Von der Risikoanalyse zu einer Risikopolitik des Bundes

ShortId
04.3198
Id
20043198
Updated
14.11.2025 08:38
Language
de
Title
Von der Risikoanalyse zu einer Risikopolitik des Bundes
AdditionalIndexing
04;Leistungsauftrag;Sicherheit;Kontrolle;Bundesverwaltung;Risikoforschung;politische Planung;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L05K1602020801, Risikoforschung
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2003 von der Risikoanalyse Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2003 ein Konzept für die zukünftige Risiko- und Versicherungspolitik zu unterbreiten. Das Konzept ist als Handlungsanweisung für die Departemente und die Dienststellen zu verstehen: Risiken erfassen, bewerten und rangieren sowie bewältigen (vermeiden, vermindern, finanzieren).</p><p>2./3. Der Bundesrat wird voraussichtlich das Konzept noch vor der Sommerpause verabschieden und die erforderlichen organisatorischen Entscheide treffen. Das Risikomanagement beschlägt vor allem Bestimmungen im Finanzhaushaltsrecht. Im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungsmodell wird das Finanzhaushaltgesetz zurzeit total revidiert. Den Aspekten der Risiko- und Versicherungspolitik wird Rechnung getragen.</p><p>4. Das EFD hat im Rahmen des Bundesratsbeschlusses vom 25. Juni 2003 gleichzeitig den Auftrag erhalten, sich über den Stand der Risikoanalysen und des Risikomanagements der grösseren Unternehmen ins Bild zu setzen. Die vom Interpellanten genannten Unternehmen verfügen über Risikoanalysen und Risikomanagements, welche den spezifischen Bedürfnissen dieser Unternehmen angepasst sind.</p><p>Der Bundesrat erhält einmal pro Jahr einen Bericht des Verwaltungsrates über die Erreichung der Eignerstrategie des Bundes. Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der Oberaufsicht über diese Unternehmen über die Erfüllung der Eignerstrategie orientiert.</p><p>5. Zurzeit werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Haftung und Garantien des Bundes, die Organhaftung und die Regelung der Vertretungen des Bundes in Organen Dritter geprüft. Nach der Jahresplanung 2004 des EFD liegen bis Ende 2004 erste Ergebnisse dieser Abklärungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor bald einem Jahr hat der Bund eine Analyse über die Risiken der Schweizerischen Eidgenossenschaft präsentiert. Denn auch die staatliche Tätigkeit kann mit den unterschiedlichsten Risiken verbunden sein. Je nach der politischen Aktualität sind beispielsweise folgende Risiken Gegenstand öffentlicher Diskussionen:</p><p>- Verlust auf Finanzbeteiligungen;</p><p>- BSE-Krise; </p><p>- Aufsichtsverletzungen (z. B. Bazl, EBK); </p><p>- Luftraumüberwachung bei Flugzeugabstürzen mit Personen- oder Sachschäden;</p><p>- Transportunfälle mit Gefahrengütern.</p><p>Die Risikoanalyse betrifft die eigentliche Bundesverwaltung, jedoch nicht die organisatorischen Einheiten des 3. und 4. Kreises. Auch ist alleine mit der Analyse noch keine Risikopolitik des Bundes formuliert. Eine solche Risiko- und Versicherungspolitik wurde vom Bundesrat bis Ende 2003 in Aussicht gestellt. Ebenso ist das Risiko-Management von Organisationen wie der Post, den SBB, Skyguide usw. zu überprüfen. Schliesslich stellt sich die Frage der Haftungssituation bei den zahlreichen Vertretungen des Bundes in Unternehmen.</p><p>Gestützt auf Artikel 125 des Parlamentsgesetzes ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Liegt heute eine schriftlich formulierte Risiko- und Versicherungspolitik des Bundes vor? Welches sind deren Grundzüge und Grundsätze?</p><p>2. Wie weit sind die Arbeiten für den Aufbau eines eigentlichen Risiko-Managements fortgeschritten? Wie sieht der Zeitplan aus?</p><p>3. Wie wird ein solches Risiko-Management organisatorisch in der Bundesverwaltung umgesetzt (Koordination usw.)? Besteht auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Verfügen Unternehmen wie die Post, die SBB, Skyguide usw. über ihren Unternehmen entsprechende Risikoanalysen und Risiko-Management? Macht der Bund bei der Formulierung der Leistungsaufträge auch entsprechende Vorgaben, und wie überprüft er diese?</p><p>5. Wurde eine umfassende Erhebung und Klärung über die Vertretungen des Bundes in den verschiedenen Unternehmen durchgeführt? Wie ist die Haftungssituation zu beurteilen? Besteht bei den einzelnen Vertretungen Handlungsbedarf?</p>
  • Von der Risikoanalyse zu einer Risikopolitik des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2003 von der Risikoanalyse Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2003 ein Konzept für die zukünftige Risiko- und Versicherungspolitik zu unterbreiten. Das Konzept ist als Handlungsanweisung für die Departemente und die Dienststellen zu verstehen: Risiken erfassen, bewerten und rangieren sowie bewältigen (vermeiden, vermindern, finanzieren).</p><p>2./3. Der Bundesrat wird voraussichtlich das Konzept noch vor der Sommerpause verabschieden und die erforderlichen organisatorischen Entscheide treffen. Das Risikomanagement beschlägt vor allem Bestimmungen im Finanzhaushaltsrecht. Im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungsmodell wird das Finanzhaushaltgesetz zurzeit total revidiert. Den Aspekten der Risiko- und Versicherungspolitik wird Rechnung getragen.</p><p>4. Das EFD hat im Rahmen des Bundesratsbeschlusses vom 25. Juni 2003 gleichzeitig den Auftrag erhalten, sich über den Stand der Risikoanalysen und des Risikomanagements der grösseren Unternehmen ins Bild zu setzen. Die vom Interpellanten genannten Unternehmen verfügen über Risikoanalysen und Risikomanagements, welche den spezifischen Bedürfnissen dieser Unternehmen angepasst sind.</p><p>Der Bundesrat erhält einmal pro Jahr einen Bericht des Verwaltungsrates über die Erreichung der Eignerstrategie des Bundes. Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der Oberaufsicht über diese Unternehmen über die Erfüllung der Eignerstrategie orientiert.</p><p>5. Zurzeit werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Haftung und Garantien des Bundes, die Organhaftung und die Regelung der Vertretungen des Bundes in Organen Dritter geprüft. Nach der Jahresplanung 2004 des EFD liegen bis Ende 2004 erste Ergebnisse dieser Abklärungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor bald einem Jahr hat der Bund eine Analyse über die Risiken der Schweizerischen Eidgenossenschaft präsentiert. Denn auch die staatliche Tätigkeit kann mit den unterschiedlichsten Risiken verbunden sein. Je nach der politischen Aktualität sind beispielsweise folgende Risiken Gegenstand öffentlicher Diskussionen:</p><p>- Verlust auf Finanzbeteiligungen;</p><p>- BSE-Krise; </p><p>- Aufsichtsverletzungen (z. B. Bazl, EBK); </p><p>- Luftraumüberwachung bei Flugzeugabstürzen mit Personen- oder Sachschäden;</p><p>- Transportunfälle mit Gefahrengütern.</p><p>Die Risikoanalyse betrifft die eigentliche Bundesverwaltung, jedoch nicht die organisatorischen Einheiten des 3. und 4. Kreises. Auch ist alleine mit der Analyse noch keine Risikopolitik des Bundes formuliert. Eine solche Risiko- und Versicherungspolitik wurde vom Bundesrat bis Ende 2003 in Aussicht gestellt. Ebenso ist das Risiko-Management von Organisationen wie der Post, den SBB, Skyguide usw. zu überprüfen. Schliesslich stellt sich die Frage der Haftungssituation bei den zahlreichen Vertretungen des Bundes in Unternehmen.</p><p>Gestützt auf Artikel 125 des Parlamentsgesetzes ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Liegt heute eine schriftlich formulierte Risiko- und Versicherungspolitik des Bundes vor? Welches sind deren Grundzüge und Grundsätze?</p><p>2. Wie weit sind die Arbeiten für den Aufbau eines eigentlichen Risiko-Managements fortgeschritten? Wie sieht der Zeitplan aus?</p><p>3. Wie wird ein solches Risiko-Management organisatorisch in der Bundesverwaltung umgesetzt (Koordination usw.)? Besteht auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Verfügen Unternehmen wie die Post, die SBB, Skyguide usw. über ihren Unternehmen entsprechende Risikoanalysen und Risiko-Management? Macht der Bund bei der Formulierung der Leistungsaufträge auch entsprechende Vorgaben, und wie überprüft er diese?</p><p>5. Wurde eine umfassende Erhebung und Klärung über die Vertretungen des Bundes in den verschiedenen Unternehmen durchgeführt? Wie ist die Haftungssituation zu beurteilen? Besteht bei den einzelnen Vertretungen Handlungsbedarf?</p>
    • Von der Risikoanalyse zu einer Risikopolitik des Bundes

Back to List