Hochspannungsleitungen in den Boden
- ShortId
-
04.3155
- Id
-
20043155
- Updated
-
28.07.2023 11:27
- Language
-
de
- Title
-
Hochspannungsleitungen in den Boden
- AdditionalIndexing
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66;52;2846;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;unterirdischer Transport;Sachplan;Hochspannungsleitung;Landschaftsschutz
- 1
-
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01020412, Sachplan
- L04K18010306, unterirdischer Transport
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die elektrischen Übertragungsleitungen im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich unterstehen der Aufsicht des Bundes. Im Bereich des Hochspannungsnetzes soll der Bund aktiv werden. Dieses Netz soll, wo immer möglich und machbar, in den Boden verlegt werden. Weil es sich um eine Grossinvestition handelt, muss das Verlegungskonzept gut geplant und etappiert werden.</p><p>Die Bedingungen für den Bau von Übertragungsleitungen haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Früher stand in erster Linie die technische Machbarkeit im Vordergrund. Heute muss man den Aspekten der Bevölkerung, Siedlung und Landschaft vermehrt Beachtung schenken, auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Die Auswirkungen von Hochspannungsleitungen auf das Landschaftsbild sind beträchtlich. Zudem ist die Bevölkerung sensibel in den Fragen der Strahlenbelastung und will besser geschützt werden. Mit der Öffnung der Strommärkte in Europa werden die Stromleitungen noch stärker beansprucht als dies bisher der Fall ist.</p><p>Verschiedene Beispiele aus der letzten Zeit zeigen, dass Starkstromleitungen für Konflikte sorgen. Aktuelles Beispiel im Kanton Bern ist die Starkstromleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg im Gürbetal, welche die BKW umbauen will. Sie plant dabei teilweise eine neue Linienführung. Dieses Projekt stösst bei der Bevölkerung auf Widerstand. Privatpersonen, Gemeinden und ein Umweltverband wollen das Projekt bekämpfen. Die Opponentinnen und Opponenten verfolgen ein gemeinsames Ziel: Die BKW soll den Strom durch Bodenleitungen fliessen lassen. Das ist technisch machbar und auch finanzierbar.</p><p>Das Schweizer Stromnetz mit einem Wiederbeschaffungswert von 40 Milliarden Franken ist zum Grossteil abgeschrieben. Insbesondere das Hochspannungsnetz muss in den kommenden Jahren erneuert werden. Der Bundesrat hat den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) gutgeheissen. Der SÜL will die Zahl der Hochspannungsleitungen durch Bündelung beschränken und die Suche nach optimalen Korridoren erleichtern.</p><p>Das Echo aus der Anhörung und Mitwirkung zum SÜL war beachtlich. Der Grundtenor dieser Stellungnahmen war eindeutig: Es werden grosse Erwartungen in den SÜL gesetzt, vor allem hinsichtlich einer visuellen Entlastung der Landschaften (Zusammenlegungspotenzial von neuen mit bestehenden Leitungen), dem schonenden Umgang mit dem Boden, der Eindämmung der Strahlenbelastung und der frühzeitigen Klarheit über die Chancen eines Leitungsprojekts (Investitionssicherheit).</p><p>Damit das Hochspannungsleitungsnetz in der Schweiz umwelt- und gesundheitsschonend erneuert werden kann, sollen die Leitung unter den Boden verlegt werden, wo dies möglich und machbar ist. Der Bundesrat soll die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorbereiten. Insbesondere ist auch abzuklären, wie weit Synergien mit bestehenden Infrastrukturen (z. B. Strassen) genutzt werden können.</p>
- <p>Die massgebende Gesetzgebung des Bundes für die Erstellung von elektrischen Hochspannungsleitungen (Elektrizitätsgesetz, Raumplanungsgesetz, Umweltschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz) geht davon aus, dass im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung alle möglichen Aspekte einer geplanten Anlage geprüft und gegeneinander abgewogen werden und schliesslich das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte beste Projekt realisiert wird. Diese Interessenabwägung erfolgt auf einer übergeordneten Ebene im Rahmen des Sachplanes Übertragungsleitungen (SÜL) und im Plangenehmigungsverfahren für das Detailprojekt.</p><p>Es gibt insbesondere keine bundesrechtlichen Vorschriften, welche die Verlegung von elektrischen Leitungen in den Boden verbieten oder die Betreiber zwingen würden, solche Anlagen als Freileitungen zu erstellen.</p><p>Aufgrund dieser Gesetzgebung wird daher die Verkabelung in der Projekt- und Planungsphase für elektrische Leitungen bereits seit langem regelmässig als mögliche Variante geprüft. Auf der Ebene des überregionalen Energietransports (Hoch- und Höchstspannungsleitungen) stehen in erster Linie technische und betriebliche Probleme einer weitgehenden Verkabelung im Weg (z. B. Störungssuche und -behebung). Deshalb wurden hier bis anhin erst wenige Verkabelungsprojekte realisiert. Auf den unteren Spannungsebenen hingegen (Mittelspannung, Niederspannung) ist das Leitungsnetz bereits zu einem beachtlichen Teil (regionale Verteilung) oder nahezu vollständig (Ortsversorgung) unterirdisch verlegt.</p><p>Die Verlegungsart ist aber nur einer von verschiedenen Aspekten, die gegeneinander abgewogen werden müssen. So sind unter dem Titel Landschaftsschutz, Umweltschutz und Raumplanung den offensichtlichen Vorteilen der Verkabelung (z. B. fehlende Sichtbarkeit, nur kleinräumige magnetische Felder) verschiedene mögliche Nachteile (z. B. Bodenerwärmung, Beeinträchtigung der Grundwasserführung, Erosion, Landverbrauch und Rodungen für das Leitungstrassee, allenfalls Luftreinhaltung bei der Verwendung von Gas als Isolationsmedium) gegenüberzustellen. Selbst unter dem Gesichtspunkt Umwelt- und Landschaftsschutz ist die Verkabelung daher nicht ohne umfassende Interessenabwägung als beste Lösung anzustreben. Dazu spielen neben der technischen Sicherheit und den betrieblichen Anforderungen auch die finanziellen Aspekte eine Rolle bei der Beurteilung von Leitungsprojekten.</p><p>Unter diesem Blickwinkel sind neben den legitimen finanziellen Interessen der Gesuchsteller an tiefen Investitionskosten vor allem die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge zu betrachten. Die Höhe des Strompreises ist nicht zuletzt auch von den Kosten der Transportinfrastrukturen abhängig. So kann es durchaus auch im Interesse der einzelnen Stromkonsumenten liegen, dass die Kosten für die Erstellung einer elektrischen Leitung möglichst tief gehalten und die Standortbedingungen für den Werkplatz Schweiz nicht durch höhere Strompreise verschlechtert werden.</p><p>Aufgrund der vorstehenden Analyse der geltenden Rechtslage kommt der Bundesrat zum Schluss, dass dem Anliegen der Motion im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung Rechnung getragen wird. Die Verkabelung von elektrischen Leitungen ist rechtlich jederzeit möglich und soll auch vermehrt durchgesetzt werden, wenn das unter Würdigung aller Umstände die beste Lösung ist. Wie die Erfahrungen mit dem SÜL zeigen, werden zunehmend auch auf der höchsten Spannungsebene Leitungsbauvorhaben als Kabelleitungsprojekte eingegeben. Der Bundesrat sieht deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung sowie allfällige weitere relevante Gesetze so abzuändern, dass das Hochspannungsnetz, wo immer möglich und machbar, bei Erneuerung und Neubau in den Boden verlegt werden kann.</p>
- Hochspannungsleitungen in den Boden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die elektrischen Übertragungsleitungen im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich unterstehen der Aufsicht des Bundes. Im Bereich des Hochspannungsnetzes soll der Bund aktiv werden. Dieses Netz soll, wo immer möglich und machbar, in den Boden verlegt werden. Weil es sich um eine Grossinvestition handelt, muss das Verlegungskonzept gut geplant und etappiert werden.</p><p>Die Bedingungen für den Bau von Übertragungsleitungen haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Früher stand in erster Linie die technische Machbarkeit im Vordergrund. Heute muss man den Aspekten der Bevölkerung, Siedlung und Landschaft vermehrt Beachtung schenken, auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Die Auswirkungen von Hochspannungsleitungen auf das Landschaftsbild sind beträchtlich. Zudem ist die Bevölkerung sensibel in den Fragen der Strahlenbelastung und will besser geschützt werden. Mit der Öffnung der Strommärkte in Europa werden die Stromleitungen noch stärker beansprucht als dies bisher der Fall ist.</p><p>Verschiedene Beispiele aus der letzten Zeit zeigen, dass Starkstromleitungen für Konflikte sorgen. Aktuelles Beispiel im Kanton Bern ist die Starkstromleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg im Gürbetal, welche die BKW umbauen will. Sie plant dabei teilweise eine neue Linienführung. Dieses Projekt stösst bei der Bevölkerung auf Widerstand. Privatpersonen, Gemeinden und ein Umweltverband wollen das Projekt bekämpfen. Die Opponentinnen und Opponenten verfolgen ein gemeinsames Ziel: Die BKW soll den Strom durch Bodenleitungen fliessen lassen. Das ist technisch machbar und auch finanzierbar.</p><p>Das Schweizer Stromnetz mit einem Wiederbeschaffungswert von 40 Milliarden Franken ist zum Grossteil abgeschrieben. Insbesondere das Hochspannungsnetz muss in den kommenden Jahren erneuert werden. Der Bundesrat hat den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) gutgeheissen. Der SÜL will die Zahl der Hochspannungsleitungen durch Bündelung beschränken und die Suche nach optimalen Korridoren erleichtern.</p><p>Das Echo aus der Anhörung und Mitwirkung zum SÜL war beachtlich. Der Grundtenor dieser Stellungnahmen war eindeutig: Es werden grosse Erwartungen in den SÜL gesetzt, vor allem hinsichtlich einer visuellen Entlastung der Landschaften (Zusammenlegungspotenzial von neuen mit bestehenden Leitungen), dem schonenden Umgang mit dem Boden, der Eindämmung der Strahlenbelastung und der frühzeitigen Klarheit über die Chancen eines Leitungsprojekts (Investitionssicherheit).</p><p>Damit das Hochspannungsleitungsnetz in der Schweiz umwelt- und gesundheitsschonend erneuert werden kann, sollen die Leitung unter den Boden verlegt werden, wo dies möglich und machbar ist. Der Bundesrat soll die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorbereiten. Insbesondere ist auch abzuklären, wie weit Synergien mit bestehenden Infrastrukturen (z. B. Strassen) genutzt werden können.</p>
- <p>Die massgebende Gesetzgebung des Bundes für die Erstellung von elektrischen Hochspannungsleitungen (Elektrizitätsgesetz, Raumplanungsgesetz, Umweltschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz) geht davon aus, dass im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung alle möglichen Aspekte einer geplanten Anlage geprüft und gegeneinander abgewogen werden und schliesslich das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte beste Projekt realisiert wird. Diese Interessenabwägung erfolgt auf einer übergeordneten Ebene im Rahmen des Sachplanes Übertragungsleitungen (SÜL) und im Plangenehmigungsverfahren für das Detailprojekt.</p><p>Es gibt insbesondere keine bundesrechtlichen Vorschriften, welche die Verlegung von elektrischen Leitungen in den Boden verbieten oder die Betreiber zwingen würden, solche Anlagen als Freileitungen zu erstellen.</p><p>Aufgrund dieser Gesetzgebung wird daher die Verkabelung in der Projekt- und Planungsphase für elektrische Leitungen bereits seit langem regelmässig als mögliche Variante geprüft. Auf der Ebene des überregionalen Energietransports (Hoch- und Höchstspannungsleitungen) stehen in erster Linie technische und betriebliche Probleme einer weitgehenden Verkabelung im Weg (z. B. Störungssuche und -behebung). Deshalb wurden hier bis anhin erst wenige Verkabelungsprojekte realisiert. Auf den unteren Spannungsebenen hingegen (Mittelspannung, Niederspannung) ist das Leitungsnetz bereits zu einem beachtlichen Teil (regionale Verteilung) oder nahezu vollständig (Ortsversorgung) unterirdisch verlegt.</p><p>Die Verlegungsart ist aber nur einer von verschiedenen Aspekten, die gegeneinander abgewogen werden müssen. So sind unter dem Titel Landschaftsschutz, Umweltschutz und Raumplanung den offensichtlichen Vorteilen der Verkabelung (z. B. fehlende Sichtbarkeit, nur kleinräumige magnetische Felder) verschiedene mögliche Nachteile (z. B. Bodenerwärmung, Beeinträchtigung der Grundwasserführung, Erosion, Landverbrauch und Rodungen für das Leitungstrassee, allenfalls Luftreinhaltung bei der Verwendung von Gas als Isolationsmedium) gegenüberzustellen. Selbst unter dem Gesichtspunkt Umwelt- und Landschaftsschutz ist die Verkabelung daher nicht ohne umfassende Interessenabwägung als beste Lösung anzustreben. Dazu spielen neben der technischen Sicherheit und den betrieblichen Anforderungen auch die finanziellen Aspekte eine Rolle bei der Beurteilung von Leitungsprojekten.</p><p>Unter diesem Blickwinkel sind neben den legitimen finanziellen Interessen der Gesuchsteller an tiefen Investitionskosten vor allem die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge zu betrachten. Die Höhe des Strompreises ist nicht zuletzt auch von den Kosten der Transportinfrastrukturen abhängig. So kann es durchaus auch im Interesse der einzelnen Stromkonsumenten liegen, dass die Kosten für die Erstellung einer elektrischen Leitung möglichst tief gehalten und die Standortbedingungen für den Werkplatz Schweiz nicht durch höhere Strompreise verschlechtert werden.</p><p>Aufgrund der vorstehenden Analyse der geltenden Rechtslage kommt der Bundesrat zum Schluss, dass dem Anliegen der Motion im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung Rechnung getragen wird. Die Verkabelung von elektrischen Leitungen ist rechtlich jederzeit möglich und soll auch vermehrt durchgesetzt werden, wenn das unter Würdigung aller Umstände die beste Lösung ist. Wie die Erfahrungen mit dem SÜL zeigen, werden zunehmend auch auf der höchsten Spannungsebene Leitungsbauvorhaben als Kabelleitungsprojekte eingegeben. Der Bundesrat sieht deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung sowie allfällige weitere relevante Gesetze so abzuändern, dass das Hochspannungsnetz, wo immer möglich und machbar, bei Erneuerung und Neubau in den Boden verlegt werden kann.</p>
- Hochspannungsleitungen in den Boden
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