Atommüll-Endlager. Wissenschaftliches "second team"

ShortId
04.3230
Id
20043230
Updated
27.07.2023 20:22
Language
de
Title
Atommüll-Endlager. Wissenschaftliches "second team"
AdditionalIndexing
66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Energieforschung;Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle;Kerntechnologie;radioaktiver Abfall;Forschungsvorhaben
1
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L06K060102030201, Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle
  • L04K17010108, Energieforschung
  • L04K17030103, Kerntechnologie
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für die Langzeitsicherheit der Entsorgung der langlebigen hochradioaktiven Abfälle aus der Atomenergienutzung kann nur das Beste gut genug sein. Das sind wir den nachfolgenden Generationen und dem Schutz ihrer Umwelt vor radioaktiven Belastungen durch unsere strahlende Hinterlassenschaft schuldig.</p><p>2. Zwar hat die Nagra umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungsarbeiten unternommen und einen ausführlich begründeten Entsorgungsnachweis im Wirtsgestein Opalinuston im Raum des Zürcher Weinlandes vorgelegt. Die Nagra ist jedoch formal betrachtet nicht eine unabhängige Organisation, sondern das Kind der diesbezüglich als Partei interessierten Atomindustrie.</p><p>3. Es entspricht allgemein anerkannten wissenschaftlichen Gepflogenheiten, dass wissenschaftliche Resultate einer bestimmten Wissenschaftergruppe nach ihrer Publikation von einer oder mehreren anderen, unabhängigen Wissenschaftergruppen überprüft und falsifiziert oder verifiziert werden. Erst wenn wissenschaftliche Resultate auf diese Weise reproduziert und bestätigt werden konnten, erreichen sie den Rang von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen.</p><p>4. Eine Überprüfung der wissenschaftlichen Arbeiten, welche die Nagra für den Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle im Standortgebiet Weinland und im Wirtsgestein Opalinuston unternahm, wäre jedoch derart umfangreich und kostspielig, dass faktisch keine andere, unabhängige Wissenschaftergruppe die Mittel und Möglichkeiten hat, von sich aus - sozusagen aus reinem wissenschaftlichen Interesse - die Reproduktion und Falsifizierung oder Verifizierung der Nagra-Ergebnisse anzugehen. Deshalb ist hier eine Intervention des Bundesrates dringendst erforderlich. Ohne seine guten Dienste als Vermittler zwischen den Geldtöpfen der nach geltendem Recht und dem Verursacherprinzip entsorgungspflichtigen Atomindustrie auf der einen Seite und der von der Nagra unabhängigen Gemeinde der Geo-Wissenschaften auf der anderen Seite würde die unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Nagra-Resultate schlicht unterbleiben.</p><p>5. Zwar werden die wissenschaftlichen Resultate der Nagra von den Amtsexperten in der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung, der Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA), der Kommission Nukleare Entsorgung überprüft. Diese Überprüfung ist ohne Zweifel wertvoll und hilfreich. Sie kann jedoch die geforderte unabhängige Überprüfung durch ein wissenschaftliches "second team" nicht ersetzen. Dies allein schon aus dem Grund, weil die amtliche Überprüfung sich im Wesentlichen auf eine Überprüfung vom Schreibtisch aus beschränken muss. Zu einer vollumfänglichen wissenschaftlichen Reproduktion der Nagra-Resultate sind aber möglicherweise auch wissenschaftliche Arbeiten im Felde wie beispielsweise weitere Sondierbohrungen oder Seismikprogramme erforderlich. Kommt hinzu, dass wichtige Exponenten des Amtsexpertenkreises wie etwa der Geologe Walter Wildi, der die KSA präsidiert, sich frühzeitig öffentlich zu den Nagra-Ergebnissen äusserten - er bezeichnete das Weinland als "wohl besten Standort" - und dass die Amtsexperten der Behörden die Nagra-Arbeiten sehr eng begleiteten. Deswegen ist eine wissenschaftliche Voreingenommenheit nicht auszuschliessen.</p><p>6. Die wissenschaftliche Überprüfung der Nagra-Resultate durch ein "second team" wird unbesehen des Ergebnisses - Falsifikation oder Verifikation - unter allen Blickwinkeln ein Gewinn sein. Gelingt die Verifikation, so können wir mit wesentlich grösserer Wahrscheinlichkeit darauf bauen, dass im Weinland und im Opalinuston voraussichtlich tatsächlich ein geologisches Tiefenlager mit der erforderlichen Langzeitsicherheit machbar ist. Gelingt die Falsifikation, so erspart uns dies weitere teure Investitionen in einen Standort und/oder ein Wirtsgestein, das voraussichtlich die erforderliche Langzeitsicherheit doch nicht bieten könnte. Gleichzeitig würde uns dies erlauben, frühzeitig nach weiteren Entsorgungsoptionen zu suchen und so den Zeitverlust für die Lösung dieser schwierigen Entsorgungsaufgabe gering zu halten.</p><p>7. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz hat derjenige, der radioaktive Abfälle erzeugt, "auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen". Dies dürfte eine genügende Rechtsgrundlage für die Abwälzung der Kosten des geforderten wissenschaftlichen "second team" auf die Atomindustrie als Verursacherin darstellen.</p><p>8. Die Bestellung eines wissenschaftlichen "second team" könnte das Vertrauen der betroffenen lokalen und regionalen Bevölkerung beidseits der Landesgrenze in die Sorgfältigkeit, Genauigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der wissenschaftlichen Nachweise der Standorteignung und Langzeitsicherheit stärken. Es darf nicht sein, dass bei einem Entscheid von solch grosser Tragweite einseitig und ausschliesslich auf die wissenschaftlichen Resultate der Nagra und damit der hinter dieser stehenden, interessierten Atomindustrie abgestellt wird.</p>
  • <p>Die Betreiber von Kernanlagen sind nach dem Verursacherprinzip gesetzlich verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere auch erdwissenschaftliche Untersuchungen, durchzuführen und rechtzeitig ein geologisches Tiefenlager für die radioaktiven Abfälle bereitzustellen. Sie haben dafür die Nagra gegründet, an der auch der Bund - zuständig für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung - beteiligt ist.</p><p>Für die Entsorgung der hochaktiven Abfälle hat die Nagra zuerst das kristalline Grundgebirge der Nordschweiz untersucht. Während Jahren hat sie sodann zwei Optionen (Kristallin und Sedimente) parallel verfolgt. Nach langjährigen und umfangreichen Untersuchungen beantragte sie dem Bundesrat im Dezember 2002, den gesetzlich geforderten und für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle noch ausstehenden Entsorgungsnachweis aufgrund des Projektes Opalinuston Zürcher Weinland zu genehmigen.</p><p>Zurzeit überprüfen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen sowie die Kommission Nukleare Entsorgung die technischen Unterlagen zum Entsorgungsnachweis. Ein Gutachten der Kernenergieagentur der OECD zur Sicherheitsanalyse wurde bereits am 27. April 2004 schweizerischen und deutschen Behörden vorgestellt und veröffentlicht. Das international zusammengesetzte Expertenteam kommt u. a. zum Schluss, dass der Sicherheitsnachweis der Nagra den neuesten internationalen Empfehlungen entspricht und mit an der Spitze der internationalen Praktiken steht.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Unabhängigkeit und an der fachlichen Kompetenz der zuständigen Behörden und Kommissionen zu zweifeln. Die im Zusammenhang mit der Probebohrung in Benken durchgeführten erdwissenschaftlichen Untersuchungen wurden zudem von der vom Bundesrat eingesetzten Koordinationskommission begleitet; deren Mitglieder hatten jederzeit Zugang zu den Unterlagen und den Messwerten. In dieser Kommission sind alle Behörden auf kommunaler, kantonaler und auf Bundesebene vertreten, die mit der Aufsicht über die durchgeführten Arbeiten betraut sind. Die Resultate der Untersuchungen sind öffentlich zugänglich und jederzeit überprüfbar.</p><p>Nach Abschluss der technischen Begutachtung wird 2005 ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt. Der OECD-Bericht sowie die Gutachten und Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden werden dabei zusammen mit den Unterlagen der Nagra öffentlich aufgelegt. Dies ermöglicht es allen Interessierten und Betroffenen, vor dem Bundesratsentscheid zum Entsorgungsnachweis Stellung zu nehmen.</p><p>Die nächsten Schritte sind allenfalls weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen, nachfolgend Rahmenbewilligungs-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren. Bei jedem Schritt werden zusätzliche Erkenntnisse gewonnen, bewertet und von den Behörden nach Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung begleitet und begutachtet. An oberster Stelle steht dabei die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ziel muss es sein, 2040 ein Lager für hochaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet, dass eine Lösung im eigenen Land zielstrebig vorbereitet werden muss.</p><p>Die Mitwirkung der Kantone und Nachbarländer sowie der Bevölkerung in den atomrechtlichen Bewilligungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Der Bundesrat legt auch im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis grossen Wert auf frühzeitige und vollständige Information sowie auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Das Bundesamt für Energie hat deshalb seit 2001 vier Informationsveranstaltungen für schweizerische und deutsche Behörden durchgeführt und am 25. Oktober 2003 zusammen mit dem Kanton Zürich eine öffentliche Informationsveranstaltung organisiert. Weiter wurden drei grenzüberschreitende Gremien eingesetzt, die sich mit politischen und technischen Themen sowie der gegenseitigen Information befassen.</p><p>Sowohl bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises als auch bei den weiteren Schritten, wenn neue oder vertiefte Kenntnisse vorliegen, werden die Nagra-Ergebnisse überprüft. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, zur Überprüfung des Entsorgungsnachweises ein wie vom Motionär verlangtes "second team" einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. im Einvernehmen mit lokalen und kantonalen Behörden, Behörden des grenznahen Auslandes sowie mit interessierten kritischen Organisationen und Verbänden ein wissenschaftliches "second team" für die Überprüfung des Entsorgungsnachweises der Nagra für die hochradioaktiven langlebigen Abfälle zu bestellen;</p><p>2. dieses wissenschaftliche "second team" mit der Aufgabe zu betrauen, wenn möglich den wissenschaftlichen Nachweis zu erbringen, dass sich das Standortgebiet Zürcher Weinland (Benken) und/oder das Wirtsgestein Opalinuston für ein geologisches Tiefenlager nicht eignen (Falsifizierung), oder die Nagra-Ergebnisse wissenschaftlich zu reproduzieren (Verifizierung);</p><p>3. das wissenschaftliche "second team" im Sinne einer Vorfinanzierung mit allen für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen personellen und materiellen Mitteln auszustatten und die Atomwirtschaft zur endgültigen Finanzierung zu verpflichten, soweit dies aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen möglich ist.</p>
  • Atommüll-Endlager. Wissenschaftliches "second team"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für die Langzeitsicherheit der Entsorgung der langlebigen hochradioaktiven Abfälle aus der Atomenergienutzung kann nur das Beste gut genug sein. Das sind wir den nachfolgenden Generationen und dem Schutz ihrer Umwelt vor radioaktiven Belastungen durch unsere strahlende Hinterlassenschaft schuldig.</p><p>2. Zwar hat die Nagra umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungsarbeiten unternommen und einen ausführlich begründeten Entsorgungsnachweis im Wirtsgestein Opalinuston im Raum des Zürcher Weinlandes vorgelegt. Die Nagra ist jedoch formal betrachtet nicht eine unabhängige Organisation, sondern das Kind der diesbezüglich als Partei interessierten Atomindustrie.</p><p>3. Es entspricht allgemein anerkannten wissenschaftlichen Gepflogenheiten, dass wissenschaftliche Resultate einer bestimmten Wissenschaftergruppe nach ihrer Publikation von einer oder mehreren anderen, unabhängigen Wissenschaftergruppen überprüft und falsifiziert oder verifiziert werden. Erst wenn wissenschaftliche Resultate auf diese Weise reproduziert und bestätigt werden konnten, erreichen sie den Rang von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen.</p><p>4. Eine Überprüfung der wissenschaftlichen Arbeiten, welche die Nagra für den Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle im Standortgebiet Weinland und im Wirtsgestein Opalinuston unternahm, wäre jedoch derart umfangreich und kostspielig, dass faktisch keine andere, unabhängige Wissenschaftergruppe die Mittel und Möglichkeiten hat, von sich aus - sozusagen aus reinem wissenschaftlichen Interesse - die Reproduktion und Falsifizierung oder Verifizierung der Nagra-Ergebnisse anzugehen. Deshalb ist hier eine Intervention des Bundesrates dringendst erforderlich. Ohne seine guten Dienste als Vermittler zwischen den Geldtöpfen der nach geltendem Recht und dem Verursacherprinzip entsorgungspflichtigen Atomindustrie auf der einen Seite und der von der Nagra unabhängigen Gemeinde der Geo-Wissenschaften auf der anderen Seite würde die unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Nagra-Resultate schlicht unterbleiben.</p><p>5. Zwar werden die wissenschaftlichen Resultate der Nagra von den Amtsexperten in der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung, der Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA), der Kommission Nukleare Entsorgung überprüft. Diese Überprüfung ist ohne Zweifel wertvoll und hilfreich. Sie kann jedoch die geforderte unabhängige Überprüfung durch ein wissenschaftliches "second team" nicht ersetzen. Dies allein schon aus dem Grund, weil die amtliche Überprüfung sich im Wesentlichen auf eine Überprüfung vom Schreibtisch aus beschränken muss. Zu einer vollumfänglichen wissenschaftlichen Reproduktion der Nagra-Resultate sind aber möglicherweise auch wissenschaftliche Arbeiten im Felde wie beispielsweise weitere Sondierbohrungen oder Seismikprogramme erforderlich. Kommt hinzu, dass wichtige Exponenten des Amtsexpertenkreises wie etwa der Geologe Walter Wildi, der die KSA präsidiert, sich frühzeitig öffentlich zu den Nagra-Ergebnissen äusserten - er bezeichnete das Weinland als "wohl besten Standort" - und dass die Amtsexperten der Behörden die Nagra-Arbeiten sehr eng begleiteten. Deswegen ist eine wissenschaftliche Voreingenommenheit nicht auszuschliessen.</p><p>6. Die wissenschaftliche Überprüfung der Nagra-Resultate durch ein "second team" wird unbesehen des Ergebnisses - Falsifikation oder Verifikation - unter allen Blickwinkeln ein Gewinn sein. Gelingt die Verifikation, so können wir mit wesentlich grösserer Wahrscheinlichkeit darauf bauen, dass im Weinland und im Opalinuston voraussichtlich tatsächlich ein geologisches Tiefenlager mit der erforderlichen Langzeitsicherheit machbar ist. Gelingt die Falsifikation, so erspart uns dies weitere teure Investitionen in einen Standort und/oder ein Wirtsgestein, das voraussichtlich die erforderliche Langzeitsicherheit doch nicht bieten könnte. Gleichzeitig würde uns dies erlauben, frühzeitig nach weiteren Entsorgungsoptionen zu suchen und so den Zeitverlust für die Lösung dieser schwierigen Entsorgungsaufgabe gering zu halten.</p><p>7. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz hat derjenige, der radioaktive Abfälle erzeugt, "auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen". Dies dürfte eine genügende Rechtsgrundlage für die Abwälzung der Kosten des geforderten wissenschaftlichen "second team" auf die Atomindustrie als Verursacherin darstellen.</p><p>8. Die Bestellung eines wissenschaftlichen "second team" könnte das Vertrauen der betroffenen lokalen und regionalen Bevölkerung beidseits der Landesgrenze in die Sorgfältigkeit, Genauigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der wissenschaftlichen Nachweise der Standorteignung und Langzeitsicherheit stärken. Es darf nicht sein, dass bei einem Entscheid von solch grosser Tragweite einseitig und ausschliesslich auf die wissenschaftlichen Resultate der Nagra und damit der hinter dieser stehenden, interessierten Atomindustrie abgestellt wird.</p>
    • <p>Die Betreiber von Kernanlagen sind nach dem Verursacherprinzip gesetzlich verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere auch erdwissenschaftliche Untersuchungen, durchzuführen und rechtzeitig ein geologisches Tiefenlager für die radioaktiven Abfälle bereitzustellen. Sie haben dafür die Nagra gegründet, an der auch der Bund - zuständig für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung - beteiligt ist.</p><p>Für die Entsorgung der hochaktiven Abfälle hat die Nagra zuerst das kristalline Grundgebirge der Nordschweiz untersucht. Während Jahren hat sie sodann zwei Optionen (Kristallin und Sedimente) parallel verfolgt. Nach langjährigen und umfangreichen Untersuchungen beantragte sie dem Bundesrat im Dezember 2002, den gesetzlich geforderten und für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle noch ausstehenden Entsorgungsnachweis aufgrund des Projektes Opalinuston Zürcher Weinland zu genehmigen.</p><p>Zurzeit überprüfen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen sowie die Kommission Nukleare Entsorgung die technischen Unterlagen zum Entsorgungsnachweis. Ein Gutachten der Kernenergieagentur der OECD zur Sicherheitsanalyse wurde bereits am 27. April 2004 schweizerischen und deutschen Behörden vorgestellt und veröffentlicht. Das international zusammengesetzte Expertenteam kommt u. a. zum Schluss, dass der Sicherheitsnachweis der Nagra den neuesten internationalen Empfehlungen entspricht und mit an der Spitze der internationalen Praktiken steht.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Unabhängigkeit und an der fachlichen Kompetenz der zuständigen Behörden und Kommissionen zu zweifeln. Die im Zusammenhang mit der Probebohrung in Benken durchgeführten erdwissenschaftlichen Untersuchungen wurden zudem von der vom Bundesrat eingesetzten Koordinationskommission begleitet; deren Mitglieder hatten jederzeit Zugang zu den Unterlagen und den Messwerten. In dieser Kommission sind alle Behörden auf kommunaler, kantonaler und auf Bundesebene vertreten, die mit der Aufsicht über die durchgeführten Arbeiten betraut sind. Die Resultate der Untersuchungen sind öffentlich zugänglich und jederzeit überprüfbar.</p><p>Nach Abschluss der technischen Begutachtung wird 2005 ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt. Der OECD-Bericht sowie die Gutachten und Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden werden dabei zusammen mit den Unterlagen der Nagra öffentlich aufgelegt. Dies ermöglicht es allen Interessierten und Betroffenen, vor dem Bundesratsentscheid zum Entsorgungsnachweis Stellung zu nehmen.</p><p>Die nächsten Schritte sind allenfalls weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen, nachfolgend Rahmenbewilligungs-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren. Bei jedem Schritt werden zusätzliche Erkenntnisse gewonnen, bewertet und von den Behörden nach Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung begleitet und begutachtet. An oberster Stelle steht dabei die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ziel muss es sein, 2040 ein Lager für hochaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet, dass eine Lösung im eigenen Land zielstrebig vorbereitet werden muss.</p><p>Die Mitwirkung der Kantone und Nachbarländer sowie der Bevölkerung in den atomrechtlichen Bewilligungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Der Bundesrat legt auch im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis grossen Wert auf frühzeitige und vollständige Information sowie auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Das Bundesamt für Energie hat deshalb seit 2001 vier Informationsveranstaltungen für schweizerische und deutsche Behörden durchgeführt und am 25. Oktober 2003 zusammen mit dem Kanton Zürich eine öffentliche Informationsveranstaltung organisiert. Weiter wurden drei grenzüberschreitende Gremien eingesetzt, die sich mit politischen und technischen Themen sowie der gegenseitigen Information befassen.</p><p>Sowohl bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises als auch bei den weiteren Schritten, wenn neue oder vertiefte Kenntnisse vorliegen, werden die Nagra-Ergebnisse überprüft. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, zur Überprüfung des Entsorgungsnachweises ein wie vom Motionär verlangtes "second team" einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. im Einvernehmen mit lokalen und kantonalen Behörden, Behörden des grenznahen Auslandes sowie mit interessierten kritischen Organisationen und Verbänden ein wissenschaftliches "second team" für die Überprüfung des Entsorgungsnachweises der Nagra für die hochradioaktiven langlebigen Abfälle zu bestellen;</p><p>2. dieses wissenschaftliche "second team" mit der Aufgabe zu betrauen, wenn möglich den wissenschaftlichen Nachweis zu erbringen, dass sich das Standortgebiet Zürcher Weinland (Benken) und/oder das Wirtsgestein Opalinuston für ein geologisches Tiefenlager nicht eignen (Falsifizierung), oder die Nagra-Ergebnisse wissenschaftlich zu reproduzieren (Verifizierung);</p><p>3. das wissenschaftliche "second team" im Sinne einer Vorfinanzierung mit allen für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen personellen und materiellen Mitteln auszustatten und die Atomwirtschaft zur endgültigen Finanzierung zu verpflichten, soweit dies aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen möglich ist.</p>
    • Atommüll-Endlager. Wissenschaftliches "second team"

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