Dritter Sektor

ShortId
04.3240
Id
20043240
Updated
28.07.2023 13:02
Language
de
Title
Dritter Sektor
AdditionalIndexing
28;Interessenvertretung;Vereinsleben;Leistungsauftrag;Hilfswerk;freiwillige Arbeit;Nichtregierungsorganisation;Koordination;Vereinigung;Genossenschaft;ehrenamtliche Tätigkeit;Vereinigung von Freiwilligen;Stiftung;gemeinnützige Anstalt
1
  • L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K10010410, Hilfswerk
  • L02K1501, Nichtregierungsorganisation
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K07030309, Genossenschaft
  • L04K01010302, Vereinsleben
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L05K0101030205, Vereinigung von Freiwilligen
  • L05K0101030201, ehrenamtliche Tätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Organisationen des dritten Sektors, oder so genannt gemeinnützige Organisationen, nehmen in unserer Gesellschaft seit jeher eine wichtige Rolle ein. Die Interpellation weist mit Recht darauf hin, dass diese Bedeutung auch aus volkswirtschaftlicher und politischer Sicht anzuerkennen ist. Dies zeigt sich vor allem in Zeiten angespannter Finanzlage im öffentlichen Gemeinwesen.</p><p>Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Eine Übersicht oder umfassende Zusammenstellung über den dritten Sektor existiert nicht. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen werden die gemeinnützigen Organisationen nirgends zentral erfasst und es erfolgen auch keine nationalen statistischen Erhebungen dazu. Aufgrund der Themenvielfalt und dem Spektrum der Wirkungsfelder handelt es sich um eine enorme Anzahl verschiedenster Organisationen. Zum anderen wirken diese gemeinnützigen Organisationen nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern hauptsächlich regional und lokal. Einzig dort, wo eine staatliche Kontrolltätigkeit vorhanden ist (z. B. bei eidgenössischen Stiftungen), oder in Bereichen, wo staatliche Behörden eng mit privaten Organisationen wie z. B. Hilfswerken zusammenarbeiten, liegen weitergehende Informationen vor.</p><p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass hier wertvolle Arbeit geleistet wird. Die Förderung und Nutzung durch den Bund erfolgen über eine liberale Rechtsordnung und die Ausrichtung von finanziellen Mitteln in Form von Transferbeiträgen. Angesichts der angespannten Finanzlage steht ein Ausbau der finanziellen Leistungen durch den Bund nicht im Vordergrund.</p><p>2. Eine übergreifende Struktur des dritten Sektors besteht nicht. Hingegen gibt es in verschiedenen Bereichen Dachorganisationen, welche dem Bund als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.</p><p>3. Aufgrund der Vielzahl der gemeinnützigen Organisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist eine übergeordnete Koordination durch den Bund bzw. durch die Kantone nur bedingt möglich. Ein entsprechender Aufwand wäre kaum vertretbar, so dass über eine punktuelle Koordination nicht hinaus gegangen werden kann.</p><p>4. Die Zusammenarbeit des Bundes mit Organisationen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, erfolgt auf finanzieller Ebene gemäss Subventionsgesetz in Form von Finanzhilfen oder Abgeltungen. Das Subventionsgesetz liefert den gesetzlichen Rahmen für die Leistungserbringung und definiert die Grundsätze und Bedingungen für eine Ausrichtung der finanziellen Unterstützungsbeiträge.</p><p>In spezifischen Fällen kann aber eine weitergehende vertragliche Festlegung im Sinne eines Leistungsvertrages durchaus angemessen sein und wird auch eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Vielzahl von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften (NPO, NGO, Hilfswerke, Gesundheitsligen, Bürgerinitiativen, kulturelle, soziale, politische, Forschungs-, Selbsthilfe- und andere Organisationen) ist Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Dieser so genannte dritte Sektor (zwischen Staat und gewinnstrebiger Privatwirtschaft) nimmt auch in der Volkswirtschaft und der Politik einen zunehmend wichtigen Platz ein; diverse Organisationen des dritten Sektors sind referendumsfähig. In Deutschland hat sich eine Enquête-Kommission des Bundestages mit ihrer allgemeinen Thematik auseinandergesetzt; die Bedeutung des dritten Sektors dürfte in der Schweiz nicht geringer sein.</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über einen Überblick über die grosse und gemeinnützige Rolle des dritten Sektors und ist er bereit, diese im öffentlichen Interesse zu würdigen sowie vermehrt zu fördern und zu nutzen?</p><p>2. Besteht eine übergreifende Struktur des dritten Sektors, welche dem Bundesrat als Partnerin für die Bearbeitung gemeinsam interessierender Themen zur Verfügung steht?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, vermehrt die Leistungen des dritten Sektors mit denjenigen von Bund und Kantonen zu koordinieren?</p><p>4. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass das Gemeinwesen über die bisherigen Projektaufträge und Subventionierungen hinaus mit Organisationen des dritten Sektors Leistungsverträge abschliesst?</p>
  • Dritter Sektor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Organisationen des dritten Sektors, oder so genannt gemeinnützige Organisationen, nehmen in unserer Gesellschaft seit jeher eine wichtige Rolle ein. Die Interpellation weist mit Recht darauf hin, dass diese Bedeutung auch aus volkswirtschaftlicher und politischer Sicht anzuerkennen ist. Dies zeigt sich vor allem in Zeiten angespannter Finanzlage im öffentlichen Gemeinwesen.</p><p>Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Eine Übersicht oder umfassende Zusammenstellung über den dritten Sektor existiert nicht. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen werden die gemeinnützigen Organisationen nirgends zentral erfasst und es erfolgen auch keine nationalen statistischen Erhebungen dazu. Aufgrund der Themenvielfalt und dem Spektrum der Wirkungsfelder handelt es sich um eine enorme Anzahl verschiedenster Organisationen. Zum anderen wirken diese gemeinnützigen Organisationen nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern hauptsächlich regional und lokal. Einzig dort, wo eine staatliche Kontrolltätigkeit vorhanden ist (z. B. bei eidgenössischen Stiftungen), oder in Bereichen, wo staatliche Behörden eng mit privaten Organisationen wie z. B. Hilfswerken zusammenarbeiten, liegen weitergehende Informationen vor.</p><p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass hier wertvolle Arbeit geleistet wird. Die Förderung und Nutzung durch den Bund erfolgen über eine liberale Rechtsordnung und die Ausrichtung von finanziellen Mitteln in Form von Transferbeiträgen. Angesichts der angespannten Finanzlage steht ein Ausbau der finanziellen Leistungen durch den Bund nicht im Vordergrund.</p><p>2. Eine übergreifende Struktur des dritten Sektors besteht nicht. Hingegen gibt es in verschiedenen Bereichen Dachorganisationen, welche dem Bund als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.</p><p>3. Aufgrund der Vielzahl der gemeinnützigen Organisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist eine übergeordnete Koordination durch den Bund bzw. durch die Kantone nur bedingt möglich. Ein entsprechender Aufwand wäre kaum vertretbar, so dass über eine punktuelle Koordination nicht hinaus gegangen werden kann.</p><p>4. Die Zusammenarbeit des Bundes mit Organisationen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, erfolgt auf finanzieller Ebene gemäss Subventionsgesetz in Form von Finanzhilfen oder Abgeltungen. Das Subventionsgesetz liefert den gesetzlichen Rahmen für die Leistungserbringung und definiert die Grundsätze und Bedingungen für eine Ausrichtung der finanziellen Unterstützungsbeiträge.</p><p>In spezifischen Fällen kann aber eine weitergehende vertragliche Festlegung im Sinne eines Leistungsvertrages durchaus angemessen sein und wird auch eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Vielzahl von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften (NPO, NGO, Hilfswerke, Gesundheitsligen, Bürgerinitiativen, kulturelle, soziale, politische, Forschungs-, Selbsthilfe- und andere Organisationen) ist Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Dieser so genannte dritte Sektor (zwischen Staat und gewinnstrebiger Privatwirtschaft) nimmt auch in der Volkswirtschaft und der Politik einen zunehmend wichtigen Platz ein; diverse Organisationen des dritten Sektors sind referendumsfähig. In Deutschland hat sich eine Enquête-Kommission des Bundestages mit ihrer allgemeinen Thematik auseinandergesetzt; die Bedeutung des dritten Sektors dürfte in der Schweiz nicht geringer sein.</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über einen Überblick über die grosse und gemeinnützige Rolle des dritten Sektors und ist er bereit, diese im öffentlichen Interesse zu würdigen sowie vermehrt zu fördern und zu nutzen?</p><p>2. Besteht eine übergreifende Struktur des dritten Sektors, welche dem Bundesrat als Partnerin für die Bearbeitung gemeinsam interessierender Themen zur Verfügung steht?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, vermehrt die Leistungen des dritten Sektors mit denjenigen von Bund und Kantonen zu koordinieren?</p><p>4. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass das Gemeinwesen über die bisherigen Projektaufträge und Subventionierungen hinaus mit Organisationen des dritten Sektors Leistungsverträge abschliesst?</p>
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