Assistenzdienste der Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens
- ShortId
-
04.3259
- Id
-
20043259
- Updated
-
26.03.2024 21:46
- Language
-
de
- Title
-
Assistenzdienste der Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens
- AdditionalIndexing
-
09;Bewilligung;Armeeeinsatz;öffentliche Ordnung
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L05K0806010102, Bewilligung
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der "Armeereform 95" wurde der Begriff der Assistenzdienste zugunsten ziviler Behörden eingeführt. Zuvor waren von der Gesetzgebung lediglich zwei verschiedene Dienste vorgesehen, der Ausbildungsdienst und der Aktivdienst. Kam die Truppe also für zivile Behörden zum Einsatz, leistete sie Aktivdienst, so insbesondere Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre, als die Armee mit dem Konferenzschutz in Genf betraut wurde. Dieser Umstand wurde als Lücke empfunden, die es zu schliessen galt.</p><p>Das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) sieht vor, dass der Bundesrat die Befugnis hat, eine Truppe aufzubieten und sie den zivilen Behörden zuzuweisen (Art. 70 MG). Werden mehr als 2000 Personen aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der darauf folgenden Session genehmigen (Art. 70 Abs. 2 MG).</p><p>Zum ersten Mal wurde dieses Verfahren Ende1998 angewendet, als zahlreiche Flüchtlinge aus dem Balkan ins Land strömten. Die Bundesversammlung genehmigte das Aufgebot von fast 1000 Armeeangehörigen mit dem Auftrag, Notunterkünfte für Asylsuchende zu betreiben, die darauf warteten, vom Bundesamt für Flüchtlinge registriert zu werden. Im Jahre 1999 genehmigte die Bundesversammlung den Truppeneinsatz zur Unterstützung der Polizeikräfte in Genf, Bern und Zürich, wobei die Angehörigen der Armee für den Schutz bedrohter Einrichtungen zuständig sind.</p><p>Seither hat die Nachfrage nach solchen Einsätzen (WEF-Jahrestagung, G8-Gipfel, Botschaftsbewachungen usw.) aus verschiedenen Gründen zugenommen:</p><p>- Die internationale Lage und das Gefahrenpotenzial haben sich seit dem 11. September 2001 stark verändert. Heute wird die Sicherheitsfrage bei jeder Veranstaltung gleich welcher Art eingehend geprüft. Internationale Konferenzen können heute ohne einen zumindest teilweisen Truppeneinsatz nicht mehr durchgeführt werden.</p><p>- Der Bundesrat hat am 6. November 2002 im Rahmen des Projekts Usis beschlossen, die Armee dauerhaft für die Stärkung der inneren Sicherheit und für die Grenzüberwachung einzusetzen. Der Einsatz der Armee für die subsidiäre Unterstützung von zivilen Einheiten im Bereich des Grenz-, Konferenz- und Objektschutzes ist somit vorläufig von der Ausnahme zur Regel geworden. Dieser Beschluss wurde am 24. März dieses Jahres bestätigt und ergänzt.</p><p>- Im Rahmen der "Armeereform XXI" gelten zudem die Mitglieder der Berufsverbände fortan als Armeeangehörige. Seit dem 1. Januar 2004 ist deren Einsatz im Assistenzdienst (Lithos, Unterstützung der Grenzwächter, sowie "Tiger und Füchse" für die Sicherheit in den Flugzeugen) demzufolge dem Genehmigungsverfahren der Assistenzdienste unterstellt.</p><p>Wenn das internationale Umfeld sich nicht grundlegend ändert, wird sich an dieser Situation in den kommenden Jahren nichts Grundsätzliches ändern.</p><p>Was die Auslandeinsätze anbelangt, sieht das MG (Ergänzung vom Juni 2001) die Möglichkeit bewaffneter Friedensförderungsdienste vor. Werden für einen solchen Einsatz mehr als 100 Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss ihn die Bundesversammlung genehmigen; in dringenden Fällen kann diese Genehmigung nachträglich eingeholt werden (Art. 66b Abs. 4 MG).</p><p>Das Genehmigungsverfahren für die Assistenzdienste der Armee, das seit 1998 schon mehrmals erprobt worden ist, befriedigt nicht vollumfänglich. Ursprünglich war es eingeführt worden, damit das Parlament den Einsatz von Truppen zur Unterstützung ziviler Behörden mitbestimmen konnte. Ohne dieses Prinzip infrage stellen zu wollen, ist das heutige System, wonach jeder Einsatz in der nächsten Session einzeln zu genehmigen ist, zu starr und lässt kaum zu, realitätsgerecht zu reagieren.</p><p>Die Gesuche der Zivilbehörden um einen Beizug der Armee werden in der Regel ziemlich spät gestellt. Dies hatte schon verschiedentlich zur Folge, dass die beiden Räte einen Einsatz in derselben Session genehmigen mussten. Um wiederholte Sonderverfahren zu vermeiden und angesichts dessen, dass die Armee dauerhaft für die Stärkung der inneren Sicherheit und für die Grenzüberwachung eingesetzt werden soll, soll überprüft werden, wie sich das Genehmigungsverfahren der Bundesversammlung verbessern liesse. Vorstellbar wäre, zwischen "Routine-Einsätzen" vom Typus der Botschaftsüberwachungen einerseits und nicht vorhersehbaren Einsätzen wie dem Konferenzschutz andererseits zu unterscheiden.</p><p>Die wiederkehrenden Einsätze, die unbestritten sind, könnten Gegenstand einer gemeinsamen Botschaft mit mehreren Bundesbeschlüssen bilden, so dass weiterhin eine differenzierte Genehmigung möglich wäre. Für neue oder politisch umstrittene Einsätze müssten nach wie vor eigene Botschaften vorgelegt werden.</p><p>In Fällen, da das Parlament sich zum ersten Mal grundsätzlich für oder wider einen Truppeneinsatz für eine zivile Behörde auszusprechen hätte, könnte es dann selbst bestimmen, welche Einsätze künftig einzeln genehmigt und welche in eine allfällige Sammelbotschaft aufgenommen werden könnten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, wie das Genehmigungsverfahren der Assistenzdienste der Armee vereinfacht werden kann. Er soll u. a. prüfen, ob ein zweiteiliges Modell eingeführt werden kann, wobei:</p><p>- der erste Teil die weniger bedeutungsvollen Assistenzdienste umfassen würde (Routineeinsätze oder nicht umstrittene Einsatzverlängerungen), deren Genehmigungen in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden könnten; und</p><p>- im zweiten Teil die Friedensförderungsdienste wie auch die bedeutungsvolleren Assistenzdienste behandelt würden, bei denen weiterhin jeder Einsatz einzeln genehmigt würde.</p>
- Assistenzdienste der Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der "Armeereform 95" wurde der Begriff der Assistenzdienste zugunsten ziviler Behörden eingeführt. Zuvor waren von der Gesetzgebung lediglich zwei verschiedene Dienste vorgesehen, der Ausbildungsdienst und der Aktivdienst. Kam die Truppe also für zivile Behörden zum Einsatz, leistete sie Aktivdienst, so insbesondere Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre, als die Armee mit dem Konferenzschutz in Genf betraut wurde. Dieser Umstand wurde als Lücke empfunden, die es zu schliessen galt.</p><p>Das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) sieht vor, dass der Bundesrat die Befugnis hat, eine Truppe aufzubieten und sie den zivilen Behörden zuzuweisen (Art. 70 MG). Werden mehr als 2000 Personen aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der darauf folgenden Session genehmigen (Art. 70 Abs. 2 MG).</p><p>Zum ersten Mal wurde dieses Verfahren Ende1998 angewendet, als zahlreiche Flüchtlinge aus dem Balkan ins Land strömten. Die Bundesversammlung genehmigte das Aufgebot von fast 1000 Armeeangehörigen mit dem Auftrag, Notunterkünfte für Asylsuchende zu betreiben, die darauf warteten, vom Bundesamt für Flüchtlinge registriert zu werden. Im Jahre 1999 genehmigte die Bundesversammlung den Truppeneinsatz zur Unterstützung der Polizeikräfte in Genf, Bern und Zürich, wobei die Angehörigen der Armee für den Schutz bedrohter Einrichtungen zuständig sind.</p><p>Seither hat die Nachfrage nach solchen Einsätzen (WEF-Jahrestagung, G8-Gipfel, Botschaftsbewachungen usw.) aus verschiedenen Gründen zugenommen:</p><p>- Die internationale Lage und das Gefahrenpotenzial haben sich seit dem 11. September 2001 stark verändert. Heute wird die Sicherheitsfrage bei jeder Veranstaltung gleich welcher Art eingehend geprüft. Internationale Konferenzen können heute ohne einen zumindest teilweisen Truppeneinsatz nicht mehr durchgeführt werden.</p><p>- Der Bundesrat hat am 6. November 2002 im Rahmen des Projekts Usis beschlossen, die Armee dauerhaft für die Stärkung der inneren Sicherheit und für die Grenzüberwachung einzusetzen. Der Einsatz der Armee für die subsidiäre Unterstützung von zivilen Einheiten im Bereich des Grenz-, Konferenz- und Objektschutzes ist somit vorläufig von der Ausnahme zur Regel geworden. Dieser Beschluss wurde am 24. März dieses Jahres bestätigt und ergänzt.</p><p>- Im Rahmen der "Armeereform XXI" gelten zudem die Mitglieder der Berufsverbände fortan als Armeeangehörige. Seit dem 1. Januar 2004 ist deren Einsatz im Assistenzdienst (Lithos, Unterstützung der Grenzwächter, sowie "Tiger und Füchse" für die Sicherheit in den Flugzeugen) demzufolge dem Genehmigungsverfahren der Assistenzdienste unterstellt.</p><p>Wenn das internationale Umfeld sich nicht grundlegend ändert, wird sich an dieser Situation in den kommenden Jahren nichts Grundsätzliches ändern.</p><p>Was die Auslandeinsätze anbelangt, sieht das MG (Ergänzung vom Juni 2001) die Möglichkeit bewaffneter Friedensförderungsdienste vor. Werden für einen solchen Einsatz mehr als 100 Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss ihn die Bundesversammlung genehmigen; in dringenden Fällen kann diese Genehmigung nachträglich eingeholt werden (Art. 66b Abs. 4 MG).</p><p>Das Genehmigungsverfahren für die Assistenzdienste der Armee, das seit 1998 schon mehrmals erprobt worden ist, befriedigt nicht vollumfänglich. Ursprünglich war es eingeführt worden, damit das Parlament den Einsatz von Truppen zur Unterstützung ziviler Behörden mitbestimmen konnte. Ohne dieses Prinzip infrage stellen zu wollen, ist das heutige System, wonach jeder Einsatz in der nächsten Session einzeln zu genehmigen ist, zu starr und lässt kaum zu, realitätsgerecht zu reagieren.</p><p>Die Gesuche der Zivilbehörden um einen Beizug der Armee werden in der Regel ziemlich spät gestellt. Dies hatte schon verschiedentlich zur Folge, dass die beiden Räte einen Einsatz in derselben Session genehmigen mussten. Um wiederholte Sonderverfahren zu vermeiden und angesichts dessen, dass die Armee dauerhaft für die Stärkung der inneren Sicherheit und für die Grenzüberwachung eingesetzt werden soll, soll überprüft werden, wie sich das Genehmigungsverfahren der Bundesversammlung verbessern liesse. Vorstellbar wäre, zwischen "Routine-Einsätzen" vom Typus der Botschaftsüberwachungen einerseits und nicht vorhersehbaren Einsätzen wie dem Konferenzschutz andererseits zu unterscheiden.</p><p>Die wiederkehrenden Einsätze, die unbestritten sind, könnten Gegenstand einer gemeinsamen Botschaft mit mehreren Bundesbeschlüssen bilden, so dass weiterhin eine differenzierte Genehmigung möglich wäre. Für neue oder politisch umstrittene Einsätze müssten nach wie vor eigene Botschaften vorgelegt werden.</p><p>In Fällen, da das Parlament sich zum ersten Mal grundsätzlich für oder wider einen Truppeneinsatz für eine zivile Behörde auszusprechen hätte, könnte es dann selbst bestimmen, welche Einsätze künftig einzeln genehmigt und welche in eine allfällige Sammelbotschaft aufgenommen werden könnten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, wie das Genehmigungsverfahren der Assistenzdienste der Armee vereinfacht werden kann. Er soll u. a. prüfen, ob ein zweiteiliges Modell eingeführt werden kann, wobei:</p><p>- der erste Teil die weniger bedeutungsvollen Assistenzdienste umfassen würde (Routineeinsätze oder nicht umstrittene Einsatzverlängerungen), deren Genehmigungen in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden könnten; und</p><p>- im zweiten Teil die Friedensförderungsdienste wie auch die bedeutungsvolleren Assistenzdienste behandelt würden, bei denen weiterhin jeder Einsatz einzeln genehmigt würde.</p>
- Assistenzdienste der Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens
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