Nationalstrassen. Signalisation
- ShortId
-
04.3266
- Id
-
20043266
- Updated
-
28.07.2023 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Nationalstrassen. Signalisation
- AdditionalIndexing
-
48;15;Marketing;Autobahn;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Werbung;Tourismus
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0701010308, Marketing
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L05K0701010302, Werbung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die veralteten Grundlagen für die touristische Signalisation entlang der Nationalstrassen berücksichtigen heute weder die Notwendigkeit einer kundenorientierten Information und Kommunikation noch die heutigen Farbgebungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Auch sind die Vorgaben und die restriktive Handhabung der Platzierung einem bedeutenden Ferien- und Tourismusland nicht angemessen. Touristisch wichtige Orte und Destinationen müssten genauso kommuniziert werden können wie Regionen und besondere Sehenswürdigkeiten, die Attraktionspunkte mit grossem Besucherstrom sind. Auch eine temporäre Signalisation bei Grossanlässen von nationaler Bedeutung sollte möglich sein.</p><p>Die geltenden Regelungen, die aus touristischer und aus Gästesicht zu eng definiert sind, haben in der Zwischenzeit zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung in den Kantonen geführt. Einige Kantone (z. B. Graubünden und Waadtland) sind heute bereits aktiv daran, neue Gestaltungskonzepte zu erarbeiten, oder haben diese bereits umgesetzt (Wallis). Eine moderne nationale Vorgabe bezüglich Erscheinungsbild, Markenauftritt, Verwendung von Bildern, Texten und Farben und eine koordinierte kantonale Umsetzung einer schweizweiten Zukunftslösung wäre mehr als dringend.</p><p>Negative Beispiele, die kaum von touristischem Nutzen sind, gibt es viele. Weder an der Autobahn bei Bulle noch im Berner Oberland bei Spiez finden sich heute Hinweistafeln auf Gstaad oder Lenk, die zu den bekanntesten Tourismusorten der Region gehören. An der Autobahn durch die Stadt Basel ist die touristische Signalisation praktisch nicht vorhanden, obwohl die Stadt über bedeutende Sehenswürdigkeiten verfügt. Dafür wird für die Region Murten mit einem Schmetterling geworben, ohne dass gleichzeitig auf das Papiliorama aufmerksam gemacht wird. Die Signalisation für den Oberthurgau mit einer Frauenfigur ist aus touristischer Sicht kaum nachvollziehbar.</p><p>Nachdem die Eidgenossenschaft über eine professionelle Marketingorganisation verfügt, sollten die notwendigen Fachleute und damit die Rahmenbedingungen vorhanden sein, damit die touristische Signalisation sinnvoll aktualisiert werden kann.</p>
- <p>Auf den Wegweisern von Autobahnanschlüssen können nach geltendem Recht neben dem Anschlussnamen weitere Fahrziele (in der Regel zwei) angegeben werden, wenn diese über den Anschluss erreichbar sind und es sich dabei um wichtige Ortschaften, um Pässe oder um touristisch bedeutsame Regionen handelt. Eine Ortschaft gilt als wichtig, wenn sie einen regionalen Verkehrsknoten oder einen touristisch bedeutsamen Ort darstellt.</p><p>Bevor man sich für eine touristische Signalisation auf Autobahnen entschieden hat, war Anfang der Achtzigerjahre ein Pilotversuch in den Kantonen Bern, Graubünden und Waadt mit drei verschiedenen Arten von touristischen Signalen durchgeführt worden. Aufgrund der Resultate dieses Versuchs und des Vernehmlassungsverfahrens fiel die Wahl auf das nunmehr in den "Weisungen über die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen" beschriebene System. Die Festlegung der zu signalisierenden Regionen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durch die zuständigen kantonalen Behörden; in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Tourismusverbänden haben verschiedene Kantone Regionen festgelegt und signalisiert.</p><p>Dass bei der Umsetzung die vom Interpellanten erwähnten Unterschiede feststellbar sind, ist letztlich ein Ausfluss unserer föderalistischen Struktur. Das für die Bewilligung der Signale zuständige Bundesamt beschränkt sich bei der Prüfung auf die Einhaltung der in den Weisungen festgelegten Grundsätze und übt sich - da sich über Fragen des Geschmacks bekanntlich streiten lässt - bei der Beurteilung der plakativen Ausgestaltung jeweils in Zurückhaltung.</p><p>Die vom Interpellanten verlangte Einführung einer neuen Art der touristischen Signalisation, welche nebst dem Hinweis auf Regionen auch solche auf touristisch wichtige Destinationen und besondere Sehenswürdigkeiten vorsieht, würde zu einem Systemwechsel führen und könnte verschiedene Probleme verursachen. Hinweise auf in unserem Land erfreulicherweise ausserordentlich häufig vorhandene bekannte Tourismusorte und Sehenswürdigkeiten würde zu einer Flut von Signalen führen. In Anbetracht der allgemein anerkannten Tatsache, dass die Wahrnehmungsfähigkeit der Fahrzeuglenkenden begrenzt ist, muss die Zahl der Zielangaben und Signale jedoch möglichst tief gehalten werden. Hinweisschilder, die gemäss dem Interpellanten auch auf entfernt liegende touristisch wichtige Orte und Attraktionspunkte aufmerksam machen sollen, dürften zudem kaum geeignet sein, dass Reisende sich spontan dorthin begeben, da erfahrungsgemäss der Entscheid über den (Ferien-)Aufenthaltsort meistens vor Reisebeginn gefällt wird.</p><p>Der Hauptzweck der gegenwärtigen Signalisation liegt in der Hinweisung der Fahrzeugführer zu den wichtigsten Fahrzielen im näheren Bereich eines Anschlusses und nicht in der Zielführung zu oder der Werbung für Regionen oder touristisch bedeutsame Destinationen, die weiter vom Anschluss entfernt sind. Bei einer Erweiterung im Sinne des Interpellanten wäre es wegen der sehr grossen Zahl touristisch wichtiger Punkte in unserem Land praktisch unmöglich, eine gerechte Auswahl zu treffen und dürfte vermehrte Konflikte zwischen den Betroffenen auslösen.</p><p>Die geltende Regelung genügt den Bedürfnissen einer klaren Zielführung. Die Zahl der Zielangaben, Wegweiser und Informationstafeln darf wegen des Risikos der Ablenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht noch mehr erhöht werden. Zudem werden die Fahrzeuglenkenden vermehrt durch moderne Hilfsmittel wie Navigationssysteme im Fahrzeug auf wichtige Punkte hingewiesen und zum Zielort geführt.</p><p>Aufgrund dieser einleitenden Bemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. In der laufenden Revision der Signalisationsverordnung sind keine Änderungen betreffend der Wegweisung oder touristischen Signalisation auf Nationalstrassen vorgesehen. Das geltende Recht erlaubt auf den Nationalstrassen und Hauptstrassen eine massvolle und doch zweckmässige Wegweisung, um auch ortsunkundigen Fahrzeuglenkenden die Orientierung bei der Zielführung zu gewährleisten.</p><p>2. Da aus den eingangs erwähnten Gründen vom geltenden Konzept der Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen nicht abgewichen werden soll und die geltende Regelung den Kantonen und Tourismuskreisen bei der Ausgestaltung der entsprechenden Tafeln genügend Freiraum lässt, ist keine Änderung der Weisungen beabsichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die geltende Signalisationsverordnung datiert vom 5. September 1979, und die Weisungen über die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen sind am 8. Mai 1990 erlassen worden. Die Revision der oben erwähnten Verordnung ist in Arbeit.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Werden bei der Verordnungsrevision die veränderten Bedürfnisse der Touristinnen und Touristen in der Schweiz nach Information und Gästeführung berücksichtigt?</p><p>2. Werden die Weisungen unter Einbezug des Schweizer Tourismusverbandes als Vertreter der Tourismuswirtschaft und von Schweiz Tourismus als Marketingorganisation des Bundes ebenfalls den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten angepasst?</p>
- Nationalstrassen. Signalisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die veralteten Grundlagen für die touristische Signalisation entlang der Nationalstrassen berücksichtigen heute weder die Notwendigkeit einer kundenorientierten Information und Kommunikation noch die heutigen Farbgebungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Auch sind die Vorgaben und die restriktive Handhabung der Platzierung einem bedeutenden Ferien- und Tourismusland nicht angemessen. Touristisch wichtige Orte und Destinationen müssten genauso kommuniziert werden können wie Regionen und besondere Sehenswürdigkeiten, die Attraktionspunkte mit grossem Besucherstrom sind. Auch eine temporäre Signalisation bei Grossanlässen von nationaler Bedeutung sollte möglich sein.</p><p>Die geltenden Regelungen, die aus touristischer und aus Gästesicht zu eng definiert sind, haben in der Zwischenzeit zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung in den Kantonen geführt. Einige Kantone (z. B. Graubünden und Waadtland) sind heute bereits aktiv daran, neue Gestaltungskonzepte zu erarbeiten, oder haben diese bereits umgesetzt (Wallis). Eine moderne nationale Vorgabe bezüglich Erscheinungsbild, Markenauftritt, Verwendung von Bildern, Texten und Farben und eine koordinierte kantonale Umsetzung einer schweizweiten Zukunftslösung wäre mehr als dringend.</p><p>Negative Beispiele, die kaum von touristischem Nutzen sind, gibt es viele. Weder an der Autobahn bei Bulle noch im Berner Oberland bei Spiez finden sich heute Hinweistafeln auf Gstaad oder Lenk, die zu den bekanntesten Tourismusorten der Region gehören. An der Autobahn durch die Stadt Basel ist die touristische Signalisation praktisch nicht vorhanden, obwohl die Stadt über bedeutende Sehenswürdigkeiten verfügt. Dafür wird für die Region Murten mit einem Schmetterling geworben, ohne dass gleichzeitig auf das Papiliorama aufmerksam gemacht wird. Die Signalisation für den Oberthurgau mit einer Frauenfigur ist aus touristischer Sicht kaum nachvollziehbar.</p><p>Nachdem die Eidgenossenschaft über eine professionelle Marketingorganisation verfügt, sollten die notwendigen Fachleute und damit die Rahmenbedingungen vorhanden sein, damit die touristische Signalisation sinnvoll aktualisiert werden kann.</p>
- <p>Auf den Wegweisern von Autobahnanschlüssen können nach geltendem Recht neben dem Anschlussnamen weitere Fahrziele (in der Regel zwei) angegeben werden, wenn diese über den Anschluss erreichbar sind und es sich dabei um wichtige Ortschaften, um Pässe oder um touristisch bedeutsame Regionen handelt. Eine Ortschaft gilt als wichtig, wenn sie einen regionalen Verkehrsknoten oder einen touristisch bedeutsamen Ort darstellt.</p><p>Bevor man sich für eine touristische Signalisation auf Autobahnen entschieden hat, war Anfang der Achtzigerjahre ein Pilotversuch in den Kantonen Bern, Graubünden und Waadt mit drei verschiedenen Arten von touristischen Signalen durchgeführt worden. Aufgrund der Resultate dieses Versuchs und des Vernehmlassungsverfahrens fiel die Wahl auf das nunmehr in den "Weisungen über die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen" beschriebene System. Die Festlegung der zu signalisierenden Regionen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durch die zuständigen kantonalen Behörden; in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Tourismusverbänden haben verschiedene Kantone Regionen festgelegt und signalisiert.</p><p>Dass bei der Umsetzung die vom Interpellanten erwähnten Unterschiede feststellbar sind, ist letztlich ein Ausfluss unserer föderalistischen Struktur. Das für die Bewilligung der Signale zuständige Bundesamt beschränkt sich bei der Prüfung auf die Einhaltung der in den Weisungen festgelegten Grundsätze und übt sich - da sich über Fragen des Geschmacks bekanntlich streiten lässt - bei der Beurteilung der plakativen Ausgestaltung jeweils in Zurückhaltung.</p><p>Die vom Interpellanten verlangte Einführung einer neuen Art der touristischen Signalisation, welche nebst dem Hinweis auf Regionen auch solche auf touristisch wichtige Destinationen und besondere Sehenswürdigkeiten vorsieht, würde zu einem Systemwechsel führen und könnte verschiedene Probleme verursachen. Hinweise auf in unserem Land erfreulicherweise ausserordentlich häufig vorhandene bekannte Tourismusorte und Sehenswürdigkeiten würde zu einer Flut von Signalen führen. In Anbetracht der allgemein anerkannten Tatsache, dass die Wahrnehmungsfähigkeit der Fahrzeuglenkenden begrenzt ist, muss die Zahl der Zielangaben und Signale jedoch möglichst tief gehalten werden. Hinweisschilder, die gemäss dem Interpellanten auch auf entfernt liegende touristisch wichtige Orte und Attraktionspunkte aufmerksam machen sollen, dürften zudem kaum geeignet sein, dass Reisende sich spontan dorthin begeben, da erfahrungsgemäss der Entscheid über den (Ferien-)Aufenthaltsort meistens vor Reisebeginn gefällt wird.</p><p>Der Hauptzweck der gegenwärtigen Signalisation liegt in der Hinweisung der Fahrzeugführer zu den wichtigsten Fahrzielen im näheren Bereich eines Anschlusses und nicht in der Zielführung zu oder der Werbung für Regionen oder touristisch bedeutsame Destinationen, die weiter vom Anschluss entfernt sind. Bei einer Erweiterung im Sinne des Interpellanten wäre es wegen der sehr grossen Zahl touristisch wichtiger Punkte in unserem Land praktisch unmöglich, eine gerechte Auswahl zu treffen und dürfte vermehrte Konflikte zwischen den Betroffenen auslösen.</p><p>Die geltende Regelung genügt den Bedürfnissen einer klaren Zielführung. Die Zahl der Zielangaben, Wegweiser und Informationstafeln darf wegen des Risikos der Ablenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht noch mehr erhöht werden. Zudem werden die Fahrzeuglenkenden vermehrt durch moderne Hilfsmittel wie Navigationssysteme im Fahrzeug auf wichtige Punkte hingewiesen und zum Zielort geführt.</p><p>Aufgrund dieser einleitenden Bemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. In der laufenden Revision der Signalisationsverordnung sind keine Änderungen betreffend der Wegweisung oder touristischen Signalisation auf Nationalstrassen vorgesehen. Das geltende Recht erlaubt auf den Nationalstrassen und Hauptstrassen eine massvolle und doch zweckmässige Wegweisung, um auch ortsunkundigen Fahrzeuglenkenden die Orientierung bei der Zielführung zu gewährleisten.</p><p>2. Da aus den eingangs erwähnten Gründen vom geltenden Konzept der Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen nicht abgewichen werden soll und die geltende Regelung den Kantonen und Tourismuskreisen bei der Ausgestaltung der entsprechenden Tafeln genügend Freiraum lässt, ist keine Änderung der Weisungen beabsichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die geltende Signalisationsverordnung datiert vom 5. September 1979, und die Weisungen über die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen sind am 8. Mai 1990 erlassen worden. Die Revision der oben erwähnten Verordnung ist in Arbeit.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Werden bei der Verordnungsrevision die veränderten Bedürfnisse der Touristinnen und Touristen in der Schweiz nach Information und Gästeführung berücksichtigt?</p><p>2. Werden die Weisungen unter Einbezug des Schweizer Tourismusverbandes als Vertreter der Tourismuswirtschaft und von Schweiz Tourismus als Marketingorganisation des Bundes ebenfalls den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten angepasst?</p>
- Nationalstrassen. Signalisation
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