Einreise in die USA und Datenschutz
- ShortId
-
04.3222
- Id
-
20043222
- Updated
-
28.07.2023 09:11
- Language
-
de
- Title
-
Einreise in die USA und Datenschutz
- AdditionalIndexing
-
08;12;freie Schlagwörter: Biometrie;Ausweis;Einreise von Ausländern/-innen;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Datenerhebung;Personenkontrolle an der Grenze;USA
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K03050305, USA
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K05060104, Ausweis
- L04K12030402, Datenerhebung
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss US-Gesetzgebung müssen alle Einreisen in die USA und Ausreisen aus den USA von Ausländerinnen und Ausländern elektronisch erfasst werden. Das am 5. Januar 2004 unter dem Namen "US-Visit" gestartete Programm sieht eine digitale Erfassung aller Ein- und Ausreisen anhand des Reisepasses sowie der Gesichtsfotografie und der beiden Zeigefingerabdrücke vor. Ab dem 30. September 2004 unterstehen auch die nicht visumpflichtigen Ausländerinnen und Ausländer, somit auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) ohne Visum einreisen können, dem neuen Ein- und Ausreiseregime. Dieses bezweckt nach Angaben der US-Behörden eine erhöhte Sicherheit für US-Bürger und Besucher, die Erleichterung des legalen Reise- und Handelsverkehrs, die Sicherstellung der Integrität der Einwanderungsbestimmungen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes der ausländischen Besucherinnen und Besucher.</p><p>Parallel zum US-Visit-Programm sieht die US-Gesetzgebung weiter vor, dass ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellte Reisepässe für die visumfreie Einreise im Rahmen des VWP maschinenlesbar sein müssen und elektronisch gespeicherte biometrische Daten gemäss den Standards der International Civil Aviation Organization (Icao) enthalten müssen. Mit maschinenlesbaren Ausweisen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, ist die Einreise ohne Visum weiterhin möglich, falls das Ausstellungsland über ein Programm zur Einführung von maschinenlesbaren Reisepässen mit biometrischen Merkmalen verfügt.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Interpellation wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat gegenüber den USA keine Stellung genommen. Es ist das Recht jedes Staates, die Bedingungen für die Ein- und Ausreise festzulegen. Mit der elektronischen Erfassung aller Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen von US-Visit verstossen die USA weder gegen völkerrechtliche Verpflichtungen noch gegen bilaterale Abkommen mit der Schweiz. Es kann auch nicht von einer diskriminierenden Massnahme gesprochen werden, da die Neuerungen für alle 27 am VWP teilnehmenden Staaten gelten werden, auf welche US-Visit bereits seit Januar 2004 angewendet wird.</p><p>2. In Bezug auf den Datenschutz ist die US-Gesetzgebung massgebend. Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die sich in die USA begeben, verletzt werden. Diesbezügliche Garantien kann er jedoch nicht abgeben.</p><p>3. Die Icao ist als Unterorganisation der Uno für die Gewährleistung der Sicherheit im internationalen Reiseverkehr zuständig. Die Icao zählt heute 188 Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz. Es ist das Ziel der Icao, die Sicherheit im Reiseverkehr weiter zu verbessern. Als Land mit zahlreichen internationalen Interessen und Verbindungen ist die Schweiz darauf angewiesen, dass die Ausweise ihrer Bürger in aller Welt anerkannt werden und ein reibungsloser und sicherer Reiseverkehr möglich bleibt.</p><p>In der Icao arbeitet die Schweiz aktiv an der Ausarbeitung global gültiger Sicherheitsstandards mit. Diese sehen vor, dass Reisedokumente mit einem kontaktlos lesbaren elektronischen Speicherchip versehen werden, welcher neben den Personendaten biometrische Merkmale wie Gesichtsfotos, aber auch Fingerabdrücke oder Iris aufnehmen kann.</p><p>Die innerhalb der Icao erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen für Reisedokumente mit biometrischen Daten stellen den internationalen Standard dar, dem die Massnahmen der USA im Rahmen des US-Visit-Programms entsprechen. Somit zeigt sich auch im Uno-System ein klarer Trend zur Einführung von biometrischen Daten in Reiseausweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die amerikanische Regierung hat unter dem Vorwand der terroristischen Bedrohung eine Reihe von Massnahmen eingeführt mit dem Ziel, das Profil der in die USA einreisenden Personen genau zu erfassen. Wo man auch einreist (Flughäfen, Häfen), überall werden systematisch Fingerabdrücke genommen und Fotos angefertigt.</p><p>Diesen Massnahmen müssen sich die - notabene mit Visum - Einreisenden seit Anfang Jahr stellen. Eine Kamera fotografiert sie, dann werden die Fingerabdrücke genommen. Der Pass und das Visum werden gescannt, die so gewonnenen Daten in eine enorme Datenbank eingespeist.</p><p>Offenbar will Amerika jede einreisende Person fichieren. Jeder Besucher und jede Besucherin werden, wohin sie sich auch begeben, aufgrund ihrer biometrischen Merkmale erkannt.</p><p>Bisher waren 27 Staaten, darunter die Schweiz, von diesen Massnahmen unter dem Namen US-Visit verschont. Seit September 2003 gibt es aber keine Ausnahmen mehr, weil Amerika befürchtet, die Terroristen könnten die Ausnahmeregelung für ihre Zwecke nutzen. Die Schweizerinnen und Schweizer, die die USA besuchen wollen, werden nun also auch diesen Massnahmen unterzogen.</p><p>Diese Massnahmen, die die Regierung Bush eingeführt hat, sind diskriminierend. Deshalb ist Protest einzulegen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat seine Missbilligung ausgedrückt gegenüber diesen Massnahmen, die Angehörige zahlreicher Länder diskriminieren?</p><p>2. Mit dem Programm US-Visit verfügen die USA über eine grosse Menge detaillierter Angaben über alle Personen, die einreisen. Hat sich der Bundesrat bei den amerikanischen Behörden für den Schutz dieser Daten eingesetzt?</p><p>3. Wurde im Rahmen der Uno diskutiert, ob und wie auf die diskriminierenden Praktiken der USA reagiert werden soll und ob gemeinsam Sicherheitsmassnahmen eingeführt werden sollen, die die Persönlichkeitsrechte nicht gefährden?</p>
- Einreise in die USA und Datenschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss US-Gesetzgebung müssen alle Einreisen in die USA und Ausreisen aus den USA von Ausländerinnen und Ausländern elektronisch erfasst werden. Das am 5. Januar 2004 unter dem Namen "US-Visit" gestartete Programm sieht eine digitale Erfassung aller Ein- und Ausreisen anhand des Reisepasses sowie der Gesichtsfotografie und der beiden Zeigefingerabdrücke vor. Ab dem 30. September 2004 unterstehen auch die nicht visumpflichtigen Ausländerinnen und Ausländer, somit auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) ohne Visum einreisen können, dem neuen Ein- und Ausreiseregime. Dieses bezweckt nach Angaben der US-Behörden eine erhöhte Sicherheit für US-Bürger und Besucher, die Erleichterung des legalen Reise- und Handelsverkehrs, die Sicherstellung der Integrität der Einwanderungsbestimmungen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes der ausländischen Besucherinnen und Besucher.</p><p>Parallel zum US-Visit-Programm sieht die US-Gesetzgebung weiter vor, dass ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellte Reisepässe für die visumfreie Einreise im Rahmen des VWP maschinenlesbar sein müssen und elektronisch gespeicherte biometrische Daten gemäss den Standards der International Civil Aviation Organization (Icao) enthalten müssen. Mit maschinenlesbaren Ausweisen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, ist die Einreise ohne Visum weiterhin möglich, falls das Ausstellungsland über ein Programm zur Einführung von maschinenlesbaren Reisepässen mit biometrischen Merkmalen verfügt.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Interpellation wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat gegenüber den USA keine Stellung genommen. Es ist das Recht jedes Staates, die Bedingungen für die Ein- und Ausreise festzulegen. Mit der elektronischen Erfassung aller Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen von US-Visit verstossen die USA weder gegen völkerrechtliche Verpflichtungen noch gegen bilaterale Abkommen mit der Schweiz. Es kann auch nicht von einer diskriminierenden Massnahme gesprochen werden, da die Neuerungen für alle 27 am VWP teilnehmenden Staaten gelten werden, auf welche US-Visit bereits seit Januar 2004 angewendet wird.</p><p>2. In Bezug auf den Datenschutz ist die US-Gesetzgebung massgebend. Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die sich in die USA begeben, verletzt werden. Diesbezügliche Garantien kann er jedoch nicht abgeben.</p><p>3. Die Icao ist als Unterorganisation der Uno für die Gewährleistung der Sicherheit im internationalen Reiseverkehr zuständig. Die Icao zählt heute 188 Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz. Es ist das Ziel der Icao, die Sicherheit im Reiseverkehr weiter zu verbessern. Als Land mit zahlreichen internationalen Interessen und Verbindungen ist die Schweiz darauf angewiesen, dass die Ausweise ihrer Bürger in aller Welt anerkannt werden und ein reibungsloser und sicherer Reiseverkehr möglich bleibt.</p><p>In der Icao arbeitet die Schweiz aktiv an der Ausarbeitung global gültiger Sicherheitsstandards mit. Diese sehen vor, dass Reisedokumente mit einem kontaktlos lesbaren elektronischen Speicherchip versehen werden, welcher neben den Personendaten biometrische Merkmale wie Gesichtsfotos, aber auch Fingerabdrücke oder Iris aufnehmen kann.</p><p>Die innerhalb der Icao erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen für Reisedokumente mit biometrischen Daten stellen den internationalen Standard dar, dem die Massnahmen der USA im Rahmen des US-Visit-Programms entsprechen. Somit zeigt sich auch im Uno-System ein klarer Trend zur Einführung von biometrischen Daten in Reiseausweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die amerikanische Regierung hat unter dem Vorwand der terroristischen Bedrohung eine Reihe von Massnahmen eingeführt mit dem Ziel, das Profil der in die USA einreisenden Personen genau zu erfassen. Wo man auch einreist (Flughäfen, Häfen), überall werden systematisch Fingerabdrücke genommen und Fotos angefertigt.</p><p>Diesen Massnahmen müssen sich die - notabene mit Visum - Einreisenden seit Anfang Jahr stellen. Eine Kamera fotografiert sie, dann werden die Fingerabdrücke genommen. Der Pass und das Visum werden gescannt, die so gewonnenen Daten in eine enorme Datenbank eingespeist.</p><p>Offenbar will Amerika jede einreisende Person fichieren. Jeder Besucher und jede Besucherin werden, wohin sie sich auch begeben, aufgrund ihrer biometrischen Merkmale erkannt.</p><p>Bisher waren 27 Staaten, darunter die Schweiz, von diesen Massnahmen unter dem Namen US-Visit verschont. Seit September 2003 gibt es aber keine Ausnahmen mehr, weil Amerika befürchtet, die Terroristen könnten die Ausnahmeregelung für ihre Zwecke nutzen. Die Schweizerinnen und Schweizer, die die USA besuchen wollen, werden nun also auch diesen Massnahmen unterzogen.</p><p>Diese Massnahmen, die die Regierung Bush eingeführt hat, sind diskriminierend. Deshalb ist Protest einzulegen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat seine Missbilligung ausgedrückt gegenüber diesen Massnahmen, die Angehörige zahlreicher Länder diskriminieren?</p><p>2. Mit dem Programm US-Visit verfügen die USA über eine grosse Menge detaillierter Angaben über alle Personen, die einreisen. Hat sich der Bundesrat bei den amerikanischen Behörden für den Schutz dieser Daten eingesetzt?</p><p>3. Wurde im Rahmen der Uno diskutiert, ob und wie auf die diskriminierenden Praktiken der USA reagiert werden soll und ob gemeinsam Sicherheitsmassnahmen eingeführt werden sollen, die die Persönlichkeitsrechte nicht gefährden?</p>
- Einreise in die USA und Datenschutz
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