Neues Sprachengesetz

ShortId
04.3217
Id
20043217
Updated
28.07.2023 11:31
Language
de
Title
Neues Sprachengesetz
AdditionalIndexing
2831;Mehrsprachigkeit;Sprache;Gesetzesentwurf;sprachliche Diskriminierung;politische Planung;sprachliche Gruppe;Regierungsprogramm;Gesetz
1
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0807020101, Gesetzesentwurf
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K01090204, sprachliche Gruppe
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 beschlossen, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament nicht vorzulegen. Er begründet seinen Entscheid damit, dass der Bund bereits über die notwendigen Instrumente verfüge, um die im Sprachengesetz festgelegten Ziele zu erreichen.</p><p>Dies ist unhaltbar.</p><p>Man muss sich schon fragen, warum ein Gesetzentwurf, zudem ein sehnlichst erwarteter, erst als überflüssig taxiert wird, wenn er für die parlamentarische Beratung bereit ist.</p><p>Zudem ist die Situation der Landessprachen gegenwärtig äusserst delikat. Englisch breitet sich in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft immer mehr aus und ist insbesondere bei den jüngeren Generationen sehr beliebt. Daher geht es nicht an, auf ein rechtliches Instrument zu verzichten, das für die minoritären Landessprachen in diesem schwer steuerbaren Kontext die unbedingt notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten wahren würde.</p><p>Es ist schwer nachvollziehbar, welche Instrumente bereits heute zur Verfügung stehen, um die Verständigung zwischen den Landessprachen - eines der Ziele des Gesetzes, das nun über Bord geworfen wird - zu fördern.</p><p>In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Landessprachen ein äusserst wichtiges und unverzichtbares Instrument der Kulturförderung in einem föderalistischen Land sind, in dem der Grundsatz der Gleichstellung der vier Gemeinschaften nicht toter Buchstabe bleiben soll, sondern konkret umgesetzt werden muss.</p><p>In seiner Medienmitteilung äussert sich der Bundesrat folgendermassen: "Der Bundesrat hat dennoch die Bedeutung bekräftigt, die er der Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften beimisst. Er wird deshalb seine Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, Französischen und des Italienischen, in der Bundesverwaltung weiter verfolgen. Der Bundesrat wird auch weiterhin bestrebt sein, auch das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen." Es ist allerdings nur schwer vorstellbar, wie einzig auf der Basis einer alles andere als überzeugenden Absichtserklärung in diese Richtung gearbeitet werden kann. Man braucht nur daran zu erinnern, wie wenige Personen aus der italienischen Schweiz in den letzten Jahren beim Bund angestellt wurden, um zu verstehen, welch weiter Weg bis zur Verwirklichung der Ziele des Sprachengesetzes noch vor uns liegt. Dieses Gesetz muss unbedingt zustande kommen und im Parlament beraten werden als Zeichen dafür, dass man sich der Bedeutung des föderalistischen Grundsatzes bewusst ist.</p>
  • <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 28. April 2004, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten, wurde in der Überzeugung gefällt, dass die notwendigen Instrumente bereits gegeben sind, um die sprachpolitischen Ziele des Bundes zu erreichen.</p><p>Mit diesem Entscheid stellt der Bundesrat den sprachpolitischen Auftrag des Bundes nicht infrage. In seinem Aufgabenbereich setzt der Bund die Schwerpunkte in der Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, Französischen und des Italienischen, als wichtige Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung sowie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Er bemüht sich auch um die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie um eine angemessene quantitative Vertretung aller vier Sprachgemeinschaften. Der Bund wird auch weiterhin bestrebt sein, das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid von der Überzeugung leiten lassen, dass der sprachpolitische Auftrag aufgrund von Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen wahrgenommen werden muss. Dies gilt ganz besonders für die Umsetzung der sprachpolitischen Massnahmen, die nach Auffassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren in einem Sprachengesetz vorrangig zu berücksichtigen gewesen wären, namentlich die "Förderung des Austausches" sowie die "Schaffung und Unterstützung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit". Diese Aufgaben fallen nach Ansicht des Bundesrates in die Kompetenz der Kantone, da sie gezielt auf die Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der obligatorischen Schule ausgerichtet sind. Die in der Motion angesprochene, an Bedeutung stets gewinnende Position des Englischen in Schule und Gesellschaft kann mit einem Sprachengesetz des Bundes nicht beeinflusst werden. Zahlreiche weitere Massnahmen des Gesetzentwurfes hätten den Bund verpflichtet, zusätzliche Finanzhilfen zu leisten. Diese neuen Fördermassnahmen sind indessen im Kontext der Schuldenbremse und den damit verbundenen unerlässlichen weiteren Entlastungsmassnahmen und der Aufgabenverzichtsplanung nicht vertretbar.</p><p>Der Bundesrat misst nach wie vor der Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur grosse Bedeutung bei. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 (SR 441.3) wird er diese Förderungstätigkeit über die Kantone Graubünden und Tessin im bisherigen Rahmen fortführen und somit die Interessen der sprachlichen Minderheiten wahrnehmen.</p><p>Bei Annahme der Motion wird der Bundesrat in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz) vorzulegen.</p>
  • Neues Sprachengesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 28. April 2004 beschlossen, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament nicht vorzulegen. Er begründet seinen Entscheid damit, dass der Bund bereits über die notwendigen Instrumente verfüge, um die im Sprachengesetz festgelegten Ziele zu erreichen.</p><p>Dies ist unhaltbar.</p><p>Man muss sich schon fragen, warum ein Gesetzentwurf, zudem ein sehnlichst erwarteter, erst als überflüssig taxiert wird, wenn er für die parlamentarische Beratung bereit ist.</p><p>Zudem ist die Situation der Landessprachen gegenwärtig äusserst delikat. Englisch breitet sich in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft immer mehr aus und ist insbesondere bei den jüngeren Generationen sehr beliebt. Daher geht es nicht an, auf ein rechtliches Instrument zu verzichten, das für die minoritären Landessprachen in diesem schwer steuerbaren Kontext die unbedingt notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten wahren würde.</p><p>Es ist schwer nachvollziehbar, welche Instrumente bereits heute zur Verfügung stehen, um die Verständigung zwischen den Landessprachen - eines der Ziele des Gesetzes, das nun über Bord geworfen wird - zu fördern.</p><p>In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Landessprachen ein äusserst wichtiges und unverzichtbares Instrument der Kulturförderung in einem föderalistischen Land sind, in dem der Grundsatz der Gleichstellung der vier Gemeinschaften nicht toter Buchstabe bleiben soll, sondern konkret umgesetzt werden muss.</p><p>In seiner Medienmitteilung äussert sich der Bundesrat folgendermassen: "Der Bundesrat hat dennoch die Bedeutung bekräftigt, die er der Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften beimisst. Er wird deshalb seine Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, Französischen und des Italienischen, in der Bundesverwaltung weiter verfolgen. Der Bundesrat wird auch weiterhin bestrebt sein, auch das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen." Es ist allerdings nur schwer vorstellbar, wie einzig auf der Basis einer alles andere als überzeugenden Absichtserklärung in diese Richtung gearbeitet werden kann. Man braucht nur daran zu erinnern, wie wenige Personen aus der italienischen Schweiz in den letzten Jahren beim Bund angestellt wurden, um zu verstehen, welch weiter Weg bis zur Verwirklichung der Ziele des Sprachengesetzes noch vor uns liegt. Dieses Gesetz muss unbedingt zustande kommen und im Parlament beraten werden als Zeichen dafür, dass man sich der Bedeutung des föderalistischen Grundsatzes bewusst ist.</p>
    • <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 28. April 2004, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten, wurde in der Überzeugung gefällt, dass die notwendigen Instrumente bereits gegeben sind, um die sprachpolitischen Ziele des Bundes zu erreichen.</p><p>Mit diesem Entscheid stellt der Bundesrat den sprachpolitischen Auftrag des Bundes nicht infrage. In seinem Aufgabenbereich setzt der Bund die Schwerpunkte in der Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, Französischen und des Italienischen, als wichtige Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung sowie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Er bemüht sich auch um die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie um eine angemessene quantitative Vertretung aller vier Sprachgemeinschaften. Der Bund wird auch weiterhin bestrebt sein, das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid von der Überzeugung leiten lassen, dass der sprachpolitische Auftrag aufgrund von Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen wahrgenommen werden muss. Dies gilt ganz besonders für die Umsetzung der sprachpolitischen Massnahmen, die nach Auffassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren in einem Sprachengesetz vorrangig zu berücksichtigen gewesen wären, namentlich die "Förderung des Austausches" sowie die "Schaffung und Unterstützung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit". Diese Aufgaben fallen nach Ansicht des Bundesrates in die Kompetenz der Kantone, da sie gezielt auf die Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der obligatorischen Schule ausgerichtet sind. Die in der Motion angesprochene, an Bedeutung stets gewinnende Position des Englischen in Schule und Gesellschaft kann mit einem Sprachengesetz des Bundes nicht beeinflusst werden. Zahlreiche weitere Massnahmen des Gesetzentwurfes hätten den Bund verpflichtet, zusätzliche Finanzhilfen zu leisten. Diese neuen Fördermassnahmen sind indessen im Kontext der Schuldenbremse und den damit verbundenen unerlässlichen weiteren Entlastungsmassnahmen und der Aufgabenverzichtsplanung nicht vertretbar.</p><p>Der Bundesrat misst nach wie vor der Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur grosse Bedeutung bei. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 (SR 441.3) wird er diese Förderungstätigkeit über die Kantone Graubünden und Tessin im bisherigen Rahmen fortführen und somit die Interessen der sprachlichen Minderheiten wahrnehmen.</p><p>Bei Annahme der Motion wird der Bundesrat in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz) vorzulegen.</p>
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