Frühzeitige Invaliditätsvorbeugung
- ShortId
-
04.3201
- Id
-
20043201
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Frühzeitige Invaliditätsvorbeugung
- AdditionalIndexing
-
28;Invalidität;Prävention;Koordination;Invalidenversicherung;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K0104010302, Invalidität
- L05K0105050702, Prävention
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 die Grundzüge der 5. IV-Revision festgelegt, welche im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist es, die laufend steigende Zahl von neuen IV-Rentenfällen als eine wesentliche Ursache der zunehmenden Defizite der Invalidenversicherung nachhaltig anzugehen.</p><p>Dazu sieht der Bundesrat zwei neue Instrumente vor: Einerseits ein System der Früherkennung und Begleitung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Personen und andererseits zusätzliche Integrationsmassnahmen. Beides dient dem Zweck, Betroffene frühzeitig zu begleiten und im Erwerbsprozess zu behalten, um so weit als möglich die Ausrichtung von Renten zu vermeiden. Die Wirksamkeit dieser neuen Instrumente wird unterstützt durch Massnahmen zur Beseitigung von Anreizen, die der Integration zuwiderlaufen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Einführung dieser Massnahmen wird eine verbesserte Koordination zwischen der Invalidenversicherung und den übrigen Sozialversicherungen und speziell der beruflichen Vorsorge erforderlich sein. Wie weit eine allfällige Ermächtigung der Vorsorgeeinrichtungen zur Beteiligung an Massnahmen zur frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung mit dem vorzuschlagenden System noch notwendig und sinnvoll ist, wird im Rahmen der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage entschieden werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der 5. IV-Revision:</p><p>- die Vorsorgeeinrichtungen zu ermächtigen, sich aktiv an den Massnahmen zur frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung zu beteiligen, um die von ihnen versicherten Invaliditätsrisiken zu verringern;</p><p>- die Koordination zwischen der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Arbeitslosenversicherung, der Krankentaggeldversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe im Interesse einer frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung sicherzustellen.</p>
- Frühzeitige Invaliditätsvorbeugung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 die Grundzüge der 5. IV-Revision festgelegt, welche im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist es, die laufend steigende Zahl von neuen IV-Rentenfällen als eine wesentliche Ursache der zunehmenden Defizite der Invalidenversicherung nachhaltig anzugehen.</p><p>Dazu sieht der Bundesrat zwei neue Instrumente vor: Einerseits ein System der Früherkennung und Begleitung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Personen und andererseits zusätzliche Integrationsmassnahmen. Beides dient dem Zweck, Betroffene frühzeitig zu begleiten und im Erwerbsprozess zu behalten, um so weit als möglich die Ausrichtung von Renten zu vermeiden. Die Wirksamkeit dieser neuen Instrumente wird unterstützt durch Massnahmen zur Beseitigung von Anreizen, die der Integration zuwiderlaufen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Einführung dieser Massnahmen wird eine verbesserte Koordination zwischen der Invalidenversicherung und den übrigen Sozialversicherungen und speziell der beruflichen Vorsorge erforderlich sein. Wie weit eine allfällige Ermächtigung der Vorsorgeeinrichtungen zur Beteiligung an Massnahmen zur frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung mit dem vorzuschlagenden System noch notwendig und sinnvoll ist, wird im Rahmen der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage entschieden werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der 5. IV-Revision:</p><p>- die Vorsorgeeinrichtungen zu ermächtigen, sich aktiv an den Massnahmen zur frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung zu beteiligen, um die von ihnen versicherten Invaliditätsrisiken zu verringern;</p><p>- die Koordination zwischen der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Arbeitslosenversicherung, der Krankentaggeldversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe im Interesse einer frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung sicherzustellen.</p>
- Frühzeitige Invaliditätsvorbeugung
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