Neat. Varianten Innerschweiz

ShortId
04.3255
Id
20043255
Updated
28.07.2023 09:04
Language
de
Title
Neat. Varianten Innerschweiz
AdditionalIndexing
48;Durchgangsverkehr;Zentralschweiz;Beförderungskapazität;Durchführung eines Projektes;NEAT;Verkehrslinie
1
  • L05K1803020701, NEAT
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L04K18010204, Beförderungskapazität
  • L04K18010101, Durchgangsverkehr
  • L07K08070102010706, Zentralschweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Gegensatz zu Neubaustrecken im Ausland soll über die Neat Mischverkehr abgewickelt werden. Angesichts des verschiedenen Verkehrs und der unterschiedlichen Geschwindigkeiten stellt das eine nicht zu unterschätzende Belastung des Netzes dar und eine immense Herausforderung an den Betrieb. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich genügende Kapazitäten vorhanden sein werden, um dieses Verkehrsaufkommen aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch die Verlagerungsziele der Neat nicht aus den Augen zu verlieren.</p><p>Demgegenüber stehen die berechtigten Anliegen der Kantone Schwyz und Uri nach einer Verringerung der bereits heute massiven Belastungen von Bevölkerung und Umwelt durch den Transitverkehr. Diese Anliegen sind ernst zu nehmen, wenn Verzögerungen beim Bau der Neat vermieden werden sollen.</p><p>Schliesslich aber ist das gesamte Neat-Konzept auch im Kontext der angespannten finanziellen Situation zu sehen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, alle möglichen Varianten, ihre betrieblichen Auswirkungen und ihre Wirtschaftlichkeit zu untersuchen, bevor ein Beschluss gefasst und umgesetzt wird. Eine sorgfältige Abklärung aller Möglichkeiten ist allein schon angesichts der Milliardeninvestitionen und der Langfristigkeit des Projektes geboten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 26. Juni 2002 die Neat-Linienführung "Bergvariante lang geschlossen" für die Festsetzung im Sachplan Alptransit bestimmt. Weitere Varianten, wie "Berg lang offen" oder die Talvariante mit offener Linienführung zwischen dem Nordportal des Gotthard-Basistunnels und dem noch nicht finanzierten Neat-Axentunnel werden somit nicht weiterverfolgt. Alle diese Varianten werden offenbar vom Motionär als "Urner Varianten" bezeichnet.</p><p>Der Begriff "Stanser Variante" bezieht sich wohl auf eine Linienführung mit einem Tunnel von Erstfeld in Richtung Stans und Luzern, wo ein neuer Tiefbahnhof gebaut werden müsste. Diese Strecke wurde bereits im Vorfeld zum Neat-Beschluss untersucht, jedoch zugunsten einer Linienführung über Arth-Goldau verworfen.</p><p>Die Linienführungsentscheide zur Neat sind in einem demokratischen und offenen Planungsprozess seit 1990 schrittweise gefallen. Beim Entscheid zugunsten der Linienführung "Bergvariante lang geschlossen" handelt es sich um einen Kompromiss. Er wurde nach langen Auseinandersetzungen und Diskussionen mit dem Kanton Uri gefunden. Damit kann einerseits der Gotthard-Basistunnel rechtzeitig gebaut werden. Andererseits wird die Möglichkeit geschaffen, später die Urner Bevölkerung vor Immissionen zu schützen. Der Bundesrat steht zu diesem Kompromiss und zu der Vorinvestition für das dabei notwendige Verzweigungswerk im Berg.</p><p>Nationalrat und Ständerat haben den Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit verabschiedet und damit den Bundesrat in seiner Haltung unterstützt.</p><p>Was die Höhe der Investition betrifft, hat der Bundesrat Optimierungen am Projekt vorbehalten. Es geht darum, dass auf jeden Fall später eine Linienführung "Berg lang" gebaut werden kann, ohne den Betrieb des Tunnels wesentlich zu stören. Freilich wird die Erstellung der Abzweigung bautechnisch erst möglich, wenn die Tunnelbohrmaschinen von Erstfeld Richtung Amsteg den Verzweigungsbereich passiert haben. Dies wird etwa 2008 der Fall sein.</p><p>Der verbindliche Entscheid über den Umfang der Vorinvestition muss deshalb nicht bereits heute gefällt werden. Im Übrigen ist nicht die Höhe der Vorinvestition für den Konsens mit Uri massgebend, sondern die Zusicherung, dass die Verzweigung dereinst so ausgebaut wird, dass später die "Bergvariante lang" angeschlossen werden kann. Lässt sich dieses Ziel mit einem günstigeren Projekt erreichen, wird der Bund dieses Einsparungspotenzial nutzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor der endgültigen Freigabe der vorgesehenen etwa 100 Millionen Franken für das Verzweigungswerk zur Bergvariante Uri ein wirtschaftlich wie juristisch unabhängiges Gutachten vorzulegen, das die betrieblichen Auswirkungen der möglichen Varianten aufzeigt. Insbesondere beurteilt das Gutachten:</p><p>1. die Urner Varianten;</p><p>2. die Stanser Variante. </p><p>Besonderes Augenmerk verwendet das Gutachten weiter auf die Anforderungen des Mischverkehrs.</p>
  • Neat. Varianten Innerschweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Gegensatz zu Neubaustrecken im Ausland soll über die Neat Mischverkehr abgewickelt werden. Angesichts des verschiedenen Verkehrs und der unterschiedlichen Geschwindigkeiten stellt das eine nicht zu unterschätzende Belastung des Netzes dar und eine immense Herausforderung an den Betrieb. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich genügende Kapazitäten vorhanden sein werden, um dieses Verkehrsaufkommen aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch die Verlagerungsziele der Neat nicht aus den Augen zu verlieren.</p><p>Demgegenüber stehen die berechtigten Anliegen der Kantone Schwyz und Uri nach einer Verringerung der bereits heute massiven Belastungen von Bevölkerung und Umwelt durch den Transitverkehr. Diese Anliegen sind ernst zu nehmen, wenn Verzögerungen beim Bau der Neat vermieden werden sollen.</p><p>Schliesslich aber ist das gesamte Neat-Konzept auch im Kontext der angespannten finanziellen Situation zu sehen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, alle möglichen Varianten, ihre betrieblichen Auswirkungen und ihre Wirtschaftlichkeit zu untersuchen, bevor ein Beschluss gefasst und umgesetzt wird. Eine sorgfältige Abklärung aller Möglichkeiten ist allein schon angesichts der Milliardeninvestitionen und der Langfristigkeit des Projektes geboten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 26. Juni 2002 die Neat-Linienführung "Bergvariante lang geschlossen" für die Festsetzung im Sachplan Alptransit bestimmt. Weitere Varianten, wie "Berg lang offen" oder die Talvariante mit offener Linienführung zwischen dem Nordportal des Gotthard-Basistunnels und dem noch nicht finanzierten Neat-Axentunnel werden somit nicht weiterverfolgt. Alle diese Varianten werden offenbar vom Motionär als "Urner Varianten" bezeichnet.</p><p>Der Begriff "Stanser Variante" bezieht sich wohl auf eine Linienführung mit einem Tunnel von Erstfeld in Richtung Stans und Luzern, wo ein neuer Tiefbahnhof gebaut werden müsste. Diese Strecke wurde bereits im Vorfeld zum Neat-Beschluss untersucht, jedoch zugunsten einer Linienführung über Arth-Goldau verworfen.</p><p>Die Linienführungsentscheide zur Neat sind in einem demokratischen und offenen Planungsprozess seit 1990 schrittweise gefallen. Beim Entscheid zugunsten der Linienführung "Bergvariante lang geschlossen" handelt es sich um einen Kompromiss. Er wurde nach langen Auseinandersetzungen und Diskussionen mit dem Kanton Uri gefunden. Damit kann einerseits der Gotthard-Basistunnel rechtzeitig gebaut werden. Andererseits wird die Möglichkeit geschaffen, später die Urner Bevölkerung vor Immissionen zu schützen. Der Bundesrat steht zu diesem Kompromiss und zu der Vorinvestition für das dabei notwendige Verzweigungswerk im Berg.</p><p>Nationalrat und Ständerat haben den Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit verabschiedet und damit den Bundesrat in seiner Haltung unterstützt.</p><p>Was die Höhe der Investition betrifft, hat der Bundesrat Optimierungen am Projekt vorbehalten. Es geht darum, dass auf jeden Fall später eine Linienführung "Berg lang" gebaut werden kann, ohne den Betrieb des Tunnels wesentlich zu stören. Freilich wird die Erstellung der Abzweigung bautechnisch erst möglich, wenn die Tunnelbohrmaschinen von Erstfeld Richtung Amsteg den Verzweigungsbereich passiert haben. Dies wird etwa 2008 der Fall sein.</p><p>Der verbindliche Entscheid über den Umfang der Vorinvestition muss deshalb nicht bereits heute gefällt werden. Im Übrigen ist nicht die Höhe der Vorinvestition für den Konsens mit Uri massgebend, sondern die Zusicherung, dass die Verzweigung dereinst so ausgebaut wird, dass später die "Bergvariante lang" angeschlossen werden kann. Lässt sich dieses Ziel mit einem günstigeren Projekt erreichen, wird der Bund dieses Einsparungspotenzial nutzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor der endgültigen Freigabe der vorgesehenen etwa 100 Millionen Franken für das Verzweigungswerk zur Bergvariante Uri ein wirtschaftlich wie juristisch unabhängiges Gutachten vorzulegen, das die betrieblichen Auswirkungen der möglichen Varianten aufzeigt. Insbesondere beurteilt das Gutachten:</p><p>1. die Urner Varianten;</p><p>2. die Stanser Variante. </p><p>Besonderes Augenmerk verwendet das Gutachten weiter auf die Anforderungen des Mischverkehrs.</p>
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