicher nicht dazu führen, dass die Anforderungen an den schweizerischen Prüfungen herabgesetzt werden. Der Bundesrat ist im Gegenteil der Ansicht, die bisherige Qualität der Schweizer Matur müsse mit allen Mitteln erhalten, wenn nicht gar verstärkt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Tonfall, in dem gewisse Rekurse gegen die Resultate der schweizerischen Maturitätsprüfungen 2003 beantwortet wurden, als angemessen?</p><p>2. Erscheint ihm eine solch ungewöhnlich hohe Zahl an Rekursen, wovon keinem einzigen stattgegeben wurde, normal?</p><p>3. Kann er so rasch wie möglich eine neue und diesmal unabhängige Prüfung dieser Rekurse vornehmen?</p><p>4. Gedenkt er die Richtlinien und Programme zu präzisieren, damit für die Kandidatinnen und Kandidaten Prüfungen gewährleistet sind, die unmissverständlich sind und mit angemessenem Zeitaufwand bewältigt werden können?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, eine Weisung zu erlassen, dass die Aufgabenstellungen, die für die kantonalen Maturitätsprüfungen verwendet werden, auch für die schweizerischen Prüfungen eingesetzt werden?</p><p>6. Ist er nicht beunruhigt angesichts der Tatsache, dass in Privatschulen vermehrt auf die französische und internationale Hochschulreife vorbereitet wird und immer weniger auf die schweizerische Maturität, weil diese zu schwierig ist?</p>
  • Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Glaubwürdigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten in den Prüfungen in den Fächern Chemie, Geschichte und Geographie wurden nach den schweizerischen Maturitätsprüfungen vom Herbst 2003 in der Romandie zahlreiche Rekurse eingereicht. Diese Prüfungen enthielten grobe Fehler in der Aufgabenstellung und entsprachen nicht den offiziellen Richtlinien. Im Fach Geographie war es für die Kandidatinnen und Kandidaten zudem nicht möglich, die Prüfungsaufgaben innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu bewältigen. Die Antworten, die das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft am 28. November 2003 auf diese Rekurse gab, waren oft süffisant, manchmal sogar direkt verächtlich. So ist bezüglich der Rekurse für das Fach Geschichte Folgendes zu lesen (für diesen Vorstoss ins Deutsche übersetzt): "Wenn man sich schliesslich die fehlerhafte Rechtschreibung im Brief der Beschwerdeführenden anschaut, darf man sich mit Fug und Recht die Frage stellen, ob die Schwierigkeiten, die die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Thema der Aufgabenstellung hatten, nicht eher daher kommen, dass sie das Wort 'parti' falsch gelesen oder falsch interpretiert haben."</p><p>Was die Chemieprüfung betrifft, so geht es nicht an, dass den Kandidatinnen und Kandidaten erwidert wird, sie selbst hätten die Aufgabenstellung korrigieren müssen. Es ist eines Bundesamtes unwürdig, einen derart ernsten Fall mit einer solchen Leichtfertigkeit zu behandeln. In der Romandie sind jährlich über 500 Kandidatinnen und Kandidaten von der schweizerischen Maturitätsprüfung betroffen. Wir können uns mit diesen Antworten nicht zufrieden geben, zumal es um die Zukunft zahlreicher junger Menschen geht.</p>
    • <p>1998 wurde für die schweizerischen Maturitätsprüfungen eine neue Ordnung eingeführt. Dabei ist die bisherige Typenmaturität durch ein ausgebautes Wahlfachsystem abgelöst worden. 2003 fanden erstmals solche neuen Prüfungen statt. Offensichtlich waren sie für die Beteiligten noch ungewohnt und damit wohl auch mit Unsicherheiten verbunden.</p><p>Der Interpellant spricht die Herbstprüfungen 2003 der Westschweiz an. Von den 499 Geprüften legten 48 beim EDI Beschwerde gegen das Prüfungsresultat ein. 23 Beschwerden wurden in Kenntnis der Stellungnahmen der Vorinstanz zurückgezogen, sie mündeten also nicht in einem Entscheid. 21 Beschwerden bildeten Gegenstand von Nichteintretensentscheiden, da die Beschwerdeführenden die anwendbaren Regeln nicht einhielten. Eine Beschwerde wurde abgewiesen und drei sind noch hängig.</p><p>Die Maturitätskommission holte wie üblich die Stellungnahmen der beteiligten Aufgabensteller, der Prüfenden, der Experten und des Prüfungspräsidenten ein. Gestützt darauf hat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft dann für jede einzelne Beschwerde eine Zusammenfassung erstellt und diese zusammen mit den Einzelstellungnahmen an die Beschwerdeinstanz weiter geleitet.</p><p>Auf die einzelnen Fragen kann wie folgt eingegangen werden:</p><p>1. Der Bundesrat hat immer grössten Wert darauf gelegt, dass sich die Verwaltung im Verkehr mit Bürgerinnen und Bürgern eines höflichen und zurückhaltenden Tons bedient. Er wird darauf achten, dass dies auch weiter so geschieht. Falls die eine oder andere Passage in einzelnen Stellungnahmen zu den Rekursen diesen Anforderungen im Empfinden der Betroffenen nicht in vollem Umfang gerecht wurde, so bedauert er dies.</p><p>2. Die Zahl der Beschwerden ist in der Tat unüblich hoch, auch wenn festzustellen ist, dass eine grössere Zahl von ihnen mit praktisch identischem Wortlaut eingereicht wurde und von Kandidaten aus lediglich drei (von insgesamt 23 Westschweizer) Schulen stammt.</p><p>3. Im vorliegenden Fall gibt es das einschlägige Beschwerdeverfahren zur Prüfung der verschiedenen Begehren. Dieses ist ordentlich durchgeführt worden. Wie oben erwähnt, sind von den 48 Beschwerden 23 aufgrund der Stellungnahmen der Vorinstanz zurückgezogen worden. In 21 Fällen gab es einen Nichteintretensentscheid wegen Formmängeln. In dieser Situation sieht der Bundesrat keine Veranlassung, eine spezielle Expertise durchführen zu lassen.</p><p>4. Die geltenden Richtlinien mit den Prüfungsinhalten stützen sich auf die Prüfungsverordnung von 1998 (SR 413.12). Sie gelten ausdrücklich von 2003 bis 2006. Auf 2007 hin sollen sie im Lichte der Erfahrungen wo nötig angepasst werden. Angestrebt wird aber selbstverständlich eine möglichst grosse Konstanz und Stabilität.</p><p>5. Die Vorbereitung auf die Matur an anerkannten öffentlichen Schulen und diejenige an privaten Schulen ist unterschiedlichen Bedingungen unterworfen. Die öffentlichen Schulen haben sich nach den Bedingungen der Maturitätsanerkennungsregelung (u. a. hinsichtlich Ausbildungsdauer, Qualifikation der Lehrkräfte) zu richten, die privaten sind hier völlig frei. In Anbetracht dieser verschiedenen Ausgangslagen können und müssen die beiden Prüfungsarten nicht völlig identisch sein.</p><p>6. Es ist bekannt, dass schweizerische Kandidatinnen und Kandidaten zum Teil auf leichtere ausländische Maturitätsprüfungen ausweichen. Dies darf aber sicher nicht dazu führen, dass die Anforderungen an den schweizerischen Prüfungen herabgesetzt werden. Der Bundesrat ist im Gegenteil der Ansicht, die bisherige Qualität der Schweizer Matur müsse mit allen Mitteln erhalten, wenn nicht gar verstärkt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Tonfall, in dem gewisse Rekurse gegen die Resultate der schweizerischen Maturitätsprüfungen 2003 beantwortet wurden, als angemessen?</p><p>2. Erscheint ihm eine solch ungewöhnlich hohe Zahl an Rekursen, wovon keinem einzigen stattgegeben wurde, normal?</p><p>3. Kann er so rasch wie möglich eine neue und diesmal unabhängige Prüfung dieser Rekurse vornehmen?</p><p>4. Gedenkt er die Richtlinien und Programme zu präzisieren, damit für die Kandidatinnen und Kandidaten Prüfungen gewährleistet sind, die unmissverständlich sind und mit angemessenem Zeitaufwand bewältigt werden können?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, eine Weisung zu erlassen, dass die Aufgabenstellungen, die für die kantonalen Maturitätsprüfungen verwendet werden, auch für die schweizerischen Prüfungen eingesetzt werden?</p><p>6. Ist er nicht beunruhigt angesichts der Tatsache, dass in Privatschulen vermehrt auf die französische und internationale Hochschulreife vorbereitet wird und immer weniger auf die schweizerische Maturität, weil diese zu schwierig ist?</p>
    • Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Glaubwürdigkeit

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