Bessere Versicherungsmöglichkeiten für die KMU in der beruflichen Vorsorge

ShortId
04.3200
Id
20043200
Updated
24.06.2025 23:31
Language
de
Title
Bessere Versicherungsmöglichkeiten für die KMU in der beruflichen Vorsorge
AdditionalIndexing
28;Versicherungsvertrag;Klein- und mittleres Unternehmen;Pensionskasse;Altersrentner/in;Berufliche Vorsorge
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0702030101, Altersrentner/in
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K11100113, Versicherungsvertrag
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Rahmen der vom Bundesrat im Januar 2003 eingeleiteten Arbeiten betreffend die "Agenda zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge" wurde von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe ein Bericht zur Stellung der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge verfasst, welcher vom Bundesrat am 28. Januar 2004 zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht befasst sich mit sämtlichen von der Motion aufgegriffenen Problemen der KMU und zeigt Lösungsmöglichkeiten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Detail auf. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und daher das EFD und das EDI bereits beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung der BVG-Parameter im Sinne des ersten Punktes der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR "Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge" (03.3438) auszuarbeiten.</p><p>Ebenfalls hat er das EDI bereits beauftragt, allfällige Arbeiten der parlamentarischen Fachkommissionen zur Einführung eines ausserordentlichen Kündigungsrechtes des Arbeitgebers bei substanziellen Prämienanpassungen oder zur Erweiterung der BVG-Regelung betreffend Rentnerbeständen zu unterstützen und nötigenfalls eine Vorlage des Bundesrates auszuarbeiten.</p><p>Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sollen Vorsorgeeinrichtungen aus Zusammenschlüssen von wirtschaftlich nicht miteinander verbundenen Unternehmen von der Versicherungsaufsicht ausgenommen werden, wenn sie vom Bundesrecht einer anderen Aufsicht unterstellt werden. Mit dieser Änderung des VAG würde eine umfassende Flexibilität bei den Vorsorgeformen möglich. So könnten sich insbesondere Gemeinschaftsstiftungen auch Unternehmen öffnen, die nicht dem Gründerverband angehören, oder mehrere KMU könnten sich zu einer Vorsorgeeinrichtung zusammenschliessen.</p><p>Dabei müsste mit noch zu schaffenden Instrumenten im Bereich der BVG-Aufsicht gewährleistet werden, dass für alle Anbieter vergleichbare Bestimmungen in Bezug auf die Finanzierungssicherheit gelten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzuschlagen oder Verordnungsänderungen zu beschliessen, um:</p><p>- zusätzliche Organisationsformen für Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere für Gemeinschaftsstiftungen, zu ermöglichen;</p><p>- Anschlussmöglichkeiten für KMU zu tragbaren Kosten sicherzustellen;</p><p>- bei wesentlichen Tarifänderungen durch die Lebensversicherer ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu schaffen;</p><p>- die Stellung der Rentnerinnen und Rentner beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung so zu regeln, dass bestehende finanzielle Hindernisse für einen Wechsel beseitigt werden.</p>
  • Bessere Versicherungsmöglichkeiten für die KMU in der beruflichen Vorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der vom Bundesrat im Januar 2003 eingeleiteten Arbeiten betreffend die "Agenda zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge" wurde von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe ein Bericht zur Stellung der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge verfasst, welcher vom Bundesrat am 28. Januar 2004 zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht befasst sich mit sämtlichen von der Motion aufgegriffenen Problemen der KMU und zeigt Lösungsmöglichkeiten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Detail auf. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und daher das EFD und das EDI bereits beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung der BVG-Parameter im Sinne des ersten Punktes der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR "Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge" (03.3438) auszuarbeiten.</p><p>Ebenfalls hat er das EDI bereits beauftragt, allfällige Arbeiten der parlamentarischen Fachkommissionen zur Einführung eines ausserordentlichen Kündigungsrechtes des Arbeitgebers bei substanziellen Prämienanpassungen oder zur Erweiterung der BVG-Regelung betreffend Rentnerbeständen zu unterstützen und nötigenfalls eine Vorlage des Bundesrates auszuarbeiten.</p><p>Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sollen Vorsorgeeinrichtungen aus Zusammenschlüssen von wirtschaftlich nicht miteinander verbundenen Unternehmen von der Versicherungsaufsicht ausgenommen werden, wenn sie vom Bundesrecht einer anderen Aufsicht unterstellt werden. Mit dieser Änderung des VAG würde eine umfassende Flexibilität bei den Vorsorgeformen möglich. So könnten sich insbesondere Gemeinschaftsstiftungen auch Unternehmen öffnen, die nicht dem Gründerverband angehören, oder mehrere KMU könnten sich zu einer Vorsorgeeinrichtung zusammenschliessen.</p><p>Dabei müsste mit noch zu schaffenden Instrumenten im Bereich der BVG-Aufsicht gewährleistet werden, dass für alle Anbieter vergleichbare Bestimmungen in Bezug auf die Finanzierungssicherheit gelten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzuschlagen oder Verordnungsänderungen zu beschliessen, um:</p><p>- zusätzliche Organisationsformen für Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere für Gemeinschaftsstiftungen, zu ermöglichen;</p><p>- Anschlussmöglichkeiten für KMU zu tragbaren Kosten sicherzustellen;</p><p>- bei wesentlichen Tarifänderungen durch die Lebensversicherer ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu schaffen;</p><p>- die Stellung der Rentnerinnen und Rentner beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung so zu regeln, dass bestehende finanzielle Hindernisse für einen Wechsel beseitigt werden.</p>
    • Bessere Versicherungsmöglichkeiten für die KMU in der beruflichen Vorsorge

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