Terrorismusbekämpfung. Präventive Massnahmen
- ShortId
-
04.3216
- Id
-
20043216
- Updated
-
28.07.2023 10:48
- Language
-
de
- Title
-
Terrorismusbekämpfung. Präventive Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;polizeiliche Zusammenarbeit;Zusammenarbeit der Justizbehörden;öffentliche Ordnung
- 1
-
- L04K04030108, Terrorismus
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
- L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz gehört weiterhin zu den sichersten Ländern Europas. Verschiedene Untersuchungen und Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen aber, dass sie keine Insel ist, wenigstens keine unerreichbare. Im Bericht Usis III vom 24. September 2002 ist zu lesen: "Die innere Sicherheit der Schweiz ist von terroristischer und extremistischer Gewalt sowie von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität weiterhin tangiert. Angehörige internationaler krimineller und extremistischer Organisationen benützen die Schweiz als Rückzugs- und Propagandaraum. Zudem dienen hier gesammelte Gelder zur Unterstützung des Kampfes gewalttätiger Gruppierungen und extremistischer Organisationen in anderen Staaten." Weiter sagt der Bericht, dass "Schweizer im Ausland und ausländische Einrichtungen in der Schweiz Ziele terroristischer oder extremistischer Gewalt" waren.</p><p>Seither, namentlich nach den Anschlägen vom 11. März in Madrid, hat sich die Bedrohung durch Terrorismus vor allem in Europa verändert. Die Lage muss deshalb neu evaluiert werden. Es ist zu prüfen, wie die Schweiz dieser Bedrohung in ihren neuen Formen begegnen kann.</p><p>Dabei sind folgende beiden Fragen zu berücksichtigen:</p><p>1. Ist die Gesetzgebung im Bereich der inneren Sicherheit dieser neuen Realität und möglichen Entwicklungen angemessen?</p><p>2. Arbeitet die Schweiz im Bereich der Terrorismusbekämpfung genügend stark mit dem Ausland zusammen, namentlich mit den Nachbarländern und den anderen europäischen Ländern?</p><p>Ganz offensichtlich müssen beide Fragen mit Nein beantwortet werden. Die geltende Gesetzgebung ist veraltet. Sie ist geprägt von der Fichenaffäre der Achtzigerjahre. Im Vergleich zu den Nachbarländen darf die Schweizer Polizei nur sehr beschränkt Daten erheben. Nur die öffentlichen Räume sind für sie zugänglich, und Telefone dürfen nur abgehört werden, wenn ein Gericht der Eröffnung einer Strafuntersuchung zugestimmt hat. Vielleicht verhindert die schweizerische Gesetzgebung nicht gerade eine Terrorismus- und Extremismusprävention, die diesen Namen verdient, sie schränkt aber sicher deren Wirksamkeit stark ein.</p><p>Nun zur internationalen Zusammenarbeit: Sie beruht auf Verträgen, die direkt mit unseren Nachbarländern abgeschlossen wurden. Aber auch hier setzt unsere Gesetzgebung enge Grenzen. Auch die schwierigen Verhandlungen mit der Europäischen Union über einen Beitritt der Schweiz zu den Schengener Übereinkommen erleichtern diese Zusammenarbeit nicht. Man kann sich aber angesichts der fortschreitenden Globalisierung auch des Terrorismus vorstellen, wie wichtig der Zugang zum Schengener Informationssystem sein kann, dieser zentralen Datenbank, in der die grenzüberschreitende Kriminalität erfasst werden soll.</p><p>Deshalb muss die Schweiz handeln und die nötigen Gesetzesänderungen rasch vornehmen. In erster Linie ist das Bundesgesetz über die innere Sicherheit zu revidieren. Die Nachrichtendienste sollen Instrumente für eine wirksame Terrorismusprävention erhalten. Beispielsweise sollen sie bei Untersuchungen, die sie zur Bekämpfung des Terrorismus und allgemein des internationalen Verbrechens durchführen, Telefon- und Briefverkehr, namentlich E-Mail, vorbeugend überwachen können. Zudem soll ein Kontrolldispositiv errichtet werden, dank dem vermieden werden kann, dass die neuen Sicherheitsmassnahmen aus dem Ruder laufen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, dank denen die Massnahmen zur Terrorismusprävention rasch besser greifen können. Dabei soll die Revision des Bundesgesetzes über die innere Sicherheit im Vordergrund stehen. Mit den Änderungen sollen einerseits die Handlungsfähigkeit und die internationale Zusammenarbeit der Nachrichtendienste deutlich verstärkt und andererseits eine Kontrolle eingeführt werden, dank der vermieden werden kann, dass die Sicherheitsmassnahmen aus dem Ruder laufen.</p>
- Terrorismusbekämpfung. Präventive Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz gehört weiterhin zu den sichersten Ländern Europas. Verschiedene Untersuchungen und Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen aber, dass sie keine Insel ist, wenigstens keine unerreichbare. Im Bericht Usis III vom 24. September 2002 ist zu lesen: "Die innere Sicherheit der Schweiz ist von terroristischer und extremistischer Gewalt sowie von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität weiterhin tangiert. Angehörige internationaler krimineller und extremistischer Organisationen benützen die Schweiz als Rückzugs- und Propagandaraum. Zudem dienen hier gesammelte Gelder zur Unterstützung des Kampfes gewalttätiger Gruppierungen und extremistischer Organisationen in anderen Staaten." Weiter sagt der Bericht, dass "Schweizer im Ausland und ausländische Einrichtungen in der Schweiz Ziele terroristischer oder extremistischer Gewalt" waren.</p><p>Seither, namentlich nach den Anschlägen vom 11. März in Madrid, hat sich die Bedrohung durch Terrorismus vor allem in Europa verändert. Die Lage muss deshalb neu evaluiert werden. Es ist zu prüfen, wie die Schweiz dieser Bedrohung in ihren neuen Formen begegnen kann.</p><p>Dabei sind folgende beiden Fragen zu berücksichtigen:</p><p>1. Ist die Gesetzgebung im Bereich der inneren Sicherheit dieser neuen Realität und möglichen Entwicklungen angemessen?</p><p>2. Arbeitet die Schweiz im Bereich der Terrorismusbekämpfung genügend stark mit dem Ausland zusammen, namentlich mit den Nachbarländern und den anderen europäischen Ländern?</p><p>Ganz offensichtlich müssen beide Fragen mit Nein beantwortet werden. Die geltende Gesetzgebung ist veraltet. Sie ist geprägt von der Fichenaffäre der Achtzigerjahre. Im Vergleich zu den Nachbarländen darf die Schweizer Polizei nur sehr beschränkt Daten erheben. Nur die öffentlichen Räume sind für sie zugänglich, und Telefone dürfen nur abgehört werden, wenn ein Gericht der Eröffnung einer Strafuntersuchung zugestimmt hat. Vielleicht verhindert die schweizerische Gesetzgebung nicht gerade eine Terrorismus- und Extremismusprävention, die diesen Namen verdient, sie schränkt aber sicher deren Wirksamkeit stark ein.</p><p>Nun zur internationalen Zusammenarbeit: Sie beruht auf Verträgen, die direkt mit unseren Nachbarländern abgeschlossen wurden. Aber auch hier setzt unsere Gesetzgebung enge Grenzen. Auch die schwierigen Verhandlungen mit der Europäischen Union über einen Beitritt der Schweiz zu den Schengener Übereinkommen erleichtern diese Zusammenarbeit nicht. Man kann sich aber angesichts der fortschreitenden Globalisierung auch des Terrorismus vorstellen, wie wichtig der Zugang zum Schengener Informationssystem sein kann, dieser zentralen Datenbank, in der die grenzüberschreitende Kriminalität erfasst werden soll.</p><p>Deshalb muss die Schweiz handeln und die nötigen Gesetzesänderungen rasch vornehmen. In erster Linie ist das Bundesgesetz über die innere Sicherheit zu revidieren. Die Nachrichtendienste sollen Instrumente für eine wirksame Terrorismusprävention erhalten. Beispielsweise sollen sie bei Untersuchungen, die sie zur Bekämpfung des Terrorismus und allgemein des internationalen Verbrechens durchführen, Telefon- und Briefverkehr, namentlich E-Mail, vorbeugend überwachen können. Zudem soll ein Kontrolldispositiv errichtet werden, dank dem vermieden werden kann, dass die neuen Sicherheitsmassnahmen aus dem Ruder laufen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, dank denen die Massnahmen zur Terrorismusprävention rasch besser greifen können. Dabei soll die Revision des Bundesgesetzes über die innere Sicherheit im Vordergrund stehen. Mit den Änderungen sollen einerseits die Handlungsfähigkeit und die internationale Zusammenarbeit der Nachrichtendienste deutlich verstärkt und andererseits eine Kontrolle eingeführt werden, dank der vermieden werden kann, dass die Sicherheitsmassnahmen aus dem Ruder laufen.</p>
- Terrorismusbekämpfung. Präventive Massnahmen
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