Ausländische Sammelwerke
- ShortId
-
04.3241
- Id
-
20043241
- Updated
-
28.07.2023 12:26
- Language
-
de
- Title
-
Ausländische Sammelwerke
- AdditionalIndexing
-
15;ausländisches Unternehmen;Wettbewerbsrecht;Wettbewerbsbeschränkung;Gesellschaft ohne Erwerbscharakter;Wettbewerbsfähigkeit;Staatsangehörigkeit einer juristischen Person;Vereinigung von Freiwilligen;Spende für Entwicklungshilfe
- 1
-
- L04K10010413, Spende für Entwicklungshilfe
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L04K05060110, Staatsangehörigkeit einer juristischen Person
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0101030205, Vereinigung von Freiwilligen
- L04K07030103, Wettbewerbsrecht
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K07030310, Gesellschaft ohne Erwerbscharakter
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es trifft zu, dass vermehrt auch ausländische Sammelwerke auf dem Schweizer Spendenmarkt auftreten. Die damit zusammenhängenden Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Situation bewusst, dass für den einzelnen Bürger bzw. die einzelne Bürgerin eine Übersicht über die Sammelwerke schwierig geworden ist. Er schätzt die Situation im Allgemeinen positiv ein, da die grosse Mehrheit der Sammelwerke eine seriöse und wertvolle Arbeit im Inland und insbesondere im Ausland leistet und ihre Hilfe in Krisengebieten oder gegenüber den anvisierten Personengruppen schnell und effizient anbieten kann. Die Sammelwerke stellen als Organisationen des nicht staatlichen Bereiches eine wertvolle Ergänzung beispielsweise der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe dar, und deren Tätigkeiten zeugen von grossem menschlichem Engagement.</p><p>2. Grundsätzlich appelliert der Bundesrat an die Wachsamkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Spenderinnen und Spender. Spenden sind freiwillig. Jeder Spender und jede Spenderin kann vor einer Spende entweder direkt bei der betreffenden Organisation oder bei verschiedenen nicht staatlichen Organisationen Auskünfte verlangen.</p><p>Soweit es sich um Stiftungen mit Sitz in der Schweiz handelt, werden diese beaufsichtigt. Bei international und national tätigen Stiftungen ist die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zuständig. Diese übt ihre Aufsicht und Kontrolle in erster Linie anlässlich der Prüfung der Rechenschaftsablagen aus. Unregelmässigkeiten können auch im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden gemeldet werden. Fragen in Zusammenhang mit Spendengeldern von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz beantwortet auch die Stiftung Zewo (www.zewo.ch). Diese erteilt auf Gesuch gemeinnützigen Organisationen - unabhängig von der Rechtsform - ein Gütesiegel, welches belegt, dass die betreffende Organisation hinsichtlich ihrer Tätigkeit sowie der Rechnungslegung Transparenz aufweist. Die Stiftung Zewo hat in diesem Bereich auch Verhaltensregeln erlassen, welche dem heutigen Bedürfnis der Öffentlichkeit, der Spenderinnen und Spender sowie der Hilfswerke Rechnung tragen. Dabei wird insbesondere dem Begriff "Lauterkeit" ein grosser Stellenwert eingeräumt. Der Informationsdienst der Zewo wird rege von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, welche Auskünfte über Organisationen mit und ohne Zewo-Gütesiegel verlangen. Im Jahr 2002 wurde die Webseite dieser Stiftung 45 488-mal besucht. Spenderinnen und Spender können sich im Zweifelsfall auch beim zuständigen Handelsregisteramt nach der betreffenden Organisation erkundigen. Das Seco stellt auf seiner Homepage (www.seco.admin.ch) ein Dokument mit dem Titel "Gemeinsam gegen Postfachmissbrauch" zur Verfügung, und die Schweizerische Lauterkeitskommission bietet im Jahresbericht 2003, der auf deren Homepage (www.lauterkeit.ch) wiedergegeben wird, eine Aufzählung nicht existierender Firmen und Personen als Werbetreibende an. Nach getätigter Spende bleibt im Falle von Missbräuchen noch die Einreichung einer Strafanzeige offen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend; sie soll jedoch zeigen, dass es für die einzelnen Spenderinnen und Spender zahlreiche Möglichkeiten gibt, um sich vor einer Spende über die betreffende Organisation zu erkundigen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht im Moment keinen Anlass, gesetzgeberisch einzuschreiten. Die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit lässt in den Schranken der geltenden, bewusst liberal gehaltenen Rechtsordnung ausländische Sammelwerke grundsätzlich zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizer Spendenmarkt lässt sich nicht beliebig vergrössern. Der aufzuteilende Kuchen verteilt sich auf immer mehr Sammelwerke. Immer mehr drängen ausländische Sammelwerke auf diesen Markt. Sie schaffen eine minimale eigene Infrastruktur (wenige Vereinsmitglieder im Ausland, Statuten, Eintrag im Handelsregister, Sitz und Domizil in der Schweiz); die Übersetzung oder Anpassung ausländischer Spendenaufrufe auf Sprache und Einstellungen der hiesigen Bevölkerung und einen Telefonauskunftsdienst, allenfalls das Engagement von Werbern auf Strassen und Plätzen lassen sie von kommerziellen Firmen im Auftrag besorgen.</p><p>Auf geschickte Weise und mit schönen Bildern können so immer grössere Millionenbeträge von gutgläubigen Schweizer Gönnerinnen und Spendern erbeten und ins Ausland abgeführt werden. Ob sie tatsächlich für die angegebenen Zwecke verwendet werden, muss dahingestellt bleiben. Auch Schweizer Sammelwerke, welche zum Teil mit Bundessubventionen staatliche Aufgaben erfüllen (wie Gesundheitsligen, Jugend- oder Tierschutz-, Entwicklungshilfeorganisationen usw.), werden dadurch konkurrenziert.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich dieser Situation bewusst?</p><p>2. Was unternimmt er, um den Vertrauensschutz der Schweizer Gönnerinnen und Gönner zu gewährleisten?</p><p>3. Ist er bereit, etwas gegen die Konkurrenzierung tatsächlich schweizerischer Sammelwerke und den unwillkürlichen Abfluss von Schweizer Spendengeldern ins Ausland zu unternehmen?</p>
- Ausländische Sammelwerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es trifft zu, dass vermehrt auch ausländische Sammelwerke auf dem Schweizer Spendenmarkt auftreten. Die damit zusammenhängenden Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Situation bewusst, dass für den einzelnen Bürger bzw. die einzelne Bürgerin eine Übersicht über die Sammelwerke schwierig geworden ist. Er schätzt die Situation im Allgemeinen positiv ein, da die grosse Mehrheit der Sammelwerke eine seriöse und wertvolle Arbeit im Inland und insbesondere im Ausland leistet und ihre Hilfe in Krisengebieten oder gegenüber den anvisierten Personengruppen schnell und effizient anbieten kann. Die Sammelwerke stellen als Organisationen des nicht staatlichen Bereiches eine wertvolle Ergänzung beispielsweise der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe dar, und deren Tätigkeiten zeugen von grossem menschlichem Engagement.</p><p>2. Grundsätzlich appelliert der Bundesrat an die Wachsamkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Spenderinnen und Spender. Spenden sind freiwillig. Jeder Spender und jede Spenderin kann vor einer Spende entweder direkt bei der betreffenden Organisation oder bei verschiedenen nicht staatlichen Organisationen Auskünfte verlangen.</p><p>Soweit es sich um Stiftungen mit Sitz in der Schweiz handelt, werden diese beaufsichtigt. Bei international und national tätigen Stiftungen ist die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zuständig. Diese übt ihre Aufsicht und Kontrolle in erster Linie anlässlich der Prüfung der Rechenschaftsablagen aus. Unregelmässigkeiten können auch im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden gemeldet werden. Fragen in Zusammenhang mit Spendengeldern von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz beantwortet auch die Stiftung Zewo (www.zewo.ch). Diese erteilt auf Gesuch gemeinnützigen Organisationen - unabhängig von der Rechtsform - ein Gütesiegel, welches belegt, dass die betreffende Organisation hinsichtlich ihrer Tätigkeit sowie der Rechnungslegung Transparenz aufweist. Die Stiftung Zewo hat in diesem Bereich auch Verhaltensregeln erlassen, welche dem heutigen Bedürfnis der Öffentlichkeit, der Spenderinnen und Spender sowie der Hilfswerke Rechnung tragen. Dabei wird insbesondere dem Begriff "Lauterkeit" ein grosser Stellenwert eingeräumt. Der Informationsdienst der Zewo wird rege von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, welche Auskünfte über Organisationen mit und ohne Zewo-Gütesiegel verlangen. Im Jahr 2002 wurde die Webseite dieser Stiftung 45 488-mal besucht. Spenderinnen und Spender können sich im Zweifelsfall auch beim zuständigen Handelsregisteramt nach der betreffenden Organisation erkundigen. Das Seco stellt auf seiner Homepage (www.seco.admin.ch) ein Dokument mit dem Titel "Gemeinsam gegen Postfachmissbrauch" zur Verfügung, und die Schweizerische Lauterkeitskommission bietet im Jahresbericht 2003, der auf deren Homepage (www.lauterkeit.ch) wiedergegeben wird, eine Aufzählung nicht existierender Firmen und Personen als Werbetreibende an. Nach getätigter Spende bleibt im Falle von Missbräuchen noch die Einreichung einer Strafanzeige offen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend; sie soll jedoch zeigen, dass es für die einzelnen Spenderinnen und Spender zahlreiche Möglichkeiten gibt, um sich vor einer Spende über die betreffende Organisation zu erkundigen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht im Moment keinen Anlass, gesetzgeberisch einzuschreiten. Die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit lässt in den Schranken der geltenden, bewusst liberal gehaltenen Rechtsordnung ausländische Sammelwerke grundsätzlich zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizer Spendenmarkt lässt sich nicht beliebig vergrössern. Der aufzuteilende Kuchen verteilt sich auf immer mehr Sammelwerke. Immer mehr drängen ausländische Sammelwerke auf diesen Markt. Sie schaffen eine minimale eigene Infrastruktur (wenige Vereinsmitglieder im Ausland, Statuten, Eintrag im Handelsregister, Sitz und Domizil in der Schweiz); die Übersetzung oder Anpassung ausländischer Spendenaufrufe auf Sprache und Einstellungen der hiesigen Bevölkerung und einen Telefonauskunftsdienst, allenfalls das Engagement von Werbern auf Strassen und Plätzen lassen sie von kommerziellen Firmen im Auftrag besorgen.</p><p>Auf geschickte Weise und mit schönen Bildern können so immer grössere Millionenbeträge von gutgläubigen Schweizer Gönnerinnen und Spendern erbeten und ins Ausland abgeführt werden. Ob sie tatsächlich für die angegebenen Zwecke verwendet werden, muss dahingestellt bleiben. Auch Schweizer Sammelwerke, welche zum Teil mit Bundessubventionen staatliche Aufgaben erfüllen (wie Gesundheitsligen, Jugend- oder Tierschutz-, Entwicklungshilfeorganisationen usw.), werden dadurch konkurrenziert.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich dieser Situation bewusst?</p><p>2. Was unternimmt er, um den Vertrauensschutz der Schweizer Gönnerinnen und Gönner zu gewährleisten?</p><p>3. Ist er bereit, etwas gegen die Konkurrenzierung tatsächlich schweizerischer Sammelwerke und den unwillkürlichen Abfluss von Schweizer Spendengeldern ins Ausland zu unternehmen?</p>
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