Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Kulturlandverlust

ShortId
04.3252
Id
20043252
Updated
28.07.2023 07:48
Language
de
Title
Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Kulturlandverlust
AdditionalIndexing
52;55;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Wasserlauf;Subvention;St. Gallen (Kanton);Kulturlandverlust;Wasserwirtschaft;Naturschutzgebiet;Naturgefahren;Überschwemmung
1
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L05K0705030107, Wasserwirtschaft
  • L05K1401020106, Kulturlandverlust
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Linthwerk genügt den heutigen Sicherheitsansprüchen bezüglich Hochwasserschutz nicht mehr. Damit der Hochwasserschutz in der Linthebene auch in Zukunft sichergestellt werden kann, hat die eidgenössische Linthkommission 1998 mit dem Start der Planungsarbeiten am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" (Linth 2000) Massnahmen für eine umfassende Erneuerung und Sanierung des Linthwerks eingeleitet. Das Hochwasserereignis vom Mai 1999 zeigte klar auf, dass ein Handlungsbedarf besteht. Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Verantwortung für das Projekt Linth 2000 in der Verantwortung der Kantone St. Gallen, Glarus, Schwyz und Zürich.</p><p>1. Beim Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" handelt es sich nicht um ein Renaturierungsprojekt nach Artikel 7 des Wasserbaugesetzes, sondern um Massnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren nach Artikel 3 des Wasserbaugesetzes.</p><p>Die bestehenden wasserbaulichen Anlagen des Linthwerks müssen umfassend überholt werden, damit extreme Hochwasser bis zum definierten Schutzziel schadlos abgeleitet werden können. Das Ziel des Projektes Linth 2000 ist der Schutz der Ebene zwischen Näfels/Mollis und dem Obersee vor Überschwemmungen, d. h. insbesondere vor Dammbrüchen, die verheerende Auswirkungen hätten.</p><p>Die Linth ist aber auch ein Gewässerlebensraum. Dieser Lebensraum ist stark beeinträchtigt. Gemäss Artikel 4 des Wasserbaugesetzes muss bei Eingriffen in die Gewässer deren natürlicher Verlauf beibehalten oder wieder hergestellt werden. Gewässer und Ufer müssen so gestaltet werden, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können.</p><p>Das Projekt Linth 2000 umfasst die Stabilisierung von Dämmen, die Verminderung von Gefahren bei Brücken und Massnahmen für die Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen. Die vorgesehenen baulichen Massnahmen konzentrieren sich auf kritische Stellen, wo sorgfältige Analysen Schwachpunkte in Bezug auf Hochwasserschutz und Ökologie ergeben haben.</p><p>Mit der Umsetzung des Projektes Linth 2000 soll somit gewährleistet werden, dass die Nutzung und Entwicklung der Linthebene als Wirtschaftsraum, Landwirtschaftsraum, Siedlungs- und Erholungsgebiet auch in Zukunft möglich ist. Das Projekt Linth 2000 bietet damit die Chance, die oft widerstrebenden Interessen zu ordnen und ökologische Massnahmen einzubeziehen, welche dem Hochwasserschutz und der Natur im weitesten Sinne gleichermassen dienen.</p><p>2. Das Projekt Linth 2000 entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den von der Nationalen Plattform Naturgefahren in der Strategie Sicherheit vor Naturgefahren festgehaltenen Grundsätzen, mit deren Verankerung bei den Akteuren sowie der Bevölkerung der Bundesrat das UVEK beauftragt hat. Es beruht auf den Grundpfeilern der Nachhaltigkeit. Die ökologischen Massnahmen haben zudem einen positiven Einfluss auf die Hochwassersicherheit. Auch Unsicherheiten bezüglich Klimawandel und vergrösserten Abflüssen kann damit besser Rechnung getragen werden.</p><p>Die betroffene Bevölkerung wird sich im Rahmen des öffentlichen Auflageverfahrens zum Projekt äussern können. Die Interessen der betroffenen Grundeigentümer werden im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bereits in einer früheren Phase einbezogen.</p><p>3. Das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) hat Kenntnis über dieses Teilprojekt (Versuchsstrecke). Der Vizedirektor des BWG ist beratendes Mitglied der Linthkommission. Zudem ist ein Mitarbeiter des Bundesamtes Mitglied im Projektleitungsteam.</p><p>Zweck der Versuchsstrecke ist die Abklärung von bautechnischen, flussmorphologischen, ökologischen und gestalterischen Optimierungsmöglichkeiten. Dank dieser Optimierungen sollen die Kosten des Endausbaus möglichst gesenkt werden können.</p><p>4. Schon bei der Projektierung wurde bezüglich Kosten und Landbedarf auf eine konsequente Optimierung geachtet, indem die vorgesehenen Massnahmen auf jene Stellen konzentriert wurden, wo mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Schutzwirkung erzielt werden kann.</p><p>Ein Beispiel: Am Escherkanal bilden Sanierungen und die Verstärkung des linksseitigen Damms, kombiniert mit den hangseitigen Aufweitungen im Kundertried und im Chli Gäsitschachen, den Schwerpunkt der Massnahmen. Mit den weitgehend flussseitig vorgesehenen Dammsanierungs- und Verstärkungsmassnahmen können Veränderungen am Aussendamm vermieden und Landwirtschaftsland gesichert werden. Mit dieser kostengünstigen Lösung werden die Glarner Ebene geschont und gleichzeitig eine massvolle Renaturierung des stark verbauten Escherkanals erreicht. Zudem kann mit dieser Lösung ein Gerinneausbau vermieden werden, was ebenfalls eine Kosteneinsparung bedeutet. Zur Verbesserung der Abflusskapazität bei den Brücken am Escherkanal wird ebenfalls die kostengünstige und bewährte Methode des Anbringens von Schürzen (bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Zuflusses) angewandt.</p><p>Von den insgesamt 23 Kilometern Kanallänge werden nur etwa 12 Kilometer (d. h. rund 50 Prozent) einer eigentlichen Sanierung unterzogen. Davon wiederum werden rund 3 Kilometer aufgeweitet, immer in Kombination mit Hochwasserschutzmassnahmen.</p><p>Die heutigen Anlagen befinden sich vollständig im Besitz des Linthwerks, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt der beteiligten Kantone (vgl. dazu BBl 2001 231ff).</p><p>Das Projekt Linth 2000 wird zusätzliche Flächen beanspruchen. Aufgrund der im Mai 2003 abgeschlossenen landwirtschaftlichen Vorplanung ist bekannt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in der Linthebene eher klein strukturiert sind. Aus der Sicht der Landwirtschaft wird erwartet, dass der Landbedarf für das Projekt Linth 2000 so klein wie möglich ausfällt.</p><p>Mit der nun laufenden Vorprojektplanung zu einer Landumlegung "Benken Plus" sollen für die einzelnen Betriebe die Auswirkungen des Kulturlandverlustes festgestellt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Bewirtschaftungsmöglichkeiten mit dem Projekt Linth 2000 aufzuzeigen. Insbesondere sollen landwirtschaftliche Nutzflächen soweit möglich erhalten bleiben und allfällige Flächen mit Pflegevereinbarungen den Landwirten angeboten werden. Gestützt auf diese Abklärungen kann die definitive Grösse der vom Linthprojekt beanspruchten Flächen im Rahmen einer Interessenabwägung festgelegt werden.</p><p>5. Die geforderte Sicherheit lässt sich nicht alleine durch Unterhaltsarbeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz1 des Wasserbaugesetzes erfüllen. Erst mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann die heute ungenügende Hochwassersicherheit verbessert werden. Das Projekt Linth 2000 ist ein gutes Beispiel für einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Das Projekt weist ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.</p><p>Art und Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes richten sich nach der üblichen Praxis. Danach wird das BWG das vom Linthwerk einzureichende Subventionsgesuch, das auf einem aufgelegten und rechtskräftig verabschiedeten Projekt gründen muss, prüfen und einen Subventionsentscheid erlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach dem Hochwasser vom Mai 1999 forderte die Bevölkerung der Linthebene raschmöglichst einen verbesserten Hochwasserschutz. Entsprechend haben die Konkordatskantone - sehr grosszügige - Kredite für ein Hochwasserschutzprojekt gesprochen und damit grünes Licht für eine umgehende Dammsanierung gegeben.</p><p>In der Folge allerdings wurde mit "Hochwasserschutz Linth 2000" ein Projekt vorgelegt, welches weit über die Sanierung der jedenfalls vom St. Galler Grossrat genehmigten Sanierung der gegenwärtigen Anlage hinausgeht. Statt einer einfachen und wirksamen Sanierung ist von einem umfangreichen 80-Millionen-Projekt die Rede, welches die Linthebene zusätzlich "ökologisch aufwerten" soll. Dies, obwohl im Richtplan des Kantons St. Gallen z. B. mit dem Benkner Ried, dem Burger Ried und dem Schmerikoner Ried bereits mehrere Naturschutzgebiete von nationaler Bedeutung eingetragen sind.</p><p>Der Bund beteiligt sich mit etwa 30 bis 40 Prozent an den Kosten, d. h. mit rund 25 Millionen Franken, am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Inzwischen liegt auch ein 1,6 Millionen-Projekt vor, welches auf zwei Versuchsstrecken auf dem Gebiet der Gemeinde Benken (SG) die Umsetzung des ökologischen Teils das Massnahmenkonzept "Hochwasserschutz Linth 2000" vorsieht.</p><p>Für die Realisierung von "Hochwasserschutz Linth 2000" werden insgesamt 60 Hektaren Kulturland und weitere 160 Hektaren Wiesland und Wald beansprucht. Den Bauern, welche dieses Land heute bewirtschaften, wird Realersatz versprochen, obwohl sich dies bei realistischer Betrachtung als nicht durchführbar erweist und die Bauern dadurch in ihrer Existenz gefährdet werden. Soll die Landwirtschaft eine Zukunft haben, ist es unabdingbar, dass die Bauern das heute noch bestehende Kulturland bewirtschaften können und dieses nicht für unnötige Projekte verbaut wird. Vorliegend gilt dies umso mehr, als ein grosser Teil des entsprechenden Landes Fruchtfolgefläche ist.</p><p>Ebenso werden Erholungsuchende und Sporttreibende inskünftig Einschränkungen hinnehmen und mit Reglementierungen oder gar Verboten leben müssen, weil die Freizeitnutzung inskünftig den Aspekten "Hochwasserschutz" und "Ökologie" gegenübergestellt werden soll. Im Projekt wird denn auch betont, dass der Spielraum, der sich bei der Planung der Sanierungsmassnahmen darbietet, sehr klein ist. Insgesamt muss deshalb festgestellt werden, dass hier eine Eigendynamik entwickelt wurde, die von der ansässigen Bevölkerung nicht mitgetragen wird.</p><p>Da sich der Bund an diesem Projekt mit einem beträchtlichen Geldbetrag beteiligt, ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bund beteiligt sich mit der nicht unerheblichen Summe von etwa 25 Millionen Franken am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Gemäss Artikel 7 des Wasserbaugesetzes kann der Bund Finanzhilfen an die Renaturierung von Gewässern leisten. Bei der Bemessung dieser Massnahme sind gemäss Wasserbauverordnung die Bedeutung der Massnahme für den Hochwasserschutz oder für die Renatursierung sowie die Vorteile, welche die Massnahme dem Kanton ausserhalb des Hochwasserschutzes verschafft, zu beachten. Wo sieht der Bundesrat diese in Gesetz und Verordnung statuierte Bedeutung und die Vorteile für den Kanton und die Bevölkerung?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die umliegende Bevölkerung lediglich eine wirkungsvolle und sofortige Sanierung der bestehenden Anlage will und die weitergehenden ökologischen Massnahmen, welche erst in zehn bis fünfzehn Jahren beendet sein werden und erhebliche Einschränkungen mit sich bringen, nicht in deren Sinne ist?</p><p>3. Gemäss Artikel 10 WBV überwacht der Kanton die Kosten und erstattet dem Bundesamt Meldung. Hat demnach das zuständige Bundesamt Kenntnis über den Betrag von 1,6 Millionen Franken, der allein für ein Versuchsprojekt ausgegeben werden soll?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die beachtliche finanzielle Beteiligung des Bundes nicht nur die Bundeskasse unnötig strapaziert, sondern auch der Landwirtschaft essentielle Nutzflächen entzieht?</p><p>5. Noch wäre es möglich, das überbordende Projekt zu stoppen und sich lediglich auf eine einfache, zweckmässige Sanierung des Linthdammes zu konzentrieren, so wie dies in Artikel 4 Absatz 1 des Wasserbaugesetzes als Priorität festgehalten wird.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, angesichts der finanziell angespannten Situation und der Stimmung in der Bevölkerung nochmals über die Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes nachzudenken?</p>
  • Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Kulturlandverlust
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Linthwerk genügt den heutigen Sicherheitsansprüchen bezüglich Hochwasserschutz nicht mehr. Damit der Hochwasserschutz in der Linthebene auch in Zukunft sichergestellt werden kann, hat die eidgenössische Linthkommission 1998 mit dem Start der Planungsarbeiten am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" (Linth 2000) Massnahmen für eine umfassende Erneuerung und Sanierung des Linthwerks eingeleitet. Das Hochwasserereignis vom Mai 1999 zeigte klar auf, dass ein Handlungsbedarf besteht. Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Verantwortung für das Projekt Linth 2000 in der Verantwortung der Kantone St. Gallen, Glarus, Schwyz und Zürich.</p><p>1. Beim Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" handelt es sich nicht um ein Renaturierungsprojekt nach Artikel 7 des Wasserbaugesetzes, sondern um Massnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren nach Artikel 3 des Wasserbaugesetzes.</p><p>Die bestehenden wasserbaulichen Anlagen des Linthwerks müssen umfassend überholt werden, damit extreme Hochwasser bis zum definierten Schutzziel schadlos abgeleitet werden können. Das Ziel des Projektes Linth 2000 ist der Schutz der Ebene zwischen Näfels/Mollis und dem Obersee vor Überschwemmungen, d. h. insbesondere vor Dammbrüchen, die verheerende Auswirkungen hätten.</p><p>Die Linth ist aber auch ein Gewässerlebensraum. Dieser Lebensraum ist stark beeinträchtigt. Gemäss Artikel 4 des Wasserbaugesetzes muss bei Eingriffen in die Gewässer deren natürlicher Verlauf beibehalten oder wieder hergestellt werden. Gewässer und Ufer müssen so gestaltet werden, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können.</p><p>Das Projekt Linth 2000 umfasst die Stabilisierung von Dämmen, die Verminderung von Gefahren bei Brücken und Massnahmen für die Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen. Die vorgesehenen baulichen Massnahmen konzentrieren sich auf kritische Stellen, wo sorgfältige Analysen Schwachpunkte in Bezug auf Hochwasserschutz und Ökologie ergeben haben.</p><p>Mit der Umsetzung des Projektes Linth 2000 soll somit gewährleistet werden, dass die Nutzung und Entwicklung der Linthebene als Wirtschaftsraum, Landwirtschaftsraum, Siedlungs- und Erholungsgebiet auch in Zukunft möglich ist. Das Projekt Linth 2000 bietet damit die Chance, die oft widerstrebenden Interessen zu ordnen und ökologische Massnahmen einzubeziehen, welche dem Hochwasserschutz und der Natur im weitesten Sinne gleichermassen dienen.</p><p>2. Das Projekt Linth 2000 entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den von der Nationalen Plattform Naturgefahren in der Strategie Sicherheit vor Naturgefahren festgehaltenen Grundsätzen, mit deren Verankerung bei den Akteuren sowie der Bevölkerung der Bundesrat das UVEK beauftragt hat. Es beruht auf den Grundpfeilern der Nachhaltigkeit. Die ökologischen Massnahmen haben zudem einen positiven Einfluss auf die Hochwassersicherheit. Auch Unsicherheiten bezüglich Klimawandel und vergrösserten Abflüssen kann damit besser Rechnung getragen werden.</p><p>Die betroffene Bevölkerung wird sich im Rahmen des öffentlichen Auflageverfahrens zum Projekt äussern können. Die Interessen der betroffenen Grundeigentümer werden im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bereits in einer früheren Phase einbezogen.</p><p>3. Das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) hat Kenntnis über dieses Teilprojekt (Versuchsstrecke). Der Vizedirektor des BWG ist beratendes Mitglied der Linthkommission. Zudem ist ein Mitarbeiter des Bundesamtes Mitglied im Projektleitungsteam.</p><p>Zweck der Versuchsstrecke ist die Abklärung von bautechnischen, flussmorphologischen, ökologischen und gestalterischen Optimierungsmöglichkeiten. Dank dieser Optimierungen sollen die Kosten des Endausbaus möglichst gesenkt werden können.</p><p>4. Schon bei der Projektierung wurde bezüglich Kosten und Landbedarf auf eine konsequente Optimierung geachtet, indem die vorgesehenen Massnahmen auf jene Stellen konzentriert wurden, wo mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Schutzwirkung erzielt werden kann.</p><p>Ein Beispiel: Am Escherkanal bilden Sanierungen und die Verstärkung des linksseitigen Damms, kombiniert mit den hangseitigen Aufweitungen im Kundertried und im Chli Gäsitschachen, den Schwerpunkt der Massnahmen. Mit den weitgehend flussseitig vorgesehenen Dammsanierungs- und Verstärkungsmassnahmen können Veränderungen am Aussendamm vermieden und Landwirtschaftsland gesichert werden. Mit dieser kostengünstigen Lösung werden die Glarner Ebene geschont und gleichzeitig eine massvolle Renaturierung des stark verbauten Escherkanals erreicht. Zudem kann mit dieser Lösung ein Gerinneausbau vermieden werden, was ebenfalls eine Kosteneinsparung bedeutet. Zur Verbesserung der Abflusskapazität bei den Brücken am Escherkanal wird ebenfalls die kostengünstige und bewährte Methode des Anbringens von Schürzen (bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Zuflusses) angewandt.</p><p>Von den insgesamt 23 Kilometern Kanallänge werden nur etwa 12 Kilometer (d. h. rund 50 Prozent) einer eigentlichen Sanierung unterzogen. Davon wiederum werden rund 3 Kilometer aufgeweitet, immer in Kombination mit Hochwasserschutzmassnahmen.</p><p>Die heutigen Anlagen befinden sich vollständig im Besitz des Linthwerks, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt der beteiligten Kantone (vgl. dazu BBl 2001 231ff).</p><p>Das Projekt Linth 2000 wird zusätzliche Flächen beanspruchen. Aufgrund der im Mai 2003 abgeschlossenen landwirtschaftlichen Vorplanung ist bekannt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in der Linthebene eher klein strukturiert sind. Aus der Sicht der Landwirtschaft wird erwartet, dass der Landbedarf für das Projekt Linth 2000 so klein wie möglich ausfällt.</p><p>Mit der nun laufenden Vorprojektplanung zu einer Landumlegung "Benken Plus" sollen für die einzelnen Betriebe die Auswirkungen des Kulturlandverlustes festgestellt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Bewirtschaftungsmöglichkeiten mit dem Projekt Linth 2000 aufzuzeigen. Insbesondere sollen landwirtschaftliche Nutzflächen soweit möglich erhalten bleiben und allfällige Flächen mit Pflegevereinbarungen den Landwirten angeboten werden. Gestützt auf diese Abklärungen kann die definitive Grösse der vom Linthprojekt beanspruchten Flächen im Rahmen einer Interessenabwägung festgelegt werden.</p><p>5. Die geforderte Sicherheit lässt sich nicht alleine durch Unterhaltsarbeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz1 des Wasserbaugesetzes erfüllen. Erst mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann die heute ungenügende Hochwassersicherheit verbessert werden. Das Projekt Linth 2000 ist ein gutes Beispiel für einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Das Projekt weist ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.</p><p>Art und Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes richten sich nach der üblichen Praxis. Danach wird das BWG das vom Linthwerk einzureichende Subventionsgesuch, das auf einem aufgelegten und rechtskräftig verabschiedeten Projekt gründen muss, prüfen und einen Subventionsentscheid erlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach dem Hochwasser vom Mai 1999 forderte die Bevölkerung der Linthebene raschmöglichst einen verbesserten Hochwasserschutz. Entsprechend haben die Konkordatskantone - sehr grosszügige - Kredite für ein Hochwasserschutzprojekt gesprochen und damit grünes Licht für eine umgehende Dammsanierung gegeben.</p><p>In der Folge allerdings wurde mit "Hochwasserschutz Linth 2000" ein Projekt vorgelegt, welches weit über die Sanierung der jedenfalls vom St. Galler Grossrat genehmigten Sanierung der gegenwärtigen Anlage hinausgeht. Statt einer einfachen und wirksamen Sanierung ist von einem umfangreichen 80-Millionen-Projekt die Rede, welches die Linthebene zusätzlich "ökologisch aufwerten" soll. Dies, obwohl im Richtplan des Kantons St. Gallen z. B. mit dem Benkner Ried, dem Burger Ried und dem Schmerikoner Ried bereits mehrere Naturschutzgebiete von nationaler Bedeutung eingetragen sind.</p><p>Der Bund beteiligt sich mit etwa 30 bis 40 Prozent an den Kosten, d. h. mit rund 25 Millionen Franken, am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Inzwischen liegt auch ein 1,6 Millionen-Projekt vor, welches auf zwei Versuchsstrecken auf dem Gebiet der Gemeinde Benken (SG) die Umsetzung des ökologischen Teils das Massnahmenkonzept "Hochwasserschutz Linth 2000" vorsieht.</p><p>Für die Realisierung von "Hochwasserschutz Linth 2000" werden insgesamt 60 Hektaren Kulturland und weitere 160 Hektaren Wiesland und Wald beansprucht. Den Bauern, welche dieses Land heute bewirtschaften, wird Realersatz versprochen, obwohl sich dies bei realistischer Betrachtung als nicht durchführbar erweist und die Bauern dadurch in ihrer Existenz gefährdet werden. Soll die Landwirtschaft eine Zukunft haben, ist es unabdingbar, dass die Bauern das heute noch bestehende Kulturland bewirtschaften können und dieses nicht für unnötige Projekte verbaut wird. Vorliegend gilt dies umso mehr, als ein grosser Teil des entsprechenden Landes Fruchtfolgefläche ist.</p><p>Ebenso werden Erholungsuchende und Sporttreibende inskünftig Einschränkungen hinnehmen und mit Reglementierungen oder gar Verboten leben müssen, weil die Freizeitnutzung inskünftig den Aspekten "Hochwasserschutz" und "Ökologie" gegenübergestellt werden soll. Im Projekt wird denn auch betont, dass der Spielraum, der sich bei der Planung der Sanierungsmassnahmen darbietet, sehr klein ist. Insgesamt muss deshalb festgestellt werden, dass hier eine Eigendynamik entwickelt wurde, die von der ansässigen Bevölkerung nicht mitgetragen wird.</p><p>Da sich der Bund an diesem Projekt mit einem beträchtlichen Geldbetrag beteiligt, ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bund beteiligt sich mit der nicht unerheblichen Summe von etwa 25 Millionen Franken am Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Gemäss Artikel 7 des Wasserbaugesetzes kann der Bund Finanzhilfen an die Renaturierung von Gewässern leisten. Bei der Bemessung dieser Massnahme sind gemäss Wasserbauverordnung die Bedeutung der Massnahme für den Hochwasserschutz oder für die Renatursierung sowie die Vorteile, welche die Massnahme dem Kanton ausserhalb des Hochwasserschutzes verschafft, zu beachten. Wo sieht der Bundesrat diese in Gesetz und Verordnung statuierte Bedeutung und die Vorteile für den Kanton und die Bevölkerung?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die umliegende Bevölkerung lediglich eine wirkungsvolle und sofortige Sanierung der bestehenden Anlage will und die weitergehenden ökologischen Massnahmen, welche erst in zehn bis fünfzehn Jahren beendet sein werden und erhebliche Einschränkungen mit sich bringen, nicht in deren Sinne ist?</p><p>3. Gemäss Artikel 10 WBV überwacht der Kanton die Kosten und erstattet dem Bundesamt Meldung. Hat demnach das zuständige Bundesamt Kenntnis über den Betrag von 1,6 Millionen Franken, der allein für ein Versuchsprojekt ausgegeben werden soll?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die beachtliche finanzielle Beteiligung des Bundes nicht nur die Bundeskasse unnötig strapaziert, sondern auch der Landwirtschaft essentielle Nutzflächen entzieht?</p><p>5. Noch wäre es möglich, das überbordende Projekt zu stoppen und sich lediglich auf eine einfache, zweckmässige Sanierung des Linthdammes zu konzentrieren, so wie dies in Artikel 4 Absatz 1 des Wasserbaugesetzes als Priorität festgehalten wird.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, angesichts der finanziell angespannten Situation und der Stimmung in der Bevölkerung nochmals über die Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes nachzudenken?</p>
    • Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000". Kulturlandverlust

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