Respektierung des Volkswillens
- ShortId
-
04.3265
- Id
-
20043265
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Respektierung des Volkswillens
- AdditionalIndexing
-
48;04
- 1
-
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K08020502, Legalität
- L06K080701020201, direkte Demokratie
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K18030207, Schienennetz
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Laut Verfassung sind Volk und Stände der Souverän. Sie bestimmen über die vom Parlament verabschiedeten Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes hat den Willen von Volk und Ständen zu respektieren.</p><p>Zum Willen des Volkes und der Stände gehört aber auch, den Bundeshaushalt in Ordnung zu halten. Die Art und Weise der Haushaltführung (Schuldenbremse, Art. 126 BV) wurde von Volk und Ständen am 2. Dezember 2001 grossmehrheitlich angenommen. Bei der Umsetzung von Verfassung und Gesetzen müssen deshalb verschiedene Vorgaben berücksichtigt werden.</p><p>Zu den HGV-Anschlüssen, eines der vier Eisenbahn-Grossprojekte, die am 29. November 1998 von Volk und Ständen die Zustimmung erhielten, hat der Bundesrat in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 eine Vernehmlassung durchgeführt und damit auch die Kantone um Stellungnahme ersucht. Am 28. Januar 2004 hat er vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft ausarbeiten lassen.</p><p>Die Botschaft zum HGV-Anschluss hat der Bundesrat am 26. Mai 2004 zuhanden des Parlamentes gutgeheissen. Darin ist eine Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Etappen vorgeschlagen. Für die erste Etappe, welche Gegenstand der Botschaft ist, ist ein Betrag von 665 Millionen Franken - d. h. rund die Hälfte des Betrages, der in der Volksabstimmung über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs für die Realisierung der HGV-Anschlüsse vorgesehen war - geplant. Die damit finanzierten Bauprojekte werden regional ausgewogen für den Anschluss der Ost- und der Westschweiz investiert.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Etappierung trägt der angespannten Lage der Bundesfinanzen Rechnung. Noch nicht baureife Projekte in Frankreich sowie Vorhaben in der Schweiz, die einer vertieften Abstimmung mit der langfristigen Planung bedürfen, werden der zweiten Etappe der HGV-Anschlusses zugerechnet. Der Bundesrat schlägt vor, diese Projekte im Rahmen einer Gesamtprüfung der noch nicht beschlossenen bzw. finanzierten Grossprojekte der Bahnen neu zu beurteilen (Vernehmlassungsvorlage 2007/08).</p><p>Die Botschaft des Bundesrates zum HGV-Anschluss liegt zurzeit in den Händen des Parlamentes. Es ist seine Aufgabe, über die Vorlage zu entscheiden.</p><p>3. Der Bundesrat legt besonderen Wert darauf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Dies macht er auch im vorliegenden Fall.</p><p>4. Die Verfassungsordnung und das System der direkten Demokratie, welches ebenfalls in der Verfassung verankert ist, werden vom Bundesrat keineswegs infrage gestellt. Er ist vielmehr bestrebt, die vom Parlament und vom Volk beschlossenen Vorhaben und Aufgaben entsprechend den Grundsätzen der Verfassung verantwortungsvoll umzusetzen.</p>
- <p>Mit grossem Erstaunen haben wir das neue Projekt zum Anschluss der Schweiz an das europäische Netz der Hochgeschwindigkeitszüge zur Kenntnis genommen. Während das Schweizervolk dem Grundsatz dieser Anschlüsse, für die ein Betrag von 1,3 Milliarden Franken vorgesehen ist, am 29. November 1998 mit grosser Mehrheit zustimmte, legt der neue Bundesrat den eidgenössischen Räten nämlich ein Projekt vor, das dem eindeutig geäusserten Volkswillen vollständig widerspricht! Zudem entspricht das Projekt nicht den Ergebnissen der Vernehmlassung, die im Herbst 2003 durchgeführt wurde und sehr positive Ergebnisse für den Grundsatz dieser Anschlüsse aufwies.</p><p>Nicht genug, dass sich der neue Bundesrat nicht um die Volksentscheide schert, er setzt sich auch über die Entscheide der Kantone hinweg (18 Kantone haben sich gegen dieses neue Projekt ausgesprochen!) und, was noch schlimmer ist, über internationale Abkommen, insbesondere jene, die mit der Regierung Frankreichs abgeschlossen wurden.</p><p>Deshalb ist es angebracht, den neuen Bundesrat zu fragen:</p><p>1. Hat er die Absicht, die Ergebnisse von Volksabstimmungen zu respektieren? Wenn nicht, welche anderen Projekte, die in den letzten zehn Jahren vom Schweizervolk angenommen wurden, werden, wie das erwähnte Projekt, nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt werden?</p><p>2. Hat er die Absicht, die Stellungnahmen der Kantone nicht mehr zu berücksichtigen?</p><p>3. Wird er Abkommen, die er mit anderen Staaten abgeschlossen hat, nun systematisch infrage stellen?</p><p>4. Erachtet er in diesem Zusammenhang das aktuelle schweizerische System der direkten Demokratie und der verfassungsmässigen Ordnung als ungeeignet für die Umsetzung seiner neuen Politik?</p>
- Respektierung des Volkswillens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Laut Verfassung sind Volk und Stände der Souverän. Sie bestimmen über die vom Parlament verabschiedeten Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes hat den Willen von Volk und Ständen zu respektieren.</p><p>Zum Willen des Volkes und der Stände gehört aber auch, den Bundeshaushalt in Ordnung zu halten. Die Art und Weise der Haushaltführung (Schuldenbremse, Art. 126 BV) wurde von Volk und Ständen am 2. Dezember 2001 grossmehrheitlich angenommen. Bei der Umsetzung von Verfassung und Gesetzen müssen deshalb verschiedene Vorgaben berücksichtigt werden.</p><p>Zu den HGV-Anschlüssen, eines der vier Eisenbahn-Grossprojekte, die am 29. November 1998 von Volk und Ständen die Zustimmung erhielten, hat der Bundesrat in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 eine Vernehmlassung durchgeführt und damit auch die Kantone um Stellungnahme ersucht. Am 28. Januar 2004 hat er vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft ausarbeiten lassen.</p><p>Die Botschaft zum HGV-Anschluss hat der Bundesrat am 26. Mai 2004 zuhanden des Parlamentes gutgeheissen. Darin ist eine Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Etappen vorgeschlagen. Für die erste Etappe, welche Gegenstand der Botschaft ist, ist ein Betrag von 665 Millionen Franken - d. h. rund die Hälfte des Betrages, der in der Volksabstimmung über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs für die Realisierung der HGV-Anschlüsse vorgesehen war - geplant. Die damit finanzierten Bauprojekte werden regional ausgewogen für den Anschluss der Ost- und der Westschweiz investiert.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Etappierung trägt der angespannten Lage der Bundesfinanzen Rechnung. Noch nicht baureife Projekte in Frankreich sowie Vorhaben in der Schweiz, die einer vertieften Abstimmung mit der langfristigen Planung bedürfen, werden der zweiten Etappe der HGV-Anschlusses zugerechnet. Der Bundesrat schlägt vor, diese Projekte im Rahmen einer Gesamtprüfung der noch nicht beschlossenen bzw. finanzierten Grossprojekte der Bahnen neu zu beurteilen (Vernehmlassungsvorlage 2007/08).</p><p>Die Botschaft des Bundesrates zum HGV-Anschluss liegt zurzeit in den Händen des Parlamentes. Es ist seine Aufgabe, über die Vorlage zu entscheiden.</p><p>3. Der Bundesrat legt besonderen Wert darauf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Dies macht er auch im vorliegenden Fall.</p><p>4. Die Verfassungsordnung und das System der direkten Demokratie, welches ebenfalls in der Verfassung verankert ist, werden vom Bundesrat keineswegs infrage gestellt. Er ist vielmehr bestrebt, die vom Parlament und vom Volk beschlossenen Vorhaben und Aufgaben entsprechend den Grundsätzen der Verfassung verantwortungsvoll umzusetzen.</p>
- <p>Mit grossem Erstaunen haben wir das neue Projekt zum Anschluss der Schweiz an das europäische Netz der Hochgeschwindigkeitszüge zur Kenntnis genommen. Während das Schweizervolk dem Grundsatz dieser Anschlüsse, für die ein Betrag von 1,3 Milliarden Franken vorgesehen ist, am 29. November 1998 mit grosser Mehrheit zustimmte, legt der neue Bundesrat den eidgenössischen Räten nämlich ein Projekt vor, das dem eindeutig geäusserten Volkswillen vollständig widerspricht! Zudem entspricht das Projekt nicht den Ergebnissen der Vernehmlassung, die im Herbst 2003 durchgeführt wurde und sehr positive Ergebnisse für den Grundsatz dieser Anschlüsse aufwies.</p><p>Nicht genug, dass sich der neue Bundesrat nicht um die Volksentscheide schert, er setzt sich auch über die Entscheide der Kantone hinweg (18 Kantone haben sich gegen dieses neue Projekt ausgesprochen!) und, was noch schlimmer ist, über internationale Abkommen, insbesondere jene, die mit der Regierung Frankreichs abgeschlossen wurden.</p><p>Deshalb ist es angebracht, den neuen Bundesrat zu fragen:</p><p>1. Hat er die Absicht, die Ergebnisse von Volksabstimmungen zu respektieren? Wenn nicht, welche anderen Projekte, die in den letzten zehn Jahren vom Schweizervolk angenommen wurden, werden, wie das erwähnte Projekt, nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt werden?</p><p>2. Hat er die Absicht, die Stellungnahmen der Kantone nicht mehr zu berücksichtigen?</p><p>3. Wird er Abkommen, die er mit anderen Staaten abgeschlossen hat, nun systematisch infrage stellen?</p><p>4. Erachtet er in diesem Zusammenhang das aktuelle schweizerische System der direkten Demokratie und der verfassungsmässigen Ordnung als ungeeignet für die Umsetzung seiner neuen Politik?</p>
- Respektierung des Volkswillens
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