Teilrevision des NHG. "Hüst und Hott" im Bundesrat?
- ShortId
-
04.3182
- Id
-
20043182
- Updated
-
28.07.2023 12:57
- Language
-
de
- Title
-
Teilrevision des NHG. "Hüst und Hott" im Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
52;Randregion;Sparmassnahme;Denkmalpflege;nachhaltige Entwicklung;touristische Infrastruktur;Berggebiet;Umweltrecht;Regierungsprogramm;Naturschutzgebiet;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06010309, Umweltrecht
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L06K080602010102, Regierungsprogramm
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K06030102, Berggebiet
- L05K0101010301, touristische Infrastruktur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Als der Bundesrat Mitte 2003 den Auftrag zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur und Heimatschutz (NHG; SR 451) für die Schaffung von Natur- und Landschaftspärken erteilte, war die anhaltende, rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen in diesem Ausmass noch nicht absehbar. Die Rahmenbedingungen haben sich seither wesentlich verändert: Die Schuldenbremse und der im Finanzhaushaltgesetz verankerte Abbaupfad zur Eliminierung struktureller Defizite bis 2007 erfordern eine wirkungsvolle Sanierung des Bundeshaushaltes.</p><p>Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als inkonsequent, einerseits Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichte einzuführen und andererseits neue Aufgaben zu schaffen. Die Revision des NHG wurde deshalb abgelehnt und aus der Legislaturplanung 2003-2007 des Bundesrates gestrichen.</p><p>1. Es trifft zu, dass der Bundesrat die NHG-Revision, die eine neue Bundesaufgabe nach sich gezogen hätte, aus finanziellen Gründen aus dem Gesetzgebungsprogramm der Legislaturplanung 2003-2007 gestrichen hat. Weitere Gründe haben diesen Entscheid nicht beeinflusst.</p><p>2. Die durch die NHG-Revision ausgelöste Finanzierung von Pärken hätte durch eine Umlagerung innerhalb des Budgets des federführenden Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft kostenneutral aufgefangen werden können. Der Bundeshaushalt wäre nicht zusätzlich belastet worden.</p><p>3. National- und Naturpärke können für die Destination Schweiz als attraktives Marketingelement im internationalen Tourismusmarkt eine Rolle spielen. Untersuchungen zu den Einkommenseffekten von Natur- und Landschaftspärken (beispielsweise des Schweizerischen Nationalparks oder Regionaler Naturpärke im Ausland) belegen, dass mit einer gezielten finanziellen Unterstützung regionaler Pärke wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Impulse ausgelöst werden können.</p><p>Die finanzielle Unterstützung durch den Bund alleine genügt jedoch nicht. Ein Erfolg ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von einer realistischen Zielsetzung, von geeigneten Massnahmen und ihrer effizienten Umsetzung, von einem wirkungsvollen Parkmanagement und nicht zuletzt davon, wie das Parkprojekt in der Bevölkerung abgestützt ist und von ihr getragen wird. Der Erfolg eines regionalen Naturparks ist also massgeblich vom Einsatz der Standortregion abhängig.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Mittel für die Tourismus- und Imagewerbung der Schweiz für die nächsten fünf Jahre bereits plafoniert. Zudem sind diese Mittel, die der Bund für Schweiz Tourismus zur Verfügung stellt, zweckgebunden. Sie können damit für die Vermarktung von Natur- und Landschaftspärken, nicht aber für deren Betriebskosten verwendet werden.</p><p>5. Einige wenige solcher Projekte können vorläufig über das regionalpolitische Instrument Regio Plus unterstützt werden, sofern die Gesuchsteller die Anforderungen an eine Finanzierung erfüllen.</p><p>6. Der Bundesrat zeigt Verständnis dafür, dass interessierte und motivierte Kreise, welche an Parkprojekten arbeiten, vom Entscheid enttäuscht sind. Mit der anhaltenden Verschlechterung der Bundesfinanzen, die in diesem Ausmass Mitte 2003 noch nicht absehbar war, haben die Rahmenbedingungen wesentlich geändert. Finanzpolitische Überlegungen stehen der Schaffung einer neuen Aufgabe des Bundes entgegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren durch das UVEK eine Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vorbereiten lassen. Ziel war, mit Nationalpärken, Regionalen Naturpärken und Naturerlebnispärken den Umwelt- und vor allem den Naturschutz voran zu bringen. Gleichzeitig sollten aber auch mit diesen neuen Pärken den schweizerischen Gemeinden und Regionen ausserhalb der grossen Zentren attraktive Instrumente für eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung in die Hand gegeben werden.</p><p>Zahlreiche Gemeinden und Regionen zeigen ein grosses Interesse an diesen neuen Möglichkeiten; landesweit sind bereits über fünfzig Projekte in Planung oder Vorbereitung. Auch eine breite Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist bereits durchgeführt. Sie stiess grossmehrheitlich auf ein positives Echo. Damit sind die langjährigen, umsichtig durchgeführten Vorarbeiten zur Gesetzesrevision abgeschlossen. Die Botschaft bräuchte offenbar nur noch den Segen des Bundesrates und könnte hierauf dem Parlament zugeleitet werden.</p><p>Am 25. Februar 2004 nun strich der Bundesrat völlig überraschend das Revisionsvorhaben aus der Legislaturplanung 2004-2007. Dies rief verständlicherweise Enttäuschung, Konsternation und Ärger bei den betroffenen Regionen, Institutionen und Organisationen hervor. Und es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Bundesrat allein aus finanziellen Gründen die NHG-Revision aus der Legislaturplanung 2003-2007 kippte oder haben auch inhaltliche Gründe dazu beigetragen, und wenn ja, welche?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Kosten für die voraussichtlich ein bis zwei National-, die etwa sechs bis acht regionalen Naturpärke und die Handvoll lokale Pärke departementsintern hätten umgelagert werden können und somit den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belastet hätten?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass für unser stark auf den Tourismus ausgerichtetes Land die neuen National- und Naturpärke einen wichtigen Standortvorteil bzw. Attraktivitätsgewinn darstellen werden und sich die für sie nötigen Investitionen nicht nur für die entsprechenden Regionen, sondern auch gesamtwirtschaftlich für unser Land schon mittelfristig auch finanziell rechnen werden?</p><p>4. Wäre es unter dem vorgenannten Aspekt nicht denkbar, für die National- und regionalen Naturpärke Gelder abzuzweigen von jenen nicht unbedeutenden Mitteln, die der Bund heute für die Tourismus- und Imagewerbung der Schweiz verschiedenen Organisationen zur Verfügung stellt?</p><p>5. Welche Alternativen für eine nachhaltige Entwicklung bietet der Bundesrat nun den enttäuschten Gemeinden und Regionen in den Berg- und Randgebieten an?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Effizienz und Kostengünstigkeit seiner eigenen Verwaltungsführung, wenn er selbst mit "Befehl und Gegenbefehl" Anlass zu "Hüst und Hott", zu Leerläufen, zu Enttäuschung und Demotivation bei den Interessierten und Engagierten in und ausserhalb der Verwaltung gibt?</p>
- Teilrevision des NHG. "Hüst und Hott" im Bundesrat?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Als der Bundesrat Mitte 2003 den Auftrag zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur und Heimatschutz (NHG; SR 451) für die Schaffung von Natur- und Landschaftspärken erteilte, war die anhaltende, rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen in diesem Ausmass noch nicht absehbar. Die Rahmenbedingungen haben sich seither wesentlich verändert: Die Schuldenbremse und der im Finanzhaushaltgesetz verankerte Abbaupfad zur Eliminierung struktureller Defizite bis 2007 erfordern eine wirkungsvolle Sanierung des Bundeshaushaltes.</p><p>Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als inkonsequent, einerseits Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichte einzuführen und andererseits neue Aufgaben zu schaffen. Die Revision des NHG wurde deshalb abgelehnt und aus der Legislaturplanung 2003-2007 des Bundesrates gestrichen.</p><p>1. Es trifft zu, dass der Bundesrat die NHG-Revision, die eine neue Bundesaufgabe nach sich gezogen hätte, aus finanziellen Gründen aus dem Gesetzgebungsprogramm der Legislaturplanung 2003-2007 gestrichen hat. Weitere Gründe haben diesen Entscheid nicht beeinflusst.</p><p>2. Die durch die NHG-Revision ausgelöste Finanzierung von Pärken hätte durch eine Umlagerung innerhalb des Budgets des federführenden Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft kostenneutral aufgefangen werden können. Der Bundeshaushalt wäre nicht zusätzlich belastet worden.</p><p>3. National- und Naturpärke können für die Destination Schweiz als attraktives Marketingelement im internationalen Tourismusmarkt eine Rolle spielen. Untersuchungen zu den Einkommenseffekten von Natur- und Landschaftspärken (beispielsweise des Schweizerischen Nationalparks oder Regionaler Naturpärke im Ausland) belegen, dass mit einer gezielten finanziellen Unterstützung regionaler Pärke wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Impulse ausgelöst werden können.</p><p>Die finanzielle Unterstützung durch den Bund alleine genügt jedoch nicht. Ein Erfolg ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von einer realistischen Zielsetzung, von geeigneten Massnahmen und ihrer effizienten Umsetzung, von einem wirkungsvollen Parkmanagement und nicht zuletzt davon, wie das Parkprojekt in der Bevölkerung abgestützt ist und von ihr getragen wird. Der Erfolg eines regionalen Naturparks ist also massgeblich vom Einsatz der Standortregion abhängig.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Mittel für die Tourismus- und Imagewerbung der Schweiz für die nächsten fünf Jahre bereits plafoniert. Zudem sind diese Mittel, die der Bund für Schweiz Tourismus zur Verfügung stellt, zweckgebunden. Sie können damit für die Vermarktung von Natur- und Landschaftspärken, nicht aber für deren Betriebskosten verwendet werden.</p><p>5. Einige wenige solcher Projekte können vorläufig über das regionalpolitische Instrument Regio Plus unterstützt werden, sofern die Gesuchsteller die Anforderungen an eine Finanzierung erfüllen.</p><p>6. Der Bundesrat zeigt Verständnis dafür, dass interessierte und motivierte Kreise, welche an Parkprojekten arbeiten, vom Entscheid enttäuscht sind. Mit der anhaltenden Verschlechterung der Bundesfinanzen, die in diesem Ausmass Mitte 2003 noch nicht absehbar war, haben die Rahmenbedingungen wesentlich geändert. Finanzpolitische Überlegungen stehen der Schaffung einer neuen Aufgabe des Bundes entgegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren durch das UVEK eine Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vorbereiten lassen. Ziel war, mit Nationalpärken, Regionalen Naturpärken und Naturerlebnispärken den Umwelt- und vor allem den Naturschutz voran zu bringen. Gleichzeitig sollten aber auch mit diesen neuen Pärken den schweizerischen Gemeinden und Regionen ausserhalb der grossen Zentren attraktive Instrumente für eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung in die Hand gegeben werden.</p><p>Zahlreiche Gemeinden und Regionen zeigen ein grosses Interesse an diesen neuen Möglichkeiten; landesweit sind bereits über fünfzig Projekte in Planung oder Vorbereitung. Auch eine breite Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist bereits durchgeführt. Sie stiess grossmehrheitlich auf ein positives Echo. Damit sind die langjährigen, umsichtig durchgeführten Vorarbeiten zur Gesetzesrevision abgeschlossen. Die Botschaft bräuchte offenbar nur noch den Segen des Bundesrates und könnte hierauf dem Parlament zugeleitet werden.</p><p>Am 25. Februar 2004 nun strich der Bundesrat völlig überraschend das Revisionsvorhaben aus der Legislaturplanung 2004-2007. Dies rief verständlicherweise Enttäuschung, Konsternation und Ärger bei den betroffenen Regionen, Institutionen und Organisationen hervor. Und es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Bundesrat allein aus finanziellen Gründen die NHG-Revision aus der Legislaturplanung 2003-2007 kippte oder haben auch inhaltliche Gründe dazu beigetragen, und wenn ja, welche?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Kosten für die voraussichtlich ein bis zwei National-, die etwa sechs bis acht regionalen Naturpärke und die Handvoll lokale Pärke departementsintern hätten umgelagert werden können und somit den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belastet hätten?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass für unser stark auf den Tourismus ausgerichtetes Land die neuen National- und Naturpärke einen wichtigen Standortvorteil bzw. Attraktivitätsgewinn darstellen werden und sich die für sie nötigen Investitionen nicht nur für die entsprechenden Regionen, sondern auch gesamtwirtschaftlich für unser Land schon mittelfristig auch finanziell rechnen werden?</p><p>4. Wäre es unter dem vorgenannten Aspekt nicht denkbar, für die National- und regionalen Naturpärke Gelder abzuzweigen von jenen nicht unbedeutenden Mitteln, die der Bund heute für die Tourismus- und Imagewerbung der Schweiz verschiedenen Organisationen zur Verfügung stellt?</p><p>5. Welche Alternativen für eine nachhaltige Entwicklung bietet der Bundesrat nun den enttäuschten Gemeinden und Regionen in den Berg- und Randgebieten an?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Effizienz und Kostengünstigkeit seiner eigenen Verwaltungsführung, wenn er selbst mit "Befehl und Gegenbefehl" Anlass zu "Hüst und Hott", zu Leerläufen, zu Enttäuschung und Demotivation bei den Interessierten und Engagierten in und ausserhalb der Verwaltung gibt?</p>
- Teilrevision des NHG. "Hüst und Hott" im Bundesrat?
Back to List