Aidstest für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- ShortId
-
04.3191
- Id
-
20043191
- Updated
-
28.07.2023 13:44
- Language
-
de
- Title
-
Aidstest für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- AdditionalIndexing
-
2811;2841;Asylbewerber/in;AIDS;AIDS-Test;Gesundheitszustand;Kampf gegen die Diskriminierung;Asylverfahren
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K01050101, AIDS
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0105010101, AIDS-Test
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der gemeldeten positiven HIV-Tests nimmt seit 2001 wieder zu. Die Analyse der beim BAG eingegangenen Labormeldungen zeigt, dass ein erheblicher Teil der Zunahme auf gemeldete positive HIV-Testresultate bei Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, zurückzuführen ist.</p><p>Im neuen Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008, welches am 26. November 2003 durch den Bundesrat verabschiedet wurde, sind Migrantinnen und Migranten eine von fünf für die HIV-Prävention wichtigen Zielgruppen der Prävention.</p><p>Die Bundesbehörden orientieren sich bezüglich HIV-Test (auch für die schweizerische Wohnbevölkerung) an den Empfehlungen zum "Voluntary Counselling and Testing" (VCT, Beratung und Testung auf freiwilliger Basis) des Aidsprogramms der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation. Das NHAP 2004-2008 geht davon aus, dass sich eine möglicherweise wachsende Zahl von Personen erst auf HIV testen lässt, wenn Symptome von Aids auftreten. Dies gilt für Migrantinnen und Migranten in erhöhtem Ausmass, da sie einen schlechteren Zugang zu Information und Beratung haben als der Grossteil der schweizerischen Bevölkerung.</p><p>Heute liegt an den Empfangsstellen des Bundes und in den Durchgangszentren der Kantone die BAG-Broschüre "Was bedeuten HIV und Aids?" in verschiedenen Sprachen auf. Es besteht aber kein Angebot für Beratung und HIV-Antikörpertest.</p><p>Weil die Asylsuchenden mit dem bisherigen Informationsangebot nur ungenügend erreicht wurden, prüfen das BAG und das BFF gemeinsam, ob und wie diese Gruppe in Zukunft besser als bisher mit HIV-Information, -Beratung und allenfalls -Testung erreicht werden kann. Resultate der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe BAG-BFF sind noch im Frühjahr 2004 zu erwarten.</p><p>Bei den im Januar 2004 in den Medien diskutierten Vorschlägen des BAG ging es um eine verbesserte Aidspräventionsarbeit, nicht aber um eine obligatorische Testung der Asylsuchenden. Es besteht ein breiter Konsens, dass der HIV-Test an sich keine präventive Wirkung hat, dass aber das Angebot einer Testmöglichkeit, verbunden mit Information über Aids und Beratung vor und nach dem Test das Verhalten der Menschen zur Vermeidung einer HIV-Infektion nachweislich beeinflusst.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Bundesbehörden haben keine systematische oder obligatorische Testung vorgesehen, sondern prüfen zurzeit, wie die HIV-Prävention bei Asylsuchenden verbessert werden kann. Dies ist Gegenstand der Arbeiten zwischen BAG und BFF, die noch im Frühjahr 2004 ihren Abschluss finden werden.</p><p>Für die öffentliche Gesundheit ist von Bedeutung, dass die Aidsprävention auf Grundsätzen der Lernstrategie beruht: Jeder und jede soll sich selbst schützen. Dies setzt voraus, dass alle Menschen über das notwendige Wissen zu Aids verfügen und die Risiken und Schutzmöglichkeiten kennen (vgl. NHAP 2004-2008, S. 10).</p><p>2. Reisende aus der Schweiz, die sich möglicherweise in Hochprävalenz-Ländern mit HIV infizieren könnten, werden durch die Stop-Aids-Kampagne angesprochen.</p><p>3. Die Wirkung eines freiwilligen HIV-Tests bei Asylsuchenden unterscheidet sich nicht von der Wirkung des Angebotes des freiwilligen Tests für die ständige schweizerische Wohnbevölkerung. Damit der Test einen präventiven Effekt hat, ist die Beratung nach den Regeln des VCT vor und nach dem Test von zentraler Bedeutung, unabhängig vom Testresultat. HIV-positive Menschen sollen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz im Rahmen der individualmedizinischen Betreuung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung gleich versorgt werden wie die ständige Wohnbevölkerung.</p><p>4. Ein befristetes Aufenthaltsrecht wird in Frankreich jenen Personen gewährt, die an Aids erkrankt sind und deren Asylgesuch abgewiesen wurde. In Frankreich wurde bei Subsahara-AfrikanerInnen bisher kein bedeutender Pull-Effekt nachgewiesen, der auf der Einführung dieses befristeten Aufenthaltsstatus basiert: Nur 6 Prozent der im Rahmen einer Untersuchung in den Spitälern der Ile-de-France befragten Personen dieser Zielgruppe geben an, wegen des Anspruchs auf Aufenthalt aus medizinischen Gründen eingewandert zu sein (vgl. Lot, Florence et al. 2004: Parcours sociomédical des personnes orginaires d'Afrique subsaharienne atteintes par le VIH, prises en charge dans les hôpitaux de l'Ile-de-France, 2002).</p><p>Die schweizerische Praxis ist nicht mit derjenigen in Frankreich vergleichbar. Kann einer Gesuch stellenden Person kein Asyl gewährt werden, so ist in der Folge die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges zu prüfen. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind grundsätzlich auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass ein automatisches Aufenthaltsrecht für aidskranke Personen nicht in Betracht gezogen wird.</p><p>5. Es besteht generell kein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung oder laufenden Therapie und der Gewährung von Asyl. Wie in Antwort 4 beschrieben, wird entsprechend die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges geprüft. Die Beratung vor dem Test beinhaltet auch die Informationen über die Konsequenzen eines HIV-Tests. Angst und Misstrauen sollten dadurch abgebaut werden können.</p><p>6. Der Bundesrat hat die öffentlich formulierten Bedenken zur Kenntnis genommen. Er ist einig mit der Interpellantin, dass HIV-Präventionsmassnahmen und HIV-Tests generell, also auch im Asylbereich, keine diskriminierenden Auswirkungen haben dürfen. Das BAG und das BFF werden bei den laufenden Arbeiten gerade diesem Aspekt grösste Aufmerksamkeit widmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Januar 2004 konnte man der Presse entnehmen, dass das BAG Asylbewerberinnen und Asylbewerber einem Aidstest unterziehen wolle. Auch wenn diese Tests auf Freiwilligkeit beruhen, ist es nicht auszuschliessen, dass das, was als freiwillig gedacht ist, im gegenwärtigen Klima der Asylpolitik zu einer Pflicht wird.</p><p>Dieses Projekt wirft einige Fragen auf, die ich dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten möchte:</p><p>1. Die systematische Durchführung von Aidstests war für die Prävention noch nie wirkungsvoll. Welche Vorteile sind im Wissen darum für die Gesundheit der betroffenen Person und der Bevölkerung von diesem Projekt zu erwarten?</p><p>2. Wenn die erwarteten Vorteile gross sind, warum wird der Test nur bei Asylsuchenden durchgeführt und nicht vielmehr auch bei anderen Personen aus Ländern mit hoher HIV-Ansteckungsrate?</p><p>3. Welche Wirkung könnte das Testergebnis haben? Besteht nicht einerseits die Gefahr, dass ein negatives Testergebnis der betroffenen Person ein falsches Gefühl von Sicherheit gibt und sie somit auf jegliche Vorsichtsmassnahmen verzichtet? Inwieweit sind andererseits Betreuung, Beratung und Versorgung für die betroffene Person gewährleistet, wenn das Testergebnis positiv ist? Ist der Bundesrat bereit, dem Projekt die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine individuelle Begleitung notwendig sind?</p><p>4. Frankreich stellt HIV-infizierten Migrantinnen und Migranten angeblich eine Aufenthaltsbewilligung aus, die abgestützt auf ein ärztliches Urteil jährlich erneuerbar ist. Sie haben somit Zugang zu Arbeitsmarkt, Versorgung und subventionierter Unterkunft. Weiss der Bundesrat von dieser Praxis und erscheint ihm die Einführung einer solchen Praxis in unserem Land möglich?</p><p>5. Kann der Bundesrat garantieren, dass HIV-positive Asylsuchende nicht umgehend in ihr Land zurückgeschickt werden, zumal Tritherapien dort oft nicht zugänglich sind? Denkt der Bundesrat nicht auch, dass die Angst und das Misstrauen, die die möglichen Konsequenzen des Tests bei den Asylsuchenden auslösen, diese dazu veranlassen könnten, den Test zu verweigern, was im Widerspruch zum angestrebten Ziel der Prävention stehen würde?</p><p>6. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Ankündigung einer solchen Massnahme dazu führt, dass Asylsuchende allgemein und Personen afrikanischer Herkunft im Besonderen noch mehr stigmatisiert werden? Wird nicht der Eindruck vermittelt, man wolle diese Personen für die Erkrankung und die Infizierungen bei uns verantwortlich machen? Birgt die Tatsache, dass mit diesem Projekt nur eine bestimmte Kategorie von Migrantinnen und Migranten angesprochen wird, nicht die Gefahr in sich, dass in der Bevölkerung das Bild von den gefährlichen Asylsuchenden und den gesunden anderen entsteht?</p>
- Aidstest für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zahl der gemeldeten positiven HIV-Tests nimmt seit 2001 wieder zu. Die Analyse der beim BAG eingegangenen Labormeldungen zeigt, dass ein erheblicher Teil der Zunahme auf gemeldete positive HIV-Testresultate bei Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, zurückzuführen ist.</p><p>Im neuen Nationalen HIV/Aidsprogramm (NHAP) 2004-2008, welches am 26. November 2003 durch den Bundesrat verabschiedet wurde, sind Migrantinnen und Migranten eine von fünf für die HIV-Prävention wichtigen Zielgruppen der Prävention.</p><p>Die Bundesbehörden orientieren sich bezüglich HIV-Test (auch für die schweizerische Wohnbevölkerung) an den Empfehlungen zum "Voluntary Counselling and Testing" (VCT, Beratung und Testung auf freiwilliger Basis) des Aidsprogramms der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation. Das NHAP 2004-2008 geht davon aus, dass sich eine möglicherweise wachsende Zahl von Personen erst auf HIV testen lässt, wenn Symptome von Aids auftreten. Dies gilt für Migrantinnen und Migranten in erhöhtem Ausmass, da sie einen schlechteren Zugang zu Information und Beratung haben als der Grossteil der schweizerischen Bevölkerung.</p><p>Heute liegt an den Empfangsstellen des Bundes und in den Durchgangszentren der Kantone die BAG-Broschüre "Was bedeuten HIV und Aids?" in verschiedenen Sprachen auf. Es besteht aber kein Angebot für Beratung und HIV-Antikörpertest.</p><p>Weil die Asylsuchenden mit dem bisherigen Informationsangebot nur ungenügend erreicht wurden, prüfen das BAG und das BFF gemeinsam, ob und wie diese Gruppe in Zukunft besser als bisher mit HIV-Information, -Beratung und allenfalls -Testung erreicht werden kann. Resultate der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe BAG-BFF sind noch im Frühjahr 2004 zu erwarten.</p><p>Bei den im Januar 2004 in den Medien diskutierten Vorschlägen des BAG ging es um eine verbesserte Aidspräventionsarbeit, nicht aber um eine obligatorische Testung der Asylsuchenden. Es besteht ein breiter Konsens, dass der HIV-Test an sich keine präventive Wirkung hat, dass aber das Angebot einer Testmöglichkeit, verbunden mit Information über Aids und Beratung vor und nach dem Test das Verhalten der Menschen zur Vermeidung einer HIV-Infektion nachweislich beeinflusst.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Bundesbehörden haben keine systematische oder obligatorische Testung vorgesehen, sondern prüfen zurzeit, wie die HIV-Prävention bei Asylsuchenden verbessert werden kann. Dies ist Gegenstand der Arbeiten zwischen BAG und BFF, die noch im Frühjahr 2004 ihren Abschluss finden werden.</p><p>Für die öffentliche Gesundheit ist von Bedeutung, dass die Aidsprävention auf Grundsätzen der Lernstrategie beruht: Jeder und jede soll sich selbst schützen. Dies setzt voraus, dass alle Menschen über das notwendige Wissen zu Aids verfügen und die Risiken und Schutzmöglichkeiten kennen (vgl. NHAP 2004-2008, S. 10).</p><p>2. Reisende aus der Schweiz, die sich möglicherweise in Hochprävalenz-Ländern mit HIV infizieren könnten, werden durch die Stop-Aids-Kampagne angesprochen.</p><p>3. Die Wirkung eines freiwilligen HIV-Tests bei Asylsuchenden unterscheidet sich nicht von der Wirkung des Angebotes des freiwilligen Tests für die ständige schweizerische Wohnbevölkerung. Damit der Test einen präventiven Effekt hat, ist die Beratung nach den Regeln des VCT vor und nach dem Test von zentraler Bedeutung, unabhängig vom Testresultat. HIV-positive Menschen sollen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz im Rahmen der individualmedizinischen Betreuung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung gleich versorgt werden wie die ständige Wohnbevölkerung.</p><p>4. Ein befristetes Aufenthaltsrecht wird in Frankreich jenen Personen gewährt, die an Aids erkrankt sind und deren Asylgesuch abgewiesen wurde. In Frankreich wurde bei Subsahara-AfrikanerInnen bisher kein bedeutender Pull-Effekt nachgewiesen, der auf der Einführung dieses befristeten Aufenthaltsstatus basiert: Nur 6 Prozent der im Rahmen einer Untersuchung in den Spitälern der Ile-de-France befragten Personen dieser Zielgruppe geben an, wegen des Anspruchs auf Aufenthalt aus medizinischen Gründen eingewandert zu sein (vgl. Lot, Florence et al. 2004: Parcours sociomédical des personnes orginaires d'Afrique subsaharienne atteintes par le VIH, prises en charge dans les hôpitaux de l'Ile-de-France, 2002).</p><p>Die schweizerische Praxis ist nicht mit derjenigen in Frankreich vergleichbar. Kann einer Gesuch stellenden Person kein Asyl gewährt werden, so ist in der Folge die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges zu prüfen. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind grundsätzlich auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass ein automatisches Aufenthaltsrecht für aidskranke Personen nicht in Betracht gezogen wird.</p><p>5. Es besteht generell kein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung oder laufenden Therapie und der Gewährung von Asyl. Wie in Antwort 4 beschrieben, wird entsprechend die Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges geprüft. Die Beratung vor dem Test beinhaltet auch die Informationen über die Konsequenzen eines HIV-Tests. Angst und Misstrauen sollten dadurch abgebaut werden können.</p><p>6. Der Bundesrat hat die öffentlich formulierten Bedenken zur Kenntnis genommen. Er ist einig mit der Interpellantin, dass HIV-Präventionsmassnahmen und HIV-Tests generell, also auch im Asylbereich, keine diskriminierenden Auswirkungen haben dürfen. Das BAG und das BFF werden bei den laufenden Arbeiten gerade diesem Aspekt grösste Aufmerksamkeit widmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Januar 2004 konnte man der Presse entnehmen, dass das BAG Asylbewerberinnen und Asylbewerber einem Aidstest unterziehen wolle. Auch wenn diese Tests auf Freiwilligkeit beruhen, ist es nicht auszuschliessen, dass das, was als freiwillig gedacht ist, im gegenwärtigen Klima der Asylpolitik zu einer Pflicht wird.</p><p>Dieses Projekt wirft einige Fragen auf, die ich dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten möchte:</p><p>1. Die systematische Durchführung von Aidstests war für die Prävention noch nie wirkungsvoll. Welche Vorteile sind im Wissen darum für die Gesundheit der betroffenen Person und der Bevölkerung von diesem Projekt zu erwarten?</p><p>2. Wenn die erwarteten Vorteile gross sind, warum wird der Test nur bei Asylsuchenden durchgeführt und nicht vielmehr auch bei anderen Personen aus Ländern mit hoher HIV-Ansteckungsrate?</p><p>3. Welche Wirkung könnte das Testergebnis haben? Besteht nicht einerseits die Gefahr, dass ein negatives Testergebnis der betroffenen Person ein falsches Gefühl von Sicherheit gibt und sie somit auf jegliche Vorsichtsmassnahmen verzichtet? Inwieweit sind andererseits Betreuung, Beratung und Versorgung für die betroffene Person gewährleistet, wenn das Testergebnis positiv ist? Ist der Bundesrat bereit, dem Projekt die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine individuelle Begleitung notwendig sind?</p><p>4. Frankreich stellt HIV-infizierten Migrantinnen und Migranten angeblich eine Aufenthaltsbewilligung aus, die abgestützt auf ein ärztliches Urteil jährlich erneuerbar ist. Sie haben somit Zugang zu Arbeitsmarkt, Versorgung und subventionierter Unterkunft. Weiss der Bundesrat von dieser Praxis und erscheint ihm die Einführung einer solchen Praxis in unserem Land möglich?</p><p>5. Kann der Bundesrat garantieren, dass HIV-positive Asylsuchende nicht umgehend in ihr Land zurückgeschickt werden, zumal Tritherapien dort oft nicht zugänglich sind? Denkt der Bundesrat nicht auch, dass die Angst und das Misstrauen, die die möglichen Konsequenzen des Tests bei den Asylsuchenden auslösen, diese dazu veranlassen könnten, den Test zu verweigern, was im Widerspruch zum angestrebten Ziel der Prävention stehen würde?</p><p>6. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Ankündigung einer solchen Massnahme dazu führt, dass Asylsuchende allgemein und Personen afrikanischer Herkunft im Besonderen noch mehr stigmatisiert werden? Wird nicht der Eindruck vermittelt, man wolle diese Personen für die Erkrankung und die Infizierungen bei uns verantwortlich machen? Birgt die Tatsache, dass mit diesem Projekt nur eine bestimmte Kategorie von Migrantinnen und Migranten angesprochen wird, nicht die Gefahr in sich, dass in der Bevölkerung das Bild von den gefährlichen Asylsuchenden und den gesunden anderen entsteht?</p>
- Aidstest für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
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