Aktivitäten von Skyguide im Ausland
- ShortId
-
04.3210
- Id
-
20043210
- Updated
-
24.06.2025 23:39
- Language
-
de
- Title
-
Aktivitäten von Skyguide im Ausland
- AdditionalIndexing
-
48;Leistungsauftrag;Entschädigung;Finanzierung;Luftverkehrskontrolle;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K0507020201, Entschädigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Skyguide sorgt für die Flugsicherung in Teilen des Luftraums von Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich. Die Dienstleistungen im französischen Luftraum werden entschädigt. Für die Dienstleistungen im übrigen ausländischen Luftraum erhält Skyguide keinerlei finanzielle Entschädigung, weil keine entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Staaten Deutschland, Italien und Österreich existieren. Das heisst, dass Skyguide, ein Unternehmen des Bundes, die gesamten Kosten für die Dienstleistungen selber trägt (beinahe 40 Millionen Franken!), ohne dafür entschädigt zu werden. Diese Kosten werden also von den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern übernommen.</p><p>In wirtschaftlich guten Zeiten könnte dies vielleicht ja noch angehen. In der aktuellen Lage ist diese Situation aber unhaltbar. Man kann nicht einerseits von Skyguide eine Kostensenkung verlangen und andererseits dem Unternehmen diese bedeutenden Kosten überbinden, für die es keine Entschädigung bekommen kann. Zudem gefährden die bestehenden Vereinbarungen die Wettbewerbsfähigkeit von Skyguide in Bezug auf die Dienstleistungserbringer der Nachbarländer, welche Skyguide eigentlich subventioniert, und sie beeinträchtigen damit auch die Chancen des Unternehmens, sich im künftigen einheitlichen europäischen Luftraum eine günstige Position zu verschaffen.</p>
- <p>Die Schweizer Flugsicherung ist mit spezifischen Problemstellungen konfrontiert:</p><p>Erstens gehört der Schweizer Luftraum zu den komplexesten in Europa. Die Schweiz liegt geografisch im Herzen Europas - zwei der drei wichtigsten Kreuzungspunkte von europäischen Luftstrassen befinden sich innerhalb des schweizerischen Luftraums und werden von der Schweiz aus bewirtschaftet. Zweitens macht die grenznahe Lage der Schweizer Landesflughäfen zusätzlich die Bewirtschaftung eines entsprechend grossen Luftraums über dem benachbarten Ausland notwendig.</p><p>Drittens gehört Skyguide zu den teueren Dienstleistungsanbietern Europas. Dies ist einerseits auf die Einnahmeausfälle aus im delegierten ausländischen Luftraum erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen, andererseits aber auch auf die Kostenunterdeckung aus den angebotenen Dienstleistungen für Regionalflugplätze und die Freizeitaviatik. Einen zusätzlichen Kostenfaktor stellen die Investitionen für neue Anflugverfahren auf dem Flughafen Zürich dar, welche keine Erträge generieren. Allfällige Kostenunterdeckungen werden über entsprechende Gebührenanpassungen ausgeglichen und ausschliesslich durch die Luftraumbenutzer - Piloten und Fluggesellschaften - getragen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 darlegt, hat er als Eigner zur längerfristigen Stabilisierung der Finanzlage von Skyguide ein Paket von Massnahmen verabschiedet:</p><p>a. ein substanzielles Kostensenkungsprogramm;</p><p>b. die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland, Italien und Österreich mit dem Ziel, die Flugsicherungsdienste von Skyguide in ausländischen Lufträumen inklusive deren finanzielle Abgeltung sowie die Haftungsfragen in Staatsverträgen zu regeln;</p><p>c. die Abgeltung von Investitionskosten von Skyguide für die aufgrund der deutschen Durchführungsverordnung erforderlichen An- und Abflugverfahren am Flughafen Zürich und die Erstattung von bestimmten Regulatorkosten.</p><p>Die Buchstaben a und c wurden im Rahmen von Bundesratsbeschlüssen bereits umgesetzt. Zu Buchstabe b ist Folgendes anzuführen:</p><p>Gespräche und Verhandlungen über die Regelung der Flugsicherungsdienstleistungen durch Skyguide im benachbarten Ausland finden bereits statt. Ziel dieser Gespräche, für die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Schweizer Seite die Federführung innehat, sind die Aktualisierung bestehender (Frankreich) oder der Abschluss neuer (Deutschland, Österreich, Italien) Vereinbarungen. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, mit den betroffenen Staaten zeitgerecht und in Übereinstimmung mit den auf europäischer Ebene entwickelten Grundsätzen die notwendigen Abkommen zu schliessen. Die ersten Abschlüsse werden bis Ende 2006 erwartet.</p><p>Das Bazl erhielt zudem im Rahmen der letzten Sitzung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 29. August 2005 den Auftrag, ein ganzheitliches Konzept zur Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem die Aspekte der Kompatibilität mit den europäischen Entwicklungen (Single European Sky) sowie der Quersubventionen im Flugsicherungssystem berücksichtigt werden. Die entsprechenden Resultate sollen im zweiten Semester 2006 vorliegen.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Bundesrat bereits heute alle erforderlichen Massnahmen eingeleitet hat, um eine angemessene finanzielle Entschädigung der Flugsicherungsdienstleistungen von Skyguide zu gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dringend alle erforderlichen Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene einzuleiten, um die Mängel des Finanzierungssystems der Aktivitäten von Skyguide zu beheben und eine angemessene finanzielle Entschädigung der Dienstleistungen von Skyguide im ausländischen Luftraum zu gewährleisten.</p>
- Aktivitäten von Skyguide im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Skyguide sorgt für die Flugsicherung in Teilen des Luftraums von Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich. Die Dienstleistungen im französischen Luftraum werden entschädigt. Für die Dienstleistungen im übrigen ausländischen Luftraum erhält Skyguide keinerlei finanzielle Entschädigung, weil keine entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Staaten Deutschland, Italien und Österreich existieren. Das heisst, dass Skyguide, ein Unternehmen des Bundes, die gesamten Kosten für die Dienstleistungen selber trägt (beinahe 40 Millionen Franken!), ohne dafür entschädigt zu werden. Diese Kosten werden also von den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern übernommen.</p><p>In wirtschaftlich guten Zeiten könnte dies vielleicht ja noch angehen. In der aktuellen Lage ist diese Situation aber unhaltbar. Man kann nicht einerseits von Skyguide eine Kostensenkung verlangen und andererseits dem Unternehmen diese bedeutenden Kosten überbinden, für die es keine Entschädigung bekommen kann. Zudem gefährden die bestehenden Vereinbarungen die Wettbewerbsfähigkeit von Skyguide in Bezug auf die Dienstleistungserbringer der Nachbarländer, welche Skyguide eigentlich subventioniert, und sie beeinträchtigen damit auch die Chancen des Unternehmens, sich im künftigen einheitlichen europäischen Luftraum eine günstige Position zu verschaffen.</p>
- <p>Die Schweizer Flugsicherung ist mit spezifischen Problemstellungen konfrontiert:</p><p>Erstens gehört der Schweizer Luftraum zu den komplexesten in Europa. Die Schweiz liegt geografisch im Herzen Europas - zwei der drei wichtigsten Kreuzungspunkte von europäischen Luftstrassen befinden sich innerhalb des schweizerischen Luftraums und werden von der Schweiz aus bewirtschaftet. Zweitens macht die grenznahe Lage der Schweizer Landesflughäfen zusätzlich die Bewirtschaftung eines entsprechend grossen Luftraums über dem benachbarten Ausland notwendig.</p><p>Drittens gehört Skyguide zu den teueren Dienstleistungsanbietern Europas. Dies ist einerseits auf die Einnahmeausfälle aus im delegierten ausländischen Luftraum erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen, andererseits aber auch auf die Kostenunterdeckung aus den angebotenen Dienstleistungen für Regionalflugplätze und die Freizeitaviatik. Einen zusätzlichen Kostenfaktor stellen die Investitionen für neue Anflugverfahren auf dem Flughafen Zürich dar, welche keine Erträge generieren. Allfällige Kostenunterdeckungen werden über entsprechende Gebührenanpassungen ausgeglichen und ausschliesslich durch die Luftraumbenutzer - Piloten und Fluggesellschaften - getragen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 darlegt, hat er als Eigner zur längerfristigen Stabilisierung der Finanzlage von Skyguide ein Paket von Massnahmen verabschiedet:</p><p>a. ein substanzielles Kostensenkungsprogramm;</p><p>b. die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland, Italien und Österreich mit dem Ziel, die Flugsicherungsdienste von Skyguide in ausländischen Lufträumen inklusive deren finanzielle Abgeltung sowie die Haftungsfragen in Staatsverträgen zu regeln;</p><p>c. die Abgeltung von Investitionskosten von Skyguide für die aufgrund der deutschen Durchführungsverordnung erforderlichen An- und Abflugverfahren am Flughafen Zürich und die Erstattung von bestimmten Regulatorkosten.</p><p>Die Buchstaben a und c wurden im Rahmen von Bundesratsbeschlüssen bereits umgesetzt. Zu Buchstabe b ist Folgendes anzuführen:</p><p>Gespräche und Verhandlungen über die Regelung der Flugsicherungsdienstleistungen durch Skyguide im benachbarten Ausland finden bereits statt. Ziel dieser Gespräche, für die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Schweizer Seite die Federführung innehat, sind die Aktualisierung bestehender (Frankreich) oder der Abschluss neuer (Deutschland, Österreich, Italien) Vereinbarungen. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, mit den betroffenen Staaten zeitgerecht und in Übereinstimmung mit den auf europäischer Ebene entwickelten Grundsätzen die notwendigen Abkommen zu schliessen. Die ersten Abschlüsse werden bis Ende 2006 erwartet.</p><p>Das Bazl erhielt zudem im Rahmen der letzten Sitzung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 29. August 2005 den Auftrag, ein ganzheitliches Konzept zur Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem die Aspekte der Kompatibilität mit den europäischen Entwicklungen (Single European Sky) sowie der Quersubventionen im Flugsicherungssystem berücksichtigt werden. Die entsprechenden Resultate sollen im zweiten Semester 2006 vorliegen.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Bundesrat bereits heute alle erforderlichen Massnahmen eingeleitet hat, um eine angemessene finanzielle Entschädigung der Flugsicherungsdienstleistungen von Skyguide zu gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dringend alle erforderlichen Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene einzuleiten, um die Mängel des Finanzierungssystems der Aktivitäten von Skyguide zu beheben und eine angemessene finanzielle Entschädigung der Dienstleistungen von Skyguide im ausländischen Luftraum zu gewährleisten.</p>
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