HIV-Testverfahren bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

ShortId
04.3189
Id
20043189
Updated
14.11.2025 06:56
Language
de
Title
HIV-Testverfahren bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
AdditionalIndexing
2811;2841;Asylbewerber/in;AIDS;AIDS-Test;Gesundheitszustand;Asylverfahren
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K01050101, AIDS
  • L05K0105010101, AIDS-Test
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den HIV-Erstdiagnosen in der Schweiz ist hoch und weiter steigend. Die weltweit ungleiche Verteilung der Aidsepidemie spiegelt sich auch in der Schweizer Migrationsbevölkerung. In seiner Antwort auf die Interpellation Bortoluzzi 03.3317, "Eindämmung der HIV-Epidemie", verwarf der Bundesrat die Idee, Einwanderer in die Schweiz obligatorisch auf HIV zu testen. Er begründete seine ablehnende Haltung - auch gegenüber der Favorisierung des Tests in anderen Zielgruppen - mit dem fehlenden präventiven Effekt bzw. mit der Kostenintensität einer Beratung, welche einen solchen Nutzen erst hervorbrächte.</p><p>Inzwischen war in den Medien zu lesen, das Bundesamt für Gesundheit plane einen HIV-Test für alle Asylsuchenden, ohne die Information und Aufklärung rund um HIV/Aids besonders zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist aufgefordert, seine Haltung in dieser Frage zu präzisieren und zu erläutern, mit welchen präventiven und allenfalls diagnostischen Massnahmen er reagieren will, ohne die funktionierenden Grundprinzipien der Aidsarbeit in der Schweiz aus den Angeln zu heben.</p>
  • <p>Die Zahl der gemeldeten positiven HIV-Tests nimmt seit 2001 wieder zu. Die Analyse der beim BAG eingegangenen Labormeldungen zeigt, dass ein erheblicher Teil der Zunahme auf gemeldete positive HIV-Testresultate bei Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, zurückzuführen ist.</p><p>Im neuen Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008, welches am 26. November 2003 durch den Bundesrat verabschiedet wurde, sind Migrantinnen und Migranten eine von fünf für die HIV-Prävention wichtigen Zielgruppen der Prävention.</p><p>Die Bundesbehörden orientieren sich bezüglich HIV-Test (auch für die schweizerische Wohnbevölkerung) an den Empfehlungen zum "Voluntary Counselling and Testing" (VCT, Beratung und Testung auf freiwilliger Basis) des Aidsprogramms der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation. Das NHAP 2004-2008 geht davon aus, dass sich eine möglicherweise wachsende Zahl von Personen erst auf HIV testen lässt, wenn Symptome von Aids auftreten. Dies gilt für Migrantinnen und Migranten in erhöhtem Ausmass, da sie einen schlechteren Zugang zu Information und Beratung haben als der Grossteil der schweizerischen Bevölkerung.</p><p>Heute liegt an den Empfangsstellen des Bundes und in den Durchgangszentren der Kantone die BAG-Broschüre "Was bedeuten HIV und Aids?" in verschiedenen Sprachen auf. Es besteht aber kein Angebot für Beratung und HIV-Antikörpertest.</p><p>Weil die Asylsuchenden mit dem bisherigen Informationsangebot nur ungenügend erreicht wurden, prüfen das BAG und das BFF gemeinsam, ob und wie diese Gruppe in Zukunft besser als bisher mit HIV-Information, -Beratung und allenfalls -Testung erreicht werden kann. Resultate der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe BAG-BFF sind noch im Frühjahr 2004 zu erwarten.</p><p>Bei den im Januar 2004 in den Medien diskutierten Vorschlägen des BAG ging es um eine verbesserte Aidspräventionsarbeit, nicht aber um eine obligatorische Testung der Asylsuchenden. Es besteht ein breiter Konsens, dass der HIV-Test an sich keine präventive Wirkung hat, dass aber das Angebot einer Testmöglichkeit, verbunden mit Information über Aids und Beratung vor und nach dem Test das Verhalten der Menschen zur Vermeidung einer HIV-Infektion nachweislich beeinflusst.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Das BAG und das BFF überprüfen zurzeit gemeinsam, wie die HIV-Prävention für Asylsuchende verbessert werden kann. Eine durchgehende oder zwangsweise Testung der Asylsuchenden während der grenzsanitarischen Untersuchung steht dabei nicht zur Diskussion. Die Verbesserung der Aidspräventionsarbeit ist durch das NHAP 2004-2008 gerechtfertigt. Politisch und ethisch haben die zu prüfenden Massnahmen in jedem Fall die im NHAP festgelegten Grundsätze zu respektieren.</p><p>2. Die HIV-Prävention bei Asylsuchenden soll verbessert werden. Korrekte Information zu Aids und eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema sind notwendige Voraussetzungen für eine Verhaltensänderung.</p><p>3. Die Aidsprävention in der Schweiz beruht auf der Lernstrategie: Jeder und jede soll sich selbst schützen. Dies setzt voraus, dass die im Land lebenden Menschen über das notwendige Wissen zu Aids verfügen und die Risiken und Schutzmöglichkeiten kennen (vgl. NHAP 2004-2008, S. 10, http://www.suchtundaids.bag.admin.ch/imperia/md/content/aids/ 57.pdf).</p><p>4. Das NHAP 2004-2008 ist aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 26. November 2003 für die Bundesverwaltung verbindlich. Das HIV-Präventionsmassnahmen-Paket wird in Übereinstimmung mit dem Programm konzipiert, in dem VCT bzw. individuelle Präventionsberatung als eine der drei Interventionsebenen der HIV-Prävention dargestellt ist (vgl. S. 19).</p><p>Eine Testung hätte auch in dieser Gruppe gemäss VCT zu erfolgen und müsste aus einer HIV-Beratung, gegebenenfalls mit anschliessendem Test und einer Nachtestberatung bestehen. Die Freiwilligkeit des Tests, das Einverständnis nach erfolgter Information und die Wahrung des Datenschutzes sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.</p><p>5. Der Bundesrat hat die öffentlich formulierten Bedenken zur Kenntnis genommen. Jeder Vorschlag zur Verbesserung der HIV-Prävention bei Asylsuchenden hat die Regeln des VCT zu respektieren. Weil eine allfällige HIV-Infektion für die betroffene Person weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen haben kann, ist ein Einverständnis nach erfolgter Information beim HIV-Test immer erforderlich.</p><p>6. Die Bedenken der Interpellantin sind den Expertinnen und Experten von BAG und BFF bewusst. Es gilt, das Ergebnis der laufenden Arbeiten abzuwarten, um zu den hier aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen zu können. Sicher ist bereits heute, dass generell kein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung oder laufenden Therapie und der Gewährung von Asyl besteht. Kann einer Gesuch stellenden Person kein Asyl gewährt werden, so ist in der Folge die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges zu prüfen. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind grundsätzlich auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen.</p><p>7. Wie bereits erwähnt, ist keine Zwangstestung vorgesehen.</p><p>8. Belgien führt keine systematische HIV-Testung von Asylbewerbern durch. In den USA wird HIV-positiven Personen die Einreise generell verweigert. Über den Einfluss der obligatorischen HIV-Testung von Einwanderern des deutschen Bundeslandes Bayern auf die Inzidenz bei Einwanderern sind keine Daten vorhanden.</p><p>Es muss nochmals betont werden, dass die Schweiz für keine Bevölkerungsgruppe obligatorische HIV-Testung beabsichtigt. Die Zwangstestung widerspricht den Grundsätzen der Declaration of Commitment on HIV/Aids der Ungass vom 25. bis 27. Juni 2001: "Stigma, silence, discrimination and denial, as well as lack of confidentiality, undermine HIV prevention, care and treatment, and increase the impact of the epidemic on individuals, families, communities and nations (para. 13)." </p><p>9. Die bewährte Zusammenarbeit wird jedenfalls beibehalten.</p><p>10. Ja, für die Laufzeit des NHAP 2004-2008 bestehen schon mit der Strategie Migration und Gesundheit des BAG koordinierte Pläne. In Zusammenarbeit mit einer vom BAG einberufenen Begleitgruppe wird bis Ende 2004 ein Aktionsplan für die HIV-Prävention bei Migrantinnen und Migranten ausgearbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheitswesen prüft ein Verfahren, welches den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern während der grenzsanitarischen Untersuchungen, zusätzlich zu den herkömmlichen Tests wie Tuberkulose und Hepatitis, systematische HIV-Tests vorschlagen soll. Das Verfahren soll nur minimale Informationen zum Thema HIV/Aids beinhalten, deren Form noch nicht definiert ist.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was rechtfertigt das geplante Verfahren? Welche politischen und ethisch-moralischen Konsequenzen zeitigt ein solches Verfahren in Bezug auf eine nicht heilbare und in manchen Ländern nicht behandelbare Krankheit?</p><p>2. Was ist der Nutzen und der Zweck des geplanten Verfahrens sowohl für die Schweizerinnen und Schweizer als auch für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber?</p><p>3. Was ist der Nutzen für das Gesundheitswesen und die Volksgesundheit in der Schweiz?</p><p>4. Hätte die Testung gemäss geplantem Verfahren einen Nutzen hinsichtlich der HIV-Prävention? Steht sie im Einklang mit dem Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008? Sind insbesondere die Bedingungen für ein VCT (Voluntary Counselling Testing), wie sie im NHAP selbst beschrieben werden, erfüllt?</p><p>5. Ist er sich der Bedenken bewusst, die gegen das geplante Verfahren angeführt werden? Weiss er im Speziellen um die Bedenken bezüglich des Testprinzips des informierten Einverständnisses aus medizin-ethischer Warte und wie stellt er sich dazu?</p><p>6. Werden sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber diesem Verfahren tatsächlich unterziehen, wenn sie keine Beweise und Garantie dafür haben, dass die Diagnose den Entscheid ihres Gesuches nicht beeinflussen wird? Könnte das geplante Vorgehen ein zusätzlicher Anreiz zum Abtauchen in den illegalen Status bieten? Welche Konsequenzen ergäben sich daraus aus gesundheitspolitischer, wirtschaftlicher und humanitärer Perspektive?</p><p>7. Wie sinnvoll ist für ihn die vorgesehene HIV-Testung bei Menschen, von denen man nicht weiss, wie lange sie sich im Land aufhalten werden?</p><p>8. Haben solche Verfahren in anderen Ländern wie Belgien, deutsches Bundesland Bayern, oder die Vereinigten Staaten von Amerika einen Einfluss auf die HIV-Prävalenz der Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Staaten gehabt?</p><p>9. Wie stellt er sich zum Anliegen, der Staat solle bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ausführliche Informationsmassnahmen einführen, welche in Zusammenarbeit mit den NGO vorbereitet werden, die ihr Know-how im Bereich HIV/Aidsprävention und im Bereich Migration seit vielen Jahren beweisen?</p><p>10. Existieren überhaupt schon koordinierte Pläne im Bereich Migration und HIV/Aidsprävention für die nächsten fünf bis zehn Jahre?</p>
  • HIV-Testverfahren bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den HIV-Erstdiagnosen in der Schweiz ist hoch und weiter steigend. Die weltweit ungleiche Verteilung der Aidsepidemie spiegelt sich auch in der Schweizer Migrationsbevölkerung. In seiner Antwort auf die Interpellation Bortoluzzi 03.3317, "Eindämmung der HIV-Epidemie", verwarf der Bundesrat die Idee, Einwanderer in die Schweiz obligatorisch auf HIV zu testen. Er begründete seine ablehnende Haltung - auch gegenüber der Favorisierung des Tests in anderen Zielgruppen - mit dem fehlenden präventiven Effekt bzw. mit der Kostenintensität einer Beratung, welche einen solchen Nutzen erst hervorbrächte.</p><p>Inzwischen war in den Medien zu lesen, das Bundesamt für Gesundheit plane einen HIV-Test für alle Asylsuchenden, ohne die Information und Aufklärung rund um HIV/Aids besonders zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist aufgefordert, seine Haltung in dieser Frage zu präzisieren und zu erläutern, mit welchen präventiven und allenfalls diagnostischen Massnahmen er reagieren will, ohne die funktionierenden Grundprinzipien der Aidsarbeit in der Schweiz aus den Angeln zu heben.</p>
    • <p>Die Zahl der gemeldeten positiven HIV-Tests nimmt seit 2001 wieder zu. Die Analyse der beim BAG eingegangenen Labormeldungen zeigt, dass ein erheblicher Teil der Zunahme auf gemeldete positive HIV-Testresultate bei Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, zurückzuführen ist.</p><p>Im neuen Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008, welches am 26. November 2003 durch den Bundesrat verabschiedet wurde, sind Migrantinnen und Migranten eine von fünf für die HIV-Prävention wichtigen Zielgruppen der Prävention.</p><p>Die Bundesbehörden orientieren sich bezüglich HIV-Test (auch für die schweizerische Wohnbevölkerung) an den Empfehlungen zum "Voluntary Counselling and Testing" (VCT, Beratung und Testung auf freiwilliger Basis) des Aidsprogramms der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation. Das NHAP 2004-2008 geht davon aus, dass sich eine möglicherweise wachsende Zahl von Personen erst auf HIV testen lässt, wenn Symptome von Aids auftreten. Dies gilt für Migrantinnen und Migranten in erhöhtem Ausmass, da sie einen schlechteren Zugang zu Information und Beratung haben als der Grossteil der schweizerischen Bevölkerung.</p><p>Heute liegt an den Empfangsstellen des Bundes und in den Durchgangszentren der Kantone die BAG-Broschüre "Was bedeuten HIV und Aids?" in verschiedenen Sprachen auf. Es besteht aber kein Angebot für Beratung und HIV-Antikörpertest.</p><p>Weil die Asylsuchenden mit dem bisherigen Informationsangebot nur ungenügend erreicht wurden, prüfen das BAG und das BFF gemeinsam, ob und wie diese Gruppe in Zukunft besser als bisher mit HIV-Information, -Beratung und allenfalls -Testung erreicht werden kann. Resultate der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe BAG-BFF sind noch im Frühjahr 2004 zu erwarten.</p><p>Bei den im Januar 2004 in den Medien diskutierten Vorschlägen des BAG ging es um eine verbesserte Aidspräventionsarbeit, nicht aber um eine obligatorische Testung der Asylsuchenden. Es besteht ein breiter Konsens, dass der HIV-Test an sich keine präventive Wirkung hat, dass aber das Angebot einer Testmöglichkeit, verbunden mit Information über Aids und Beratung vor und nach dem Test das Verhalten der Menschen zur Vermeidung einer HIV-Infektion nachweislich beeinflusst.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Das BAG und das BFF überprüfen zurzeit gemeinsam, wie die HIV-Prävention für Asylsuchende verbessert werden kann. Eine durchgehende oder zwangsweise Testung der Asylsuchenden während der grenzsanitarischen Untersuchung steht dabei nicht zur Diskussion. Die Verbesserung der Aidspräventionsarbeit ist durch das NHAP 2004-2008 gerechtfertigt. Politisch und ethisch haben die zu prüfenden Massnahmen in jedem Fall die im NHAP festgelegten Grundsätze zu respektieren.</p><p>2. Die HIV-Prävention bei Asylsuchenden soll verbessert werden. Korrekte Information zu Aids und eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema sind notwendige Voraussetzungen für eine Verhaltensänderung.</p><p>3. Die Aidsprävention in der Schweiz beruht auf der Lernstrategie: Jeder und jede soll sich selbst schützen. Dies setzt voraus, dass die im Land lebenden Menschen über das notwendige Wissen zu Aids verfügen und die Risiken und Schutzmöglichkeiten kennen (vgl. NHAP 2004-2008, S. 10, http://www.suchtundaids.bag.admin.ch/imperia/md/content/aids/ 57.pdf).</p><p>4. Das NHAP 2004-2008 ist aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 26. November 2003 für die Bundesverwaltung verbindlich. Das HIV-Präventionsmassnahmen-Paket wird in Übereinstimmung mit dem Programm konzipiert, in dem VCT bzw. individuelle Präventionsberatung als eine der drei Interventionsebenen der HIV-Prävention dargestellt ist (vgl. S. 19).</p><p>Eine Testung hätte auch in dieser Gruppe gemäss VCT zu erfolgen und müsste aus einer HIV-Beratung, gegebenenfalls mit anschliessendem Test und einer Nachtestberatung bestehen. Die Freiwilligkeit des Tests, das Einverständnis nach erfolgter Information und die Wahrung des Datenschutzes sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.</p><p>5. Der Bundesrat hat die öffentlich formulierten Bedenken zur Kenntnis genommen. Jeder Vorschlag zur Verbesserung der HIV-Prävention bei Asylsuchenden hat die Regeln des VCT zu respektieren. Weil eine allfällige HIV-Infektion für die betroffene Person weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen haben kann, ist ein Einverständnis nach erfolgter Information beim HIV-Test immer erforderlich.</p><p>6. Die Bedenken der Interpellantin sind den Expertinnen und Experten von BAG und BFF bewusst. Es gilt, das Ergebnis der laufenden Arbeiten abzuwarten, um zu den hier aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen zu können. Sicher ist bereits heute, dass generell kein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung oder laufenden Therapie und der Gewährung von Asyl besteht. Kann einer Gesuch stellenden Person kein Asyl gewährt werden, so ist in der Folge die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges zu prüfen. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind grundsätzlich auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen.</p><p>7. Wie bereits erwähnt, ist keine Zwangstestung vorgesehen.</p><p>8. Belgien führt keine systematische HIV-Testung von Asylbewerbern durch. In den USA wird HIV-positiven Personen die Einreise generell verweigert. Über den Einfluss der obligatorischen HIV-Testung von Einwanderern des deutschen Bundeslandes Bayern auf die Inzidenz bei Einwanderern sind keine Daten vorhanden.</p><p>Es muss nochmals betont werden, dass die Schweiz für keine Bevölkerungsgruppe obligatorische HIV-Testung beabsichtigt. Die Zwangstestung widerspricht den Grundsätzen der Declaration of Commitment on HIV/Aids der Ungass vom 25. bis 27. Juni 2001: "Stigma, silence, discrimination and denial, as well as lack of confidentiality, undermine HIV prevention, care and treatment, and increase the impact of the epidemic on individuals, families, communities and nations (para. 13)." </p><p>9. Die bewährte Zusammenarbeit wird jedenfalls beibehalten.</p><p>10. Ja, für die Laufzeit des NHAP 2004-2008 bestehen schon mit der Strategie Migration und Gesundheit des BAG koordinierte Pläne. In Zusammenarbeit mit einer vom BAG einberufenen Begleitgruppe wird bis Ende 2004 ein Aktionsplan für die HIV-Prävention bei Migrantinnen und Migranten ausgearbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheitswesen prüft ein Verfahren, welches den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern während der grenzsanitarischen Untersuchungen, zusätzlich zu den herkömmlichen Tests wie Tuberkulose und Hepatitis, systematische HIV-Tests vorschlagen soll. Das Verfahren soll nur minimale Informationen zum Thema HIV/Aids beinhalten, deren Form noch nicht definiert ist.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was rechtfertigt das geplante Verfahren? Welche politischen und ethisch-moralischen Konsequenzen zeitigt ein solches Verfahren in Bezug auf eine nicht heilbare und in manchen Ländern nicht behandelbare Krankheit?</p><p>2. Was ist der Nutzen und der Zweck des geplanten Verfahrens sowohl für die Schweizerinnen und Schweizer als auch für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber?</p><p>3. Was ist der Nutzen für das Gesundheitswesen und die Volksgesundheit in der Schweiz?</p><p>4. Hätte die Testung gemäss geplantem Verfahren einen Nutzen hinsichtlich der HIV-Prävention? Steht sie im Einklang mit dem Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008? Sind insbesondere die Bedingungen für ein VCT (Voluntary Counselling Testing), wie sie im NHAP selbst beschrieben werden, erfüllt?</p><p>5. Ist er sich der Bedenken bewusst, die gegen das geplante Verfahren angeführt werden? Weiss er im Speziellen um die Bedenken bezüglich des Testprinzips des informierten Einverständnisses aus medizin-ethischer Warte und wie stellt er sich dazu?</p><p>6. Werden sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber diesem Verfahren tatsächlich unterziehen, wenn sie keine Beweise und Garantie dafür haben, dass die Diagnose den Entscheid ihres Gesuches nicht beeinflussen wird? Könnte das geplante Vorgehen ein zusätzlicher Anreiz zum Abtauchen in den illegalen Status bieten? Welche Konsequenzen ergäben sich daraus aus gesundheitspolitischer, wirtschaftlicher und humanitärer Perspektive?</p><p>7. Wie sinnvoll ist für ihn die vorgesehene HIV-Testung bei Menschen, von denen man nicht weiss, wie lange sie sich im Land aufhalten werden?</p><p>8. Haben solche Verfahren in anderen Ländern wie Belgien, deutsches Bundesland Bayern, oder die Vereinigten Staaten von Amerika einen Einfluss auf die HIV-Prävalenz der Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Staaten gehabt?</p><p>9. Wie stellt er sich zum Anliegen, der Staat solle bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ausführliche Informationsmassnahmen einführen, welche in Zusammenarbeit mit den NGO vorbereitet werden, die ihr Know-how im Bereich HIV/Aidsprävention und im Bereich Migration seit vielen Jahren beweisen?</p><p>10. Existieren überhaupt schon koordinierte Pläne im Bereich Migration und HIV/Aidsprävention für die nächsten fünf bis zehn Jahre?</p>
    • HIV-Testverfahren bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

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