Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung
- ShortId
-
04.3263
- Id
-
20043263
- Updated
-
25.06.2025 00:13
- Language
-
de
- Title
-
Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung
- AdditionalIndexing
-
24;Familienbesteuerung;Steuererhebung;Steuerpflichtige/r;Steuerpolitik;Besteuerungsgrundlage;Steuer natürlicher Personen;Familienpolitik;Steuerveranlagung;verheiratete Person;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K11070605, Steuerpflichtige/r
- L04K11070312, Steuerrecht
- L03K110703, Steuerpolitik
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01030507, verheiratete Person
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Leider wurde die Familienvorlage im Steuerpaket, die an und für sich als unbestritten galt, Opfer des überladenen Paketes. Sie hätte gute Chancen gehabt, wenn sie als selbstständige Vorlage zur Abstimmung gebracht worden wäre.</p><p>Die Beseitigung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspartnern ist endlich zu realisieren. Geprüft werden sollen zudem ein Vollsplitting für Ehepaare sowie ein Kinderabzug vom Steuerbetrag. Die Vorlage soll nicht mit anderen Geschäften gekoppelt werden.</p><p>Schon aus demographischen Gründen besteht Handlungsbedarf. Junge Paare sollen ermutigt werden, Kinder zu haben und ihnen eine harmonische Umgebung für ihr Heranwachsen zu bieten. Steuergerechtigkeit und -entlastung belohnen sie für ihren Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft und zur Sicherung unserer Sozialwerke.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien hat Vorrang vor jener der Unternehmungen. Sie ist zudem eine Massnahme zugunsten des wirtschaftlichen Wachstums durch Konsum.</p>
- <p>1. Der Motionär verlangt die Einführung eines Ehe- und Familienbesteuerungssystems, das sich grundsätzlich am Steuerpaket 2001 orientiert. Es sollen jedoch auch ein Vollsplitting für Ehepaare sowie ein Kinderabzug vom Steuerbetrag geprüft werden.</p><p>Was die Einführung des Vollsplittings betrifft, hat der Bundesrat im Steuerpaket 2001 bewusst darauf verzichtet, um Einverdienerehepaare nicht übermässig zu entlasten. Dieser Gesichtspunkt gilt nach wie vor. Der Bundesrat hat sich auch schon wiederholt zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag geäussert (vgl. seine Stellungnahmen zu den Motionen der SP-Fraktion 03.3616 und 00.3679 sowie zur Motion Hafner Ursula 98.3388). Einen Systemwechsel, bei dem Sozialabzüge vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Einkommen vorgenommen werden, lehnte er stets ab, weil dies bei der direkten Bundessteuer zu einer unerwünschten Verschärfung der Steuerprogression führen würde. Er zeigte auch auf, dass die Sozialabzüge massiv gesenkt werden müssten, was psychologisch nur schwer verständlich zu machen wäre. Er betrachtete einen solchen Wechsel insgesamt als Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kinderabzüge vom Steuerbetrag wurden aus diesen Gründen bis anhin auch von den eidgenössischen Räten stets abgelehnt.</p><p>2. Nachdem das Steuerpaket beim Volk am 16. Mai 2004 gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Im weiterhin geltenden Familienbesteuerungssystem der direkten Bundessteuer werden Ehepaare - vor allem Zweiverdienerehepaare - nach wie vor vielfach gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich. Dabei müssen natürlich die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt werden. Ausserdem zeigt sich schon heute deutlich, dass eine Konsensfindung schwierig sein wird. Dies folgt aus der Analyse der Volksabstimmung zum Steuerpaket und daraus, dass die Vorstösse, mit welchen eine Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung verlangt wird, inhaltlich zum Teil stark voneinander abweichen.</p><p>3. Bekanntlich hat Ständerat Hans Lauri mit seinem am 2. Oktober 2002 eingereichten Postulat 02.3549 vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen verlangt. Der Bericht ist von einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet worden und wird dem Bundesrat noch vor Ende 2004 zuhanden des Parlamentes abgeliefert. Parlament und Öffentlichkeit werden von diesem Bericht Kenntnis nehmen und darüber eine Diskussion führen müssen.</p><p>4. Es ist daran zu erinnern, dass bereits vor der Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001 zwei Vorstösse im Parlament eingereicht wurden, die für den Fall der Ablehnung bestimmte Steuermassnahmen zugunsten der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer verlangen (Motion der SP-Fraktion 03.3616, welche einen Systemwechsel zum Steuerabzug vom Steuerbetrag und eine Diskussion über die Einführung der Individualbesteuerung verlangt; Standesinitiative Wallis 03.314, die sich, beschränkt auf das DBG, am Steuerpaket 2001 orientiert). Zudem sind in der Sommersession 2004 drei weitere Motionen zu diesem Thema eingereicht worden. Die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 orientiert sich ebenfalls an der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung des Steuerpaketes, während die Motion Aeschbacher 04.3262 sowie diejenige der FDP-Fraktion 04.3276 einen Wechsel zur Individualbesteuerung beantragen.</p><p>Diese sehr unterschiedlichen Zielsetzungen der bisher eingereichten Vorstösse zeigen ebenfalls deutlich auf, dass es für eine definitive Festlegung des Systementscheides für die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sowie ihre detaillierte Ausgestaltung zu früh ist. Ein fundierter Systementscheid setzt voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten beurteilen können. Dazu braucht es den nötigen Handlungsspielraum. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.</p><p>5. Sollte die vorliegende Motion im Nationalrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Ständerat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine neue Vorlage zur Ehepaar- und Familienbesteuerung vorzulegen.</p>
- Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Leider wurde die Familienvorlage im Steuerpaket, die an und für sich als unbestritten galt, Opfer des überladenen Paketes. Sie hätte gute Chancen gehabt, wenn sie als selbstständige Vorlage zur Abstimmung gebracht worden wäre.</p><p>Die Beseitigung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspartnern ist endlich zu realisieren. Geprüft werden sollen zudem ein Vollsplitting für Ehepaare sowie ein Kinderabzug vom Steuerbetrag. Die Vorlage soll nicht mit anderen Geschäften gekoppelt werden.</p><p>Schon aus demographischen Gründen besteht Handlungsbedarf. Junge Paare sollen ermutigt werden, Kinder zu haben und ihnen eine harmonische Umgebung für ihr Heranwachsen zu bieten. Steuergerechtigkeit und -entlastung belohnen sie für ihren Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft und zur Sicherung unserer Sozialwerke.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien hat Vorrang vor jener der Unternehmungen. Sie ist zudem eine Massnahme zugunsten des wirtschaftlichen Wachstums durch Konsum.</p>
- <p>1. Der Motionär verlangt die Einführung eines Ehe- und Familienbesteuerungssystems, das sich grundsätzlich am Steuerpaket 2001 orientiert. Es sollen jedoch auch ein Vollsplitting für Ehepaare sowie ein Kinderabzug vom Steuerbetrag geprüft werden.</p><p>Was die Einführung des Vollsplittings betrifft, hat der Bundesrat im Steuerpaket 2001 bewusst darauf verzichtet, um Einverdienerehepaare nicht übermässig zu entlasten. Dieser Gesichtspunkt gilt nach wie vor. Der Bundesrat hat sich auch schon wiederholt zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag geäussert (vgl. seine Stellungnahmen zu den Motionen der SP-Fraktion 03.3616 und 00.3679 sowie zur Motion Hafner Ursula 98.3388). Einen Systemwechsel, bei dem Sozialabzüge vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Einkommen vorgenommen werden, lehnte er stets ab, weil dies bei der direkten Bundessteuer zu einer unerwünschten Verschärfung der Steuerprogression führen würde. Er zeigte auch auf, dass die Sozialabzüge massiv gesenkt werden müssten, was psychologisch nur schwer verständlich zu machen wäre. Er betrachtete einen solchen Wechsel insgesamt als Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kinderabzüge vom Steuerbetrag wurden aus diesen Gründen bis anhin auch von den eidgenössischen Räten stets abgelehnt.</p><p>2. Nachdem das Steuerpaket beim Volk am 16. Mai 2004 gescheitert ist, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Im weiterhin geltenden Familienbesteuerungssystem der direkten Bundessteuer werden Ehepaare - vor allem Zweiverdienerehepaare - nach wie vor vielfach gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich. Dabei müssen natürlich die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt werden. Ausserdem zeigt sich schon heute deutlich, dass eine Konsensfindung schwierig sein wird. Dies folgt aus der Analyse der Volksabstimmung zum Steuerpaket und daraus, dass die Vorstösse, mit welchen eine Neuauflage der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung verlangt wird, inhaltlich zum Teil stark voneinander abweichen.</p><p>3. Bekanntlich hat Ständerat Hans Lauri mit seinem am 2. Oktober 2002 eingereichten Postulat 02.3549 vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen verlangt. Der Bericht ist von einer gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone erarbeitet worden und wird dem Bundesrat noch vor Ende 2004 zuhanden des Parlamentes abgeliefert. Parlament und Öffentlichkeit werden von diesem Bericht Kenntnis nehmen und darüber eine Diskussion führen müssen.</p><p>4. Es ist daran zu erinnern, dass bereits vor der Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001 zwei Vorstösse im Parlament eingereicht wurden, die für den Fall der Ablehnung bestimmte Steuermassnahmen zugunsten der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer verlangen (Motion der SP-Fraktion 03.3616, welche einen Systemwechsel zum Steuerabzug vom Steuerbetrag und eine Diskussion über die Einführung der Individualbesteuerung verlangt; Standesinitiative Wallis 03.314, die sich, beschränkt auf das DBG, am Steuerpaket 2001 orientiert). Zudem sind in der Sommersession 2004 drei weitere Motionen zu diesem Thema eingereicht worden. Die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 orientiert sich ebenfalls an der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung des Steuerpaketes, während die Motion Aeschbacher 04.3262 sowie diejenige der FDP-Fraktion 04.3276 einen Wechsel zur Individualbesteuerung beantragen.</p><p>Diese sehr unterschiedlichen Zielsetzungen der bisher eingereichten Vorstösse zeigen ebenfalls deutlich auf, dass es für eine definitive Festlegung des Systementscheides für die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sowie ihre detaillierte Ausgestaltung zu früh ist. Ein fundierter Systementscheid setzt voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten beurteilen können. Dazu braucht es den nötigen Handlungsspielraum. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.</p><p>5. Sollte die vorliegende Motion im Nationalrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Ständerat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine neue Vorlage zur Ehepaar- und Familienbesteuerung vorzulegen.</p>
- Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung
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