Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung
- ShortId
-
04.3262
- Id
-
20043262
- Updated
-
28.07.2023 11:26
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung
- AdditionalIndexing
-
24;Steuersystem;Steuererhebung;Steuerpflichtige/r;Konkubinat;Familienstand;Besteuerungsgrundlage;Steuer natürlicher Personen;unverheiratete Person;verheiratete Person;Steuerrecht
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K11070605, Steuerpflichtige/r
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L04K11070312, Steuerrecht
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- L03K010305, Familienstand
- L04K01030505, unverheiratete Person
- L04K01030507, verheiratete Person
- L04K01030504, Konkubinat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ehepaare sind gegenüber Konkubinatspaaren oder gegenüber anderen Personen, die in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft zusammenleben, steuerrechtlich klar benachteiligt. Denn bei ihnen wird - im Gegensatz zu anderen Formen des Zusammenlebens - ihr Einkommen gemeinsam versteuert. Dadurch kommen namentlich Familien und Ehepaare, wo beide Partner erwerbstätig sind, steuerrechtlich in eine höhere Progression und bezahlen deutlich höhere Steuern als zwei ohne Trauschein zusammenlebende Personen mit gleichem Einkommen.</p><p>Diese heutige steuerrechtliche Situation - sie wird auch als "Ehestrafe" bezeichnet - ist ungerecht und steht völlig quer zur Förderung von Ehe und Familie, wozu sich heute alle Parteien von links bis rechts bekennen. Die Befürworter des "Steuerpaketes" haben denn auch in ihrer Propaganda die tatsächlich klaffende Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung der Ehepaare entsprechend stark hervorgehoben.</p><p>Nachdem am 16. Mai 2004 das undemokratische Multipack-"Steuerpaket" gescheitert ist, welches eine zumindest teilweise Verbesserung der steuerrechtlichen Situation der Ehepaare und Familien gebracht hätte, ist es nun wirklich an der Zeit, die steuerliche Benachteiligung der Ehepaare und Familien ganz aus der Welt zu schaffen. Schliesslich sind es nach wie vor die Familien, die den Fortbestand unserer Gesellschaft sichern und über viele Jahre grosse finanzielle Lasten tragen.</p><p>Damit nicht neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden, verlangt die vorliegende Motion die konsequente zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung. Sie ist die einzige Besteuerungsart, die alle Steuerpflichtigen gleich und gerecht behandelt.</p>
- <p>1. Die Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren ist seit längerem das erklärte Ziel des Bundesrates. Nicht zuletzt deswegen figurierte die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung für die Jahre 1999 bis 2003 ausdrücklich unter den Legislaturzielen des Bundes. Nachdem das Steuerpaket 2001 beim Volk am 16. Mai gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Im weiterhin geltenden Familienbesteuerungssystem der direkten Bundessteuer werden Ehepaare somit nach wie vor vielfach gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Der Grundsatz, dass in einem Gemeinschaftsbesteuerungssystem die Einkommen von Ehepaaren im Gegensatz zu denjenigen von Konkubinatspaaren zusammengerechnet werden, kann ohne ausreichende Korrektive bei einem stark progressiven Steuertarif zu sehr grossen Unterschieden in der steuerlichen Belastung von verheirateten Paaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften führen.</p><p>2. Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich. Dabei müssen natürlich die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt werden. Ausserdem zeigt sich schon heute deutlich, dass eine Konsensfindung schwierig sein wird. Dies folgt aus der Analyse der Volksabstimmung zum Steuerpaket und daraus, dass die Vorstösse, mit welchen eine Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung verlangt wird, inhaltlich zum Teil stark voneinander abweichen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher verfrüht, bereits einen Systementscheid zu fällen oder sich sogar auf ein bestimmtes Modell festzulegen.</p><p>Bekanntlich hat Ständerat Hans Lauri mit seinem am 2. Oktober 2002 eingereichten Postulat 02.3549 vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen verlangt. Der Bericht ist von einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet worden und wird dem Bundesrat noch vor Ende 2004 zuhanden des Parlamentes abgeliefert.</p><p>Parlament und Öffentlichkeit werden von diesem Bericht Kenntnis nehmen und darüber eine Diskussion führen müssen. Anschliessend soll im Hinblick auf die Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung der Grundsatzentscheid für die Veranlagungsart, d. h. Individualbesteuerung oder gemeinsame Veranlagung der Ehegatten, gefällt und die Ausgestaltung der Vorlage an die Hand genommen werden.</p><p>3.a. Es ist daran zu erinnern, dass bereits vor der Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001 zwei Vorstösse im Parlament eingereicht wurden, die für den Fall der Ablehnung bestimmte Steuermassnahmen zugunsten der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer verlangen (Motion der SP-Fraktion 03.3616, welche einen Systemwechsel zum Steuerabzug vom Steuerbetrag und eine Diskussion über die Einführung der Individualbesteuerung verlangt; Standesinitiative Wallis 03.314, die sich, beschränkt auf das DBG, am Steuerpaket 2001 orientiert). Zudem sind in der Sommersession 2004 drei weitere Motionen zu diesem Thema eingereicht worden. Die Motion der FDP-Fraktion 04.3276 beantragt ebenfalls einen Wechsel zur Individualbesteuerung, während die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 sowie die Motion Donzé 04.3263 sich an der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung des abgelehnten Steuerpaketes orientieren.</p><p>b. Der Bundesrat hat für das Anliegen der vorliegenden Motion ein gewisses Verständnis. Allerdings ist es für eine definitive Festlegung des Systementscheides bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung zu früh. Dies zeigen nicht nur die sehr unterschiedlichen Zielsetzungen der bisher eingereichten Vorstösse, sondern auch erste ablehnende Signale zur Individualbesteuerung aus den Kantonen. Ein fundierter Systementscheid setzt voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten beurteilen können. Dazu braucht es den nötigen Handlungsspielraum.</p><p>Mit dem Postulat 04.3430 vom 31. August 2004, "Weiteres Vorgehen im Bereich der Ehegatten- und Familienbesteuerung", fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates den Bundesrat auf:</p><p>- den Bericht zur Individualbesteuerung im ersten Semester 2005 vorzulegen;</p><p>- bis zum gleichen Zeitpunkt die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen, Abzüge für Unterhaltszahlungen usw.) vorzulegen und dabei auch die Wirkung dieser Massnahmen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen darzustellen;</p><p>- den aus der Sicht des Bundesrates für familienpolitische Massnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmen abzustecken und vorzulegen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt dieses Postulat. Es ist sinnvoll, auch andere als steuerliche Massnahmen zur Entlastung für Familien zu prüfen. Die Abstimmung zum Steuerpaket hat gezeigt, dass es zweckmässig ist, dieses Thema unter Würdigung aller politischen Aspekte anzugehen. Denn die Möglichkeiten, via Einkommenssteuern sozialpolitische und volkswirtschaftliche Anliegen zu verwirklichen, sind begrenzt. Wenn hier klarere Vorstellungen bestehen - und auch der Bericht zur Individualbesteuerung vorliegt -, dürfte es in einem zweiten Schritt leichter fallen, sich auf die Methode zu einigen, nach welcher die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren eliminiert werden soll.</p><p>4. Der Bundesrat beantragt daher - gerade wegen seiner positiven Grundhaltung zu einer Prüfung der Individualbesteuerung -, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Nationalrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Ständerat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Entwurf der notwendigen Gesetzesänderungen für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung vorzulegen.</p>
- Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ehepaare sind gegenüber Konkubinatspaaren oder gegenüber anderen Personen, die in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft zusammenleben, steuerrechtlich klar benachteiligt. Denn bei ihnen wird - im Gegensatz zu anderen Formen des Zusammenlebens - ihr Einkommen gemeinsam versteuert. Dadurch kommen namentlich Familien und Ehepaare, wo beide Partner erwerbstätig sind, steuerrechtlich in eine höhere Progression und bezahlen deutlich höhere Steuern als zwei ohne Trauschein zusammenlebende Personen mit gleichem Einkommen.</p><p>Diese heutige steuerrechtliche Situation - sie wird auch als "Ehestrafe" bezeichnet - ist ungerecht und steht völlig quer zur Förderung von Ehe und Familie, wozu sich heute alle Parteien von links bis rechts bekennen. Die Befürworter des "Steuerpaketes" haben denn auch in ihrer Propaganda die tatsächlich klaffende Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung der Ehepaare entsprechend stark hervorgehoben.</p><p>Nachdem am 16. Mai 2004 das undemokratische Multipack-"Steuerpaket" gescheitert ist, welches eine zumindest teilweise Verbesserung der steuerrechtlichen Situation der Ehepaare und Familien gebracht hätte, ist es nun wirklich an der Zeit, die steuerliche Benachteiligung der Ehepaare und Familien ganz aus der Welt zu schaffen. Schliesslich sind es nach wie vor die Familien, die den Fortbestand unserer Gesellschaft sichern und über viele Jahre grosse finanzielle Lasten tragen.</p><p>Damit nicht neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden, verlangt die vorliegende Motion die konsequente zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung. Sie ist die einzige Besteuerungsart, die alle Steuerpflichtigen gleich und gerecht behandelt.</p>
- <p>1. Die Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren ist seit längerem das erklärte Ziel des Bundesrates. Nicht zuletzt deswegen figurierte die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung für die Jahre 1999 bis 2003 ausdrücklich unter den Legislaturzielen des Bundes. Nachdem das Steuerpaket 2001 beim Volk am 16. Mai gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Im weiterhin geltenden Familienbesteuerungssystem der direkten Bundessteuer werden Ehepaare somit nach wie vor vielfach gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Der Grundsatz, dass in einem Gemeinschaftsbesteuerungssystem die Einkommen von Ehepaaren im Gegensatz zu denjenigen von Konkubinatspaaren zusammengerechnet werden, kann ohne ausreichende Korrektive bei einem stark progressiven Steuertarif zu sehr grossen Unterschieden in der steuerlichen Belastung von verheirateten Paaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften führen.</p><p>2. Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich. Dabei müssen natürlich die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt werden. Ausserdem zeigt sich schon heute deutlich, dass eine Konsensfindung schwierig sein wird. Dies folgt aus der Analyse der Volksabstimmung zum Steuerpaket und daraus, dass die Vorstösse, mit welchen eine Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung verlangt wird, inhaltlich zum Teil stark voneinander abweichen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher verfrüht, bereits einen Systementscheid zu fällen oder sich sogar auf ein bestimmtes Modell festzulegen.</p><p>Bekanntlich hat Ständerat Hans Lauri mit seinem am 2. Oktober 2002 eingereichten Postulat 02.3549 vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen verlangt. Der Bericht ist von einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet worden und wird dem Bundesrat noch vor Ende 2004 zuhanden des Parlamentes abgeliefert.</p><p>Parlament und Öffentlichkeit werden von diesem Bericht Kenntnis nehmen und darüber eine Diskussion führen müssen. Anschliessend soll im Hinblick auf die Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung der Grundsatzentscheid für die Veranlagungsart, d. h. Individualbesteuerung oder gemeinsame Veranlagung der Ehegatten, gefällt und die Ausgestaltung der Vorlage an die Hand genommen werden.</p><p>3.a. Es ist daran zu erinnern, dass bereits vor der Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001 zwei Vorstösse im Parlament eingereicht wurden, die für den Fall der Ablehnung bestimmte Steuermassnahmen zugunsten der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer verlangen (Motion der SP-Fraktion 03.3616, welche einen Systemwechsel zum Steuerabzug vom Steuerbetrag und eine Diskussion über die Einführung der Individualbesteuerung verlangt; Standesinitiative Wallis 03.314, die sich, beschränkt auf das DBG, am Steuerpaket 2001 orientiert). Zudem sind in der Sommersession 2004 drei weitere Motionen zu diesem Thema eingereicht worden. Die Motion der FDP-Fraktion 04.3276 beantragt ebenfalls einen Wechsel zur Individualbesteuerung, während die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 sowie die Motion Donzé 04.3263 sich an der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung des abgelehnten Steuerpaketes orientieren.</p><p>b. Der Bundesrat hat für das Anliegen der vorliegenden Motion ein gewisses Verständnis. Allerdings ist es für eine definitive Festlegung des Systementscheides bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung zu früh. Dies zeigen nicht nur die sehr unterschiedlichen Zielsetzungen der bisher eingereichten Vorstösse, sondern auch erste ablehnende Signale zur Individualbesteuerung aus den Kantonen. Ein fundierter Systementscheid setzt voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten beurteilen können. Dazu braucht es den nötigen Handlungsspielraum.</p><p>Mit dem Postulat 04.3430 vom 31. August 2004, "Weiteres Vorgehen im Bereich der Ehegatten- und Familienbesteuerung", fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates den Bundesrat auf:</p><p>- den Bericht zur Individualbesteuerung im ersten Semester 2005 vorzulegen;</p><p>- bis zum gleichen Zeitpunkt die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen, Abzüge für Unterhaltszahlungen usw.) vorzulegen und dabei auch die Wirkung dieser Massnahmen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen darzustellen;</p><p>- den aus der Sicht des Bundesrates für familienpolitische Massnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmen abzustecken und vorzulegen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt dieses Postulat. Es ist sinnvoll, auch andere als steuerliche Massnahmen zur Entlastung für Familien zu prüfen. Die Abstimmung zum Steuerpaket hat gezeigt, dass es zweckmässig ist, dieses Thema unter Würdigung aller politischen Aspekte anzugehen. Denn die Möglichkeiten, via Einkommenssteuern sozialpolitische und volkswirtschaftliche Anliegen zu verwirklichen, sind begrenzt. Wenn hier klarere Vorstellungen bestehen - und auch der Bericht zur Individualbesteuerung vorliegt -, dürfte es in einem zweiten Schritt leichter fallen, sich auf die Methode zu einigen, nach welcher die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren eliminiert werden soll.</p><p>4. Der Bundesrat beantragt daher - gerade wegen seiner positiven Grundhaltung zu einer Prüfung der Individualbesteuerung -, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Nationalrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Ständerat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Entwurf der notwendigen Gesetzesänderungen für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung vorzulegen.</p>
- Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung
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