Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen

ShortId
04.3251
Id
20043251
Updated
27.07.2023 21:55
Language
de
Title
Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen
AdditionalIndexing
55;04;Produktivität;biologische Landwirtschaft;Bewirtschaftungsform;Bundesamt für Landwirtschaft;Ernährung;Bundesamt für Veterinärwesen;Ernährungspolitik;Verwaltungsreform;Rationalisierung;Personalabbau beim Bund;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L04K08040602, Bundesamt für Landwirtschaft
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L03K010506, Ernährung
  • L04K08040102, Bundesamt für Veterinärwesen
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L04K01050603, Ernährungspolitik
  • L04K14010504, Bewirtschaftungsform
  • L06K070304030101, Rationalisierung
  • L07K07030202050201, Produktivität
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Einführung der neuen Agrarpolitik haben sich die Landwirtschaft und die damit verbundenen Vollzugsaufgaben des Bundes massiv verändert. Der Vollzug der Agrarpolitik und weiterer für die Landwirtschaft wichtiger Gesetze ist heute auf verschiedene Bundesämter verteilt. Es werden von einzelnen Bundesämtern immer wieder Massnahmen verordnet, die nicht im Gesamtinteresse der neuen Agrarpolitik stehen und die eine erfolgreiche Ausrichtung auf den Markt erschweren und oder unnötig Kosten verursachen.</p><p>Heute erbringen über 95 Prozent der Landwirte den ökologischen Leistungsnachweis und erfüllen damit alle gesetzlichen Vorgaben umfassend. Damit wäre es auch wesentlich einfacher und effizienter, den ganzen Vollzug in einem Bundesamt zu vereinen. Heute verursacht die Koordination zwischen den Bundesämtern hohe Kosten, Verbesserungsvorschläge werden durch den sehr komplexen Vollzug oft verunmöglicht oder dauern einfach viel zu lange. Bei der Verordnung von Umweltmassnahmen wird das Kosten-Nutzenverhältnis völlig vernachlässigt, oder es werden zum Teil kontraproduktive Vorschriften erlassen.</p><p>Die Sicherheit der Nahrungsmittel beginnt bei den Hilfsstoffen für die Produktion und endet beim Produkt auf dem Ladentisch. Es macht keinen Sinn, wenn in dieser Kette verschiedene Ämter zuständig sind. Dieser Grundsatz gilt für einheimische wie für importierte Produkte. Das Primat gilt der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln.</p>
  • <p>Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung bestimmt und sie den Verhältnissen anpasst (Art. 8 Abs. 1 RVOG). Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 an die GPK-N hat der Bundesrat festgehalten, dass er im Hinblick auf die Anpassung des schweizerischen Lebensmittelrechtes an das EU-Recht ein Gesamtkonzept für die Gewährleistung einer effizienten Lebensmittelsicherheit von der landwirtschaftlichen Produktion bis zur Verkaufsfront erarbeitet. Dieses wird nicht nur die nötigen Massnahmen in den Bereichen Rechtsetzung und Ressourcen beinhalten, sondern namentlich auch die Organisationsfrage betreffen.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung ist eine unter anderen, die zur Diskussion stehen. Der Bundesrat teilt das Kernanliegen des Motionärs, nämlich die Schaffung einfacher, effizienter Strukturen, ist aber nicht bereit, die Motion anzunehmen, da die laufende Überprüfung nicht präjudiziert werden soll. Er behält sich im Falle der Annahme der Motion vor, im Zweitrat aufgrund des erwähnten Gesamtkonzeptes eine Abänderung der Motion zu beantragen. Dabei sind auch allfällige Auswirkungen der Aufgabenverzichtsplanung zu berücksichtigen sowie die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, namentlich Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung zu schaffen. Damit soll ein eigentliches Kompetenzzentrum für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung entstehen. Der Vollzug soll wesentlich vereinfacht, kohärenter und kostengünstiger werden und zu einer substanziellen Verringerung des Personalbestandes auf allen Vollzugsstufen führen. Das Bundesamt für Veterinärwesen soll aufgelöst, dessen Aufgaben sowie Abteilungen weiterer Bundesämter sollen im Sinne der Motion im neuen Bundesamt integriert werden.</p>
  • Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Einführung der neuen Agrarpolitik haben sich die Landwirtschaft und die damit verbundenen Vollzugsaufgaben des Bundes massiv verändert. Der Vollzug der Agrarpolitik und weiterer für die Landwirtschaft wichtiger Gesetze ist heute auf verschiedene Bundesämter verteilt. Es werden von einzelnen Bundesämtern immer wieder Massnahmen verordnet, die nicht im Gesamtinteresse der neuen Agrarpolitik stehen und die eine erfolgreiche Ausrichtung auf den Markt erschweren und oder unnötig Kosten verursachen.</p><p>Heute erbringen über 95 Prozent der Landwirte den ökologischen Leistungsnachweis und erfüllen damit alle gesetzlichen Vorgaben umfassend. Damit wäre es auch wesentlich einfacher und effizienter, den ganzen Vollzug in einem Bundesamt zu vereinen. Heute verursacht die Koordination zwischen den Bundesämtern hohe Kosten, Verbesserungsvorschläge werden durch den sehr komplexen Vollzug oft verunmöglicht oder dauern einfach viel zu lange. Bei der Verordnung von Umweltmassnahmen wird das Kosten-Nutzenverhältnis völlig vernachlässigt, oder es werden zum Teil kontraproduktive Vorschriften erlassen.</p><p>Die Sicherheit der Nahrungsmittel beginnt bei den Hilfsstoffen für die Produktion und endet beim Produkt auf dem Ladentisch. Es macht keinen Sinn, wenn in dieser Kette verschiedene Ämter zuständig sind. Dieser Grundsatz gilt für einheimische wie für importierte Produkte. Das Primat gilt der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln.</p>
    • <p>Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung bestimmt und sie den Verhältnissen anpasst (Art. 8 Abs. 1 RVOG). Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 an die GPK-N hat der Bundesrat festgehalten, dass er im Hinblick auf die Anpassung des schweizerischen Lebensmittelrechtes an das EU-Recht ein Gesamtkonzept für die Gewährleistung einer effizienten Lebensmittelsicherheit von der landwirtschaftlichen Produktion bis zur Verkaufsfront erarbeitet. Dieses wird nicht nur die nötigen Massnahmen in den Bereichen Rechtsetzung und Ressourcen beinhalten, sondern namentlich auch die Organisationsfrage betreffen.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung ist eine unter anderen, die zur Diskussion stehen. Der Bundesrat teilt das Kernanliegen des Motionärs, nämlich die Schaffung einfacher, effizienter Strukturen, ist aber nicht bereit, die Motion anzunehmen, da die laufende Überprüfung nicht präjudiziert werden soll. Er behält sich im Falle der Annahme der Motion vor, im Zweitrat aufgrund des erwähnten Gesamtkonzeptes eine Abänderung der Motion zu beantragen. Dabei sind auch allfällige Auswirkungen der Aufgabenverzichtsplanung zu berücksichtigen sowie die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, namentlich Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung zu schaffen. Damit soll ein eigentliches Kompetenzzentrum für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung entstehen. Der Vollzug soll wesentlich vereinfacht, kohärenter und kostengünstiger werden und zu einer substanziellen Verringerung des Personalbestandes auf allen Vollzugsstufen führen. Das Bundesamt für Veterinärwesen soll aufgelöst, dessen Aufgaben sowie Abteilungen weiterer Bundesämter sollen im Sinne der Motion im neuen Bundesamt integriert werden.</p>
    • Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen

Back to List