Wohnbausanierung im Berggebiet

ShortId
04.3227
Id
20043227
Updated
24.06.2025 23:49
Language
de
Title
Wohnbausanierung im Berggebiet
AdditionalIndexing
2846;Verlängerung des Gesetzes;Berggebiet;Subvention;Finanzausgleich;Wohnungsbau;Gesetzesevaluation
1
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K11080202, Finanzausgleich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem WS werden einkommensschwache Haushalte mit finanzieller Hilfe des Bundes und der Kantone bei der Sanierung der Wohnungen im Berggebiet unterstützt. Die geförderten Bauvorhaben liegen zwischen 25 000 und 500 000 Franken. Die Einkommensgrenze der unterstützten Personen liegt gegenwärtig bei 42 700 Franken. Mit einem Gesamtaufwand des Bundes von jährlich 10 Millionen Franken konnten bisher dank der Mitfinanzierung der Kantone über 400 Wohnungen jährlich verbessert oder als Ersatzbauten neu erstellt werden.</p><p>Gemäss einer Evaluation im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen hat das Gesetz seine Zielsetzung erreicht. Es ist einfach und wirkungsvoll in der Handhabung und hat positive regionalwirtschaftliche Wirkung, indem das lokale bzw. regionale Gewerbe in den allermeisten Fällen die Aufträge kostengünstig ausführt.</p><p>Mit dem geltenden Bundesgesetz können Finanzhilfen längstens bis zum 31. Dezember 2005 zugesichert werden. Die Hilfe läuft somit Ende 2005 aus. Im Entwurf der NFA ist vorgesehen, dass sich der Bund aus diesem Bereich der Wohnbauförderung zurückzieht und die Kantone in Zukunft allein für die Verbesserung der Wohnverhältnisse zuständig sein werden. Es besteht die Gefahr, dass die Kantone aus finanziellen Gründen (Entlastungsprogramm, Steuerpaket) dazu nicht in der Lage sind und diesen Bereich der Wohnbauförderung ersatzlos streichen.</p><p>Bei der ersten Verlängerung des WS im Jahre 2000 wurde davon ausgegangen, dass der NFA 2004 oder 2005 in Kraft treten werde. Aus heutiger Sicht wird der NFA jedoch erst im Jahre 2007 oder 2008 in Kraft treten. Die Kantone müssen somit einige Jahre die Verbesserung der Wohnverhältnisse selber finanzieren, ohne dass über den NFA ein entsprechender Ausgleich erfolgt. </p><p>In der bereits erwähnten Evaluation wurde festgestellt, dass in den Jahren 2001 bis 2010 ein Sanierungsbedarf von jährlich rund 900 Wohnungen besteht, wenn die heutigen Kriterien wie Einkommensgrenze und Anwendungsperimeter weiterhin angewendet werden. Das würde den Bund wie heute rund 10 Millionen Franken pro Jahr kosten, vorausgesetzt, die Kantone (und Gemeinden) werden wie bisher zu Beitragsleistungen verpflichtet.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS) zu unterbreiten. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes soll bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben (NFA) zwischen Bund und Kantonen verlängert werden.</p>
  • Wohnbausanierung im Berggebiet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem WS werden einkommensschwache Haushalte mit finanzieller Hilfe des Bundes und der Kantone bei der Sanierung der Wohnungen im Berggebiet unterstützt. Die geförderten Bauvorhaben liegen zwischen 25 000 und 500 000 Franken. Die Einkommensgrenze der unterstützten Personen liegt gegenwärtig bei 42 700 Franken. Mit einem Gesamtaufwand des Bundes von jährlich 10 Millionen Franken konnten bisher dank der Mitfinanzierung der Kantone über 400 Wohnungen jährlich verbessert oder als Ersatzbauten neu erstellt werden.</p><p>Gemäss einer Evaluation im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen hat das Gesetz seine Zielsetzung erreicht. Es ist einfach und wirkungsvoll in der Handhabung und hat positive regionalwirtschaftliche Wirkung, indem das lokale bzw. regionale Gewerbe in den allermeisten Fällen die Aufträge kostengünstig ausführt.</p><p>Mit dem geltenden Bundesgesetz können Finanzhilfen längstens bis zum 31. Dezember 2005 zugesichert werden. Die Hilfe läuft somit Ende 2005 aus. Im Entwurf der NFA ist vorgesehen, dass sich der Bund aus diesem Bereich der Wohnbauförderung zurückzieht und die Kantone in Zukunft allein für die Verbesserung der Wohnverhältnisse zuständig sein werden. Es besteht die Gefahr, dass die Kantone aus finanziellen Gründen (Entlastungsprogramm, Steuerpaket) dazu nicht in der Lage sind und diesen Bereich der Wohnbauförderung ersatzlos streichen.</p><p>Bei der ersten Verlängerung des WS im Jahre 2000 wurde davon ausgegangen, dass der NFA 2004 oder 2005 in Kraft treten werde. Aus heutiger Sicht wird der NFA jedoch erst im Jahre 2007 oder 2008 in Kraft treten. Die Kantone müssen somit einige Jahre die Verbesserung der Wohnverhältnisse selber finanzieren, ohne dass über den NFA ein entsprechender Ausgleich erfolgt. </p><p>In der bereits erwähnten Evaluation wurde festgestellt, dass in den Jahren 2001 bis 2010 ein Sanierungsbedarf von jährlich rund 900 Wohnungen besteht, wenn die heutigen Kriterien wie Einkommensgrenze und Anwendungsperimeter weiterhin angewendet werden. Das würde den Bund wie heute rund 10 Millionen Franken pro Jahr kosten, vorausgesetzt, die Kantone (und Gemeinden) werden wie bisher zu Beitragsleistungen verpflichtet.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS) zu unterbreiten. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes soll bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben (NFA) zwischen Bund und Kantonen verlängert werden.</p>
    • Wohnbausanierung im Berggebiet

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