AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS

ShortId
04.3173
Id
20043173
Updated
28.07.2023 08:14
Language
de
Title
AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS
AdditionalIndexing
28;34;Sozialabgabe;E-mail;Mobiltelefon;AHV;Finanzierung
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K1202020103, E-mail
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden jährlich 3 Milliarden SMS verschickt. Eine Abgabe von 5 Rappen auf jedes SMS würde der AHV 150 Millionen Franken Einnahmen bescheren.</p><p>Für die Konsumentenschaft, aber auch für die Wirtschaft, bringt eine Abgabe in dieser Höhe keine unzumutbare Belastung. Für den Grossteil der SMS-Kundschaft ist eine derartige Abgabe kaum spürbar. Viele können sich darüber freuen, mit dem Verschicken von SMS noch etwas Gutes zu tun.</p>
  • <p>Die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden derzeit zu rund drei Vierteln durch Beiträge der Versicherten (insbesondere Lohnbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und zu rund einem Viertel durch andere Quellen (darunter allgemeine Bundesmittel, die Alkohol- und die Tabaksteuer, sowie seit 1999 die Mehrwertsteuer) finanziert.</p><p>Die in der Motion verlangte Abgabe von 5 Rappen auf jedem SMS würde eine Sondersteuer darstellen. Zur Einführung neuer Steuern bedarf es einer entsprechenden Grundlage in der Bundesverfassung. Um den Vorschlag in der Motion umzusetzen, wäre deshalb die Zustimmung der Mehrheit des Volkes und der Stände erforderlich.</p><p>Die Nutzung von SMS-Diensten kann in keiner Weise verglichen werden mit dem Konsum von Alkohol und Tabakwaren oder dem Besuch von Spielbanken. Dort ist mit der Sondersteuer zugunsten der AHV auch eine Lenkungsfunktion zur Eindämmung gesundheits- bzw. sozialschädlichen Suchtverhaltens beabsichtigt. Im Übrigen unterliegen Telecomdienste (einschliesslich der SMS-Dienste) bereits heute der Mehrwertsteuer. Eine zusätzliche Abgabe ist nicht sachgerecht und zweckfremd. Es ist nicht ersichtlich, wieso gerade dieses Produkt speziell besteuert werden soll. Dies im zukunftgerichteten Wirtschaftssektor der Informationstechnologien, der Wesentliches zum für die Schweiz so nötigen Wachstum beiträgt.</p><p>Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Abwälzung der Abgabe auf die Endnutzer dazu führen würde, dass der abgesehen von allgemeinen Informationsdiensten insbesondere von der jüngeren Generation genutzte Dienst an Beliebtheit einbüssen und zudem auch die Weiterentwicklung anderer innovativer mobiler Datendienste behindert würde.</p><p>Der Aufwand für die praktische Umsetzung würde weiter in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Nimmt man beispielsweise an, dass in der Schweiz jährlich 3 Milliarden SMS versandt würden, so ergäbe die erhobene Abgabe von 5 Rappen pro SMS in einem Jahr AHV-Einnahmen in Höhe von 150 Millionen Franken. Dies entspricht gerade 0,5 Prozent der Ausgaben der AHV im Jahre 2002 von rund 29 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der zur Diskussion stehenden Grössenordnung kann nicht von einer nachhaltigen Massnahme gesprochen werden. Damit sich der Verwaltungsaufwand lohnen würde, müsste die Steuer wesentlich höher angesetzt werden. Ob ein solcher Vorschlag auf die Zustimmung von Volk und Ständen stossen würde, scheint jedoch fraglich.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass nicht Sondersteuern auf eine spezifische Kategorie von Dienstleistungen, sondern die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV herangezogen werden soll. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie auf sämtlichen Konsumgütern erhoben wird. Das Mehrwertsteuerprozent, das der AHV bisher zugute kommt, führte im Jahre 2001 zu Einnahmen von 2240,7 Millionen Franken (7,7 Prozent der Ausgaben).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer Abgabe von 5 Rappen auf jedem auf dem Gebiet der Schweiz gesendeten SMS zu unterbreiten. Die Bruttoeinnahmen dieser Abgabe sind ungekürzt dem AHV-Fonds zuzuweisen.</p>
  • AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden jährlich 3 Milliarden SMS verschickt. Eine Abgabe von 5 Rappen auf jedes SMS würde der AHV 150 Millionen Franken Einnahmen bescheren.</p><p>Für die Konsumentenschaft, aber auch für die Wirtschaft, bringt eine Abgabe in dieser Höhe keine unzumutbare Belastung. Für den Grossteil der SMS-Kundschaft ist eine derartige Abgabe kaum spürbar. Viele können sich darüber freuen, mit dem Verschicken von SMS noch etwas Gutes zu tun.</p>
    • <p>Die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden derzeit zu rund drei Vierteln durch Beiträge der Versicherten (insbesondere Lohnbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und zu rund einem Viertel durch andere Quellen (darunter allgemeine Bundesmittel, die Alkohol- und die Tabaksteuer, sowie seit 1999 die Mehrwertsteuer) finanziert.</p><p>Die in der Motion verlangte Abgabe von 5 Rappen auf jedem SMS würde eine Sondersteuer darstellen. Zur Einführung neuer Steuern bedarf es einer entsprechenden Grundlage in der Bundesverfassung. Um den Vorschlag in der Motion umzusetzen, wäre deshalb die Zustimmung der Mehrheit des Volkes und der Stände erforderlich.</p><p>Die Nutzung von SMS-Diensten kann in keiner Weise verglichen werden mit dem Konsum von Alkohol und Tabakwaren oder dem Besuch von Spielbanken. Dort ist mit der Sondersteuer zugunsten der AHV auch eine Lenkungsfunktion zur Eindämmung gesundheits- bzw. sozialschädlichen Suchtverhaltens beabsichtigt. Im Übrigen unterliegen Telecomdienste (einschliesslich der SMS-Dienste) bereits heute der Mehrwertsteuer. Eine zusätzliche Abgabe ist nicht sachgerecht und zweckfremd. Es ist nicht ersichtlich, wieso gerade dieses Produkt speziell besteuert werden soll. Dies im zukunftgerichteten Wirtschaftssektor der Informationstechnologien, der Wesentliches zum für die Schweiz so nötigen Wachstum beiträgt.</p><p>Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Abwälzung der Abgabe auf die Endnutzer dazu führen würde, dass der abgesehen von allgemeinen Informationsdiensten insbesondere von der jüngeren Generation genutzte Dienst an Beliebtheit einbüssen und zudem auch die Weiterentwicklung anderer innovativer mobiler Datendienste behindert würde.</p><p>Der Aufwand für die praktische Umsetzung würde weiter in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Nimmt man beispielsweise an, dass in der Schweiz jährlich 3 Milliarden SMS versandt würden, so ergäbe die erhobene Abgabe von 5 Rappen pro SMS in einem Jahr AHV-Einnahmen in Höhe von 150 Millionen Franken. Dies entspricht gerade 0,5 Prozent der Ausgaben der AHV im Jahre 2002 von rund 29 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der zur Diskussion stehenden Grössenordnung kann nicht von einer nachhaltigen Massnahme gesprochen werden. Damit sich der Verwaltungsaufwand lohnen würde, müsste die Steuer wesentlich höher angesetzt werden. Ob ein solcher Vorschlag auf die Zustimmung von Volk und Ständen stossen würde, scheint jedoch fraglich.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass nicht Sondersteuern auf eine spezifische Kategorie von Dienstleistungen, sondern die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV herangezogen werden soll. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie auf sämtlichen Konsumgütern erhoben wird. Das Mehrwertsteuerprozent, das der AHV bisher zugute kommt, führte im Jahre 2001 zu Einnahmen von 2240,7 Millionen Franken (7,7 Prozent der Ausgaben).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer Abgabe von 5 Rappen auf jedem auf dem Gebiet der Schweiz gesendeten SMS zu unterbreiten. Die Bruttoeinnahmen dieser Abgabe sind ungekürzt dem AHV-Fonds zuzuweisen.</p>
    • AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS

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