Israelische Politik. Neueste Entwicklung
- ShortId
-
04.3247
- Id
-
20043247
- Updated
-
27.07.2023 19:20
- Language
-
de
- Title
-
Israelische Politik. Neueste Entwicklung
- AdditionalIndexing
-
08;völkerrechtliche Streitigkeit;diplomatische Sanktion;internationaler Konflikt;militärische Besetzung;Völkerrecht;Israel;besetztes Gebiet;Palästina-Frage
- 1
-
- L04K03030108, Israel
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K04010207, militärische Besetzung
- L03K050602, Völkerrecht
- L05K1002010501, diplomatische Sanktion
- L04K04010211, völkerrechtliche Streitigkeit
- L04K04010203, besetztes Gebiet
- L03K040102, internationaler Konflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3./4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation im Nahen Osten aufmerksam. Er ist der Auffassung, dass die jetzige Krise nur mit einer Wiederaufnahme des politischen Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern schrittweise gelöst werden kann. Beide Konfliktparteien müssen sich an die Verpflichtungen halten, die sie mit der Road Map eingegangen sind. So muss die Palästinensische Behörde dringend Massnahmen zur Reform ihres Sicherheitsapparates und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität ergreifen. Israel muss jede Siedlungstätigkeit einstellen, alle seit März 2001 gebauten Siedlungen räumen, die Lebensbedingungen der Palästinenser im Westjordanland und im Gazastreifen deutlich verbessern und die Abriegelungspolitik gegenüber den besetzten palästinensischen Gebieten beenden, deren wirtschaftliche, soziale und humanitäre Auswirkungen äusserst beunruhigend sind. Zudem müssen die aussergerichtlichen Hinrichtungen aufhören. Der Bundesrat bekräftigt den in den Resolutionen Nr. 242 und Nr. 338 des Uno-Sicherheitsrates verankerten Grundsatz, wonach ein Gebietserwerb durch Krieg unzulässig ist.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates verstösst der Bau der Sperranlage im Westjordanland gegen das Völkerrecht. Zum gleichen Schluss kam der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 9. Juli 2004. Das Gutachten klärt zudem einen für die Schweiz wesentlichen Punkt, d. h. die Anwendbarkeit der vierten Genfer Konvention und der Menschenrechtsverträge auf das besetzte palästinensische Gebiet. Am 20. Juli 2004 unterstützte die Schweiz eine Resolution der Uno-Generalversammlung, mit der diese vom Gutachten des Gerichtshofes Kenntnis nahm.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den geplanten vollständigen Rückzug Israels aus dem Gazastreifen und den vier Siedlungen im Westjordanland. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser Rückzug zur Wiederaufnahme eines echten Friedensprozesses beitragen kann. Der Rückzug muss als Etappe in der Umsetzung der Road Map verstanden werden; er muss koordiniert und mit der Unterstützung der Palästinensischen Behörde und der übrigen beteiligten Parteien, insbesondere des Nahost-Quartetts und Ägyptens, erfolgen; die betroffenen Siedler dürfen nicht in israelische Siedlungen im Westjordanland umgesiedelt werden; und schliesslich muss Israel den Wiederaufbau der Gebiete, aus denen es sich zurückzieht, unterstützen.</p><p>Neben dem Engagement der Schweizer Diplomatie im Bereich der zivilen Friedensförderung, vor allem im Rahmen der Genfer Initiative, wird der Bundesrat die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf umfassende Verhandlungen gestützt auf das Völkerrecht auch weiterhin unterstützen. Dabei sind drei wesentliche Parameter zu berücksichtigen: das unwiderrufliche Recht Israels, innerhalb sicherer, international anerkannter Grenzen zu leben; die Anerkennung des Rechtes des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und Errichtung eines lebensfähigen palästinensischen Staates gemäss der Resolution Nr. 1397 des Sicherheitsrates; die Beendigung der Besetzung des palästinensischen Gebietes.</p><p>5. Auf der Grundlage ihrer langjährigen freundschaftlichen Beziehungen zu Israel führt die Schweiz mit der israelischen Regierung auch weiterhin einen offenen und kritischen Dialog über die Grundsätze, die bei der Suche nach einer umfassenden und gerechten Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu beachten sind. Der Bundesrat fordert die israelische Regierung sowohl auf bilateraler Ebene als auch in verschiedenen internationalen Gremien auf, zu anerkennen, dass nur eine politische Lösung, die auf dem Völkerrecht beruht, das unwiderrufliche Recht Israels, innerhalb sicherer, international anerkannter Grenzen zu leben, dauerhaft garantieren kann. Die diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten führten zu einer vermehrten Aufmerksamkeit des Bundesrates in zwei Bereichen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel.</p><p>Militärische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel: Der Bundesrat übt Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Dazu gehört eine Reduktion und hierarchische Zurückstufung der Besuche von Militärpersonen. Der Bundesrat hat zudem am 10. April 2002 beschlossen, in Bezug auf die Planung künftiger Rüstungsbeschaffungen die Möglichkeit von Einschränkungen zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur: Sie ist nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Teil der Rüstungsplanung, und insbesondere der Erarbeitung der jährlichen Rüstungsprogramme, und schliesst als wichtigste Kriterien die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und politische Rahmenbedingungen ein.</p><p>Vermehrte Kontrolle der Einhaltung der territorialen Anwendung des Abkommens zwischen Efta und Israel: Die Efta-Staaten, darunter die Schweiz, setzen die Diskussionen mit Israel zu diesem Punkt fort. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass dieser Dialog zu einer angemessenen Lösung der Streitigkeit führen wird.</p><p>6. Der Schweizer Regierung ist nicht bekannt, dass die israelische Botschaft in der Schweiz eine Liste mit Namen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern führt, die in Israel unerwünscht sind. Es besteht deshalb kein Anlass, diesbezüglich diplomatische Schritte zu unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen hat Israel mit der Ankündigung des einseitigen Rückzuges aus den besetzten Gebieten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines bedeutenden Teiles des Siedlungs-Status-quo und des Überganges zur gezielten Liquidierung von Führern palästinensischer Organisationen eine Eskalation völkerrechtswidriger Akte vollzogen, die der Schweiz als Signatar- und Depositarstaat der Genfer Konvention und als Fazilitator der Genfer Initiative nicht gleichgültig sein können. Dies umso mehr, als dadurch die aktuelle Situation auf brutale Weise verschärft wird und die von den Grünen verabscheuten und mit nichts gebilligten Selbstmordattentate nicht gestoppt werden können.</p><p>Dies veranlasst die Grüne Fraktion in Besorgnis zu nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die neueste Entwicklung der israelischen Politik? Wie beurteilt er insbesondere den Bau der Mauer auf völkerrechtswidrig annektiertem Gebiet, die offizielle Aufgabe und Verweigerung von Verhandlungen mit den gewählten Repräsentanten des palästinensischen Volkes, die gezielte und aussergerichtliche Tötung von Führern palästinensischer Organisationen und die verschärfte Fortführung der täglichen Repression in den besetzten Gebieten? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass diese Schritte in klarer Weise in Widerspruch zur Road Map stehen?</p><p>2. Hält der Bundesrat diese Politik für mit dem Völkerrecht und den Uno-Resolutionen (namentlich Nr. 242 und Nr. 338) vereinbar?</p><p>3. Hat der Bundesrat zur einseitigen Aufgabe des Verhandlungsweges der Road Map durch den israelischen Ministerpräsidenten Sharon in Washington sowie der Tötung von Führern der Hamas wie viele andere Staaten in und ausserhalb Europas wie auch der EU auf diplomatischem Weg Protest eingelegt? Welches ist der Inhalt der offiziellen Verlautbarungen der Schweiz?</p><p>4. Worin sieht der Bundesrat die besondere Verpflichtung der Schweiz als Fazilitator der Genfer Initiative zur Einleitung eines echten Friedensprozesses und zur Herstellung eines gerechten Friedens? Unternimmt der Bundesrat Schritte zur Wiederherstellung eines Road-Map-Prozesses und der Wiederaufnahme des Friedensprozesses, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen und den einschlägigen Uno-Resolutionen, mithin dem vollständigen Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten, der Anerkennung des Rückkehrrechtes der palästinensischen Flüchtlinge und des Rechtes des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat in Einklang stehen?</p><p>5. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der fortdauernden und verschärften Missachtung des Völkerrechtes und der Verletzung von Uno-Resolutionen bezüglich der Beziehungen zwischen dem schweizerischen und dem israelischen Staat? Entspricht die schweizerische Aussenpolitik gegenüber Israel jener gegenüber anderen Staaten, die sich die gleichen völkerrechtswidrigen Akte und Widerhandlungen gegen Uno-Resolutionen vorwerfen lassen müssen?</p><p>6. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die israelische Botschaft in der Schweiz Listen mit Namen von schweizerischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern führt, die auf israelischem Territorium unerwünscht sind? Ist er bereit, diesen Tatbestand auf diplomatischem Wege abzuklären und allfällig zu reagieren?</p>
- Israelische Politik. Neueste Entwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3./4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation im Nahen Osten aufmerksam. Er ist der Auffassung, dass die jetzige Krise nur mit einer Wiederaufnahme des politischen Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern schrittweise gelöst werden kann. Beide Konfliktparteien müssen sich an die Verpflichtungen halten, die sie mit der Road Map eingegangen sind. So muss die Palästinensische Behörde dringend Massnahmen zur Reform ihres Sicherheitsapparates und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität ergreifen. Israel muss jede Siedlungstätigkeit einstellen, alle seit März 2001 gebauten Siedlungen räumen, die Lebensbedingungen der Palästinenser im Westjordanland und im Gazastreifen deutlich verbessern und die Abriegelungspolitik gegenüber den besetzten palästinensischen Gebieten beenden, deren wirtschaftliche, soziale und humanitäre Auswirkungen äusserst beunruhigend sind. Zudem müssen die aussergerichtlichen Hinrichtungen aufhören. Der Bundesrat bekräftigt den in den Resolutionen Nr. 242 und Nr. 338 des Uno-Sicherheitsrates verankerten Grundsatz, wonach ein Gebietserwerb durch Krieg unzulässig ist.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates verstösst der Bau der Sperranlage im Westjordanland gegen das Völkerrecht. Zum gleichen Schluss kam der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 9. Juli 2004. Das Gutachten klärt zudem einen für die Schweiz wesentlichen Punkt, d. h. die Anwendbarkeit der vierten Genfer Konvention und der Menschenrechtsverträge auf das besetzte palästinensische Gebiet. Am 20. Juli 2004 unterstützte die Schweiz eine Resolution der Uno-Generalversammlung, mit der diese vom Gutachten des Gerichtshofes Kenntnis nahm.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den geplanten vollständigen Rückzug Israels aus dem Gazastreifen und den vier Siedlungen im Westjordanland. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser Rückzug zur Wiederaufnahme eines echten Friedensprozesses beitragen kann. Der Rückzug muss als Etappe in der Umsetzung der Road Map verstanden werden; er muss koordiniert und mit der Unterstützung der Palästinensischen Behörde und der übrigen beteiligten Parteien, insbesondere des Nahost-Quartetts und Ägyptens, erfolgen; die betroffenen Siedler dürfen nicht in israelische Siedlungen im Westjordanland umgesiedelt werden; und schliesslich muss Israel den Wiederaufbau der Gebiete, aus denen es sich zurückzieht, unterstützen.</p><p>Neben dem Engagement der Schweizer Diplomatie im Bereich der zivilen Friedensförderung, vor allem im Rahmen der Genfer Initiative, wird der Bundesrat die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf umfassende Verhandlungen gestützt auf das Völkerrecht auch weiterhin unterstützen. Dabei sind drei wesentliche Parameter zu berücksichtigen: das unwiderrufliche Recht Israels, innerhalb sicherer, international anerkannter Grenzen zu leben; die Anerkennung des Rechtes des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und Errichtung eines lebensfähigen palästinensischen Staates gemäss der Resolution Nr. 1397 des Sicherheitsrates; die Beendigung der Besetzung des palästinensischen Gebietes.</p><p>5. Auf der Grundlage ihrer langjährigen freundschaftlichen Beziehungen zu Israel führt die Schweiz mit der israelischen Regierung auch weiterhin einen offenen und kritischen Dialog über die Grundsätze, die bei der Suche nach einer umfassenden und gerechten Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu beachten sind. Der Bundesrat fordert die israelische Regierung sowohl auf bilateraler Ebene als auch in verschiedenen internationalen Gremien auf, zu anerkennen, dass nur eine politische Lösung, die auf dem Völkerrecht beruht, das unwiderrufliche Recht Israels, innerhalb sicherer, international anerkannter Grenzen zu leben, dauerhaft garantieren kann. Die diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten führten zu einer vermehrten Aufmerksamkeit des Bundesrates in zwei Bereichen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel.</p><p>Militärische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel: Der Bundesrat übt Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Dazu gehört eine Reduktion und hierarchische Zurückstufung der Besuche von Militärpersonen. Der Bundesrat hat zudem am 10. April 2002 beschlossen, in Bezug auf die Planung künftiger Rüstungsbeschaffungen die Möglichkeit von Einschränkungen zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur: Sie ist nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Teil der Rüstungsplanung, und insbesondere der Erarbeitung der jährlichen Rüstungsprogramme, und schliesst als wichtigste Kriterien die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und politische Rahmenbedingungen ein.</p><p>Vermehrte Kontrolle der Einhaltung der territorialen Anwendung des Abkommens zwischen Efta und Israel: Die Efta-Staaten, darunter die Schweiz, setzen die Diskussionen mit Israel zu diesem Punkt fort. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass dieser Dialog zu einer angemessenen Lösung der Streitigkeit führen wird.</p><p>6. Der Schweizer Regierung ist nicht bekannt, dass die israelische Botschaft in der Schweiz eine Liste mit Namen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern führt, die in Israel unerwünscht sind. Es besteht deshalb kein Anlass, diesbezüglich diplomatische Schritte zu unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen hat Israel mit der Ankündigung des einseitigen Rückzuges aus den besetzten Gebieten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines bedeutenden Teiles des Siedlungs-Status-quo und des Überganges zur gezielten Liquidierung von Führern palästinensischer Organisationen eine Eskalation völkerrechtswidriger Akte vollzogen, die der Schweiz als Signatar- und Depositarstaat der Genfer Konvention und als Fazilitator der Genfer Initiative nicht gleichgültig sein können. Dies umso mehr, als dadurch die aktuelle Situation auf brutale Weise verschärft wird und die von den Grünen verabscheuten und mit nichts gebilligten Selbstmordattentate nicht gestoppt werden können.</p><p>Dies veranlasst die Grüne Fraktion in Besorgnis zu nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die neueste Entwicklung der israelischen Politik? Wie beurteilt er insbesondere den Bau der Mauer auf völkerrechtswidrig annektiertem Gebiet, die offizielle Aufgabe und Verweigerung von Verhandlungen mit den gewählten Repräsentanten des palästinensischen Volkes, die gezielte und aussergerichtliche Tötung von Führern palästinensischer Organisationen und die verschärfte Fortführung der täglichen Repression in den besetzten Gebieten? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass diese Schritte in klarer Weise in Widerspruch zur Road Map stehen?</p><p>2. Hält der Bundesrat diese Politik für mit dem Völkerrecht und den Uno-Resolutionen (namentlich Nr. 242 und Nr. 338) vereinbar?</p><p>3. Hat der Bundesrat zur einseitigen Aufgabe des Verhandlungsweges der Road Map durch den israelischen Ministerpräsidenten Sharon in Washington sowie der Tötung von Führern der Hamas wie viele andere Staaten in und ausserhalb Europas wie auch der EU auf diplomatischem Weg Protest eingelegt? Welches ist der Inhalt der offiziellen Verlautbarungen der Schweiz?</p><p>4. Worin sieht der Bundesrat die besondere Verpflichtung der Schweiz als Fazilitator der Genfer Initiative zur Einleitung eines echten Friedensprozesses und zur Herstellung eines gerechten Friedens? Unternimmt der Bundesrat Schritte zur Wiederherstellung eines Road-Map-Prozesses und der Wiederaufnahme des Friedensprozesses, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen und den einschlägigen Uno-Resolutionen, mithin dem vollständigen Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten, der Anerkennung des Rückkehrrechtes der palästinensischen Flüchtlinge und des Rechtes des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat in Einklang stehen?</p><p>5. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der fortdauernden und verschärften Missachtung des Völkerrechtes und der Verletzung von Uno-Resolutionen bezüglich der Beziehungen zwischen dem schweizerischen und dem israelischen Staat? Entspricht die schweizerische Aussenpolitik gegenüber Israel jener gegenüber anderen Staaten, die sich die gleichen völkerrechtswidrigen Akte und Widerhandlungen gegen Uno-Resolutionen vorwerfen lassen müssen?</p><p>6. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die israelische Botschaft in der Schweiz Listen mit Namen von schweizerischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern führt, die auf israelischem Territorium unerwünscht sind? Ist er bereit, diesen Tatbestand auf diplomatischem Wege abzuklären und allfällig zu reagieren?</p>
- Israelische Politik. Neueste Entwicklung
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