Erhalt der Fahrtauglichkeit

ShortId
04.3249
Id
20043249
Updated
25.06.2025 00:14
Language
de
Title
Erhalt der Fahrtauglichkeit
AdditionalIndexing
48;Führerschein;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Autofahrer/in
1
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
  • L04K18020401, Führerschein
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Motorfahrzeuge müssen in einer periodischen Kontrolle auf ihre Fahrtauglichkeit und Sicherheit überprüft werden. Für die Lenkerinnen und Lenker hingegen gilt eine Kontrolle der Fahrtauglichkeit erst ab dem 70. Altersjahr. Das bedeutet, dass sie mit 18 Jahren den Führerschein erwerben und anschliessend mehr als ein halbes Jahrhundert auf den Strassen unterwegs sind. In dieser langen Zeit ändert sich sowohl das Verkehrsgeschehen wie auch die Verkehrsregeln: Die Verkehrsmenge hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, die Verkehrsregeln haben sich zum Teil geändert. Ein Beispiel sind die zahlreichen Kreisel mit ihrer speziellen Vortrittsregelung, wo immer wieder festgestellt werden muss, dass offenbar zahlreichen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen die Verhaltensvorschriften in einem Kreisel unbekannt sind. Umgekehrt ist es durchaus möglich, dass sich während jahrelanger Fahrpraxis auch Fahrfehler einschleichen und festsetzen, derer man sich unter Umständen nicht bewusst ist.</p><p>In unserem zunehmend dichten Verkehrsnetz müssen sich jedoch alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen darauf verlassen können, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln beherrschen. Natürlich behalten Abschlüsse und Prüfungen, einmal bestanden, grundsätzlich ihre unbeschränkte Gültigkeit. Allerdings riskiert etwa ein Anwalt, der sich nicht weiterbildet und sich nicht über neue gesetzliche Bestimmungen informiert, höchstens den Verlust seiner Klientel. Ein Motorfahrzeuglenker jedoch, der die Verkehrsregeln nicht beherrscht, gefährdet Menschenleben. Allerdings wird dieses Nichtbeherrschen des Fahrzeuges oft erst erkennbar, wenn der Unfall bereits passiert ist. Das Erwerben eines Fahrausweises ist daher nur bedingt zu vergleichen mit dem Erwerb eines beruflichen Fähigkeitsausweises.</p>
  • <p>Im Rahmen der Formulierung der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes werden u. a. die Grundlagen erarbeitet, um die Anforderungen, Fähigkeiten und Kenntnisse festzulegen, die Fahrzeuglenkende in die Lage versetzen, sicherer am motorisierten Strassenverkehr teilzunehmen. Das Bundesamt für Strassen hat gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entsprechende Massnahmenvorschläge beschrieben, beurteilt und bewertet. Dazu gehört auch die Befristung des Führerausweises für die Lenker und Lenkerinnen von Motorfahrzeugen. Um die Gültigkeitsdauer zu verlängern, müsste der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin periodisch nicht nur die Fahreignung mittels Sehtest und einer Selbstdeklaration zum Gesundheitszustand nachweisen, sondern auch eine Weiterbildung absolvieren.</p><p>Da die Massnahme im Gesamtpaket der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik eingebettet ist, verzichtet der Bundesrat auf eine separate Berichterstattung und wird dem Parlament im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten gesamthaft Bericht erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt darzulegen, wie die Fahrtauglichkeit von Fahrzeuglenkern und Fahrzeuglenkerinnen über die Jahre erhalten bzw. verbessert werden kann und wie sichergestellt ist, dass Führer von Motorfahrzeugen neue Bestimmungen und Vorschriften im Strassenverkehr kennen und befolgen.</p>
  • Erhalt der Fahrtauglichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Motorfahrzeuge müssen in einer periodischen Kontrolle auf ihre Fahrtauglichkeit und Sicherheit überprüft werden. Für die Lenkerinnen und Lenker hingegen gilt eine Kontrolle der Fahrtauglichkeit erst ab dem 70. Altersjahr. Das bedeutet, dass sie mit 18 Jahren den Führerschein erwerben und anschliessend mehr als ein halbes Jahrhundert auf den Strassen unterwegs sind. In dieser langen Zeit ändert sich sowohl das Verkehrsgeschehen wie auch die Verkehrsregeln: Die Verkehrsmenge hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, die Verkehrsregeln haben sich zum Teil geändert. Ein Beispiel sind die zahlreichen Kreisel mit ihrer speziellen Vortrittsregelung, wo immer wieder festgestellt werden muss, dass offenbar zahlreichen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen die Verhaltensvorschriften in einem Kreisel unbekannt sind. Umgekehrt ist es durchaus möglich, dass sich während jahrelanger Fahrpraxis auch Fahrfehler einschleichen und festsetzen, derer man sich unter Umständen nicht bewusst ist.</p><p>In unserem zunehmend dichten Verkehrsnetz müssen sich jedoch alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen darauf verlassen können, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln beherrschen. Natürlich behalten Abschlüsse und Prüfungen, einmal bestanden, grundsätzlich ihre unbeschränkte Gültigkeit. Allerdings riskiert etwa ein Anwalt, der sich nicht weiterbildet und sich nicht über neue gesetzliche Bestimmungen informiert, höchstens den Verlust seiner Klientel. Ein Motorfahrzeuglenker jedoch, der die Verkehrsregeln nicht beherrscht, gefährdet Menschenleben. Allerdings wird dieses Nichtbeherrschen des Fahrzeuges oft erst erkennbar, wenn der Unfall bereits passiert ist. Das Erwerben eines Fahrausweises ist daher nur bedingt zu vergleichen mit dem Erwerb eines beruflichen Fähigkeitsausweises.</p>
    • <p>Im Rahmen der Formulierung der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes werden u. a. die Grundlagen erarbeitet, um die Anforderungen, Fähigkeiten und Kenntnisse festzulegen, die Fahrzeuglenkende in die Lage versetzen, sicherer am motorisierten Strassenverkehr teilzunehmen. Das Bundesamt für Strassen hat gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entsprechende Massnahmenvorschläge beschrieben, beurteilt und bewertet. Dazu gehört auch die Befristung des Führerausweises für die Lenker und Lenkerinnen von Motorfahrzeugen. Um die Gültigkeitsdauer zu verlängern, müsste der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin periodisch nicht nur die Fahreignung mittels Sehtest und einer Selbstdeklaration zum Gesundheitszustand nachweisen, sondern auch eine Weiterbildung absolvieren.</p><p>Da die Massnahme im Gesamtpaket der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik eingebettet ist, verzichtet der Bundesrat auf eine separate Berichterstattung und wird dem Parlament im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten gesamthaft Bericht erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt darzulegen, wie die Fahrtauglichkeit von Fahrzeuglenkern und Fahrzeuglenkerinnen über die Jahre erhalten bzw. verbessert werden kann und wie sichergestellt ist, dass Führer von Motorfahrzeugen neue Bestimmungen und Vorschriften im Strassenverkehr kennen und befolgen.</p>
    • Erhalt der Fahrtauglichkeit

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