Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
- ShortId
-
04.3224
- Id
-
20043224
- Updated
-
24.06.2025 23:57
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
- AdditionalIndexing
-
12;Verleumdung;Fremdenhass;Rechtsradikalismus;Extremismus;Public Relations;Rassendiskriminierung;strafbare Handlung;Gewalt;Linksradikalismus;Nationalsozialismus
- 1
-
- L04K05020401, Rassendiskriminierung
- L04K01010207, Gewalt
- L04K08020204, Extremismus
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L04K05020405, Fremdenhass
- L04K08020421, Rechtsradikalismus
- L04K08020413, Linksradikalismus
- L04K08020418, Nationalsozialismus
- L06K050102010307, Verleumdung
- L04K12010203, Public Relations
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Motion wird mit dem Gesetzgebungspaket "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" weitgehend entsprochen.</p><p>Durch neue Artikel im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetzbuch soll das öffentliche Anpreisen, Anbieten, Ausstellen, Tragen, Zeigen oder sonstwie Zugänglichmachen von rassendiskriminierenden Kennzeichen ohne das bis anhin verlangte zusätzliche werbende Element unter Strafe gestellt werden.</p><p>Propagandamaterial mit rassistischem und gewalttätigem Inhalt soll aufgrund einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auch ohne förmliches Strafverfahren beschlagnahmt werden können.</p><p>Zudem ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die nationale Bekämpfung von Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen vorgesehen.</p><p>Der Entwurf der Gesetzesvorlage war bereits in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2004 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Geschäft wird vom Bundesrat als prioritär eingestuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst schnell eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten. Die Vorlage soll namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen.</p>
- Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Motion wird mit dem Gesetzgebungspaket "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" weitgehend entsprochen.</p><p>Durch neue Artikel im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetzbuch soll das öffentliche Anpreisen, Anbieten, Ausstellen, Tragen, Zeigen oder sonstwie Zugänglichmachen von rassendiskriminierenden Kennzeichen ohne das bis anhin verlangte zusätzliche werbende Element unter Strafe gestellt werden.</p><p>Propagandamaterial mit rassistischem und gewalttätigem Inhalt soll aufgrund einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auch ohne förmliches Strafverfahren beschlagnahmt werden können.</p><p>Zudem ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die nationale Bekämpfung von Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen vorgesehen.</p><p>Der Entwurf der Gesetzesvorlage war bereits in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2004 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Geschäft wird vom Bundesrat als prioritär eingestuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst schnell eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten. Die Vorlage soll namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen.</p>
- Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
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