Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand

ShortId
04.3224
Id
20043224
Updated
24.06.2025 23:57
Language
de
Title
Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
AdditionalIndexing
12;Verleumdung;Fremdenhass;Rechtsradikalismus;Extremismus;Public Relations;Rassendiskriminierung;strafbare Handlung;Gewalt;Linksradikalismus;Nationalsozialismus
1
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K08020204, Extremismus
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L04K05020405, Fremdenhass
  • L04K08020421, Rechtsradikalismus
  • L04K08020413, Linksradikalismus
  • L04K08020418, Nationalsozialismus
  • L06K050102010307, Verleumdung
  • L04K12010203, Public Relations
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Motion wird mit dem Gesetzgebungspaket "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" weitgehend entsprochen.</p><p>Durch neue Artikel im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetzbuch soll das öffentliche Anpreisen, Anbieten, Ausstellen, Tragen, Zeigen oder sonstwie Zugänglichmachen von rassendiskriminierenden Kennzeichen ohne das bis anhin verlangte zusätzliche werbende Element unter Strafe gestellt werden.</p><p>Propagandamaterial mit rassistischem und gewalttätigem Inhalt soll aufgrund einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auch ohne förmliches Strafverfahren beschlagnahmt werden können.</p><p>Zudem ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die nationale Bekämpfung von Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen vorgesehen.</p><p>Der Entwurf der Gesetzesvorlage war bereits in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2004 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Geschäft wird vom Bundesrat als prioritär eingestuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst schnell eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten. Die Vorlage soll namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen.</p>
  • Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20042010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Motion wird mit dem Gesetzgebungspaket "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" weitgehend entsprochen.</p><p>Durch neue Artikel im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetzbuch soll das öffentliche Anpreisen, Anbieten, Ausstellen, Tragen, Zeigen oder sonstwie Zugänglichmachen von rassendiskriminierenden Kennzeichen ohne das bis anhin verlangte zusätzliche werbende Element unter Strafe gestellt werden.</p><p>Propagandamaterial mit rassistischem und gewalttätigem Inhalt soll aufgrund einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auch ohne förmliches Strafverfahren beschlagnahmt werden können.</p><p>Zudem ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die nationale Bekämpfung von Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen vorgesehen.</p><p>Der Entwurf der Gesetzesvorlage war bereits in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2004 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Geschäft wird vom Bundesrat als prioritär eingestuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst schnell eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten. Die Vorlage soll namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen.</p>
    • Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand

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