Finanzierung der ausländischen Studentinnen und Studenten an Hochschulen

ShortId
04.3206
Id
20043206
Updated
25.06.2025 00:11
Language
de
Title
Finanzierung der ausländischen Studentinnen und Studenten an Hochschulen
AdditionalIndexing
32;Hochschulförderung;Universität;ausländische/r Student/in;Kanton;Mitfinanzierung;Subvention;Finanzierung
1
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1302050105, Universität
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die parlamentarische Initiative Wirz-von Planta, die eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen für ausländische Studierende verlangt, ist von der WBK mit Interesse geprüft worden. Die Kommission ist der Auffassung, dass ausländische Studierende einen unerlässlichen und wertvollen Beitrag für unsere Hochschulen, unser Bildungssystem und die Gesellschaft überhaupt darstellen. Zudem findet sie, dass das Problem der ausländischen Studierenden sowohl die Fachhochschulen als auch die Universitäten betrifft.</p><p>Die Kommission ist sich im Übrigen bewusst, dass sich mit der Hochschulfinanzierung 2004-2007 dieses Problem nicht lösen lässt.</p><p>Die WBK gelangt deshalb mit einer Motion an den Bundesrat, die verlangt, im Hochschulgesetz, das bis 2008 vorliegen soll, ein wirksames, finanziell tragbares, anreizbildendes und gerechtes System für ausländische Studentinnen und Studenten vorzusehen. Die Kommission möchte zu diesem Zeitpunkt die verschiedenen Lösungsvarianten noch offen lassen.</p><p>Heute tragen die Wohnsitzkantone der Studierenden die Kosten für deren Ausbildung an ausserkantonalen Hochschulen. So wurden im Jahre 2002 im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung 345 Millionen Franken zur Finanzierung der Universitäten beigetragen (hier sei daran erinnert, dass der Grundbeitrag des Bundes für alle Universitäten sich auf 375 Millionen Franken belief). Im Bereich der Fachhochschulen betrugen die im Rahmen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung geleisteten Kantonsbeiträge für Studierende für den gleichen Zeitraum 184 Millionen Franken. Damit wurde für die Gesamtheit der Kantone ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen geleistet. Nichts dergleichen gibt es hingegen für Studierende aus dem Ausland, wenn man vom 10-Prozent-Anteil absieht, den der Bund im Rahmen des UFG an gewisse Universitätskantone leistet. Nichts dergleichen gibt es für die Fachhochschulen. Heute kommen 21 Prozent der Universitäts- und 15 Prozent der Fachhochschulstudierenden aus dem Ausland. Die Hochschulen und deren Sitzkantone werden somit finanziell "gestraft", anstatt gefördert.</p>
  • <p>Die Vorarbeiten für ein künftiges Hochschulgesetz, das Rahmenbestimmungen für die Finanzierung sowohl der universitären Hochschulen wie auch der Fachhochschulen enthalten wird, sind angelaufen.</p><p>In diesem Kontext wird auch die Finanzierung der ausländischen Studierenden grundsätzlich geprüft werden. Heute ist jedoch noch offen, welcher Stellenwert und welche Gewichtung diesem Faktor im künftigen System zukommen werden. Auch wenn durchaus denkbar ist, dass eine zukünftige Gesetzesbestimmung über die Bundesfinanzierung ausländischer Studierender an kantonalen Hochschulen und Fachhochschulen - wie es die Motion fordert - mit dem neuen System kohärent sein wird, so ist allerdings nicht eine Zunahme der dafür reservierten Beiträge zu erwarten.</p><p>In diesem Sinn kann sich der Bundesrat für die Annahme der Motion aussprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des künftigen Hochschulgesetzes, das auf die Finanzierungsperiode 2008-2011 hin ausgearbeitet werden soll:</p><p>- dem Parlament einen Entwurf zu einer Gesetzesbestimmung über die Bundesfinanzierung ausländischer Studierender an kantonalen Hochschulen und an Fachhochschulen vorzulegen;</p><p>- im Einvernehmen mit den Kantonen einen gerechten und anreizfördernden Finanzierungsmodus vorzuschlagen;</p><p>- in den Programmen für den Zeitraum 2008-2011 und später die nötigen Bundesbeiträge vorzusehen.</p>
  • Finanzierung der ausländischen Studentinnen und Studenten an Hochschulen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030437
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die parlamentarische Initiative Wirz-von Planta, die eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen für ausländische Studierende verlangt, ist von der WBK mit Interesse geprüft worden. Die Kommission ist der Auffassung, dass ausländische Studierende einen unerlässlichen und wertvollen Beitrag für unsere Hochschulen, unser Bildungssystem und die Gesellschaft überhaupt darstellen. Zudem findet sie, dass das Problem der ausländischen Studierenden sowohl die Fachhochschulen als auch die Universitäten betrifft.</p><p>Die Kommission ist sich im Übrigen bewusst, dass sich mit der Hochschulfinanzierung 2004-2007 dieses Problem nicht lösen lässt.</p><p>Die WBK gelangt deshalb mit einer Motion an den Bundesrat, die verlangt, im Hochschulgesetz, das bis 2008 vorliegen soll, ein wirksames, finanziell tragbares, anreizbildendes und gerechtes System für ausländische Studentinnen und Studenten vorzusehen. Die Kommission möchte zu diesem Zeitpunkt die verschiedenen Lösungsvarianten noch offen lassen.</p><p>Heute tragen die Wohnsitzkantone der Studierenden die Kosten für deren Ausbildung an ausserkantonalen Hochschulen. So wurden im Jahre 2002 im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung 345 Millionen Franken zur Finanzierung der Universitäten beigetragen (hier sei daran erinnert, dass der Grundbeitrag des Bundes für alle Universitäten sich auf 375 Millionen Franken belief). Im Bereich der Fachhochschulen betrugen die im Rahmen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung geleisteten Kantonsbeiträge für Studierende für den gleichen Zeitraum 184 Millionen Franken. Damit wurde für die Gesamtheit der Kantone ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen geleistet. Nichts dergleichen gibt es hingegen für Studierende aus dem Ausland, wenn man vom 10-Prozent-Anteil absieht, den der Bund im Rahmen des UFG an gewisse Universitätskantone leistet. Nichts dergleichen gibt es für die Fachhochschulen. Heute kommen 21 Prozent der Universitäts- und 15 Prozent der Fachhochschulstudierenden aus dem Ausland. Die Hochschulen und deren Sitzkantone werden somit finanziell "gestraft", anstatt gefördert.</p>
    • <p>Die Vorarbeiten für ein künftiges Hochschulgesetz, das Rahmenbestimmungen für die Finanzierung sowohl der universitären Hochschulen wie auch der Fachhochschulen enthalten wird, sind angelaufen.</p><p>In diesem Kontext wird auch die Finanzierung der ausländischen Studierenden grundsätzlich geprüft werden. Heute ist jedoch noch offen, welcher Stellenwert und welche Gewichtung diesem Faktor im künftigen System zukommen werden. Auch wenn durchaus denkbar ist, dass eine zukünftige Gesetzesbestimmung über die Bundesfinanzierung ausländischer Studierender an kantonalen Hochschulen und Fachhochschulen - wie es die Motion fordert - mit dem neuen System kohärent sein wird, so ist allerdings nicht eine Zunahme der dafür reservierten Beiträge zu erwarten.</p><p>In diesem Sinn kann sich der Bundesrat für die Annahme der Motion aussprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des künftigen Hochschulgesetzes, das auf die Finanzierungsperiode 2008-2011 hin ausgearbeitet werden soll:</p><p>- dem Parlament einen Entwurf zu einer Gesetzesbestimmung über die Bundesfinanzierung ausländischer Studierender an kantonalen Hochschulen und an Fachhochschulen vorzulegen;</p><p>- im Einvernehmen mit den Kantonen einen gerechten und anreizfördernden Finanzierungsmodus vorzuschlagen;</p><p>- in den Programmen für den Zeitraum 2008-2011 und später die nötigen Bundesbeiträge vorzusehen.</p>
    • Finanzierung der ausländischen Studentinnen und Studenten an Hochschulen

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