Strafvollzug in Herkunftsländern

ShortId
04.3178
Id
20043178
Updated
28.07.2023 11:31
Language
de
Title
Strafvollzug in Herkunftsländern
AdditionalIndexing
12;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Justizvollzugsanstalt;Sparmassnahme;Strafvollzugsrecht;Häftlingsverlegung;Ausland
1
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L04K05010302, Häftlingsverlegung
  • L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
  • L03K100103, Ausland
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Österreich hat einen Vertrag mit Rumänien abgeschlossen, der ermöglicht, rumänische Straftäter, die in Österreich eine Freiheitsstrafe verbüssen müssen, in rumänische Strafanstalten zu transferieren (Finanzierung durch Österreich).</p><p>Der Strafvollzug ist in der Schweiz bekanntlich ausserordentlich teuer. In den Schweizer Gefängnissen sitzen überdurchschnittlich viele Straftäter aus dem Ausland. In ihren Herkunftsländern wären die Strafvollzugskosten meist viel billiger.</p><p>Unter diesen Umständen drängt es sich auf, den teuren Strafvollzug in der Schweiz, wenn immer möglich, durch den kostengünstigeren Strafvollzug im Ausland zu ersetzen (Finanzierung durch die Schweiz). Wie gross die Einsparungen sein könnten, zeigt sich u. a. an den Diskussionen in Österreich, wenn geltend gemacht wird, der Strafvollzug in Rumänien sei bis zu hundertmal billiger.</p><p>Wird der Strafvollzug ins Ausland verlagert, so ist es selbstverständlich nötig, sicherzustellen, dass die Insassen gemäss den geltenden Standards betreut bleiben; insbesondere sind die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen. Dies kann durch verschiedene Massnahmen sichergestellt werden: Denkbar ist auch, Gremien zu schaffen, bei denen Schweizerinnen und Schweizer mithelfen, diesen Strafvollzug im Ausland zu begleiten, zu überwachen oder sogar zu leiten. Wenn solche Projekte geschickt aufgezogen werden, können sie sogar für die "lokalen Häftlinge" einen Beitrag zu einem humaneren Strafvollzug darstellen, indem alte Strafanstalten renoviert werden.</p><p>Naheliegend ist, dass die Schweiz nach Abschluss der entsprechenden Verträge mit dem betreffenden Land bestehende Strafanstalten saniert und instand halten hilft. Infrage kommt sogar der Bau neuer Strafanstalten. Baukosten wie auch Betriebskosten wären so oder so wesentlich billiger als der Strafvollzug in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in erster Linie mit denjenigen Ländern Verhandlungen aufzunehmen, deren Staatsangehörige besonders zahlreich in Schweizer Gefängnissen vertreten sind. Sollte nach Auffassung des Bundesrates auf Bundesebene gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen, wird er ersucht, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mit anderen Ländern Staatsverträge auszuhandeln, damit Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen in ihren Herkunftsländern statt in der Schweiz verbüssen können.</p><p>Dabei ist der Strafvollzug im Ausland selbstverständlich so sicherzustellen, dass die Regeln eines humanen Strafvollzuges respektiert bleiben.</p>
  • Strafvollzug in Herkunftsländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Österreich hat einen Vertrag mit Rumänien abgeschlossen, der ermöglicht, rumänische Straftäter, die in Österreich eine Freiheitsstrafe verbüssen müssen, in rumänische Strafanstalten zu transferieren (Finanzierung durch Österreich).</p><p>Der Strafvollzug ist in der Schweiz bekanntlich ausserordentlich teuer. In den Schweizer Gefängnissen sitzen überdurchschnittlich viele Straftäter aus dem Ausland. In ihren Herkunftsländern wären die Strafvollzugskosten meist viel billiger.</p><p>Unter diesen Umständen drängt es sich auf, den teuren Strafvollzug in der Schweiz, wenn immer möglich, durch den kostengünstigeren Strafvollzug im Ausland zu ersetzen (Finanzierung durch die Schweiz). Wie gross die Einsparungen sein könnten, zeigt sich u. a. an den Diskussionen in Österreich, wenn geltend gemacht wird, der Strafvollzug in Rumänien sei bis zu hundertmal billiger.</p><p>Wird der Strafvollzug ins Ausland verlagert, so ist es selbstverständlich nötig, sicherzustellen, dass die Insassen gemäss den geltenden Standards betreut bleiben; insbesondere sind die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen. Dies kann durch verschiedene Massnahmen sichergestellt werden: Denkbar ist auch, Gremien zu schaffen, bei denen Schweizerinnen und Schweizer mithelfen, diesen Strafvollzug im Ausland zu begleiten, zu überwachen oder sogar zu leiten. Wenn solche Projekte geschickt aufgezogen werden, können sie sogar für die "lokalen Häftlinge" einen Beitrag zu einem humaneren Strafvollzug darstellen, indem alte Strafanstalten renoviert werden.</p><p>Naheliegend ist, dass die Schweiz nach Abschluss der entsprechenden Verträge mit dem betreffenden Land bestehende Strafanstalten saniert und instand halten hilft. Infrage kommt sogar der Bau neuer Strafanstalten. Baukosten wie auch Betriebskosten wären so oder so wesentlich billiger als der Strafvollzug in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in erster Linie mit denjenigen Ländern Verhandlungen aufzunehmen, deren Staatsangehörige besonders zahlreich in Schweizer Gefängnissen vertreten sind. Sollte nach Auffassung des Bundesrates auf Bundesebene gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen, wird er ersucht, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mit anderen Ländern Staatsverträge auszuhandeln, damit Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen in ihren Herkunftsländern statt in der Schweiz verbüssen können.</p><p>Dabei ist der Strafvollzug im Ausland selbstverständlich so sicherzustellen, dass die Regeln eines humanen Strafvollzuges respektiert bleiben.</p>
    • Strafvollzug in Herkunftsländern

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